Wiederholung
Da die Regierung (als ein Unternehmen) die Gesetze macht und somit auch die Gerichte bestellt, kann es sich nur um künstliche Personen handeln, die nur künstliche Personen (KP) behandeln dürfen.
Hinweis:
Sie können sich ausschließlich mit künstlichen Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen. Der Mensch kommt darin nicht vor.
Darum sind sie IMMER und ausschließlich KP (im Fall der Behörden JP) wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
KP= Künstliche Person, bzw. künstliche Funktionsperson.
JP= Juristische Person (Unternehmen, Vereine, Stiftungen)
Hinweis dazu:
Der Bundespräsident ist eine physische natürliche Person (=KP) und die Verwaltungsbehörden (=JP) sind mit Organen ausgestattet. Z.b. beim Bund sind es Bundesrichter, BundesPOLIZEI, Nationalrat, etc.
Die Landeshauptleute (auch physische natürliche Person = KP) haben ihre "Hilfs"Organe bei der Landesregierung, den Magistraten, beim öffentlichen Sicherheitsdienstleister POLIZEI, etc.
Also, das sind alles keine obersten Organe des Staates.
Wir Menschen bilden das Volk (nicht mit Bevölkerung zu verwechseln) und deshalb sind wir Menschen als indogenes Volk das oberste Organ des Staates.
All diese Behörden sind juristische Personen und fallen lt. OGH in das Unternehmertum.
Wusstest du, dass die Justiz auch eine Behörde ist. Nämlich eine JUSTIZBEHÖRDE und somit ist diese Weisungsgebunden, nicht unabhängig, nicht fair, usw.
Da die Regierung (als ein Unternehmen) die Gesetze macht und somit auch die Gerichte bestellt, kann es sich nur um künstliche Personen handeln, die nur künstliche Personen (KP) behandeln dürfen.
Hinweis:
Sie können sich ausschließlich mit künstlichen Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen. Der Mensch kommt darin nicht vor.
Darum sind sie IMMER und ausschließlich KP (im Fall der Behörden JP) wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
KP= Künstliche Person, bzw. künstliche Funktionsperson.
JP= Juristische Person (Unternehmen, Vereine, Stiftungen)
Hinweis: Eine Person ist immer künstlich, da sie nicht natürlich durch Niederkunft entstanden/geboren ist/wurde und der Staat ist ein reines Geschöpf des menschlichen Geistes (eine Fiktion) und so etwas irreales kann niemals über dem Realen und über dem Lebendigen stehen.
Also nochmals, diese Fantasie ( Idee ) kann niemals über dem Lebendigen Greifbaren stehen.
Hinweis dazu:
Der Bundespräsident ist eine physische natürliche Person (=KP) und die Verwaltungsbehörden (=JP) sind mit Organen ausgestattet. Z.b. beim Bund sind es Bundesrichter, BundesPOLIZEI, Nationalrat, etc.
Die Landeshauptleute (auch physische natürliche Person = KP) haben ihre "Hilfs"Organe bei der Landesregierung, den Magistraten, beim öffentlichen Sicherheitsdienstleister POLIZEI, etc.
Also, das sind alles keine obersten Organe des Staates.
Wir Menschen bilden das Volk (nicht mit Bevölkerung zu verwechseln) und deshalb sind wir Menschen als indogenes Volk das oberste Organ des Staates.
All diese Behörden sind juristische Personen und fallen lt. OGH in das Unternehmertum.
Wusstest du, dass die Justiz auch eine Behörde ist. Nämlich eine JUSTIZBEHÖRDE und somit ist diese Weisungsgebunden, nicht unabhängig, nicht fair, usw.
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Das ist keine Logik, sondern zu 100% unlogisch.
Wenn man verfassungsrechtliche Grundrechte einschränken würde, wäre das nicht Faschismus?
Und Nichtdemokratie?
Und ist eine Regierung überhaupt dazu legitimiert und befugt, verfassungsrechtliche Grundrechte anzugreifen?
Die Inhärenten Rechte der Menschen sind UNANTASTBAR, was ist daran nicht zu verstehen.
Wären Einschränkungen der verfassungsrechtlichen Grundrechte nicht mit solchen fadenscheinigen, nicht bewiesenen Darstellungen, Verfassungsbruch ?
Wenn man verfassungsrechtliche Grundrechte einschränken würde, wäre das nicht Faschismus?
Und Nichtdemokratie?
Und ist eine Regierung überhaupt dazu legitimiert und befugt, verfassungsrechtliche Grundrechte anzugreifen?
Die Inhärenten Rechte der Menschen sind UNANTASTBAR, was ist daran nicht zu verstehen.
Wären Einschränkungen der verfassungsrechtlichen Grundrechte nicht mit solchen fadenscheinigen, nicht bewiesenen Darstellungen, Verfassungsbruch ?
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Die Sicherheit der Unabhängigkeit wäre nur dann gegeben, wenn diese Bundesstaatsanwaltschaft (eigentlich alle Staatsanwälte) aus Menschen (keine juristischen Funktionspersonen) bestehen würde, die in keiner politischen Partei Mitglied sind und auch nicht mit den Parteien sympathisieren.
Es sind uns Fälle bekannt wo Staatsanwälte Strafdelikte, die von Organen der Behörden begangen wurden, eingestellt wurden. Kein Staatsanwalt (er/sie ist Anwalt des Menschenvolkes) ist dazu befugt, Straftaten von Hilfs-Organen einzustellen, ohne dass daraus zwingend eine Erkenntnis gewonnen wird.
Was das Organ ist, wurde hier beschrieben. Ein Organ ist nie unabhängig, weil es ein Werkzeug, ein Instrument, ein Hilfsmittel der Politik ist, sobald es als Person bezeichnet wird und im öffentlichen Dienst arbeitet.
Es sind uns Fälle bekannt wo Staatsanwälte Strafdelikte, die von Organen der Behörden begangen wurden, eingestellt wurden. Kein Staatsanwalt (er/sie ist Anwalt des Menschenvolkes) ist dazu befugt, Straftaten von Hilfs-Organen einzustellen, ohne dass daraus zwingend eine Erkenntnis gewonnen wird.
Was das Organ ist, wurde hier beschrieben. Ein Organ ist nie unabhängig, weil es ein Werkzeug, ein Instrument, ein Hilfsmittel der Politik ist, sobald es als Person bezeichnet wird und im öffentlichen Dienst arbeitet.
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Zur Info:
Verwechsle Bevölkerung nie mit dem Wort "das Volk".
Wir als Österreicher sind keine unmündige Bevölkerung sondern mündige Staatsbürger, die das Staatsvolk darstellen.
Eine Bevölkerung kann man austauschen, Staatsbürger nicht, das wäre dann als Kriegsverbrechen zu werten, denn eine Bevölkerung hat keine Staatsbürgerrechte, mündige Staatsbürger als Volk hingegen schon.
Man kann auch niemanden die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn er/sie daraus zum Staatenlosen wird. (Das wird in Deutschland praktiziert - als nicht nachgewiesener Deutscher wird er/sie dann bezeichnet - in Österreich nicht möglich, aufgrund des StGG und der Staatsbürgerschaft)
Und wenn sie es trotzdem machen, ist man automatisch geschützter Civilian und sie müssen einen rundum versorgen...also egal wie, sie haften immer.
Verwechsle Bevölkerung nie mit dem Wort "das Volk".
Wir als Österreicher sind keine unmündige Bevölkerung sondern mündige Staatsbürger, die das Staatsvolk darstellen.
Eine Bevölkerung kann man austauschen, Staatsbürger nicht, das wäre dann als Kriegsverbrechen zu werten, denn eine Bevölkerung hat keine Staatsbürgerrechte, mündige Staatsbürger als Volk hingegen schon.
Man kann auch niemanden die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn er/sie daraus zum Staatenlosen wird. (Das wird in Deutschland praktiziert - als nicht nachgewiesener Deutscher wird er/sie dann bezeichnet - in Österreich nicht möglich, aufgrund des StGG und der Staatsbürgerschaft)
Und wenn sie es trotzdem machen, ist man automatisch geschützter Civilian und sie müssen einen rundum versorgen...also egal wie, sie haften immer.
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Klassiker zum Aufheitern - Dumm rumsitzen und blöd reden funktioniert eben nur in einer höheren Position
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EIN WECKRUF 🙏
Ich bin müde von Menschen, die keine mehr sind,
müde von all diesen Fähnchen im Wind.
Und dann bin ich noch müde von giftigen Sätzen,
die meine Seele ganz furchtbar verletzen.
Ich bin müde vom Druck und müde vom Sollen,
müde von Leuten, die immer nur wollen.
Und dann bin ich noch müde vom steten Erwarten.
Die Menschheit scheint weiter im Wahn zu entarten.
Ich bin müde vom Weinen und müde vom Schweigen,
müde vom Glauben, ich dürft' mich nicht zeigen.
Und dann bin ich noch müde vom Schimpfen und Fluchen,
von all diesen dreisten Erziehungsversuchen.
Ich bin müde von Härte und grausamer Kühle,
müde von allem, was ich grade fühle,
müde von Worten die leer sind und kalt.
Sie machten aus mir diese schwache Gestalt.
Ich bin müde von Leuten die es nicht interessiert,
wenn man den Halt so erbärmlich verliert.
Und dann bin ich noch müde von all dieser Zeit,
in der meine Seele nach Wertschätzung schreit.
Ich bin müde von Lügnern und diesem System.
Für mich hat die Erde ein riesen Problem.
Und dann bin ich noch müde von Hass und Gewalt,
müde von Monstern in Menschengestalt.
Darum wünsch ich mir heute, die Welt mög' erwachen.
Ich wünsche mir Menschen die wirken und machen,
ich wünsche mir Menschen mit ehrlicher Haut,
denen mein Herz ohne Zweifel vertraut.
Ich wünsch' mir Erholung von finsteren Tagen.
Ich möchte geliebt sein und nicht nur ertragen,
ich will wieder strahlen in glänzendem Licht,
denn müde vom Leben bin ich noch nicht.
Text: Doreen Kirsche
Ich bin müde von Menschen, die keine mehr sind,
müde von all diesen Fähnchen im Wind.
Und dann bin ich noch müde von giftigen Sätzen,
die meine Seele ganz furchtbar verletzen.
Ich bin müde vom Druck und müde vom Sollen,
müde von Leuten, die immer nur wollen.
Und dann bin ich noch müde vom steten Erwarten.
Die Menschheit scheint weiter im Wahn zu entarten.
Ich bin müde vom Weinen und müde vom Schweigen,
müde vom Glauben, ich dürft' mich nicht zeigen.
Und dann bin ich noch müde vom Schimpfen und Fluchen,
von all diesen dreisten Erziehungsversuchen.
Ich bin müde von Härte und grausamer Kühle,
müde von allem, was ich grade fühle,
müde von Worten die leer sind und kalt.
Sie machten aus mir diese schwache Gestalt.
Ich bin müde von Leuten die es nicht interessiert,
wenn man den Halt so erbärmlich verliert.
Und dann bin ich noch müde von all dieser Zeit,
in der meine Seele nach Wertschätzung schreit.
Ich bin müde von Lügnern und diesem System.
Für mich hat die Erde ein riesen Problem.
Und dann bin ich noch müde von Hass und Gewalt,
müde von Monstern in Menschengestalt.
Darum wünsch ich mir heute, die Welt mög' erwachen.
Ich wünsche mir Menschen die wirken und machen,
ich wünsche mir Menschen mit ehrlicher Haut,
denen mein Herz ohne Zweifel vertraut.
Ich wünsch' mir Erholung von finsteren Tagen.
Ich möchte geliebt sein und nicht nur ertragen,
ich will wieder strahlen in glänzendem Licht,
denn müde vom Leben bin ich noch nicht.
Text: Doreen Kirsche
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Rechtsanwalt Tassilo: „Österreich ist korrupter als die Ukraine“
Dieses Video lässt die politische Elite in Wien zittern. Ex-Hofburg-Anwärter Tassilo Wallentin rechnet in einem viralen Clip gnadenlos mit der „legalisierten“ Korruption in Österreich ab und spricht aus, sagt was Millionen Österreichern am Herzen (Sprichwort) liegt.
Dieses Video lässt die politische Elite in Wien zittern. Ex-Hofburg-Anwärter Tassilo Wallentin rechnet in einem viralen Clip gnadenlos mit der „legalisierten“ Korruption in Österreich ab und spricht aus, sagt was Millionen Österreichern am Herzen (Sprichwort) liegt.
Übrigens: Die eigentliche Liebe zu seinem Heimatland und auch zu den Mitmenschen liegt im Ikosaeder, also im Solarplexus, denn wir haben Schmetterlinge im Bauch und nicht im Herzen
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Ein klassisches Beispiel dafür, wie kaputt unser politisch motiviertes Rechtssystem (mit und durch Gesetze) inzwischen ist ...
Unser Statement:
Auch Österreich scheint am Ende zu sein, wenn sich die Verwaltung verselbstständigt und zunehmend wie ein eigener Staat agiert.
Wir erinnern sie daran, dass der Staat aus dem Menschenvolk besteht und die Verwaltungen lediglich staatliche Aufgaben übernommen haben. Der Staatsbürger ist auf das äußerste zu fördern und nicht zu schädigen.
Weiters geht es in dieser Privatisierung um Vorgänge, die letztlich jeden betreffen – auch diejenigen, die es bislang noch nicht bemerkt haben.
Ganzer Chat von Hendrik's Sun Evo News kann hier angehört werden.
Unser Statement:
Auch Österreich scheint am Ende zu sein, wenn sich die Verwaltung verselbstständigt und zunehmend wie ein eigener Staat agiert.
Wir erinnern sie daran, dass der Staat aus dem Menschenvolk besteht und die Verwaltungen lediglich staatliche Aufgaben übernommen haben. Der Staatsbürger ist auf das äußerste zu fördern und nicht zu schädigen.
Weiters geht es in dieser Privatisierung um Vorgänge, die letztlich jeden betreffen – auch diejenigen, die es bislang noch nicht bemerkt haben.
Ganzer Chat von Hendrik's Sun Evo News kann hier angehört werden.
👍13🤔1💯1
Zur Info:
Die einzige Legitimation der Gerichte und Richter ist es, den Menschen vor Behördenwillkür zu schützen und eine unabhängige, faire und rechtsstaatliche Entscheidung zu gewährleisten.
Aber was passiert gerade?
Es stellen sich für uns zunehmend Fragen dazu, wie die Gerichte ihre Kontroll- und Schutzfunktion gegenüber Behörden in der Praxis wahrnehmen.
‼️ Wurden die Staatsgerichte im Zuge der Privatisierung selbst zu einer Behörde umgewandelt? Sie bezeichnen sich ja jetzt Justizbehörde.
Wir fragen uns, ob es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt und wie eine solche Veränderung mit der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung vereinbar ist.
🤔 Wenn staatliche Stellen und Gerichte in bestimmten Bereichen eng miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage, wie wirksam die notwendige unabhängige Kontrolle gewährleistet wird.
Haben sich die von der Politik abhängigen Richter – insbesondere vor dem Hintergrund der immer wieder diskutierten Frage nach der tatsächlichen Gewaltenteilung – möglicherweise zu sehr an die Anwendung des bestehenden politischen Rechtssystems gebunden, anstatt die höherrangigen Rechtsnormen umfassend zu berücksichtigen?
Das hat sich auch in einem Gespräch mit einem Richter des Bezirksgericht für uns sehr deutlich dargestellt.
Obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die EMRK etc. Verfassungsrang hat, sagte er lediglich: „Ich kenne die EMRK.“
Auf die Frage, warum diese im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt, antwortete er, dass sie in diesem konkreten Fall nicht relevant sei. Unsere Frage war, wurde hierbei das Handelsrecht angewendet?
Für uns stellt sich deshalb die entscheidende Frage, weshalb die EMRK und die darin garantierten Rechte in diesem Verfahren keine maßgebliche Rolle spielen sollen.
Auch ein Bezirksgericht ist bei seiner Rechtsprechung an die geltenden höherrangigen Rechtsnormen und die Menschenrechte gebunden.
Hier geht es uns ausdrücklich nicht darum, einem einzelnen Richter eine bestimmte Absicht zu unterstellen.
Vielmehr möchten wir nachvollziehen können, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage entschieden wurde und weshalb bestimmte menschenrechtliche Bestimmungen im konkreten Verfahren als nicht relevant angesehen wurden.
Zuerst entstand in diesem Verfahren ein erheblicher Schaden und anschließend wird darauf verwiesen, dass noch sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden können.
UNFASSBAR.
Unfassbar ist für uns insbesondere die Frage, ob ein effektiver Rechtsschutz tatsächlich gewährleistet ist, wenn ein Betroffener erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um seine Rechte über mehrere Instanzen durchsetzen zu können.
Denn der Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht darf nicht lediglich theoretisch bestehen. Rechtsschutz muss auch praktisch wirksam und für den Einzelnen erreichbar sein.
Der EGMR hat sich wiederholt mit dem Recht auf Zugang zu einem Gericht und dem Erfordernis eines wirksamen Rechtsschutzes beschäftigt. Daraus ergibt sich für uns die Frage, wie ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann, wenn die mit einem Verfahren verbundenen Kosten für einen Betroffenen faktisch unüberwindbar sind.
Denn ohne wirksamen Rechtsschutz gibt es letztlich auch keine ausreichende Rechtssicherheit.
Auch stellt sich die Frage, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Grundsatz zukommt, dass im Strafverfahren Zweifel zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind, soweit ein solcher Grundsatz im konkreten Verfahren überhaupt einschlägig ist.
Noch etwas:
Lassen sich die BG-Richter durch undurchschaubare Vertragsstrukturen von Genossenschaften möglicherweise vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen?
Gerade bei komplexen Vertrags- und Organisationsstrukturen sollte aus unserer Sicht nachvollziehbar sein, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden, welche Vertragsverhältnisse tatsächlich bestehen und welche Rechte der betroffenen Personen daraus entstehen.
Die einzige Legitimation der Gerichte und Richter ist es, den Menschen vor Behördenwillkür zu schützen und eine unabhängige, faire und rechtsstaatliche Entscheidung zu gewährleisten.
Aber was passiert gerade?
Es stellen sich für uns zunehmend Fragen dazu, wie die Gerichte ihre Kontroll- und Schutzfunktion gegenüber Behörden in der Praxis wahrnehmen.
‼️ Wurden die Staatsgerichte im Zuge der Privatisierung selbst zu einer Behörde umgewandelt? Sie bezeichnen sich ja jetzt Justizbehörde.
Wir fragen uns, ob es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt und wie eine solche Veränderung mit der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung vereinbar ist.
🤔 Wenn staatliche Stellen und Gerichte in bestimmten Bereichen eng miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage, wie wirksam die notwendige unabhängige Kontrolle gewährleistet wird.
Haben sich die von der Politik abhängigen Richter – insbesondere vor dem Hintergrund der immer wieder diskutierten Frage nach der tatsächlichen Gewaltenteilung – möglicherweise zu sehr an die Anwendung des bestehenden politischen Rechtssystems gebunden, anstatt die höherrangigen Rechtsnormen umfassend zu berücksichtigen?
Das hat sich auch in einem Gespräch mit einem Richter des Bezirksgericht für uns sehr deutlich dargestellt.
Obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die EMRK etc. Verfassungsrang hat, sagte er lediglich: „Ich kenne die EMRK.“
Auf die Frage, warum diese im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt, antwortete er, dass sie in diesem konkreten Fall nicht relevant sei. Unsere Frage war, wurde hierbei das Handelsrecht angewendet?
Für uns stellt sich deshalb die entscheidende Frage, weshalb die EMRK und die darin garantierten Rechte in diesem Verfahren keine maßgebliche Rolle spielen sollen.
Auch ein Bezirksgericht ist bei seiner Rechtsprechung an die geltenden höherrangigen Rechtsnormen und die Menschenrechte gebunden.
Hier geht es uns ausdrücklich nicht darum, einem einzelnen Richter eine bestimmte Absicht zu unterstellen.
Vielmehr möchten wir nachvollziehen können, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage entschieden wurde und weshalb bestimmte menschenrechtliche Bestimmungen im konkreten Verfahren als nicht relevant angesehen wurden.
Zuerst entstand in diesem Verfahren ein erheblicher Schaden und anschließend wird darauf verwiesen, dass noch sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden können.
UNFASSBAR.
Unfassbar ist für uns insbesondere die Frage, ob ein effektiver Rechtsschutz tatsächlich gewährleistet ist, wenn ein Betroffener erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um seine Rechte über mehrere Instanzen durchsetzen zu können.
Denn der Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht darf nicht lediglich theoretisch bestehen. Rechtsschutz muss auch praktisch wirksam und für den Einzelnen erreichbar sein.
Der EGMR hat sich wiederholt mit dem Recht auf Zugang zu einem Gericht und dem Erfordernis eines wirksamen Rechtsschutzes beschäftigt. Daraus ergibt sich für uns die Frage, wie ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann, wenn die mit einem Verfahren verbundenen Kosten für einen Betroffenen faktisch unüberwindbar sind.
Denn ohne wirksamen Rechtsschutz gibt es letztlich auch keine ausreichende Rechtssicherheit.
Auch stellt sich die Frage, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Grundsatz zukommt, dass im Strafverfahren Zweifel zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind, soweit ein solcher Grundsatz im konkreten Verfahren überhaupt einschlägig ist.
Noch etwas:
Lassen sich die BG-Richter durch undurchschaubare Vertragsstrukturen von Genossenschaften möglicherweise vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen?
Gerade bei komplexen Vertrags- und Organisationsstrukturen sollte aus unserer Sicht nachvollziehbar sein, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden, welche Vertragsverhältnisse tatsächlich bestehen und welche Rechte der betroffenen Personen daraus entstehen.
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Unser Anliegen ist daher nicht ein Angriff auf die ordentliche Gerichtsbarkeit oder auf einzelne Richter.
Wir stellen vielmehr die Frage, wie sichergestellt wird, dass Menschenrechte, Verfassungsrecht, richterliche Unabhängigkeit und ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz in jedem einzelnen Verfahren gewährleistet sind.
Denn genau daran muss sich ein Rechtstaat messen lassen.
Wir stellen vielmehr die Frage, wie sichergestellt wird, dass Menschenrechte, Verfassungsrecht, richterliche Unabhängigkeit und ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz in jedem einzelnen Verfahren gewährleistet sind.
Denn genau daran muss sich ein Rechtstaat messen lassen.
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