Eine der wichtigsten Erkenntnisse in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung ist, daß unsere
verfassungsmäßige Ordnung der Rechtsstand vom 30.07.1914 ist. In diesem Rechtsstand gab es Staatsrecht mit Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit hatten unsere Vorfahren in einem der 26
Bundesstaaten des Deutschen Reichs. Somit gibt es 26 deutsche Staatsvölker. Deshalb wird in der vorliegenden Abhandlung staatsrechtlich korrekt der Begriff "die deutschen Völker" verwendet. Im Gegensatz hierzu wird der Begriff "das deutsche Volk" im staats- und völkerrechtlichen Zusammenhang eher nicht verwendet, weil es sich beim "deutschen Volk" um eine Erfindung von Adolf Hitler vom 05.02.1934 handelt, und somit eine nationalsozialistische Kategorie darstellt.
Im ethnologischen beziehungsweise landsmannschaftlichen Sinne kann man vom "deutschén Volk" sprechen, dies wird jedoch in der vorliegenden Abhandlung wegen der staats- und völkerrechtlichen Implikationen vermieden.
Mitunter behaupten Menschen, daß die "BRD" "nicht existiere", weil seit 1990 kein territorialer Geltungsbereich für das "Grundgesetz" mehr definiert sei. Dies ist jedoch ein Irrtum. Die "BRD" hat nach ihren eigenen Regeln kein Gebiet (kein "Hoheitsgebiet"), aber eine Firma, eine Stiftung oder ein Verein hat auch kein Gebiet ("Hoheitsgebiet") und existiert dennoch. Die Frage ist somit nicht, OB die
"BRD" ist, sondern WAS sie ist...Deshalb sollte man nicht äußern, die "BRD" gebe es nicht, viel angebrachter ist zu untersuchen, was das Wesen des "BRD"-Systems ausmacht.
verfassungsmäßige Ordnung der Rechtsstand vom 30.07.1914 ist. In diesem Rechtsstand gab es Staatsrecht mit Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit hatten unsere Vorfahren in einem der 26
Bundesstaaten des Deutschen Reichs. Somit gibt es 26 deutsche Staatsvölker. Deshalb wird in der vorliegenden Abhandlung staatsrechtlich korrekt der Begriff "die deutschen Völker" verwendet. Im Gegensatz hierzu wird der Begriff "das deutsche Volk" im staats- und völkerrechtlichen Zusammenhang eher nicht verwendet, weil es sich beim "deutschen Volk" um eine Erfindung von Adolf Hitler vom 05.02.1934 handelt, und somit eine nationalsozialistische Kategorie darstellt.
Im ethnologischen beziehungsweise landsmannschaftlichen Sinne kann man vom "deutschén Volk" sprechen, dies wird jedoch in der vorliegenden Abhandlung wegen der staats- und völkerrechtlichen Implikationen vermieden.
Mitunter behaupten Menschen, daß die "BRD" "nicht existiere", weil seit 1990 kein territorialer Geltungsbereich für das "Grundgesetz" mehr definiert sei. Dies ist jedoch ein Irrtum. Die "BRD" hat nach ihren eigenen Regeln kein Gebiet (kein "Hoheitsgebiet"), aber eine Firma, eine Stiftung oder ein Verein hat auch kein Gebiet ("Hoheitsgebiet") und existiert dennoch. Die Frage ist somit nicht, OB die
"BRD" ist, sondern WAS sie ist...Deshalb sollte man nicht äußern, die "BRD" gebe es nicht, viel angebrachter ist zu untersuchen, was das Wesen des "BRD"-Systems ausmacht.
Das Wesen des "BRD-Systems besteht aus vielen Aspekten, die sich gegenseitig keineswegs ausschließen sondern wechselseitig ergänzen. So ist die "BRD":
ein Fremdherrschaftsinstrument
eine Besatzerverwaltung ohne Staatlichkeit
eine antidemokratische, zentralistische Besatzerverwaltung
eine gegenwärtig offen sichtbare faschistische Diktatur
eine reine Handelsrechstkonstruktion bzw. eine Firma
eine verfassungsfeindliche verbrecherische Vereinigung
eine lupenreine Nazi- und Reichsbürger- Organisation
eine Religionsgemeinschaft bzw. eine Sekte
eine gigantische Anstalt
ein Enteignungsinstrument der angloamerikanischen Hochfinans
ein Völkermord-beziehungsweise Vernichtungsinstrument gegen die deutschen Völker
ein Fremdherrschaftsinstrument
eine Besatzerverwaltung ohne Staatlichkeit
eine antidemokratische, zentralistische Besatzerverwaltung
eine gegenwärtig offen sichtbare faschistische Diktatur
eine reine Handelsrechstkonstruktion bzw. eine Firma
eine verfassungsfeindliche verbrecherische Vereinigung
eine lupenreine Nazi- und Reichsbürger- Organisation
eine Religionsgemeinschaft bzw. eine Sekte
eine gigantische Anstalt
ein Enteignungsinstrument der angloamerikanischen Hochfinans
ein Völkermord-beziehungsweise Vernichtungsinstrument gegen die deutschen Völker
"BRD" - ein Fremdherrschaftsinstrument
Mit der militärischen Niederlage der Wehrmacht im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich unter anderem aus der
"Berliner Erklärung vom 05.06.1945". 183
Zunächst wurden die Gebiete östlich von Oder und Neiße unter die zivile Verwaltung von Polen und der UdSSR gestellt. Im übrigen Territorium wurden "Besatzungszonen" (sowie in Berlin
"Besatzungssektoren") eingerichtet.
In diesen Besatzungszonen und -sektoren galt somit das Besatzungsrecht (Militärrecht der Besatzungsmächte).
Links: Besatzungszonen in Mittel- und Westdeutschland (farbig); Ostdeutschland unter polnischer und sowjetischer Zivilverwaltung (weiss)
Bereits nach kurzer Zeit wurde in den Jahren 1945 bis 1947 von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter "Länder"
als Verwaltungskonstrukte verfügt.
Diese "Länder" beziehungsweise späteren "Bundesländer" entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung der Einzelstaaten des Deutschen Reichs, es handelt sich dabei um vom Militär der Besatzungsmächte willkürlich per Militärbefehl verfügte, künstliche Konstrukte.
Mit der militärischen Niederlage der Wehrmacht im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich unter anderem aus der
"Berliner Erklärung vom 05.06.1945". 183
Zunächst wurden die Gebiete östlich von Oder und Neiße unter die zivile Verwaltung von Polen und der UdSSR gestellt. Im übrigen Territorium wurden "Besatzungszonen" (sowie in Berlin
"Besatzungssektoren") eingerichtet.
In diesen Besatzungszonen und -sektoren galt somit das Besatzungsrecht (Militärrecht der Besatzungsmächte).
Links: Besatzungszonen in Mittel- und Westdeutschland (farbig); Ostdeutschland unter polnischer und sowjetischer Zivilverwaltung (weiss)
Bereits nach kurzer Zeit wurde in den Jahren 1945 bis 1947 von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter "Länder"
als Verwaltungskonstrukte verfügt.
Diese "Länder" beziehungsweise späteren "Bundesländer" entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung der Einzelstaaten des Deutschen Reichs, es handelt sich dabei um vom Militär der Besatzungsmächte willkürlich per Militärbefehl verfügte, künstliche Konstrukte.
Im Folgenden ist die Entstehung einzelner "Länder" beispielhaft nachvollzogen:
Gründung des "Landes Rheinland-Pfalz" durch das französische Militär Verordnung Nr. 57 des französischen Oberkommandos in Deutschland bezüglich der Schaffung eines rhein-pfälzischen Landes vom 30. August 1946;184 bestehend aus:
dem Gebiet des südlichen Teil (Regierungsbezirke Koblenz und Trier) der preußischen Provinz Rheinland ohne das Territorium der Provinz Rheinhessen des Großherzogtums Hessen
die Gebiete der Kreise Ober- und Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen der preußischen Provinz Hessen Nassau
dem Gebiet des Fürstentum Birkenfeld des Großherzogtums Oldenburg
Gründung des "Landes Niedersachsen" durch das britische Militär Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung vom 01.11.1946;185
bestehend aus:
dem Gebiet des Fürstentum Schaumburg-Lippe
dem Gebiet der preußischen Provinz Hannover ohne das Gebiet des Kreis Ilfeld (seit 1932 zu Thüringen), ohne das Gebiet der Städte Geestemünde und Lehe (seit 1947 zu Bremerhaven)
dem Gebiet des Großherzogtum Oldenburg
Gründung des "Landes Rheinland-Pfalz" durch das französische Militär Verordnung Nr. 57 des französischen Oberkommandos in Deutschland bezüglich der Schaffung eines rhein-pfälzischen Landes vom 30. August 1946;184 bestehend aus:
dem Gebiet des südlichen Teil (Regierungsbezirke Koblenz und Trier) der preußischen Provinz Rheinland ohne das Territorium der Provinz Rheinhessen des Großherzogtums Hessen
die Gebiete der Kreise Ober- und Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen der preußischen Provinz Hessen Nassau
dem Gebiet des Fürstentum Birkenfeld des Großherzogtums Oldenburg
Gründung des "Landes Niedersachsen" durch das britische Militär Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung vom 01.11.1946;185
bestehend aus:
dem Gebiet des Fürstentum Schaumburg-Lippe
dem Gebiet der preußischen Provinz Hannover ohne das Gebiet des Kreis Ilfeld (seit 1932 zu Thüringen), ohne das Gebiet der Städte Geestemünde und Lehe (seit 1947 zu Bremerhaven)
dem Gebiet des Großherzogtum Oldenburg