Diese Zeilen sind extrem wichtig für alle Österreicher.
Der "Staat" missachtet internationale Verträge und spielt hier "Selbstjustiz".
Völkerrecht und Menschenrecht ist höchstes Bundesrecht und es geht den Gesetzen vor.
Nochwas:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind nicht Grundrechtfähig und nicht Prozessfähig... etc.
Der "Staat" missachtet internationale Verträge und spielt hier "Selbstjustiz".
Völkerrecht und Menschenrecht ist höchstes Bundesrecht und es geht den Gesetzen vor.
Nochwas:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind nicht Grundrechtfähig und nicht Prozessfähig... etc.
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2002_01_28---UN-RES-56_83-DE-N0147799 (1).pdf
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UN Resulution 56/83
Verantwortlichkeit der Staaten für Völkerrechtwidrige Handlungen
Verantwortlichkeit der Staaten für Völkerrechtwidrige Handlungen
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Ehem. Staatsanwalt Dr. David Jungbluth
„Wir haben in diesem Staat MÖRDER auf politischer Ebene oder auch auf Konzern-Ebene, die den Tod von Menschen zu verantworten haben. Das ist FAKT. Und das muss man auch so aussprechen."
„Wir haben in diesem Staat MÖRDER auf politischer Ebene oder auch auf Konzern-Ebene, die den Tod von Menschen zu verantworten haben. Das ist FAKT. Und das muss man auch so aussprechen."
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Wie geht man gegen die Willkür der Bediensteten in den Behörden vor.
90 Minuten volle Aufklärung zum Schutz deiner selbst.
Um dich nicht zu überfordern, höre es dir bitte in Etappen an.
Lesung Völkerrecht, humanitäres Völkerrecht, Genfer Abkommen IV Zivilschutz,
Das Script dazu findest du nachstehend.
Teil 2 - Wirksame Beschwerde findest du hier
Teil 3 - hier
@recht24
90 Minuten volle Aufklärung zum Schutz deiner selbst.
Um dich nicht zu überfordern, höre es dir bitte in Etappen an.
Lesung Völkerrecht, humanitäres Völkerrecht, Genfer Abkommen IV Zivilschutz,
Das Script dazu findest du nachstehend.
Teil 2 - Wirksame Beschwerde findest du hier
Teil 3 - hier
@recht24
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Völkerrechtvorschrift.pdf
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Zivilschutz-Völkerrecht Script
Es ist ein Mustertext und muss noch von jedem selbst angepasst werden.
Die Lesung, Erklärung, findest du oberhalb.
@recht23
Es ist ein Mustertext und muss noch von jedem selbst angepasst werden.
Die Lesung, Erklärung, findest du oberhalb.
@recht23
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Also, noch einmal Schriftlich .... Völkerrecht geht den Gesetzen vor .
Art.9 Bundesverfassungsgesetz
§64 Strafgesetzbuch
Genfer Abkommen ... Umsetzung in der Praxis...ganz unten zu sehen.
Art.9 Bundesverfassungsgesetz
§64 Strafgesetzbuch
Genfer Abkommen ... Umsetzung in der Praxis...ganz unten zu sehen.
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Seit 1795 Glasklar ... jetzt sind sie alle dran.
URTEIL DES OBERSTEN GERICHTSHOFES – KEINE UNTERNEHMENSGERICHTSBARKEIT ÜBER DEN NATÜRLICHEN MENSCHEN
Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten 1795: „Da jede Regierung eine künstliche Person, eine Abstraktion und ein reines Geschöpf des Geistes ist, kann eine Regierung nur mit anderen künstlichen Personen interagieren.
Das Imaginäre, das weder Wirklichkeit noch Substanz hat, ist daran gehindert, Gleichheit mit dem Greifbaren zu schaffen und zu erreichen. Die rechtliche Manifestation davon ist, dass sich keine Regierung sowie kein Gesetz, keine Agentur, kein Aspekt, kein Gericht usw. mit etwas anderem als mit juristischen Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen kann.
https://allod369.de/5144/urteil-des-obersten-gerichtshofes-der-usa-keine-unternehmensgerichtsbarkeit-ueber-den-natuerlichen-menschen/
URTEIL DES OBERSTEN GERICHTSHOFES – KEINE UNTERNEHMENSGERICHTSBARKEIT ÜBER DEN NATÜRLICHEN MENSCHEN
Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten 1795: „Da jede Regierung eine künstliche Person, eine Abstraktion und ein reines Geschöpf des Geistes ist, kann eine Regierung nur mit anderen künstlichen Personen interagieren.
Das Imaginäre, das weder Wirklichkeit noch Substanz hat, ist daran gehindert, Gleichheit mit dem Greifbaren zu schaffen und zu erreichen. Die rechtliche Manifestation davon ist, dass sich keine Regierung sowie kein Gesetz, keine Agentur, kein Aspekt, kein Gericht usw. mit etwas anderem als mit juristischen Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen kann.
https://allod369.de/5144/urteil-des-obersten-gerichtshofes-der-usa-keine-unternehmensgerichtsbarkeit-ueber-den-natuerlichen-menschen/
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So steht's im Sicherheitspolizeigesetz §31. Ein öffentlicher Sicherheitsdienstleister als SACHENDIENSTLEISTER.
Zuständig für SACHEN und nicht für Menschen.
Einen wichtigen Absatz Richtlinien-Verordnung
Kundmachung
BGBl. Nr. 266/1993 , § 4 RLV
01.05.1993,
41/01
Sicherheitsrecht §31
zitieren wir, welcher wie folgt lautet:
Freiwillige Mitwirkung oder Duldung
§4 - RLV
Soll ein Mensch an einer Amtshandlung freiwillig mitwirken oder sie freiwillig dulden, so dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diese Freiwilligkeit nur in Anspruch nehmen, wenn nach den Umständen des Falles kein Zweifel daran besteht, daß der Betroffene sich der Freiwilligkeit bewußt ist.
siehe auch original Bundesgesetzblatt Richtlinien - Verordnung RLV 1993
Zuständig für SACHEN und nicht für Menschen.
Einen wichtigen Absatz Richtlinien-Verordnung
Kundmachung
BGBl. Nr. 266/1993 , § 4 RLV
01.05.1993,
41/01
Sicherheitsrecht §31
zitieren wir, welcher wie folgt lautet:
Freiwillige Mitwirkung oder Duldung
§4 - RLV
Soll ein Mensch an einer Amtshandlung freiwillig mitwirken oder sie freiwillig dulden, so dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diese Freiwilligkeit nur in Anspruch nehmen, wenn nach den Umständen des Falles kein Zweifel daran besteht, daß der Betroffene sich der Freiwilligkeit bewußt ist.
siehe auch original Bundesgesetzblatt Richtlinien - Verordnung RLV 1993
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Damit das erlernen des Völkerrecht nicht so trocken wird, hier mal eine Auflockerung
@recht23
@recht23
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23:50 Im Grundrecht befinden sich die Ämter und im deutschen Grundgesetz befinden sich die Behörden. Da wir aber auch in Österreich keine Ämter haben, wurde alles in einem Gesetz verpackt. Es zählt noch immer das Recht, nämlich das zwingende Völkerrecht.
25:02 Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern dass sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
25:02 Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern dass sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
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Forwarded from TELETEXT und MEDIEN Korrekturen
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Internet und Telegram-Seiten der Fõrderorganisation zwingendes Võlkerrecht
https://t.me/recht23 Telegram Hauptseite
https://t.me/recht24. Telegram Chat
https://www.voelkerrecht-zivilschutz.org/
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https://t.me/recht24. Telegram Chat
https://www.voelkerrecht-zivilschutz.org/
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Guten Tag liebe Menschen und Zivilisten.
Da vermehrt von den Behörden und deren Aufsichtsorgane in einer eigens für sie angefertigten, einschüchternden "Tracht", mit Abzeichen, etc, öffentliche Stellen, wie Seen, beliebte Ausflugsziele, etc. kontrolliert werden, möchten wir Ihnen eine paar Leitsätze vermitteln, wie sie diese "Angriffe", die gegen sie als Zivilisten, getätigt werden, abwehren können.
Da vermehrt von den Behörden und deren Aufsichtsorgane in einer eigens für sie angefertigten, einschüchternden "Tracht", mit Abzeichen, etc, öffentliche Stellen, wie Seen, beliebte Ausflugsziele, etc. kontrolliert werden, möchten wir Ihnen eine paar Leitsätze vermitteln, wie sie diese "Angriffe", die gegen sie als Zivilisten, getätigt werden, abwehren können.
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Aufklärungsblatt mit den wichtigsten Argumenten was Organe sind.
1. Das Aufsichtsorgan muss das Genfer Abkommen IV, .Absatz 1 und 144 bei sich tragen und daraus zitieren können.
2. Das Land und die Magistrate sind juristische Personen. Deren Organe sind jedoch Grundrechtverpflichtet.
3. Wenn diese Organe als juristische Person des öffentlichen Rechts die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind sie als dieses auch nicht Grundrechtfähig, nicht Grundrechtberechtigt und nicht Prozessfähig.
4. Es ermangelt dem Organ aufgrund ihres PERSONStatus am RECHT. Am zwingenden VölkerRECHT.
5. Durch ihre Tätigkeit, im Dienst, ist nur der materielle Anteil versichert. Der nichtvermögensrechtliche Anteile muss aber auch versichert sein und das ist nicht der Fall. Sie haften deshalb Privat und Unbegrenzt.
6. Sie sind aufgrund ihres Status "juristische Person" nicht berechtigt von einem Zivilisten Ausweise zu verlangen.
7. Urteil 1BvR1766/2015 ... Organe als juristische Personen, dürfen im Magistrat gar nicht angestellt werden.
8. Das Organ hat keine Berechtigung einen Verwaltungsakt gegen Zivilisten zu eröffnen. Eine Aufforderung "ihren" Ausweis herzeigen zu müssen, wäre schon ein Verwaltungsakt, weil er gegen die Eides- und Treuhandpflicht der UNCharta 73 verstößt. Es gibt zudem keine Ausweispflicht.
9. Erzeugung von Konflikten, eines Organes des öffentlichen Rechtes, gegen Menschen ist eine Straftat.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern das sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
10. In diesen Seeenverordnungen steht meistens geschrieben, dass die Stadt, das Land, Eigentümer dieser Liegenschaft ist.
Fakt ist aber, dass eine SACHE kein Eigentümer sein kann. Nur der Mensch kann das sein.
11. Österreich ist aufgrund von organischen Strukturen in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht Handlungsfähig.
Warum ?
Durch Ausfall und der nicht Erreichbarkeit der öffentlichen Stellen, besteht kein Recht auf ein faires Verfahren und keine Rechtsicherheit weil sie nur Materiell ( in SACHEN ) tätig sind und die Genfer Abkommen und den Immateriellen Anteil nicht versichern können.
12. Urteil vom EGMR 75529/01. Überlange Verfahrensdauer weil kein Gericht der juristischen Verbände und Personen ein Verfahren RECHTgültig abschließen kann.
Vielleicht gibt es im @recht23 einmal die Möglichkeit, dazu einen Chat zu machen.
1. Das Aufsichtsorgan muss das Genfer Abkommen IV, .Absatz 1 und 144 bei sich tragen und daraus zitieren können.
2. Das Land und die Magistrate sind juristische Personen. Deren Organe sind jedoch Grundrechtverpflichtet.
3. Wenn diese Organe als juristische Person des öffentlichen Rechts die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind sie als dieses auch nicht Grundrechtfähig, nicht Grundrechtberechtigt und nicht Prozessfähig.
4. Es ermangelt dem Organ aufgrund ihres PERSONStatus am RECHT. Am zwingenden VölkerRECHT.
5. Durch ihre Tätigkeit, im Dienst, ist nur der materielle Anteil versichert. Der nichtvermögensrechtliche Anteile muss aber auch versichert sein und das ist nicht der Fall. Sie haften deshalb Privat und Unbegrenzt.
6. Sie sind aufgrund ihres Status "juristische Person" nicht berechtigt von einem Zivilisten Ausweise zu verlangen.
7. Urteil 1BvR1766/2015 ... Organe als juristische Personen, dürfen im Magistrat gar nicht angestellt werden.
8. Das Organ hat keine Berechtigung einen Verwaltungsakt gegen Zivilisten zu eröffnen. Eine Aufforderung "ihren" Ausweis herzeigen zu müssen, wäre schon ein Verwaltungsakt, weil er gegen die Eides- und Treuhandpflicht der UNCharta 73 verstößt. Es gibt zudem keine Ausweispflicht.
9. Erzeugung von Konflikten, eines Organes des öffentlichen Rechtes, gegen Menschen ist eine Straftat.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern das sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
10. In diesen Seeenverordnungen steht meistens geschrieben, dass die Stadt, das Land, Eigentümer dieser Liegenschaft ist.
Fakt ist aber, dass eine SACHE kein Eigentümer sein kann. Nur der Mensch kann das sein.
11. Österreich ist aufgrund von organischen Strukturen in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht Handlungsfähig.
Warum ?
Durch Ausfall und der nicht Erreichbarkeit der öffentlichen Stellen, besteht kein Recht auf ein faires Verfahren und keine Rechtsicherheit weil sie nur Materiell ( in SACHEN ) tätig sind und die Genfer Abkommen und den Immateriellen Anteil nicht versichern können.
12. Urteil vom EGMR 75529/01. Überlange Verfahrensdauer weil kein Gericht der juristischen Verbände und Personen ein Verfahren RECHTgültig abschließen kann.
Vielleicht gibt es im @recht23 einmal die Möglichkeit, dazu einen Chat zu machen.
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Und von WEM wurde der Kurier gegründet? Selbst Wikiblödia kann es nicht verheimlichen:
Der „Kurier wurde von der US-amerikanischen Besatzungsmacht gegründet“
und
„Der Zweck des Wiener Kuriers bestand damals unter anderem darin, amerikanische Propagandabotschaften zu transportieren.“
Der „Kurier wurde von der US-amerikanischen Besatzungsmacht gegründet“
und
„Der Zweck des Wiener Kuriers bestand damals unter anderem darin, amerikanische Propagandabotschaften zu transportieren.“
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War 1988 noch eine Frau (obwohl die auch zum Dreck dazugehört) mit Rock am Start, so haben wir jetzt lauter "sich weiblich benehmende Männer" (Saloppbegriff Schwuchtel genannt) als Sieger beim ESC.
2024 minus 1988 = 40. Gibt man die 0 weg, hast die 4 satanischen Räte die von der Schweiz aus über den heiligen Stuhl (jetzt CIA) gesteuert werden. Jetzt weiss du auch, warum sie ihn als Sieger erklärten und das Österreich 12 Jurypunkte vergab ist auch kein Zufall.
Was der VdB damit zu tun hat, siehst du hier.
Übrigens, Phönix von diesem österreichischen Sänger, ist eine der 4 von dieser luziferanischen Sekte.
Was glauben Sie denn, wieso der Vatikan 1951 selbst das Genfer Abkommen IV unterzeichnete?
Na ganz einfach, weil er Schutz durch die Schutzmacht braucht.
Weg mit diesem ESC und zurück zum Schwedenfestival und zum San Remo Festival. Das sind richtige Musikerevents.
2024 minus 1988 = 40. Gibt man die 0 weg, hast die 4 satanischen Räte die von der Schweiz aus über den heiligen Stuhl (jetzt CIA) gesteuert werden. Jetzt weiss du auch, warum sie ihn als Sieger erklärten und das Österreich 12 Jurypunkte vergab ist auch kein Zufall.
Was der VdB damit zu tun hat, siehst du hier.
Übrigens, Phönix von diesem österreichischen Sänger, ist eine der 4 von dieser luziferanischen Sekte.
Was glauben Sie denn, wieso der Vatikan 1951 selbst das Genfer Abkommen IV unterzeichnete?
Na ganz einfach, weil er Schutz durch die Schutzmacht braucht.
Weg mit diesem ESC und zurück zum Schwedenfestival und zum San Remo Festival. Das sind richtige Musikerevents.
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Der Begriff Krieg darf so nicht mehr verwendet werden, ansonsten begeht man mit dessen Verwendung schwerste Verbrechen.
Das Wort "Krieg" darf nur im öffentlichen Recht geführt werden...
...also wenn der nicht vermögensrechtliche Anteil, die Grundrechte, das Völkerrecht und insbesondere dessen Genfer Abkommen, vor dem Gesetz unmittelbar unter allen Umständen eingehalten und durchgesetzt werden.
Sollte das öffentliche Recht geschützt werden, umgesetzt werden, würden Kriege und Verbrechen im Völkerrecht erst gar nicht entstehen.
Da mit den treuhänderischen Verwaltungsakten in den Verbänden juristische Personen, weltweit, dieses öffentliche Recht nicht vorhanden ist, können und dürfen wir hier grundsätzlich weltweit den Begriff Krieg nicht mehr verwenden.
🔥Es ist grundsätzlich kein Krieg, sondern es sind schwerste völkerrechtwidrige Handlungen und schwerste Verbrechen im Völkerrecht, wenn das öffentliche Recht, die öffentliche Ordnung, das ordre public nicht vorhanden ist.
Die Verwendung des Begriffes Krieg, im Zusammenhang mit den weltweiten Verwaltungsakten und treuhänderischen Verwaltungsakten, ist Versicherungs Vortäuschung von öffentlichen Recht und sind schwerste völkerrechtwidrige Handlungen sowie schwerste Verbrechen im Völkerrecht.
Also, achten wir auf diese Menschen, und Medien, künstliche Intelligenz gesteuerte Programme, etc., die uns mit dem Begriff:
- wir sind im Krieg, wir sind im Krieg, wir sind im Krieg, oder
- hybride verdeckte Kriegsführung, etc.,
- zahlt deswegen keine Steuern, etc., oder
- mit einer natürlichen Person, welche den Gesetzen unterworfen ist, öffentliches Recht vorgaukeln, uns beschwindeln und damit schwerste, nicht verjährbare Verbrechen im Völkerrecht begehen.
@recht23
Internetseite
Das Wort "Krieg" darf nur im öffentlichen Recht geführt werden...
...also wenn der nicht vermögensrechtliche Anteil, die Grundrechte, das Völkerrecht und insbesondere dessen Genfer Abkommen, vor dem Gesetz unmittelbar unter allen Umständen eingehalten und durchgesetzt werden.
Sollte das öffentliche Recht geschützt werden, umgesetzt werden, würden Kriege und Verbrechen im Völkerrecht erst gar nicht entstehen.
Da mit den treuhänderischen Verwaltungsakten in den Verbänden juristische Personen, weltweit, dieses öffentliche Recht nicht vorhanden ist, können und dürfen wir hier grundsätzlich weltweit den Begriff Krieg nicht mehr verwenden.
🔥Es ist grundsätzlich kein Krieg, sondern es sind schwerste völkerrechtwidrige Handlungen und schwerste Verbrechen im Völkerrecht, wenn das öffentliche Recht, die öffentliche Ordnung, das ordre public nicht vorhanden ist.
Die Verwendung des Begriffes Krieg, im Zusammenhang mit den weltweiten Verwaltungsakten und treuhänderischen Verwaltungsakten, ist Versicherungs Vortäuschung von öffentlichen Recht und sind schwerste völkerrechtwidrige Handlungen sowie schwerste Verbrechen im Völkerrecht.
Also, achten wir auf diese Menschen, und Medien, künstliche Intelligenz gesteuerte Programme, etc., die uns mit dem Begriff:
- wir sind im Krieg, wir sind im Krieg, wir sind im Krieg, oder
- hybride verdeckte Kriegsführung, etc.,
- zahlt deswegen keine Steuern, etc., oder
- mit einer natürlichen Person, welche den Gesetzen unterworfen ist, öffentliches Recht vorgaukeln, uns beschwindeln und damit schwerste, nicht verjährbare Verbrechen im Völkerrecht begehen.
@recht23
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Dieser Beitrag über die "Organe" im Staats und Behördenwesen wird laufend erweitert. Wenn du diesen teilst, bitte schau regelmäßig nach, ob wir Punkte hinzugefügt haben.
11. und 12. sind neu hinzugekommen. Teile diesen Absatz bitte mit deinen Freunden.
11. und 12. sind neu hinzugekommen. Teile diesen Absatz bitte mit deinen Freunden.
Aufklärungsblatt mit den wichtigsten Argumenten was Organe sind.
1. Das Aufsichtsorgan muss das Genfer Abkommen IV, .Absatz 1 und 144 bei sich tragen und daraus zitieren können.
2. Das Land und die Magistrate sind juristische Personen. Deren Organe sind jedoch Grundrechtverpflichtet.
3. Wenn diese Organe als juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind sie als dieses nicht Grundrechtfähig, nicht Grundrechtberechtigt und nicht Prozessfähig.
4. Es ermangelt dem Organ aufgrund ihres PERSONStatus am RECHT. Am zwingenden VölkerRECHT.
5. Durch ihre Tätigkeit, im Dienst, ist nur der materielle Anteil versichert. Der nichtvermögensrechtliche Anteile muss aber auch versichert sein und das ist nicht der Fall. Sie haften deshalb Privat und Unbegrenzt.
6. Sie sind aufgrund ihres Status "juristische Person" nicht berechtigt von einem Zivilisten Ausweise zu verlangen. Es gibt keine Ausweispflicht.
7. Urteil 1BvR1766/2015 ... Organe als juristische Personen, dürfen im Magistrat gar nicht angestellt werden.
8. Das Organ hat keine Berechtigung einen Verwaltungsakt gegen Zivilisten zu eröffnen. Eine Aufforderung "einen" Ausweis herzeigen zu müssen, wäre schon ein Verwaltungsakt, weil er gegen die Eides- und Treuhandpflicht der UNCharta 73 verstößt. Es gibt zudem keine Ausweispflicht.
9. Erzeugung von Konflikten, eines Organes des öffentlichen Rechtes, gegen Menschen ist eine Straftat.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern das sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
10. In diesen Seeenverordnungen steht meistens geschrieben, dass die Stadt, das Land, Eigentümer dieser Liegenschaft ist.
Fakt ist aber, dass eine SACHE kein Eigentümer sein kann. Nur der Mensch kann das sein.
11. Österreich ist aufgrund von organischen Strukturen in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht Handlungsfähig.
Warum ?
Durch Ausfall und der nicht Erreichbarkeit der öffentlichen Stellen, besteht kein Recht auf ein faires Verfahren und keine Rechtsicherheit weil sie nur Materiell ( in SACHEN ) tätig sind und die Genfer Abkommen und den Immateriellen Anteil nicht versichern können.
12. Urteil vom EGMR 75529/01. Überlange Verfahrensdauer weil kein Gericht der juristischen Verbände und Personen ein Verfahren RECHTgültig abschließen kann.
Laut @recht23 werden wir dazu demnächst einen LiveChat machen.
1. Das Aufsichtsorgan muss das Genfer Abkommen IV, .Absatz 1 und 144 bei sich tragen und daraus zitieren können.
2. Das Land und die Magistrate sind juristische Personen. Deren Organe sind jedoch Grundrechtverpflichtet.
3. Wenn diese Organe als juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind sie als dieses nicht Grundrechtfähig, nicht Grundrechtberechtigt und nicht Prozessfähig.
4. Es ermangelt dem Organ aufgrund ihres PERSONStatus am RECHT. Am zwingenden VölkerRECHT.
5. Durch ihre Tätigkeit, im Dienst, ist nur der materielle Anteil versichert. Der nichtvermögensrechtliche Anteile muss aber auch versichert sein und das ist nicht der Fall. Sie haften deshalb Privat und Unbegrenzt.
6. Sie sind aufgrund ihres Status "juristische Person" nicht berechtigt von einem Zivilisten Ausweise zu verlangen. Es gibt keine Ausweispflicht.
7. Urteil 1BvR1766/2015 ... Organe als juristische Personen, dürfen im Magistrat gar nicht angestellt werden.
8. Das Organ hat keine Berechtigung einen Verwaltungsakt gegen Zivilisten zu eröffnen. Eine Aufforderung "einen" Ausweis herzeigen zu müssen, wäre schon ein Verwaltungsakt, weil er gegen die Eides- und Treuhandpflicht der UNCharta 73 verstößt. Es gibt zudem keine Ausweispflicht.
9. Erzeugung von Konflikten, eines Organes des öffentlichen Rechtes, gegen Menschen ist eine Straftat.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.Magistrate) bedeutet nicht, dass sie Rechte besitzen, sondern das sie dem öffentlichen Recht (Grundrecht) dienen muss.
10. In diesen Seeenverordnungen steht meistens geschrieben, dass die Stadt, das Land, Eigentümer dieser Liegenschaft ist.
Fakt ist aber, dass eine SACHE kein Eigentümer sein kann. Nur der Mensch kann das sein.
11. Österreich ist aufgrund von organischen Strukturen in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht Handlungsfähig.
Warum ?
Durch Ausfall und der nicht Erreichbarkeit der öffentlichen Stellen, besteht kein Recht auf ein faires Verfahren und keine Rechtsicherheit weil sie nur Materiell ( in SACHEN ) tätig sind und die Genfer Abkommen und den Immateriellen Anteil nicht versichern können.
12. Urteil vom EGMR 75529/01. Überlange Verfahrensdauer weil kein Gericht der juristischen Verbände und Personen ein Verfahren RECHTgültig abschließen kann.
Laut @recht23 werden wir dazu demnächst einen LiveChat machen.
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