Verband Deutscher Rechtssachverständiger 1871
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Gültiges Recht, es gibt nur einen Weg.Hier wird kein Müll reingeschrieben,nur Gültiges Recht.
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die Naturgesetze
das Naturrecht.
In der Erweiterung dieser Gemeinschaft haben wir die Sippe, deren Erweiterung endet nach modernem Sprachgebrauch in der staatlichen Gemeinde, eine Gebietskörperschaft im jeweiligen Siedlungsgebiet. Die Erweiterung der staatlichen Gemeinde ist der Staat.
Jeder Mensch kann nun erneut von universellen Rechten freiwillig abgeben, sich freiwillig in die strukturell niedrigere Rechtsebene des Staates begeben, um in die Vorteile dieser Gemeinschaft, dieses Staates, zu gelangen.
Die juristische Fiktion ist die "natürliche Person", Rechtsbasis sind
die Naturgesetze
das Naturrecht
das Staatsrecht.
Das Recht am Namen dieser natürlichen Person hat der Staat.
Der Mensch in dieser natürlichen Person kann erneut von universellen Rechten freiwillig abgeben, sich freiwillig in eine strukturell niedrigere Rechtsebene begeben, um in die Vorteile dieser neu entstandenen Gemeinschaft zu gelangen, beispielsweise wenn er als Personal einer Firma tätig sein will.
Die zugehörige juristische Fiktion dieser Firma ist die "juristische Person", Rechtsbasis sind
die Naturgesetze
das Naturrecht
das Staatsrecht
das Handelsrecht.
das Handelsrecht.
Das Recht am Namen dieser juristischen Person hat die Firma.
Fazit: Für die Menschheit besteht die Notwendigkeit, Gemeinschaften zu bilden. Die Bildung dieser Gemeinschaften ist prinzipiell freiwillig, indem der Mensch von universellen Rechten abgibt, sich freiwillig in eine niedrigere Rechtsebene begibt, um in die Vorteile dieser neu entstandenen Gemeinschaft zu gelangen.
Dabei ist bemerkenswert, daß der Mensch niemals zu einer Person werden kann, sondern nur für eine Person handeln kann.
Das Prinzip der freiwilligen Unterordnung ist universell. Es gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Gebietskörperschaften.
Insbesondere im Handelsrecht besteht Vertragsfreiheit und das Freiwilligkeitsprinzip. Man kann im Handelsrecht, somit von "BRD"-Stellen nicht gezwungen werden, für eine Person zu Im Staatsrecht ist dies anders. Mit Entstehung der ersten Gebietskörperschaften wurde es notwendig, daß im Hoheitsgebiet gleiches Recht für alle gilt. Dies geht nicht ohne das Konstrukt der Person. Aus diesem Grunde wurde das Konzept der "natürlichen Person" erfunden. Im Staatsrecht kann man gezwungen werden, für die vom Staat geschaffene natürliche Person zu handeln. Anderenfalls gäbe es kein einheitliches Recht für alle im Hoheitsgebiet. Es müßte dann jeder einzelne Mensch mit jedem anderen Menschen auf der Basis des Naturrechts seine Rechtsbeziehungen klären. Jedoch auch dann wäre nicht geregelt, wie mit einem vertragsbrüchigen, kriminellen Menschen umzugehen ist, beispielsweise welches Gericht angerufen wird und wer befugt ist, Gerichtsurteile durchzusetzen etc. Das Ergebnis wäre Chaos.
Wir sehen, daß die Erfindung der Person (als juristische Fiktion) durchaus etwas Positives ist, solange diese Erfindung nicht pervertiert oder mißbraucht wird.
Prinzip der freiwilligen Unterordnung auf Ebene der Gebietskörperschaften
Seit der Seßhaftwerdung der Menschen sind die bedeutsamsten Rechte die sogenannten
"Bodenrechte". Diese basieren auf der einfachen Frage: "Wem gehört das Land?" Auf der ganzen Welt gilt:
"Wer eine herrenlose Sache an sich nimmt, kann Eigentum daran erlangen." Dieser Grundsatz wird beispielsweise auch im "BRD"-System im §958 "BGB" abgebildet.
Das härteste Kriterium für Eigentum ist die Vererbbarkeit. Damit gehört das Land den Erstbesiedlern und deren Nachfahren bzw. Erben.
Menschen werden geboren, wandern zu, wandern ab und sterben. Niemand von uns kann deshalb als Einzelner beweisen, daß er Nachfahre der Erstbesiedler ist. Das ist auch nicht nötig. Mit der Besiedlung sind automatisch Gemeinschaften
mit definiertem Gebiet
mit definiertem Innenverhältnis
mit definiertem Außenverhältnis
entstanden, sogenannte "Gebietskörperschaften".
Diesen naturstaatlichen Gemeinden gehört das Land. Folgerichtig sind in den naturstaatlichen
Gemeinden
die Erstbesiedlungsrechte unter Umständen seit vielen Jahrhunderten oder
Jahrtausenden konserviert.
Eine Körperschaft kann im Gegensatz zu Menschen Jahrhunderte und Jahrtausende existieren und muß niemals "sterben". Wer in einer staatlichen Gemeinde legitim seinen Wohnsitz genommen hat, ist Angehöriger dieser Gebietskörperschaft und damit gemeinschaftlicher Inhaber der Bodenrechte.
Für die strukturellen Rechtsebenen der Gebietskörperschaften gilt deshalb der Satz:
"Die Rangigkeit des Rechts richtet sich nach der Nähe zum Boden".
Dabei können die staatlichen Gemeinden ohne Staat existieren, nicht aber ein Staat ohne die staatlichen Gemeinden. Schließlich gab es die allermeisten staatlichen Gemeinden bzw. Ortschaften lange bevor es die heutigen Staaten gab.
Folglich bilden die naturstaatlichen Gemeinden in struktureller Hinsicht die höchste Rechtsebene.
Jede staatliche Gemeinde kann
selbst entscheiden, auf welche Weise sie mit staatlichen
Nachbargemeinden kooperiert. Staatliche Gemeinden können freiwillig von ihren universellen Rechten abgeben und sich in eine strukturell niedrigere Rechtsebene begeben, um in die Vorteile dieser Gemeinschaft zu gelangen. Hierdurch bilden sie einen Staat.
Im Weiteren können die Staaten freiwillig von ihren universellen Rechten abgeben und sich in eine strukturell niedrigere Rechtsebene begeben, um die Vorteile dieser so entstandenen Gemeinschaft zu erlangen. Sie bilden hierdurch einen Staatenbund. Die Staaten können ohne den Staatenbund existieren, nicht aber der Staatenbund ohne die (Bundes-)Staaten. Schließlich haben die Staaten lange vor der Gründung des Deutschen Reiches von 1871 existiert. Bezogen auf unsere verfassungsmäßige Ordnung im Rechtsstand vom 30.07.1914 haben wir damit folgende strukturelle Rechtsebenen:
staatliche Gemeinden (strukturell höchste Rechtsebene)
(Bundes-)Staaten (Königreich Preußen, Königreich Bayern etc.) (strukturell zweithöchste Rechtsebene)
Staatenbund (Deutsches Reich) (strukturell niedrigste Rechtsebene).
Indem sich die staatlichen Gemeinden freiwillig dem Recht der Staaten, und die Staaten sich freiwillig dem Recht des Staatenbundes unterordnen, entstehen folgende funktionelle Rechtsebenen:
Staatenbund (Deutsches Reich) (funktionell höchste Rechtsebene)
(Bundes-)Staaten (Königreich Preußen, Königreich Bayern etc.) (funktionell zweithöchste Rechtsebene)
staatliche Gemeinden / Ortschaften (funktionell niedrigste Rechtsebene).
Fazit: Um die Übersicht zu behalten ist es wichtig, zwischen strukturellen und funktionellen Rechtsebenen zu unterscheiden.
Aufgrund der gegebenen strukturellen Rechtsebenen in Deutschland legitimieren die staatlichen Gemeinden den jeweiligen Staat und die (Bundes-) Staaten legitimieren das Reich.
Folgerichtig ist ein Staat ein Gemeindeverbund und das Deutsche Reich ist ein Staatenbund.
Es gibt bekanntermaßen sehr viele, von den Machthabern des Systems platzierte Organisationen, die gegen diese Sachverhalte wettern und Desinformationspropaganda betreiben. Sie wollen vermutlich keine Freiheit für die staatlichen Gemeinden oder die Menschen, sondern sie wollen offenbar, daß das Deutsche Reich ein Gefängnis für die Bundesstaaten und die Bundesstaaten ein Gefängnis für die staatlichen Gemeinden und damit die einfachen Menschen ist. In diesem Sinne ist auch die Propaganda zu interpretieren, die den Menschen einzureden versucht, daß das Deutsche Reich von 1871 ein Staat sei und kein
Staatenbund.
"BRD"- eine verfassungsfeindliche verbrecherische Vereinigung
Wie bereits nachgewiesen, ist die "BRD" kein Staat und kann demzufolge nur im Handelsrecht agieren. Im "BRD"-System werden jedoch die Begrifflichkeiten eines Staates wie "Ämter", "Behörden"
"Staatsanwaltschaften", "Amtsgerichte", , "Kanzleramt", "Auswärtiges Amt", "Gesetze" etc. verwendet.
Es handelt sich somit bei dem "BRD"-System um eine Staatssimulation.
Eine Staatssimulation ist eine schwere Form der organisierten Kriminalität. Die Straftatbestände, die von den Akteuren des "BRD"-Systems täglich erfüllt werden, sind: