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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg vom 14. November 2022
 
Das OLG Stuttgart hat mit einem den Verteidigern von Michael Ballweg heute zugestellten Beschluß die Untersuchungshaft von Michael Ballweg aufrechterhalten und einen neuen Haftbefehl erlassen. Es soll sich nunmehr nur noch ein dringender Tatverdacht für die Begehung eines versuchten Betruges ergeben. Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluß darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. Das OLG bestätigt damit, daß Michael Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe, sieht aber in den Überweisungen von einem eigenen Konto Ballwegs auf ein anderes eigenes Konto Ballwegs einen Versuch der Verschleierung. Das Verteidigerteam wird den Beschluß noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.
 
Stuttgart, 14. November 2022
Für das Team der Verteidigung, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Berlin
press@team-ballweg.de
‼️ Fall Michael Ballweg: Zur Pressemitteilung der Verteidigung und zur Erklärung des OLG Stuttgart
Interview mit Dr. Alexander Christ

👉 Zur heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Haftsache Michael Ballweg hatte ich heute Nachmittag für das Team der Verteidigung eine Pressemitteilung veröffentlicht: siehe hier.

Das OLG Stuttgart selbst hatte heute parallel dazu dem SWR gegenüber eine Stellungnahme abgegeben, die sich inhaltlich mit der Mitteilung der Verteidigung deckt, siehe hier.

Heute Abend hat mich der Journalist Alexander Wallasch dazu interviewt. Das Interview verlinke ich hier.

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https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-staat-ballt-die-faust-michael-ballweg-bleibt-in-stammheim-in-haft
Skandalös: Dr. Ronald Weikl in Berufungsinstanz zu einem Jahr auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt

Am gestrigen 15. November 2022 fand vor dem Landgericht Passau das Berufungsverfahren im Fall von Dr. Weikl statt. Die lokale Presse und der BR berichteten.

👉 Zum Bericht in der PNP

▪️ Vor dem gestrigen Gerichtstermin berichtete MWGFD, worum es im Berufungsverfahren geht: Von den etwa 100 ursprünglich angeklagten Vorwürfen sind am Ende nur noch 24 Vorwürfe unrichtiger Atteste übrig. An diesen bemisst sich das Strafmaß des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Der Paragraph war im November 2021 deutlich verschärft und ausgeweitet worden (👉 zur alten Fassung).

▪️ Der Auslegung des Gerichts zufolge seien jene übrig gebliebenen 24 Atteste insofern ungültig, als daß sie für die Schule als Behörde gedacht waren und weil die Kinder nicht persönlich in der Praxis vorgesprochen haben.

▪️ Dr. Weikl wird also vor allem vorgeworfen, daß er als Arzt Atteste ausgestellt habe, ohne die betreffenden Kinder gesehen zu haben. Aus der Sicht eines Arztes sieht dies genau anders aus. Dr. Weikl sieht sich als stets nach seinem Gewissen handelnder Arzt in seinem persönlichen Ermessen eingeschränkt: „Auch die Beschränkung auf 24 Fälle kann kein Kompromiss sein“, sagt er, denn er habe im Sinne seines ärztlichen Auftrags und im Sinne der Patientengesundheit stets richtig gehandelt.

▪️ Mit anderen Worten: es genügt für einen Arzt durchaus, die jeweilige Krankheitsgeschichte, den Hintergrund einer Gesundheitseinschränkung zu kennen oder auch allgemein die Folgen einer konkreten Situation (Maskentragen beispielsweise) zu sehen, um beurteilen zu können, ob ein Attest gerechtfertigt sein kann oder nicht.

👉 Zum Bericht bei MWGFD

▪️ Nun entschied das Landgericht im Berufungsverfahren (Az. 1 Ns 53 Js 14570/20) und hielt nur noch 24 Atteste für unrichtig. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne daß der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.

👉 Zum Bericht des BR

▪️ Die Folgen des Urteils für Dr. Weikl: Sollte er in den kommenden drei Jahren erneut strafrechtlich auffällig werden, würde die Bewährungs- in eine Haftstrafe umgewandelt. Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozeß bleiben bestehen. Das teilweise Berufsverbot aus der ersten Instanz wurde aufgehoben. Dr. Weikl kann also weiter praktizieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist das Rechtsmittel der Revision. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Ronny Weikl vor dem Gericht mit den Worten "Es geht weiter."

©️ Mein Kommentar:
Ein Arzt braucht einen Patienten nicht persönlich in Augenschein zu nehmen, um einen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Während der letzten Jahre galt dies aus "Pandemiegründen" ja sogar für herkömmliche Krankschreibungen. Im Falle von Masken ist und war bekannt, das diese die Gesundheit schädigen können.

Demzufolge kann ein Befreiungsattest nicht unrichtig sein, das von einem Arzt ausgestellt wird, um einen Patienten vor negativen Folgen zu bewahren.

Ronny Weikl hatte stets das Wohl seiner Patienten im Sinne, war und ist seinem ärztlichen Eid verpflichtet. Dafür verurteilt zu werden, ist skandalös, egal wie reduziert ein Urteil ausfällt.


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ZAAVV | Die bewegenden Gründe

Einen Tag vor dem anstehenden zweiten Workshop des ZAAVV möchten wir Einblicke darein geben, was die Teilnehmer des Gründungsworkshops im vergangenen Jahr bewegt hat, sich für das ZAAVV zu engagieren.

Was für den diesjährigen Workshop geplant ist, und wann wir per live Stream Einblicke in das dortige Schaffen gewähren, erfahrt ihr hier:

https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/38-zaavv-die-bewegenden-gruende

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Forwarded from ZAAVV
ZAAVV | Wie will das ZAAVV die Herausforderungen meistern?

Von der Theorie des letztjährigen Workshops zur Praxis.

Wann Ihr Euch live dazuschalten könnt, wenn die Teilnehmer das Herzstück des ZAAVV gestalten, erfahrt ihr hier:

https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/39-wie-will-das-zaavv-herausforderungen-meistern

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War dies möglich, so ist alles möglich
Die Republik ist beschädigt. Das Land zeigt zunehmend Züge eines korrupten Parteienkartellstaats mit repressivem Meinungsregime. Und was machen wir jetzt? Ein Kommentar von Michael Andrick

▪️ "Bist du oder bin ich der Nächste, der verunglimpft und staatlich vom Leben ausgeschlossen wird? Gestern die „Ungeimpften“, heute die „Russlandversteher“? Und morgen dann alle, die gewisse „Klimaschutz-Maßnahmen“ nicht „alternativlos“ finden?
So wie unsere Institutionen jetzt agieren, sind wir nicht verlässlich rechtsstaatlich vor Willkür geschützt." - Diese Fragen stellt der Philosoph und Kolumnist der Berliner Zeitung, Michael Andrick, in gewohnt deutlicher Weise.

👉 Zum Beitrag von Michael Andrick in der Berliner Zeitung

▪️ Und was jetzt? Einige Vorschläge von Andrick:
▫️ Der Bundespräsident muß sich endlich aufrichtig bei den Ausgegrenzten entschuldigen.
▫️ Lauterbach und Buschmann müssen sofort zurücktreten.
▫️ Ein Untersuchungsausschuß zur Pandemiepolitik, live im Fernsehen.

▪️ Weitere Ideen wären vielleicht...
▫️ die Untersuchung und anschließende öffentliche Benennung der Verantwortlichen für die Mißinformation der Bevölkerung und für diskriminierende "Maßnahmen" während der vergangenen drei Jahre
▫️ eine Anklage der Verantwortlichen der "Impflüge" und der eingetretenen Impfschäden vor einem internationalen Strafgericht
▫️ eine breite öffentliche Diskussion über die Veränderung politischer Entscheidungsfindung hin zu einer Politikform, in der Minderheiten und Andersdenkende effektiv geschützt werden.


▪️ "Wir Bürger müssen erst mal wieder lernen, angstfrei und ergebnisoffen zu diskutieren. Dann kommen die Ideen, wie wir unser Gemeinwesen wieder vertrauenswürdiger machen können, von ganz allein", schließt Andrick.

▪️ Sehr interessant ist auch die Replik des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, Tomasz Kurianowicz, auf diesen Kommentar, nicht weil darin die übliche Mainstream-Floskeln bedient werden, sondern weil sehr sichtbar dargestellt wird, wie stark die Menschen in den letzten drei Jahren in komplett unterschiedliche Realitätswelten gedrängt wurden.

👉 Zur Antwort des Chefredakteurs der Berliner Zeitung

▪️ Gebrauchte Begriffe bei Kurianowicz sind: "Todesangst", "Angst um eine mir nahestehende Person", "Sorge darum, wie weit sich die Gesellschaft mit mir, mit uns solidarisch zeigen und für den Schutz meiner vulnerablen Familie die Einschränkung von Grundrechten ertragen würde", "Krise, in der die Faktenlage dünn war, in der die Regierung spekulieren, mutmaßen, manchmal vom Schlimmsten ausgehen mußte", "politische Solidarität, die den Schutz von Vorerkrankten ermöglichte".

▪️ Kurianowicz schließt mit einem Appell, er fordert, "Was in dieser Auseinandersetzung nicht zu Bruch gehen darf, sind der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz von Meinungen anderer. Daher ist es wichtig, daß wir die Chance jetzt nutzen und gemeinsam diskutieren, wo Fehler gemacht wurden und wo Entscheidungen richtig waren – und gegenseitig Verständnis zeigen für die erlittenen Verletzungen und Traumata. Zuhören, sich einfühlen – in beide Seiten. Und sich dann gemeinsam überlegen, was wir an unseren gesellschaftlichen Institutionen verändern können, damit die leidvolle Spaltung und Entfremdung der letzten Jahre heilen kann und sich nicht wiederholt."

©️ Mein Kommentar:
An diesem Wochenende treffen sich Menschen, um das 👉 ZAAVV weiter aufzubauen, das sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit, zunächst aufgrund der Corona-Maßnahmen, widmen wird. Diese Institution wird aber generell Freiheitseinschränkungen jeglicher Art in den Fokus zu nehmen haben. Spaltung überwinden geht nur durch Aufarbeitung. Damit beginnt es jetzt.

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Forwarded from zwanzig4.media
⚠️ 20:IV stream LIVE vom ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht - Termin: 18.-20. November 2022

Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.

🔴 zwanzig4.media stream LIVE den folgenden Vortrag:

I. Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"
David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt

➡️ ‼️LIVE‼️ab 11.00 Uhr auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv 👉 ODYSEE und beim ZAAVV

Alle Links von zwanzig4.media auf einem Blick:
👉Der zwanzig4.media Linktree 👈
„Verbrecher seid ihr!“

👉 Im Rubikon-Exklusivgespräch erläutern der Arzt Gunter Frank, der ehemalige Staatsanwalt David Jungbluth und Marcus Klöckner, warum die Täter der Corona-Verbrechen aus ihren Ämtern entfernt und strafrechtlich belangt werden müssen.

https://youtu.be/xe75xuBkpgQ

Marcus Klöckner, Jens Wernicke
»MÖGE DIE GESAMTE REPUBLIK MIT DEM FINGER AUF SIE ZEIGEN.«
Das Corona-Unrecht und seine Täter

👉 Link zu den Buchkomplizen und den Büchern des Rubikon Verlages

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Forwarded from zwanzig4.media
⚠️ 20:IV stream LIVE vom ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht - Termin: 18.-20. November 2022

Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.

🔴 zwanzig4.media stream LIVE den folgenden Vortrag:

Samstag, 19.11.22, 20:15 – 22:15h
Dr. Alexander Christ liest aus seinem Buch "CORONA STAAT
"
Links: https://t.me/RA_Christ
📖 Buch zu kaufen auf Buchkomplizen

➡️ ‼️LIVE‼️ab ca. 20.04 Uhr auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv 👉 ODYSEE und beim ZAAVV

Alle Links von zwanzig4.media auf einem Blick:
👉Der zwanzig4.media Linktree 👈
Forwarded from KaSchiiii
🍀🍀🍀🍀

Ihr Lieben,

am 🔆💫19.11.2022💫🔆 jährt sich der Todestag von unserem lieben KARL.

Karl ist die ganze Zeit in unseren ❤️ Herzen und viele Menschen berichten mir, dass sie das Gefühl haben, er begleite sie auf ihrem oft schwierigen und steinigen Weg!

So viele vermissen ihn immer noch schmerzlich und wünschten, er würde noch unter uns weilen.

Aber ich bin mir sicher, dass es ihm da, wo immer er jetzt ist, gut geht!

Und auch das Wissen, dass er nicht gewaltsam in einer Polizeimaßnahme, sondern Dank 🙏 unserer lieben Freunde Andrea & Germanus, ein schönes, friedliches Ende erleben durfte, ist mir ein großer Trost!

Karl hätte sich sicher nicht gewünscht, dass wir an diesem Tage traurig sind:

"Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie vergangen, sondern lächeln, dass sie gewesen."

Ich persönlich werde diesen Tag bei gemeinsamen Freunden in Fulda verbringen. Auch in München werden sich liebe Menschen zusammenfinden und viele Kerzen 🕯🕯🕯 werden leuchten.

Alles erdenklich Liebe & Gute 🤗

KaSchiiii
🍀🍀🍀
Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel, Swissmedic
Berichte & Hintergründe

▪️ Die Strafanzeige des Schweizer Rechtsanwaltsteams um den Kollegen Philipp Kruse gegen Swissmedic hat in den letzten Tagen viel Aufmerksamkeit erfahren. Swissmedic ist die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel. Basis für die Tätigkeit der Swissmedic ist das Heilmittelrecht. Swissmedic kontrolliert sämtliche Heilmittel, die in der Schweiz in Verkehr sind. Swissmedic überwacht alle Sicherheitsmaßnahmen von Medizinprodukten, die in der Schweiz auf dem Markt sind.

▪️ Worum es in der Klage geht, das kann man öffentlich auf einer eigenen Webseite nachlesen. 37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichen eine Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Die Anzeigeerstatter begründen, "Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen."

👉 Link zur Webseite

▪️ Über die Hintergründe der Strafanzeige berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien. Ich trage für Interessierte einige Quellen zusammen. Dort kann nachgelesen werden, was zur Strafanzeige geführt hat und wie das Verfahren nun weiter geht.

👉 Bericht bei reitschuster.de

👉 Bericht in der NZZ

👉 Schweizer Tagesschau Hauptausgabe (19:30; 3. Beitrag; kann direkt angeklickt werden):
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-14-11-2022-hauptausgabe?urn=urn:srf:video:ccf8d897-a4bf-48ab-a014-a26452c779a4

👉 Folgen der Covid-Impfung? Darum geht es bei der Strafanzeige gegen Swissmedic

👉 Bericht im Tagblatt.ch

©️ Mein Kommentar:
Die Vorwürfe sind massiv: Die Behörde Swissmedic, in der Schweiz für die Zulassung und Kontrolle jeglicher Medikamente zuständig, habe überhastet Covid-19-Impfstoffe zugelassen, die weder notwendig noch wirksam noch sicher seien. Es habe sich daher tatsächlich um ein schädliches und unzulässiges «Experiment an Menschen» gehandelt. Dagegen gehen Betroffene & Anwälte nun juristisch vor.

Das Medienecho ist das übliche: Alle herbeigerufenen Experten seien altbekannte Corona-Skeptiker, sämtliche Wissenschafter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bei einer Pressekonferenz dazu am Flughafen Zürich auftraten, seien in den vergangenen Jahren "mit umstrittenen Aussagen zur Pandemie aufgefallen", so die NZZ.

Die Vorwürfe beruhten auf bloßen Spekulationen, kommentiert eine von
👉 nau.ch befragte Rechtsänwältin. "Swissmedic kann als Anstalt des öffentlichen Rechts durchauseine Straftat begehen", sagt sie. Doch: "Die Hürden sind aber sehr hoch und nach meiner überzeugten Ansicht bei der Impfanzeige unüberwindbar." So müsse die Straftat einer nicht natürlichen Person zugerechnet werden können. Zudem müssten ausreichende Beweise für einen Organisationsmangel vorliegen.

Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch das
👉 ZAAVV auf dem an diesem Wochenende stattfindenden Workshop: wer trägt die letztendliche Verantwortung für eingetretene Schäden, wer hat sich am Ende für Untaten gegen die Menschheit zu verantworten?

Die weitere Arbeit des ZAAVV wird unter anderem das Ziel verfolgen, die Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen die Menschheit auf die konkreten Personen herunterzubrechen und Beweise für Organisationsmängel oder systematische Menschenrechtsverletzungen zusammenzutragen.


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🎥 20:IV Wir waren LIVE beim ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht | 18.-20.11.2022

🔵
zwanzig4.media hat den Vortrag von David Schneider-Addae-Mensah und die Lesung von Dr. Alexander Christ übertragen
➡️ ‼️Dauerhaft in unserer Mediathek ‼️ und auf 👉 ODYSEE

Vom Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt

Vom Samstag, 20:15 – 22:15h
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Kontaktbeschränkungen & Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten einschließlich Golfplätzen laut BVerwG rechtmäßig - Ausgangsbeschränkung aber unverhältnismäßig ‼️

▪️ Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Kontaktbeschränkung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Untersagung von Gastronomiebetrieben und die Schließung von Sportstätten einschließlich Golfplätzen* zu überprüfen und urteilte gestern.

▪️ Laut Entscheidung hatten diese im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage und waren verhältnismäßig.

👉 Zur Pressemitteilung Nr. 69

▪️ Dagegen war die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 unverhältnismäßig.

▪️ Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

👉 Zur Pressemitteilung Nr. 70

👉 Bericht in der WELT hierzu

©️ Mein Kommentar:
Schon das Lesen eines Buches auf einer Parkbank war zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern laut Polizei nicht erlaubt. Menschen wurden in ihren Wohnungen festgehalten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und noch einmal festgestellt: Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen.

Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig, und es ist gut, daß das höchste deutsche Verwaltungsgericht dies nun endlich anerkennt.

Schwere Eingriffe in die Grundrechte hat es in der vorgeblichen Pandemiezeit in zahlreichen Fällen gegeben. Zeitgleich mit der Entscheidung zur Ausgangsbeschränkung hat das BVerwG aber auch geurteilt, die Kontakbeschränkungen und Schließungen von Gastronomiebetrieben und Sportstätten in Sachsen seien rechtmäßig gewesen. Zweierlei Maß also?

Ja, so kann man das sehen. Einmal nehmen sich die Richter den Extremfall vor und urteilen, für diese sehr weitegehende Maßnahme hätte plausibel dargelegt werden müssen, daß die Ausgangsbeschränkung über eine bloße Kontakbeschränkung hinausgehend einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels einer physischen Kontaktreduzierung und damit Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 leiste. Und genau das sei eben nicht der Fall gewesen.

Andererseits meinen die Richter, im Falle der Kontakbeschränkungen und Geschäftsschließungen seien diese "für die Zielerreichung geeignet und auch erforderlich" gewesen. Eine gleich wirksame andere Maßnahme habe nicht zur Verfügung gestanden. Diese Bewertung ist enttäuschend. Noch enttäuschender ist, daß sich das BVerwG nur auf das Bundesverfassungsgericht und auf dessen Entscheidung zur "Bundesnotbremse" beruft und zu berufen müssen glaubt.

Der Verweis von einem auf ein anderes Gericht genügt offenbar. Eigene Gedanken und Überprüfungen müssen Richter im Jahr 2022 wohl nicht mehr anstellen...

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Forwarded from Erich Hambach
Einladung zum Gespräch mit Dr. Alexander Christ & Dr. Matthias Burchardt.

Thema: "Vom Schwindel der Freiheit"

Kostenfrei aber verbindlich über diesen Link registrieren:

https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZIsd-yrqTwpEtbhJXzNtYyu40o-8R1t1B-B

Mit dem neuen Gesprächsformat unserer Akademie möchten wir alle Teilnehmer in ein großes gemeinsames Gespräch einbinden und möglichst viele Gedanken zum Thema FREIHEIT hörbar machen und zusammenführen.

Dabei seid nun ihr alle gefragt, gleich nach der Registrierung hat jeder die Möglichkeit Fragen und Impulse zum Thema "Freiheit" per mail an: office@dieakademie.org zu senden.

Es wird auch Gelegenheit zum aktiven Austausch geben, wir freuen uns auf EUCH🙏😊🙏

"Durch die Freiheit öffnet sich dem Menschen das Tor zu fast unendlich vielen Möglichkeiten. Dies kann berauschend, aber auch beängstigend sein.

Wie gewährleisten wir Freiheit und wie mildern wir ihre Bedrohlichkeit?

Wie wehren wir uns gegen Willkür und eine Freiheit, die uns bloß vorgegaukelt wird?
"Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen": Das Corona-Unrecht und seine Täter

Das Buch „‚Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen‘: Das Corona-Unrecht und seine Täter“ ist am 7. November 2022 im Rubikon-Verlag erschienen. Es wurde von Marcus Klöckner und Jens Wernicke verfasst. Ulrike Guérot hat das Vorwort, Tom-Oliver Regenauer das Nachwort verfasst. Das Buch ist aktuell auf Platz zwei der Spiegel-Bestsellerliste.

Die Redaktion der Berliner Zeitung wollte eine Auseinandersetzung mit dem Thema Corona und die gesellschaftlichen Konsequenzen für die Gesellschaft. Daher wurde ein Journalist, der für die Redaktion als freier Mitarbeiter tätig ist, gebeten, das Buch unvoreingenommen zu rezensieren.

Da er glaubte, Konsequenzen für seine Arbeit fürchten zu müssen, hat er die Redaktion gebeten, daß seine Kritik ausnahmsweise anonym unter einem Pseudonym erscheinen darf.

Aus Gründen der Fairneß hat die Berliner Zeitung dem Autor und Regisseur Dietrich Brüggemann, der in der anonym publizierten Rezension explizit kritisiert wird, die Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen.

Ich hatte diese Debatte zunächst übersehen, halte aber sowohl die Auseinandersetzung als auch das Buch für eminent wichtig und verlinke hier daher für alle, die den Beitrag noch nicht gelesen haben, hier 👇 ...

👉 Zum Beitrag von Dietrich Brüggemann:
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/corona-unrecht-jede-kritik-als-querdenken-einzuordnen-ist-eine-fata-morgana-li.288664

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Wer dele­giti­miert hier wen?
Gastbeitrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek bei lto

▫️ Kritik an Regierung und Verwaltung soll extremistisch sein? Wer versuchen will, dies nachzuvollziehen, muß sich mit der Konzeption der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" vertraut machen.

▫️ Im Verfassungsschutzbericht (VSB) 2021 hat das Bundesinnenministerium einen neuen, vom Verfassungsschutz eigens kreierten "Phänomenbereich" vorgestellt, nämlich die "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates".

▫️ Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind seither nicht nur Rechts- und Linksextremisten, sondern auch "Delegitimierer".

▫️ Wer also beispielsweise nach der Flutkatastrophe "aktiv den Eindruck" erweckte, daß staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage "komplett überfordert gewesen seien", wollte damit nach Auffassung des Verfassungsschutzes auf die Delegitimierung des demokratischen Staates hinwirken und bot so einen Anhaltspunkt dafür, Extremist zu sein.

▫️ Kritik an der Regierung aber muß sein, und sie muß vor allem ungehindert stattfinden können, meint Dietrich Murswiek in seinem Gastbeitrag für die lto. Er führt aus: "Aber im demokratischen Staat ist grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungsmaßnahmen legitim. Das Konzept der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" hat ein falsches Design, wenn es "ständige Agitation und Verächtlichmachung" als entscheidende Kriterien für extremistisches Verhalten herausstellt. Hier werden die Weichen für eine Bewertungspraxis gestellt, die jede Protestbewegung als angeblich den Staat delegitimierend anprangern kann. Das ist undemokratisch, muß korrigiert werden und darf sich im nächsten Verfassungsschutzbericht nicht wiederholen."

👉 Zum Beitrag von Dietrich Murswiek bei lto

©️ Mein Kommentar:
"Delegitimierung des Staates" ist ein zutiefst undemokratischer Begriff, eigentlich nur geschaffen, um Kritik an der Regierung (ob berechtigt oder nicht) im Keim zu ersticken und kritische Menschen von vornherein abzuschrecken.

Ohne Kritik, auch heftige, schwindet die Demokratie. Das erleben wir aktuell.

Durch die Einführung dieser neuen Kategorie hat der Staat jedoch damit begonnen, sich selbst zu delegitimieren - denn er zerstört das Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft, den kritischen Diskurs, und eliminiert so jeglichen freien Debattenraum.

Ich empfehle den Beitrag von Dietrich Murswiek, den ich erst einige Tage nach seinem Erscheinen lesen konnte, zur Lektüre.


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Forwarded from Mutigmacher
🔹‼️Aufruf: Wie viele politische Gefangene gibt es in Deutschland?

Uns erreichte ein Brief von Michael Ballweg aus der JVA Stammheim in Stuttgart, in dem er von zwei „Schicksalsbrüdern“ berichtet, welche wohl wie er in politischer Haft sitzen: ein älterer Herr, der schon bei Stuttgart21 aktiv war und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe im Stammheim absitzt und ein Mitwirkender bei dem Film „Pandemic“ von 2016, welcher offenbar unter fadenscheinigen Vorwürfen in U-Haft gebracht wurde. Ebenso spricht Michael von einem Mitglied der Partei „dieBasis“, welches anscheinend in der JVA Nürnberg in U-Haft sitzt.

Gibt es gegebenenfalls noch mehr Menschen, die aus politischen oder weltanschaulichen Gründen in Deutschland in Haft sind?

Uns geht es darum, gemeinsam mit Ralf Ludwig einen Überblick zu bekommen, wieviele Menschen aktuell aus politisch motivierten Gründen eingesperrt sind. Solltet ihr also jemanden kennen, dem das Gleiche wie Michael Ballweg, Oliver Janich oder auch den in dem Brief genannten Menschen widerfahren ist, meldet Euch bitte bei uns und erzählt uns, was ihr darüber wisst! 👉 Ganzer Beitrag

Meldet Euch unter: info@mutigmacher.org

📌Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten 💙 Danke von Herzen!

Hier findest Du die Mutigmacher:
Webseite | Facebook-Seite | Facebook-Gruppe | Telegram | Twitter | PeerTube | Movipo | YouTube | Odysee
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PRESSEERKLÄRUNG
des Verteidigerteams von
Michael Ballweg

Am Dienstag, 29. November 2022 fand in Stuttgart der nächste Haftverkündungstermin gegen Michael Ballweg statt. Dieser neuerliche Haftverkündigungstermin wurde nötig, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs aufgehoben hatte. Jetzt wird Michael Ballweg lediglich noch vorgeworfen, daß sich die Straftat als sogenannter "untauglicher Versuch" in seinem Kopf abgespielt haben soll.

In diesem nunmehrigen Haftverkündungstermin weigerte sich das Gericht in Person des ursprünglichen Haftrichters am Amtsgericht Stuttgart, entlastende Beweismittel zuzulassen. So hat unter anderem der Hauptentlastungszeuge der Verteidigung rund fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gestanden, ohne daß das Gericht ihn angehört hat. Ferner wurde die Anhörung von Michael Ballweg unvermittelt abgebrochen und weiteres rechtliches Gehör verwehrt. Dadurch konnten entscheidende Dokumente der Verteidigung nicht mehr vorgelegt werden.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte nach dem Termin, "Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt."

Einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates ist es, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren. Hierzu gehört ganz zentral die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Dieses soll in der Praxis bewirken, daß Beschuldigte selbst alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise vortragen dürfen, ohne hierbei vom Gericht unterbrochen oder gar vollständig gehindert zu werden.

"Genau dies in diesem Fall nicht beachtet worden. Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen", so Rechtsanwalt Ludwig. Die Verteidigung bereitet ungeachtet dessen nun weitere Schritte vor.

Stuttgart, 1. Dezember 2022
#freeMichaelBallweg
Urteil des Wehrbeschwerdesenats des BVerwG zur Impf-Duldungspflicht bei Soldaten liegt nunmehr vor

▪️ Das Fazit des 1. Wehrsenats des Bundesverwaltungsgerichts: Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung ebenfalls mache, nämlich: sich zu impfen.

👉 Zum Urteil und zu einer zusamenfassenden Besprechung:
https://corona-blog.net/2022/12/03/wehrbeschwerdeverfahren-auswertung-des-96-seitigen-urteils-zur-duldungspflicht-bei-soldaten/

©️ Mein Kommentar:
Lange mußten alle Beteiligten und die Öffentlichkeit warten, nun liegt die Urteilsbegründung des Wehrsenats beim Bundesverwaltungsgericht zum sogenannten "Soldatenverfahren" vor. Die Urteilssätze sind bedrückend, beschämend, rückgratlos.

Die Kernpassage der Entscheidung lautet: "Die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Basisimpfungen ist rechtmäßig. Die diesbezügliche Ermessensentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung beruht auf sachgerechten Erwägungen und ist weiterhin verhältnismäßig."

Wer sich dazu entscheidet, Soldat zu werden, der muß wissen, was auf ihn zukommen kann. Diese Schlußfolgerung der Richter ist zynisch, dennoch bleibt sich das Gericht damit "treu". Wer schon sämtliche Argumente der Klägervertreter ausblendet, der kann nun nicht die Interessen der Betroffenen berücksichtigen...

Eine schlimme Entscheidung, die sich einreiht in das, was wir im Rückblick der Geschichte nur als ein erneutes "Totalversagen deutscher Gerichte" werden beurteilen können.


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