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Deutscher Kanal von Dr. Reiner Füllmich
V.i.S.d.P. Dr. Reiner Füllmich.
Die Beiträge dienen als Informationsquellen für eigene Recherchen. Sie spiegeln nicht unbedingt die persönliche Meinung von Dr. Füllmich oder die des ICIC-Teams wider.
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Forwarded from RABBIT RESEARCH
RKI-Präsident vorgeladen
😮 RKI-Akten erstmals vor Gericht!

Aya Velazquez schreibt:
"Morgen findet in Osnabrück die erste Gerichtsverhandlung statt, in der die RKIFiles juristisch verwendet werden. Niemand Geringeres als der amtierende RKI-Präsident Lars Schaade ist als Zeuge vorgeladen. Es klagt eine Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück, die Ende 2022 zwei Monate Betretungsverbot ihrer Einrichtung aufgrund ihres Impfstatus seitens des Landkreises ausgesprochen bekam.

Lars Schaade wird wahrscheinlich erklären müssen, wie die Entscheidung des Landkreises konform geht mit der Erkenntnis über fehlenden Fremdschutz bei 2G - eine Erkenntnis, die dem RKI spätestens seit August 2021 vorlag, wie die RKIFiles nun glasklar belegen. (..)"

Quellen:
noz
hasepost

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**Verwaltungsgsericht Osnabrück, ich bin vor Ort.**

Prof. Dr. Schaade, der Präsident des RKI hat einen Aufpasser dabei. Die durch die massiven Schwärzungen der RKI Protokolle bekannt gewordene Kanzlei Raue.

Wir sind gespannt, was heute geschwärzt wird…
Forwarded from M.info
RKI-Files: Lars Schaade soll vor Osnabrücker Gericht aussagen | NOZ [Bezahlschranke]
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/rki-files-lars-schaade-soll-vor-osnabruecker-gericht-aussagen-47656431

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Pflegehelferin klagt gegen Landkreis: Verwaltungsgericht Osnabrück prüft Corona-Impfpflicht und RKI-Protokolle
https://www.hasepost.de/pflegehelferin-klagt-gegen-landkreis-verwaltungsgericht-osnabrueck-prueft-corona-impfpflicht-und-rki-protokolle-508592/

(...) Ein besonders spannender Aspekt des Verfahrens ist die Einbeziehung der so genannten RKI-Protokolle. Diese Protokolle, die während der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielten, werden erstmals in einem Gerichtsverfahren thematisiert. Die Kammer hat als Zeugen Prof. Dr. Lars Schaade, den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und damaligen Leiter des Corona-Krisenstabs, geladen. Schaade wird unter anderem dazu befragt werden, wie bestimmte Passagen der Protokolle zu verstehen sind. Hierbei steht besonders die Rolle des RKI bei der Ausarbeitung der Empfehlungen im Mittelpunkt. (...)

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via https://t.me/rabbitresearch/15654
Forwarded from Multipolar Magazin
🗞 Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter
➠ Meldung lesen ... Prozessbeobachter: Corona-Aufarbeitung kommt beim BGH an / Richter Christian Dettmar hatte 2021 Maskenpflicht an Schulen untersagt / Kritische Richter und Staatsanwälte befürchten zeitliche Aufschiebung

alle bisherigen Beiträge: Meldungen, Artikel, tägliche Hinweise, Literatur. @multipolar_magazin
20 Uhr LIVE - 3.9.2024

Wahr oder nicht wahr, das ist hier die Frage

Am 2.9.2022 publizierte Viviane Fischer DAS Video. Das war der Anfang vom Ende des Corona Ausschusses.

Zwei Jahre später wieder am 2.9.2024 publizierte sie Informationen über die Zeugenaussage von Ivan Künnemann.

Wir blicken zurück und analysieren die Aussagen von V. Fischer.

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🟥 Tom berichtet in mehreren Kurzvideos von der spannenden Verhandlung beim Verwaltungsgericht Osnabrück, also bitte dort die anderen Videos ansehen! Danke lieber Tom für Deinen Einsatz! Best BB 👇
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Forwarded from Rolf Kron - Ärzte stehen auf (Rolf Kron)
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Dr. Paul Thomas im Gespräch mit Del Bigtree: „Wir haben uns definitiv jeden einzelnen Patienten angesehen, der in meiner Praxis geboren wurde. Es gab keine Rosinenpickerei. Wir haben sie nach der Anzahl der Impfungen, die sie erhalten haben, geschichtet.

Wir hatten über 500, die nicht geimpft waren, und dann hatten wir weitere 3.700 die geimpft waren. Nun, die Daten sprechen für sich selbst. Diese orangefarbenen Linien zeigen, dass die Kinder im Laufe der Zeit, d. h. in den zehneinhalb Jahren, umso schlechter abschnitten, je mehr Impfungen sie erhielten, egal ob es sich um Infektionen, ADS oder ADHS handelte, Umwelteinflüsse, Ekzeme, Allergien, ganz gleich, was wir untersucht haben, selbst die ganz normale Anämie steigt bei den Geimpften im Vergleich zur blauen Linie, den Ungeimpften, sprunghaft an. Wahnsinn. Diese Daten sind so aussagekräftig.“

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Danke Doreen für die Zustellung dieses Videos, was alle meine Beobachtungen seit 1987 bestätigen...
🍀Rolf Kron
🍀Ärzte stehen auf
🍀https://t.me/Rolf_Kron
Forwarded from RABBIT RESEARCH
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Sensation bei Gerichtsverhandlung!
EILMELDUNG: RKI-Chef Schaade gesteht: Risikobewertung für Lockdown nicht wissenschaftlich fundiert, sondern "Management-Entscheidung"

Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.

Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.

Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.

Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.

Vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit, Tom Lausen 🙏
📃Pressemitteilung Verwaltungsgericht

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Forwarded from Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO (Arne Schmitt)
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‼️⚖️SIEG🦅VERFAHREN EINGESTELLT‼️ Der Gerichtstermin für morgen in Berlin am 04.09.24 findet NICHT mehr statt! JUSTIZ WURDE IN DIE SCHRANKEN GEWIESEN!

Das Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin gegen mich (Arne Schmitt) weg. angebl. u.a. tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte wurde gestern  ganz plötzlich EINGESTELLT. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse. Der Angeklagte ist unschuldig.
Vielen Dank an alle Prozessbeobachter, die am letzen Verhandlungstag am 23.08.24 dabei waren als die Richterin sich vehement weigerte wichtige Zeugenaussagen ins Protokoll aufzunehmen.

‼️⚖️Am 11.09.24 um 12 Uhr  geht es am Landgericht Berlin, Turmstraße 91 im Saal 704 in einem anderen Strafverfahren wg. angebl. Landfriedensbruch gegen mich weiter. Damals wurde sogar deswegen mein Flügel rechtswidrig für über 2 Jahre verhaftet.
Um der Justiz genau auf die Finger zu schauen folgt meinem Kanal: https://t.me/pianoacrosstheworld
❗️VG Osnabrück legt BVerfG Nachweispflicht zur Entscheidung vor❗️

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Prozess um eine Pflegehelferin an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.

Der Landkreis Osnabrück hatte der Frau 2022 die Arbeit untersagt, weil sie nicht gegen Corona geimpft war. Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war.
Deshalb soll sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Im März 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Wie die Klägerin argumentierte, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor
.

(Quelle: ndr.de)

Damit sind die RKI-Files erstmalig zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden. Das Gericht ist hier ganz offenbar seiner Aufklärungspflicht vollumfänglich nachgekommen und gibt somit dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, seine eigene Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht aufgrund der neuen Erkenntnisse zu revidieren. Eine Aufhebung der seinerzeitigen Entscheidung des BVerG ist aus Gründen des sog. Rechtsfriedens nicht möglich.

So könnten zahlreiche Betroffene im medizinischen Bereich tatsächlich noch eine gerichtliche Rehabilitation erfahren.

Da eine solche aber nicht in jedem Einzelfall auch zur materiellen Wiedergutmachung führen wird, muss dann die Politik eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, um die Betroffnen zu entschädigen.