👆 B&B ist zurück!
Nach einer Pause melden sich die genialen Kommentatoren des Weltgeschehens, Sven Böttcher & Matthias Burchardt mit der Folge #62 von B&B zurück.
Es gehe um CO2-Mangel und die Folgen für die Welt, deutet B im Teaser an - doch ich vermute, das ist eine falsche Fährte. Ich hoffe, die beiden sprechen über Nord Stream, Krieg in Europa, das C-Thema, unsere beste aller Bundesregierungen im besten Deutschland aller Zeiten und vieles mehr. Jedenfalls freue ich mich schon sehr auf die neue Sendung am heutigen Sonntag um 12 Uhr!
👉 Hier geht es zu B&B #62 (Teaser)
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IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
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für Grundrechte & Demokratie
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Nach einer Pause melden sich die genialen Kommentatoren des Weltgeschehens, Sven Böttcher & Matthias Burchardt mit der Folge #62 von B&B zurück.
Es gehe um CO2-Mangel und die Folgen für die Welt, deutet B im Teaser an - doch ich vermute, das ist eine falsche Fährte. Ich hoffe, die beiden sprechen über Nord Stream, Krieg in Europa, das C-Thema, unsere beste aller Bundesregierungen im besten Deutschland aller Zeiten und vieles mehr. Jedenfalls freue ich mich schon sehr auf die neue Sendung am heutigen Sonntag um 12 Uhr!
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Baden -Württemberg und Hessen kippen Maskenpflicht in Pflegeheimen auf eigene Faust
Heime sowie die Einrichtungen der Behindertenhilfe können in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ab sofort selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollen.
▪️ In Baden-Württemberg erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha, der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. „Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“, so Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen.
▪️ Man habe die Einrichtungen am Freitag per Brief über diese Neuerung informiert.
👉 Zur Meldung in der Esslinger Zeitung
▪️ Mit der Umsetzung scheinen sich die Einrichtungen jedoch noch schwer zu tun. So zeigt eine zufällige Stichprobe in mehreren Pflegeeinrichtungen und ein Blick auf deren Webseiten, daß entweder noch an den bisherigen Regelungen festgehalten wird oder die Informationen nicht zeitnah und aktuell angepaßt wurden.
▪️ Ein Beispiel: auf der Webseite der Caritas Stuttgart heißt es zum Thema "Maskenpflicht" mit "Stand 1. Oktober 2022" etwa, "Masken: Alle Besucher*innen müssen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung ein Atemschutz (FFP2-Maske) tragen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie Personen mit einem ärztlichen Attest (muss im Original vorliegen) sind von der Maskenpflicht befreit." (👉 Caritas)
👉 Oder sollen nur Besucher die FFP2-Masken tragen und die Bewohner nicht? Was steht im IfSG?
▪️ Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das seit 1. Oktober gilt, müssen die Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
▪️ Das Gesetz enthält zudem eine nicht ganz eindeutig formulierte Passage, die zusätzlich eine Maskenpflicht für die Bewohner der Heime impliziert. In Paragraph 28b IfSG heißt es, "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten" dürften Bewohner die Maske absetzen, heißt es in §28b.
▪️ Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen interpretierte das so: Die Heime würden mit dieser Formulierung Krankenhäusern gleichgestellt. Die Tagesräume seien wie Wohnzimmer, sagte Sprecher Walter Berle. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebensrealität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbei.
▪️ Das sieht offenbar auch das hessische Sozialministerium so. Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohner gelte so in Hessen nicht, teilte das Ministerium am Freitag mit. Es verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.
👉 Zum Bericht der hessenschau
👉 Mein Kommentar:
Das neue IfSG in seiner nächsten Fassung (1. Oktober) ist erst wenige Tage alt, & wir erleben Verwirrung & Auflösungserscheinungen.
Auch Gemeinschaftsräume seien Privaträume, in denen "die individuelle Lebensentfaltung und soziale Kontakte" stattfänden, sagt Minister Lucha nun neuerdings im Südwesten. Heimbewohner dürften anderen Menschen gegenüber nicht benachteiligt werden. Richtig! Endlich!
Doch die Presse berichtet weiter, dies gelte nur für Bewohner. Für Besucher & Pflegekräfte gelte ja das IfSG... Als ob Grundgesetz oder Virus hier unterscheiden würden.
Tatsächlich besteht schon die ganze Zeit über kein Grund, Heimbewohnern ihre Würde oder den Schutz ihrer Wohnung zu nehmen und diese anders (ungleich) als andere Wohnungsbesitzer zu behandeln. Wo Menschen sich zum Leben und zur Begegnung aufhalten, muß allein ihnen die Entscheidung darüber obliegen, ob Masken getragen werden. Punkt.
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Heime sowie die Einrichtungen der Behindertenhilfe können in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ab sofort selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollen.
▪️ In Baden-Württemberg erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha, der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. „Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“, so Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen.
▪️ Man habe die Einrichtungen am Freitag per Brief über diese Neuerung informiert.
👉 Zur Meldung in der Esslinger Zeitung
▪️ Mit der Umsetzung scheinen sich die Einrichtungen jedoch noch schwer zu tun. So zeigt eine zufällige Stichprobe in mehreren Pflegeeinrichtungen und ein Blick auf deren Webseiten, daß entweder noch an den bisherigen Regelungen festgehalten wird oder die Informationen nicht zeitnah und aktuell angepaßt wurden.
▪️ Ein Beispiel: auf der Webseite der Caritas Stuttgart heißt es zum Thema "Maskenpflicht" mit "Stand 1. Oktober 2022" etwa, "Masken: Alle Besucher*innen müssen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung ein Atemschutz (FFP2-Maske) tragen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie Personen mit einem ärztlichen Attest (muss im Original vorliegen) sind von der Maskenpflicht befreit." (👉 Caritas)
👉 Oder sollen nur Besucher die FFP2-Masken tragen und die Bewohner nicht? Was steht im IfSG?
▪️ Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das seit 1. Oktober gilt, müssen die Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
▪️ Das Gesetz enthält zudem eine nicht ganz eindeutig formulierte Passage, die zusätzlich eine Maskenpflicht für die Bewohner der Heime impliziert. In Paragraph 28b IfSG heißt es, "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten" dürften Bewohner die Maske absetzen, heißt es in §28b.
▪️ Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen interpretierte das so: Die Heime würden mit dieser Formulierung Krankenhäusern gleichgestellt. Die Tagesräume seien wie Wohnzimmer, sagte Sprecher Walter Berle. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebensrealität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbei.
▪️ Das sieht offenbar auch das hessische Sozialministerium so. Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohner gelte so in Hessen nicht, teilte das Ministerium am Freitag mit. Es verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.
👉 Zum Bericht der hessenschau
👉 Mein Kommentar:
Das neue IfSG in seiner nächsten Fassung (1. Oktober) ist erst wenige Tage alt, & wir erleben Verwirrung & Auflösungserscheinungen.
Auch Gemeinschaftsräume seien Privaträume, in denen "die individuelle Lebensentfaltung und soziale Kontakte" stattfänden, sagt Minister Lucha nun neuerdings im Südwesten. Heimbewohner dürften anderen Menschen gegenüber nicht benachteiligt werden. Richtig! Endlich!
Doch die Presse berichtet weiter, dies gelte nur für Bewohner. Für Besucher & Pflegekräfte gelte ja das IfSG... Als ob Grundgesetz oder Virus hier unterscheiden würden.
Tatsächlich besteht schon die ganze Zeit über kein Grund, Heimbewohnern ihre Würde oder den Schutz ihrer Wohnung zu nehmen und diese anders (ungleich) als andere Wohnungsbesitzer zu behandeln. Wo Menschen sich zum Leben und zur Begegnung aufhalten, muß allein ihnen die Entscheidung darüber obliegen, ob Masken getragen werden. Punkt.
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www.esslinger-zeitung.de
Coronavirus in Baden-Württemberg: Land kippt Maskenpflicht in Pflegeheimen auf eigene Faust - Esslinger Zeitung
Künftig können Heime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe im Südwesten selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollen. Das Land hat die Maskenpflicht in Pflegeheimen gekippt.
‼️ Oberster Gerichtshof von New York setzt alle Mitarbeiter wieder ein, die wegen Nichtimpfung entlassen wurden, & ordnet Rückzahlung an
(🧵1)
▪️ In der Entscheidung stellt der Oberste Gerichtshof fest, daß die Impfung die Ausbreitung von COVID-19 "nicht stoppt" & daß "die Impfung eine Person nicht daran hindert, sich mit COVID-19 anzustecken oder es zu übertragen".
▪️ Alle Mitarbeiter aus New York City, die entlassen wurden, weil sie sich nicht impfen ließen, werden unter Nachzahlung ihrer Bezüge wieder eingestellt. Der Bürgermeister von New York City, Eric Adams, sagte noch Anfang dieses Jahres, daß seine Regierung keine Mitarbeiter wieder einstellen würde, die wegen ihres Impfstatus entlassen worden seien.
▪️ NYC entließ etwa 1.700 Mitarbeiter, weil sie Anfang dieses Jahres ungeimpft waren, nachdem die Stadt unter dem ehem. Bürgermeister Bill de Blasio einen Impfzwang angeordnet hatte. Viele der Gefeuerten waren Polizisten und Feuerwehrleute.
👉 Entscheidung
RA Dr. Alexander Christ
🧵 Fortsetzung 👇
(🧵1)
▪️ In der Entscheidung stellt der Oberste Gerichtshof fest, daß die Impfung die Ausbreitung von COVID-19 "nicht stoppt" & daß "die Impfung eine Person nicht daran hindert, sich mit COVID-19 anzustecken oder es zu übertragen".
▪️ Alle Mitarbeiter aus New York City, die entlassen wurden, weil sie sich nicht impfen ließen, werden unter Nachzahlung ihrer Bezüge wieder eingestellt. Der Bürgermeister von New York City, Eric Adams, sagte noch Anfang dieses Jahres, daß seine Regierung keine Mitarbeiter wieder einstellen würde, die wegen ihres Impfstatus entlassen worden seien.
▪️ NYC entließ etwa 1.700 Mitarbeiter, weil sie Anfang dieses Jahres ungeimpft waren, nachdem die Stadt unter dem ehem. Bürgermeister Bill de Blasio einen Impfzwang angeordnet hatte. Viele der Gefeuerten waren Polizisten und Feuerwehrleute.
👉 Entscheidung
RA Dr. Alexander Christ
🧵 Fortsetzung 👇
‼️ Oberster Gerichtshof von New York setzt alle Mitarbeiter wieder ein, die wegen Nichtimpfung entlassen wurden, & ordnet Rückzahlung an
(🧵2)
Übersetzung der wesentlichen Entscheidungsgründe
George Garvey et al v. City of New York
👉 Entscheidung
👉 Meine Übersetzung:
▪️ "Es ist klar, daß der Gesundheitskommissar befugt ist, Anordnungen für die öffentliche Gesundheit zu treffen. Niemand widerlegt diese Autorität. Der Gesundheitskommissar kann jedoch keine neuen Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter der Stadt schaffen. Der Gesundheitsbeauftragte kann einem Mitarbeiter nicht verbieten, sich zur Arbeit zu melden. Der Gesundheitsbeauftragte kann Mitarbeitern nicht kündigen. Der Bürgermeister kann bestimmte Mitarbeiter nicht von diesen Anordnungen ausnehmen.
▪️ Executive Order No. 62 macht all diese Impfaufträge willkürlich und launenhaft. Die Impfung hindert eine Person nicht daran, sich mit Covid-19 zu infizieren oder diese zu übertragen. Ab dem Tag dieser Entscheidung sind die CDC-Richtlinien bezüglich Quarantäne und Isolation für geimpfte und ungeimpfte Personen gleich. Dem Kläger hätte nicht deswegen gekündigt werden dürfen, weil er sich entschieden hat, sich selbst nicht (durch eine Impfung) zu schützen.
▪️ Wir haben im Laufe der Pandemie gelernt, daß der Impfstoff gegen Covid-19 nicht absolut wirkt. Durchbruchsfälle treten auf, sogar bei denen, die geimpft und aufgefrischt wurden. Präsident Joseph Biden hat gesagt, die Pandemie sei vorbei, und der Staat New York hat den Ausnahmezustand Covid-19 vor über einem Monat beendet.
▪️ Wie dieses Gericht in seiner Entscheidung in der Rivicci-Sache feststellte, ist dies kein Kommentar zur Wirksamkeit von Impfungen, sondern dazu, wie wir unsere Ersthelfer behandeln, die während des Höhepunkts der Pandemie Tag für Tag gearbeitet haben. Siehe Rivicci gegen NYC Fire Dept., Index Nr. 85131/2022. Sie arbeiteten ohne Schutzausrüstung. Sie wurden mit Covid-19 infiziert, wodurch eine natürliche Immunität geschaffen wurde. Sie arbeiteten weiter im vollen Dienst, während ihre Freistellungsanträge anhängig waren. Sie wurden entlassen und sind bereit, wieder für die Stadt zu arbeiten, die sie beiseite geschoben hat.
▪️ Beim Impfauftrag für Mitarbeiter der Stadt ging es nicht nur um Sicherheit und öffentliche Gesundheit, es ging um den Gehorsam. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit gegangen wäre, dann wären ungeimpfte Arbeitnehmer in dem Moment beurlaubt worden, in dem die Anordnung erlassen wurde. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, hätte der Gesundheitskommissar stadtweite Impfvorschriften für alle Einwohner erlassen.
▪️ In einer Stadt mit einer Impfrate von fast 80 % sollten wir nicht die Menschen bestrafen, die unter großem Risiko für sich und ihre Familien zur Arbeit erschienen, während wir eingesperrt waren. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, wäre niemand davon ausgenommen.
▪️ Es ist an der Zeit, daß die Stadt New York das Richtige und das Gerechte tut. Dementsprechend wird hiermit BESCHLOSSEN, dass dem Antrag stattgegeben wird.
👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?
...
🧵 Fortsetzung 👇
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(🧵2)
Übersetzung der wesentlichen Entscheidungsgründe
George Garvey et al v. City of New York
👉 Entscheidung
👉 Meine Übersetzung:
▪️ "Es ist klar, daß der Gesundheitskommissar befugt ist, Anordnungen für die öffentliche Gesundheit zu treffen. Niemand widerlegt diese Autorität. Der Gesundheitskommissar kann jedoch keine neuen Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter der Stadt schaffen. Der Gesundheitsbeauftragte kann einem Mitarbeiter nicht verbieten, sich zur Arbeit zu melden. Der Gesundheitsbeauftragte kann Mitarbeitern nicht kündigen. Der Bürgermeister kann bestimmte Mitarbeiter nicht von diesen Anordnungen ausnehmen.
▪️ Executive Order No. 62 macht all diese Impfaufträge willkürlich und launenhaft. Die Impfung hindert eine Person nicht daran, sich mit Covid-19 zu infizieren oder diese zu übertragen. Ab dem Tag dieser Entscheidung sind die CDC-Richtlinien bezüglich Quarantäne und Isolation für geimpfte und ungeimpfte Personen gleich. Dem Kläger hätte nicht deswegen gekündigt werden dürfen, weil er sich entschieden hat, sich selbst nicht (durch eine Impfung) zu schützen.
▪️ Wir haben im Laufe der Pandemie gelernt, daß der Impfstoff gegen Covid-19 nicht absolut wirkt. Durchbruchsfälle treten auf, sogar bei denen, die geimpft und aufgefrischt wurden. Präsident Joseph Biden hat gesagt, die Pandemie sei vorbei, und der Staat New York hat den Ausnahmezustand Covid-19 vor über einem Monat beendet.
▪️ Wie dieses Gericht in seiner Entscheidung in der Rivicci-Sache feststellte, ist dies kein Kommentar zur Wirksamkeit von Impfungen, sondern dazu, wie wir unsere Ersthelfer behandeln, die während des Höhepunkts der Pandemie Tag für Tag gearbeitet haben. Siehe Rivicci gegen NYC Fire Dept., Index Nr. 85131/2022. Sie arbeiteten ohne Schutzausrüstung. Sie wurden mit Covid-19 infiziert, wodurch eine natürliche Immunität geschaffen wurde. Sie arbeiteten weiter im vollen Dienst, während ihre Freistellungsanträge anhängig waren. Sie wurden entlassen und sind bereit, wieder für die Stadt zu arbeiten, die sie beiseite geschoben hat.
▪️ Beim Impfauftrag für Mitarbeiter der Stadt ging es nicht nur um Sicherheit und öffentliche Gesundheit, es ging um den Gehorsam. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit gegangen wäre, dann wären ungeimpfte Arbeitnehmer in dem Moment beurlaubt worden, in dem die Anordnung erlassen wurde. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, hätte der Gesundheitskommissar stadtweite Impfvorschriften für alle Einwohner erlassen.
▪️ In einer Stadt mit einer Impfrate von fast 80 % sollten wir nicht die Menschen bestrafen, die unter großem Risiko für sich und ihre Familien zur Arbeit erschienen, während wir eingesperrt waren. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, wäre niemand davon ausgenommen.
▪️ Es ist an der Zeit, daß die Stadt New York das Richtige und das Gerechte tut. Dementsprechend wird hiermit BESCHLOSSEN, dass dem Antrag stattgegeben wird.
👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?
...
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(🧵3)
👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?
Dann kommt das New Yorker Gericht zu einer klaren Antwort: Die betroffenen Kläger haben eine Kündigung erhalten, da sie sich zu impfen geweigert hatten. Zu dieser Maßnahme war der Arbeitgeber, hier New York, zwar formal berechtigt, aber eine tragfähige Begründung hierfür lag nicht vor.
Denn die Betroffenen durften sich der Impfung verweigern, diese sichert nämlich nicht den versprochenen Schutz und sie hat Nebenwirkungen. Zu ihrem eigenen Schutz durften die Kläger daher eine Impfung verweigern. New York hätte sie freistellen können, aber für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab es keine Rechtfertigung.
Die Kündigung stelle eine Ungleichbehandlung dar. Die übrigen Bürger New Yorks mußten sich auch nicht impfen lassen. Für eine Ungleichbehandlung, auf die das Gericht besonders abstellt, gab es keinen rechtfertigenden Umstand.
Die Frage ist, warum stellen Gerichte in Deutschland diese Fragen nicht? Ich meine: weil sie dann zwingend zu einem ebensolchen Urteil kommen müßten, und das wollen sie - derzeit noch - unbedingt vermeiden.
Wer fragen würde, durfte jemand zu einer Impfung gezwungen werden (so etwa im Gesundheitswesen, bei der Bundeswehr, ...), der müßte hinterfragen, ob die Impfung den versprochenen Schutz zu gewährleisten vermochte. Und das war und ist definitiv nicht der Fall.
Damit wäre dann auch hierzulande eine jegliche Impfpflicht (ob gegen Covid-19 oder gegen Masern oder ähnliches) ein für allemal vom Tisch. Und das will hier in diesem Land ein Großteil der Justiz derzeit zumindest noch nicht...
Es wird dauern, aber am Ende, da bin ich überzeugt, werden auch die deutschen Gerichte um diese Fragen nicht herum kommen.
Das Urteil aus New York aber setzt neue - alte - Maßstäbe. In einer sehr nachvollziehbaren Argumentation, die sich streng an dem orientiert, was Juristen weltweit in ihrer Ausbildung lernen, hinterfragt das Gericht die Berechtigung und den Nutzen einer Maßnahme und stellt insbesondere an die Rechtfertigung einer jeglichen Ungleichbehandlung sehr hohe Maßstäbe an.
Wer Freiheitsrechte einschränken zu müssen glaubt, der braucht dafür erstens eine sehr sehr gute Begründung und zweitens muß überprüft worden sein, ob es nicht ein milderes Mittel gegeben hätte. Genau dies war hier der Fall.
Diese Entscheidung aus New York sollten sich deutsche Richter Zeile für Zeile genauestens durchlesen. Denn nicht mehr und nicht weniger verlangen wir Bürger auch hier in Deutschland von unseren Richtern.
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(🧵3)
👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?
Dann kommt das New Yorker Gericht zu einer klaren Antwort: Die betroffenen Kläger haben eine Kündigung erhalten, da sie sich zu impfen geweigert hatten. Zu dieser Maßnahme war der Arbeitgeber, hier New York, zwar formal berechtigt, aber eine tragfähige Begründung hierfür lag nicht vor.
Denn die Betroffenen durften sich der Impfung verweigern, diese sichert nämlich nicht den versprochenen Schutz und sie hat Nebenwirkungen. Zu ihrem eigenen Schutz durften die Kläger daher eine Impfung verweigern. New York hätte sie freistellen können, aber für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab es keine Rechtfertigung.
Die Kündigung stelle eine Ungleichbehandlung dar. Die übrigen Bürger New Yorks mußten sich auch nicht impfen lassen. Für eine Ungleichbehandlung, auf die das Gericht besonders abstellt, gab es keinen rechtfertigenden Umstand.
Die Frage ist, warum stellen Gerichte in Deutschland diese Fragen nicht? Ich meine: weil sie dann zwingend zu einem ebensolchen Urteil kommen müßten, und das wollen sie - derzeit noch - unbedingt vermeiden.
Wer fragen würde, durfte jemand zu einer Impfung gezwungen werden (so etwa im Gesundheitswesen, bei der Bundeswehr, ...), der müßte hinterfragen, ob die Impfung den versprochenen Schutz zu gewährleisten vermochte. Und das war und ist definitiv nicht der Fall.
Damit wäre dann auch hierzulande eine jegliche Impfpflicht (ob gegen Covid-19 oder gegen Masern oder ähnliches) ein für allemal vom Tisch. Und das will hier in diesem Land ein Großteil der Justiz derzeit zumindest noch nicht...
Es wird dauern, aber am Ende, da bin ich überzeugt, werden auch die deutschen Gerichte um diese Fragen nicht herum kommen.
Das Urteil aus New York aber setzt neue - alte - Maßstäbe. In einer sehr nachvollziehbaren Argumentation, die sich streng an dem orientiert, was Juristen weltweit in ihrer Ausbildung lernen, hinterfragt das Gericht die Berechtigung und den Nutzen einer Maßnahme und stellt insbesondere an die Rechtfertigung einer jeglichen Ungleichbehandlung sehr hohe Maßstäbe an.
Wer Freiheitsrechte einschränken zu müssen glaubt, der braucht dafür erstens eine sehr sehr gute Begründung und zweitens muß überprüft worden sein, ob es nicht ein milderes Mittel gegeben hätte. Genau dies war hier der Fall.
Diese Entscheidung aus New York sollten sich deutsche Richter Zeile für Zeile genauestens durchlesen. Denn nicht mehr und nicht weniger verlangen wir Bürger auch hier in Deutschland von unseren Richtern.
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Anwalt für Grundrechte & Demokratie, Journalist, Buchautor - Corona-Staat (SPIEGEL-Bestseller-Autor) - aktuell: Arbeitsrecht für Führungskräfte (Juni 2025)
Zur Anklageerhebung gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Zweierlei Maß bei der Justiz?
Eine kritische Analyse des Netzwerks KRiStA
Das Amtsgericht Plön hat, wie vielfach zu lesen war, die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluß ist kein Rechtsmittel gegeben, die Durchführung der Hauptverhandlung damit praktisch unvermeidbar geworden. Wer sich informieren möchte, was Bhakdi konkret vorgeworfen wird und was daran sehr merkwürdig ist, dem empfehle ich die Lektüre zweier Artikel.
▪️ In einer Analyse zur aktuellen Situation stellt das Netzwerk KRiStA die Frage: Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?
▪️ Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, daß die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).
▪️ Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht sagen können, so die Schlußfolgerung der kritschen Richter- und Staatsanwaltskollegen, die den Fall Bhakdi mit anderen vergleichbaren Fällen in Bezug setzen. Und danach sieht es nach zweierlei Maß aus...
👉 Hier geht es zum Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/11/03/zweierlei-mass-bei-der-justiz/
Wer sich weiter fragt, warum eigentlich die in diesem Fall Generalstaatsanwaltschaft zuständig ist und nicht die Staatsanwaltschaft & was Sucharit Bhakdi denn überhaupt konkret vorgeworfen wird, erfährt dies sehr sachlich und informativ dargestellt in einem vorangegangenen Artikel bei KRiStA, den ich ebenfalls empfehlen möchte.
👉 Hier geht es zum zweiten empfohlenen Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/06/12/ist-professor-bhakdi-ein-volksverhetzer/
👉 Mein Kommentar:
Es erscheint mir nach diesen sachlichen Darstellungen juristisch ziemlich fragwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken, daß Professor Bhakdi sich vor Gericht überhaupt einem kaum nachvollziehbaren Vorwurf stellen muß.
Die Übernahme des Verfahrens aber durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein deutet auch in diesem Fall auf einen politischen Zusammenhang hin. Deutschland auf dem Weg zu einer politischen Justiz? Ich befürchte, wir sind bereits mitten darin.
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Eine kritische Analyse des Netzwerks KRiStA
Das Amtsgericht Plön hat, wie vielfach zu lesen war, die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluß ist kein Rechtsmittel gegeben, die Durchführung der Hauptverhandlung damit praktisch unvermeidbar geworden. Wer sich informieren möchte, was Bhakdi konkret vorgeworfen wird und was daran sehr merkwürdig ist, dem empfehle ich die Lektüre zweier Artikel.
▪️ In einer Analyse zur aktuellen Situation stellt das Netzwerk KRiStA die Frage: Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?
▪️ Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, daß die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).
▪️ Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht sagen können, so die Schlußfolgerung der kritschen Richter- und Staatsanwaltskollegen, die den Fall Bhakdi mit anderen vergleichbaren Fällen in Bezug setzen. Und danach sieht es nach zweierlei Maß aus...
👉 Hier geht es zum Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/11/03/zweierlei-mass-bei-der-justiz/
Wer sich weiter fragt, warum eigentlich die in diesem Fall Generalstaatsanwaltschaft zuständig ist und nicht die Staatsanwaltschaft & was Sucharit Bhakdi denn überhaupt konkret vorgeworfen wird, erfährt dies sehr sachlich und informativ dargestellt in einem vorangegangenen Artikel bei KRiStA, den ich ebenfalls empfehlen möchte.
👉 Hier geht es zum zweiten empfohlenen Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/06/12/ist-professor-bhakdi-ein-volksverhetzer/
👉 Mein Kommentar:
Es erscheint mir nach diesen sachlichen Darstellungen juristisch ziemlich fragwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken, daß Professor Bhakdi sich vor Gericht überhaupt einem kaum nachvollziehbaren Vorwurf stellen muß.
Die Übernahme des Verfahrens aber durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein deutet auch in diesem Fall auf einen politischen Zusammenhang hin. Deutschland auf dem Weg zu einer politischen Justiz? Ich befürchte, wir sind bereits mitten darin.
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Zweierlei Maß bei der Justiz?
Der Strafprozess gegen Professor Sucharit Bhakdi wegen vermeintlicher Volksverhetzung geht weiter: Das Amtsgericht Plön hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen und das...
Das Corona-Unrecht
In zwei Interviews erläutert Marcus Klöckner, Mitautor des am 7. November erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik...“, warum der Täter-Opfer-Umkehr in Sachen Corona endlich Einhalt geboten werden muß.
▪️ Es ist noch nicht vorbei mit Corona. Zumindest nicht in Deutschland. Und dennoch ist es von großer Wichtigkeit, bereits jetzt das Unrecht aufzuarbeiten, obwohl ein Ende noch nicht abzusehen ist. Je früher diese Aufarbeitung erfolgt, desto frischer sind die Wunden, desto geringer ist auch die Gefahr, daß die Verursacher in Vergessenheit geraten — nach dem Motto: Die Zeit heilt alle Wunden.
▪️ Ganz vergessen werden die Täter des Corona-Unrechts ob der Ungeheuerlichkeit ihrer Aussagen sowieso nicht, doch je früher die Aufarbeitung einsetzt, desto zeitiger kann auch ein Prozess der Aussöhnung beginnen.
▪️ Dem Aufarbeitungsprozeß widmet sich bereits das ZAAVV (www.zaavv.com). Ab dem 17. November sitzt eine Gruppe von Ermittlern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen zusammen, um im und mit dem Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) die systematische Aufklärungsarbeit zu starten.
▪️ Eben dieser Aufarbeitung haben sich Marcus Klöckner und Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke verschrieben — in Gestalt ihres bald erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen: Das Corona-Unrecht und seine Täter“. Die im Buch gesammelten Zitate der Täter des Corona-Unrechts quillen regelrecht über vor Hass und Menschen- wie Demokratiefeindlichkeit. Das Werk ist ein Mahnmal, welches die — teils schon faschistoiden — Umtriebe eines Kultes zu Beginn der 2020er-Jahre für die Menschen heute und die Nachwelt dokumentiert.
👉 Zum Artikel bei Rubikon
▪️ Marcus Klöckner gab NuoViso und Radio München Interviews, in welchen er darlegte, daß es sich bei diesen zusammengetragenen Aussagen nicht um spontane Affekt-Entgleisungen handelte, sondern um gezielte Torpedierungen des öffentlichen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gräben sind entstanden, die sogar Familien entzweiten. Es wird höchste Zeit, wieder Brücken zu bauen.
👉 Zum Interview bei Radio München
👉 Zum Interview bei NuoViso
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In zwei Interviews erläutert Marcus Klöckner, Mitautor des am 7. November erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik...“, warum der Täter-Opfer-Umkehr in Sachen Corona endlich Einhalt geboten werden muß.
▪️ Es ist noch nicht vorbei mit Corona. Zumindest nicht in Deutschland. Und dennoch ist es von großer Wichtigkeit, bereits jetzt das Unrecht aufzuarbeiten, obwohl ein Ende noch nicht abzusehen ist. Je früher diese Aufarbeitung erfolgt, desto frischer sind die Wunden, desto geringer ist auch die Gefahr, daß die Verursacher in Vergessenheit geraten — nach dem Motto: Die Zeit heilt alle Wunden.
▪️ Ganz vergessen werden die Täter des Corona-Unrechts ob der Ungeheuerlichkeit ihrer Aussagen sowieso nicht, doch je früher die Aufarbeitung einsetzt, desto zeitiger kann auch ein Prozess der Aussöhnung beginnen.
▪️ Dem Aufarbeitungsprozeß widmet sich bereits das ZAAVV (www.zaavv.com). Ab dem 17. November sitzt eine Gruppe von Ermittlern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen zusammen, um im und mit dem Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) die systematische Aufklärungsarbeit zu starten.
▪️ Eben dieser Aufarbeitung haben sich Marcus Klöckner und Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke verschrieben — in Gestalt ihres bald erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen: Das Corona-Unrecht und seine Täter“. Die im Buch gesammelten Zitate der Täter des Corona-Unrechts quillen regelrecht über vor Hass und Menschen- wie Demokratiefeindlichkeit. Das Werk ist ein Mahnmal, welches die — teils schon faschistoiden — Umtriebe eines Kultes zu Beginn der 2020er-Jahre für die Menschen heute und die Nachwelt dokumentiert.
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▪️ Marcus Klöckner gab NuoViso und Radio München Interviews, in welchen er darlegte, daß es sich bei diesen zusammengetragenen Aussagen nicht um spontane Affekt-Entgleisungen handelte, sondern um gezielte Torpedierungen des öffentlichen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gräben sind entstanden, die sogar Familien entzweiten. Es wird höchste Zeit, wieder Brücken zu bauen.
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»Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.«: Das Corona-Unrecht und seine Täter nur hier!
»Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.« und andere Dinge finden Sie nur bei uns.
Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar
Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß
▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier
👉 Zum Beitrag von Edgar Siemund
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▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
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Forwarded from Free Michael Ballweg (Güzey Israel)
Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg vom 14. November 2022
Das OLG Stuttgart hat mit einem den Verteidigern von Michael Ballweg heute zugestellten Beschluß die Untersuchungshaft von Michael Ballweg aufrechterhalten und einen neuen Haftbefehl erlassen. Es soll sich nunmehr nur noch ein dringender Tatverdacht für die Begehung eines versuchten Betruges ergeben. Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluß darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. Das OLG bestätigt damit, daß Michael Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe, sieht aber in den Überweisungen von einem eigenen Konto Ballwegs auf ein anderes eigenes Konto Ballwegs einen Versuch der Verschleierung. Das Verteidigerteam wird den Beschluß noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.
Stuttgart, 14. November 2022
Für das Team der Verteidigung, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Berlin
press@team-ballweg.de
Das OLG Stuttgart hat mit einem den Verteidigern von Michael Ballweg heute zugestellten Beschluß die Untersuchungshaft von Michael Ballweg aufrechterhalten und einen neuen Haftbefehl erlassen. Es soll sich nunmehr nur noch ein dringender Tatverdacht für die Begehung eines versuchten Betruges ergeben. Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluß darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. Das OLG bestätigt damit, daß Michael Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe, sieht aber in den Überweisungen von einem eigenen Konto Ballwegs auf ein anderes eigenes Konto Ballwegs einen Versuch der Verschleierung. Das Verteidigerteam wird den Beschluß noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.
Stuttgart, 14. November 2022
Für das Team der Verteidigung, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Berlin
press@team-ballweg.de
‼️ Fall Michael Ballweg: Zur Pressemitteilung der Verteidigung und zur Erklärung des OLG Stuttgart
Interview mit Dr. Alexander Christ
👉 Zur heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Haftsache Michael Ballweg hatte ich heute Nachmittag für das Team der Verteidigung eine Pressemitteilung veröffentlicht: siehe hier.
Das OLG Stuttgart selbst hatte heute parallel dazu dem SWR gegenüber eine Stellungnahme abgegeben, die sich inhaltlich mit der Mitteilung der Verteidigung deckt, siehe hier.
Heute Abend hat mich der Journalist Alexander Wallasch dazu interviewt. Das Interview verlinke ich hier.
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https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-staat-ballt-die-faust-michael-ballweg-bleibt-in-stammheim-in-haft
Interview mit Dr. Alexander Christ
👉 Zur heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Haftsache Michael Ballweg hatte ich heute Nachmittag für das Team der Verteidigung eine Pressemitteilung veröffentlicht: siehe hier.
Das OLG Stuttgart selbst hatte heute parallel dazu dem SWR gegenüber eine Stellungnahme abgegeben, die sich inhaltlich mit der Mitteilung der Verteidigung deckt, siehe hier.
Heute Abend hat mich der Journalist Alexander Wallasch dazu interviewt. Das Interview verlinke ich hier.
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https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-staat-ballt-die-faust-michael-ballweg-bleibt-in-stammheim-in-haft
Alexander Wallasch | DE
Der Staat ballt die Faust – Michael Ballweg bleibt in Stammheim in Haft
„Die Akteneinsicht wird so zögerlich gewährt, dass wir erst dann von Ereignissen erfahren, wenn diese bereits in Beschlüsse von Gerichten eingeflossen sind. Beispielsweise von Gesprächen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft. Das scheint mir ein unglaublicher…
Skandalös: Dr. Ronald Weikl in Berufungsinstanz zu einem Jahr auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt
Am gestrigen 15. November 2022 fand vor dem Landgericht Passau das Berufungsverfahren im Fall von Dr. Weikl statt. Die lokale Presse und der BR berichteten.
👉 Zum Bericht in der PNP
▪️ Vor dem gestrigen Gerichtstermin berichtete MWGFD, worum es im Berufungsverfahren geht: Von den etwa 100 ursprünglich angeklagten Vorwürfen sind am Ende nur noch 24 Vorwürfe unrichtiger Atteste übrig. An diesen bemisst sich das Strafmaß des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Der Paragraph war im November 2021 deutlich verschärft und ausgeweitet worden (👉 zur alten Fassung).
▪️ Der Auslegung des Gerichts zufolge seien jene übrig gebliebenen 24 Atteste insofern ungültig, als daß sie für die Schule als Behörde gedacht waren und weil die Kinder nicht persönlich in der Praxis vorgesprochen haben.
▪️ Dr. Weikl wird also vor allem vorgeworfen, daß er als Arzt Atteste ausgestellt habe, ohne die betreffenden Kinder gesehen zu haben. Aus der Sicht eines Arztes sieht dies genau anders aus. Dr. Weikl sieht sich als stets nach seinem Gewissen handelnder Arzt in seinem persönlichen Ermessen eingeschränkt: „Auch die Beschränkung auf 24 Fälle kann kein Kompromiss sein“, sagt er, denn er habe im Sinne seines ärztlichen Auftrags und im Sinne der Patientengesundheit stets richtig gehandelt.
▪️ Mit anderen Worten: es genügt für einen Arzt durchaus, die jeweilige Krankheitsgeschichte, den Hintergrund einer Gesundheitseinschränkung zu kennen oder auch allgemein die Folgen einer konkreten Situation (Maskentragen beispielsweise) zu sehen, um beurteilen zu können, ob ein Attest gerechtfertigt sein kann oder nicht.
👉 Zum Bericht bei MWGFD
▪️ Nun entschied das Landgericht im Berufungsverfahren (Az. 1 Ns 53 Js 14570/20) und hielt nur noch 24 Atteste für unrichtig. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne daß der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.
👉 Zum Bericht des BR
▪️ Die Folgen des Urteils für Dr. Weikl: Sollte er in den kommenden drei Jahren erneut strafrechtlich auffällig werden, würde die Bewährungs- in eine Haftstrafe umgewandelt. Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozeß bleiben bestehen. Das teilweise Berufsverbot aus der ersten Instanz wurde aufgehoben. Dr. Weikl kann also weiter praktizieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist das Rechtsmittel der Revision. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Ronny Weikl vor dem Gericht mit den Worten "Es geht weiter."
©️ Mein Kommentar:
Ein Arzt braucht einen Patienten nicht persönlich in Augenschein zu nehmen, um einen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Während der letzten Jahre galt dies aus "Pandemiegründen" ja sogar für herkömmliche Krankschreibungen. Im Falle von Masken ist und war bekannt, das diese die Gesundheit schädigen können.
Demzufolge kann ein Befreiungsattest nicht unrichtig sein, das von einem Arzt ausgestellt wird, um einen Patienten vor negativen Folgen zu bewahren.
Ronny Weikl hatte stets das Wohl seiner Patienten im Sinne, war und ist seinem ärztlichen Eid verpflichtet. Dafür verurteilt zu werden, ist skandalös, egal wie reduziert ein Urteil ausfällt.
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Am gestrigen 15. November 2022 fand vor dem Landgericht Passau das Berufungsverfahren im Fall von Dr. Weikl statt. Die lokale Presse und der BR berichteten.
👉 Zum Bericht in der PNP
▪️ Vor dem gestrigen Gerichtstermin berichtete MWGFD, worum es im Berufungsverfahren geht: Von den etwa 100 ursprünglich angeklagten Vorwürfen sind am Ende nur noch 24 Vorwürfe unrichtiger Atteste übrig. An diesen bemisst sich das Strafmaß des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Der Paragraph war im November 2021 deutlich verschärft und ausgeweitet worden (👉 zur alten Fassung).
▪️ Der Auslegung des Gerichts zufolge seien jene übrig gebliebenen 24 Atteste insofern ungültig, als daß sie für die Schule als Behörde gedacht waren und weil die Kinder nicht persönlich in der Praxis vorgesprochen haben.
▪️ Dr. Weikl wird also vor allem vorgeworfen, daß er als Arzt Atteste ausgestellt habe, ohne die betreffenden Kinder gesehen zu haben. Aus der Sicht eines Arztes sieht dies genau anders aus. Dr. Weikl sieht sich als stets nach seinem Gewissen handelnder Arzt in seinem persönlichen Ermessen eingeschränkt: „Auch die Beschränkung auf 24 Fälle kann kein Kompromiss sein“, sagt er, denn er habe im Sinne seines ärztlichen Auftrags und im Sinne der Patientengesundheit stets richtig gehandelt.
▪️ Mit anderen Worten: es genügt für einen Arzt durchaus, die jeweilige Krankheitsgeschichte, den Hintergrund einer Gesundheitseinschränkung zu kennen oder auch allgemein die Folgen einer konkreten Situation (Maskentragen beispielsweise) zu sehen, um beurteilen zu können, ob ein Attest gerechtfertigt sein kann oder nicht.
👉 Zum Bericht bei MWGFD
▪️ Nun entschied das Landgericht im Berufungsverfahren (Az. 1 Ns 53 Js 14570/20) und hielt nur noch 24 Atteste für unrichtig. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne daß der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.
👉 Zum Bericht des BR
▪️ Die Folgen des Urteils für Dr. Weikl: Sollte er in den kommenden drei Jahren erneut strafrechtlich auffällig werden, würde die Bewährungs- in eine Haftstrafe umgewandelt. Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozeß bleiben bestehen. Das teilweise Berufsverbot aus der ersten Instanz wurde aufgehoben. Dr. Weikl kann also weiter praktizieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist das Rechtsmittel der Revision. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Ronny Weikl vor dem Gericht mit den Worten "Es geht weiter."
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Ein Arzt braucht einen Patienten nicht persönlich in Augenschein zu nehmen, um einen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Während der letzten Jahre galt dies aus "Pandemiegründen" ja sogar für herkömmliche Krankschreibungen. Im Falle von Masken ist und war bekannt, das diese die Gesundheit schädigen können.
Demzufolge kann ein Befreiungsattest nicht unrichtig sein, das von einem Arzt ausgestellt wird, um einen Patienten vor negativen Folgen zu bewahren.
Ronny Weikl hatte stets das Wohl seiner Patienten im Sinne, war und ist seinem ärztlichen Eid verpflichtet. Dafür verurteilt zu werden, ist skandalös, egal wie reduziert ein Urteil ausfällt.
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PNP.de
Nach Berufung: Urteil im Passauer Maskenprozess ist gefallen
Von Christine Pierach Mehrere wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-P ...
ZAAVV | Die bewegenden Gründe
Einen Tag vor dem anstehenden zweiten Workshop des ZAAVV möchten wir Einblicke darein geben, was die Teilnehmer des Gründungsworkshops im vergangenen Jahr bewegt hat, sich für das ZAAVV zu engagieren.
Was für den diesjährigen Workshop geplant ist, und wann wir per live Stream Einblicke in das dortige Schaffen gewähren, erfahrt ihr hier:
https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/38-zaavv-die-bewegenden-gruende
Hier finden Sie uns:
Webseite |Telegram| Spendenmöglichkeit | Fördermitgliedschaft
Einen Tag vor dem anstehenden zweiten Workshop des ZAAVV möchten wir Einblicke darein geben, was die Teilnehmer des Gründungsworkshops im vergangenen Jahr bewegt hat, sich für das ZAAVV zu engagieren.
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Forwarded from ZAAVV
ZAAVV | Wie will das ZAAVV die Herausforderungen meistern?
Von der Theorie des letztjährigen Workshops zur Praxis.
Wann Ihr Euch live dazuschalten könnt, wenn die Teilnehmer das Herzstück des ZAAVV gestalten, erfahrt ihr hier:
https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/39-wie-will-das-zaavv-herausforderungen-meistern
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Von der Theorie des letztjährigen Workshops zur Praxis.
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ZAAVV | Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen
ZAAVV | Wie will das ZAAVV die Herausforderungen meistern?
... von der Theorie zur Praxis.
War dies möglich, so ist alles möglich
Die Republik ist beschädigt. Das Land zeigt zunehmend Züge eines korrupten Parteienkartellstaats mit repressivem Meinungsregime. Und was machen wir jetzt? Ein Kommentar von Michael Andrick
▪️ "Bist du oder bin ich der Nächste, der verunglimpft und staatlich vom Leben ausgeschlossen wird? Gestern die „Ungeimpften“, heute die „Russlandversteher“? Und morgen dann alle, die gewisse „Klimaschutz-Maßnahmen“ nicht „alternativlos“ finden?
So wie unsere Institutionen jetzt agieren, sind wir nicht verlässlich rechtsstaatlich vor Willkür geschützt." - Diese Fragen stellt der Philosoph und Kolumnist der Berliner Zeitung, Michael Andrick, in gewohnt deutlicher Weise.
👉 Zum Beitrag von Michael Andrick in der Berliner Zeitung
▪️ Und was jetzt? Einige Vorschläge von Andrick:
▫️ Der Bundespräsident muß sich endlich aufrichtig bei den Ausgegrenzten entschuldigen.
▫️ Lauterbach und Buschmann müssen sofort zurücktreten.
▫️ Ein Untersuchungsausschuß zur Pandemiepolitik, live im Fernsehen.
▪️ Weitere Ideen wären vielleicht...
▫️ die Untersuchung und anschließende öffentliche Benennung der Verantwortlichen für die Mißinformation der Bevölkerung und für diskriminierende "Maßnahmen" während der vergangenen drei Jahre
▫️ eine Anklage der Verantwortlichen der "Impflüge" und der eingetretenen Impfschäden vor einem internationalen Strafgericht
▫️ eine breite öffentliche Diskussion über die Veränderung politischer Entscheidungsfindung hin zu einer Politikform, in der Minderheiten und Andersdenkende effektiv geschützt werden.
▪️ "Wir Bürger müssen erst mal wieder lernen, angstfrei und ergebnisoffen zu diskutieren. Dann kommen die Ideen, wie wir unser Gemeinwesen wieder vertrauenswürdiger machen können, von ganz allein", schließt Andrick.
▪️ Sehr interessant ist auch die Replik des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, Tomasz Kurianowicz, auf diesen Kommentar, nicht weil darin die übliche Mainstream-Floskeln bedient werden, sondern weil sehr sichtbar dargestellt wird, wie stark die Menschen in den letzten drei Jahren in komplett unterschiedliche Realitätswelten gedrängt wurden.
👉 Zur Antwort des Chefredakteurs der Berliner Zeitung
▪️ Gebrauchte Begriffe bei Kurianowicz sind: "Todesangst", "Angst um eine mir nahestehende Person", "Sorge darum, wie weit sich die Gesellschaft mit mir, mit uns solidarisch zeigen und für den Schutz meiner vulnerablen Familie die Einschränkung von Grundrechten ertragen würde", "Krise, in der die Faktenlage dünn war, in der die Regierung spekulieren, mutmaßen, manchmal vom Schlimmsten ausgehen mußte", "politische Solidarität, die den Schutz von Vorerkrankten ermöglichte".
▪️ Kurianowicz schließt mit einem Appell, er fordert, "Was in dieser Auseinandersetzung nicht zu Bruch gehen darf, sind der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz von Meinungen anderer. Daher ist es wichtig, daß wir die Chance jetzt nutzen und gemeinsam diskutieren, wo Fehler gemacht wurden und wo Entscheidungen richtig waren – und gegenseitig Verständnis zeigen für die erlittenen Verletzungen und Traumata. Zuhören, sich einfühlen – in beide Seiten. Und sich dann gemeinsam überlegen, was wir an unseren gesellschaftlichen Institutionen verändern können, damit die leidvolle Spaltung und Entfremdung der letzten Jahre heilen kann und sich nicht wiederholt."
©️ Mein Kommentar:
An diesem Wochenende treffen sich Menschen, um das 👉 ZAAVV weiter aufzubauen, das sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit, zunächst aufgrund der Corona-Maßnahmen, widmen wird. Diese Institution wird aber generell Freiheitseinschränkungen jeglicher Art in den Fokus zu nehmen haben. Spaltung überwinden geht nur durch Aufarbeitung. Damit beginnt es jetzt.
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So wie unsere Institutionen jetzt agieren, sind wir nicht verlässlich rechtsstaatlich vor Willkür geschützt." - Diese Fragen stellt der Philosoph und Kolumnist der Berliner Zeitung, Michael Andrick, in gewohnt deutlicher Weise.
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▪️ Und was jetzt? Einige Vorschläge von Andrick:
▫️ Der Bundespräsident muß sich endlich aufrichtig bei den Ausgegrenzten entschuldigen.
▫️ Lauterbach und Buschmann müssen sofort zurücktreten.
▫️ Ein Untersuchungsausschuß zur Pandemiepolitik, live im Fernsehen.
▪️ Weitere Ideen wären vielleicht...
▫️ die Untersuchung und anschließende öffentliche Benennung der Verantwortlichen für die Mißinformation der Bevölkerung und für diskriminierende "Maßnahmen" während der vergangenen drei Jahre
▫️ eine Anklage der Verantwortlichen der "Impflüge" und der eingetretenen Impfschäden vor einem internationalen Strafgericht
▫️ eine breite öffentliche Diskussion über die Veränderung politischer Entscheidungsfindung hin zu einer Politikform, in der Minderheiten und Andersdenkende effektiv geschützt werden.
▪️ "Wir Bürger müssen erst mal wieder lernen, angstfrei und ergebnisoffen zu diskutieren. Dann kommen die Ideen, wie wir unser Gemeinwesen wieder vertrauenswürdiger machen können, von ganz allein", schließt Andrick.
▪️ Sehr interessant ist auch die Replik des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, Tomasz Kurianowicz, auf diesen Kommentar, nicht weil darin die übliche Mainstream-Floskeln bedient werden, sondern weil sehr sichtbar dargestellt wird, wie stark die Menschen in den letzten drei Jahren in komplett unterschiedliche Realitätswelten gedrängt wurden.
👉 Zur Antwort des Chefredakteurs der Berliner Zeitung
▪️ Gebrauchte Begriffe bei Kurianowicz sind: "Todesangst", "Angst um eine mir nahestehende Person", "Sorge darum, wie weit sich die Gesellschaft mit mir, mit uns solidarisch zeigen und für den Schutz meiner vulnerablen Familie die Einschränkung von Grundrechten ertragen würde", "Krise, in der die Faktenlage dünn war, in der die Regierung spekulieren, mutmaßen, manchmal vom Schlimmsten ausgehen mußte", "politische Solidarität, die den Schutz von Vorerkrankten ermöglichte".
▪️ Kurianowicz schließt mit einem Appell, er fordert, "Was in dieser Auseinandersetzung nicht zu Bruch gehen darf, sind der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz von Meinungen anderer. Daher ist es wichtig, daß wir die Chance jetzt nutzen und gemeinsam diskutieren, wo Fehler gemacht wurden und wo Entscheidungen richtig waren – und gegenseitig Verständnis zeigen für die erlittenen Verletzungen und Traumata. Zuhören, sich einfühlen – in beide Seiten. Und sich dann gemeinsam überlegen, was wir an unseren gesellschaftlichen Institutionen verändern können, damit die leidvolle Spaltung und Entfremdung der letzten Jahre heilen kann und sich nicht wiederholt."
©️ Mein Kommentar:
An diesem Wochenende treffen sich Menschen, um das 👉 ZAAVV weiter aufzubauen, das sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit, zunächst aufgrund der Corona-Maßnahmen, widmen wird. Diese Institution wird aber generell Freiheitseinschränkungen jeglicher Art in den Fokus zu nehmen haben. Spaltung überwinden geht nur durch Aufarbeitung. Damit beginnt es jetzt.
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Berliner Zeitung
War dies möglich, so ist alles möglich
Die Republik ist beschädigt. Das Land zeigt zunehmend Züge eines korrupten Parteienkartellstaats mit repressivem Meinungsregime. Und was machen wir jetzt? Ein Kommentar.
Forwarded from zwanzig4.media
⚠️ 20:IV stream LIVE vom ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht - Termin: 18.-20. November 2022
Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.
🔴 zwanzig4.media stream LIVE den folgenden Vortrag:
I. Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"
David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt
➡️ ‼️LIVE‼️ab 11.00 Uhr auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv 👉 ODYSEE und beim ZAAVV
Alle Links von zwanzig4.media auf einem Blick:
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Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.
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I. Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
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David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt
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„Verbrecher seid ihr!“
👉 Im Rubikon-Exklusivgespräch erläutern der Arzt Gunter Frank, der ehemalige Staatsanwalt David Jungbluth und Marcus Klöckner, warum die Täter der Corona-Verbrechen aus ihren Ämtern entfernt und strafrechtlich belangt werden müssen.
https://youtu.be/xe75xuBkpgQ
Marcus Klöckner, Jens Wernicke
»MÖGE DIE GESAMTE REPUBLIK MIT DEM FINGER AUF SIE ZEIGEN.«
Das Corona-Unrecht und seine Täter
👉 Link zu den Buchkomplizen und den Büchern des Rubikon Verlages
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Forwarded from zwanzig4.media
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Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.
🔴 zwanzig4.media stream LIVE den folgenden Vortrag:
Samstag, 19.11.22, 20:15 – 22:15h
Dr. Alexander Christ liest aus seinem Buch "CORONA STAAT"
Links: https://t.me/RA_Christ
📖 Buch zu kaufen auf Buchkomplizen
➡️ ‼️LIVE‼️ab ca. 20.04 Uhr auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv 👉 ODYSEE und beim ZAAVV
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Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.
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Forwarded from KaSchiiii
🍀🍀🍀🍀
Ihr Lieben,
am 🔆💫19.11.2022💫🔆 jährt sich der Todestag von unserem lieben KARL.
Karl ist die ganze Zeit in unseren ❤️ Herzen und viele Menschen berichten mir, dass sie das Gefühl haben, er begleite sie auf ihrem oft schwierigen und steinigen Weg!
So viele vermissen ihn immer noch schmerzlich und wünschten, er würde noch unter uns weilen.
Aber ich bin mir sicher, dass es ihm da, wo immer er jetzt ist, gut geht!
Und auch das Wissen, dass er nicht gewaltsam in einer Polizeimaßnahme, sondern Dank 🙏 unserer lieben Freunde Andrea & Germanus, ein schönes, friedliches Ende erleben durfte, ist mir ein großer Trost!
Karl hätte sich sicher nicht gewünscht, dass wir an diesem Tage traurig sind:
"Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie vergangen, sondern lächeln, dass sie gewesen."
Ich persönlich werde diesen Tag bei gemeinsamen Freunden in Fulda verbringen. Auch in München werden sich liebe Menschen zusammenfinden und viele Kerzen 🕯🕯🕯 werden leuchten.
Alles erdenklich Liebe & Gute 🤗
KaSchiiii
🍀🍀🍀
Ihr Lieben,
am 🔆💫19.11.2022💫🔆 jährt sich der Todestag von unserem lieben KARL.
Karl ist die ganze Zeit in unseren ❤️ Herzen und viele Menschen berichten mir, dass sie das Gefühl haben, er begleite sie auf ihrem oft schwierigen und steinigen Weg!
So viele vermissen ihn immer noch schmerzlich und wünschten, er würde noch unter uns weilen.
Aber ich bin mir sicher, dass es ihm da, wo immer er jetzt ist, gut geht!
Und auch das Wissen, dass er nicht gewaltsam in einer Polizeimaßnahme, sondern Dank 🙏 unserer lieben Freunde Andrea & Germanus, ein schönes, friedliches Ende erleben durfte, ist mir ein großer Trost!
Karl hätte sich sicher nicht gewünscht, dass wir an diesem Tage traurig sind:
"Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie vergangen, sondern lächeln, dass sie gewesen."
Ich persönlich werde diesen Tag bei gemeinsamen Freunden in Fulda verbringen. Auch in München werden sich liebe Menschen zusammenfinden und viele Kerzen 🕯🕯🕯 werden leuchten.
Alles erdenklich Liebe & Gute 🤗
KaSchiiii
🍀🍀🍀
Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel, Swissmedic
Berichte & Hintergründe
▪️ Die Strafanzeige des Schweizer Rechtsanwaltsteams um den Kollegen Philipp Kruse gegen Swissmedic hat in den letzten Tagen viel Aufmerksamkeit erfahren. Swissmedic ist die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel. Basis für die Tätigkeit der Swissmedic ist das Heilmittelrecht. Swissmedic kontrolliert sämtliche Heilmittel, die in der Schweiz in Verkehr sind. Swissmedic überwacht alle Sicherheitsmaßnahmen von Medizinprodukten, die in der Schweiz auf dem Markt sind.
▪️ Worum es in der Klage geht, das kann man öffentlich auf einer eigenen Webseite nachlesen. 37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichen eine Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Die Anzeigeerstatter begründen, "Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen."
👉 Link zur Webseite
▪️ Über die Hintergründe der Strafanzeige berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien. Ich trage für Interessierte einige Quellen zusammen. Dort kann nachgelesen werden, was zur Strafanzeige geführt hat und wie das Verfahren nun weiter geht.
👉 Bericht bei reitschuster.de
👉 Bericht in der NZZ
👉 Schweizer Tagesschau Hauptausgabe (19:30; 3. Beitrag; kann direkt angeklickt werden):
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-14-11-2022-hauptausgabe?urn=urn:srf:video:ccf8d897-a4bf-48ab-a014-a26452c779a4
👉 Folgen der Covid-Impfung? Darum geht es bei der Strafanzeige gegen Swissmedic
👉 Bericht im Tagblatt.ch
©️ Mein Kommentar:
Die Vorwürfe sind massiv: Die Behörde Swissmedic, in der Schweiz für die Zulassung und Kontrolle jeglicher Medikamente zuständig, habe überhastet Covid-19-Impfstoffe zugelassen, die weder notwendig noch wirksam noch sicher seien. Es habe sich daher tatsächlich um ein schädliches und unzulässiges «Experiment an Menschen» gehandelt. Dagegen gehen Betroffene & Anwälte nun juristisch vor.
Das Medienecho ist das übliche: Alle herbeigerufenen Experten seien altbekannte Corona-Skeptiker, sämtliche Wissenschafter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bei einer Pressekonferenz dazu am Flughafen Zürich auftraten, seien in den vergangenen Jahren "mit umstrittenen Aussagen zur Pandemie aufgefallen", so die NZZ.
Die Vorwürfe beruhten auf bloßen Spekulationen, kommentiert eine von 👉 nau.ch befragte Rechtsänwältin. "Swissmedic kann als Anstalt des öffentlichen Rechts durchauseine Straftat begehen", sagt sie. Doch: "Die Hürden sind aber sehr hoch und nach meiner überzeugten Ansicht bei der Impfanzeige unüberwindbar." So müsse die Straftat einer nicht natürlichen Person zugerechnet werden können. Zudem müssten ausreichende Beweise für einen Organisationsmangel vorliegen.
Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch das 👉 ZAAVV auf dem an diesem Wochenende stattfindenden Workshop: wer trägt die letztendliche Verantwortung für eingetretene Schäden, wer hat sich am Ende für Untaten gegen die Menschheit zu verantworten?
Die weitere Arbeit des ZAAVV wird unter anderem das Ziel verfolgen, die Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen die Menschheit auf die konkreten Personen herunterzubrechen und Beweise für Organisationsmängel oder systematische Menschenrechtsverletzungen zusammenzutragen.
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Berichte & Hintergründe
▪️ Die Strafanzeige des Schweizer Rechtsanwaltsteams um den Kollegen Philipp Kruse gegen Swissmedic hat in den letzten Tagen viel Aufmerksamkeit erfahren. Swissmedic ist die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel. Basis für die Tätigkeit der Swissmedic ist das Heilmittelrecht. Swissmedic kontrolliert sämtliche Heilmittel, die in der Schweiz in Verkehr sind. Swissmedic überwacht alle Sicherheitsmaßnahmen von Medizinprodukten, die in der Schweiz auf dem Markt sind.
▪️ Worum es in der Klage geht, das kann man öffentlich auf einer eigenen Webseite nachlesen. 37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichen eine Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Die Anzeigeerstatter begründen, "Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen."
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▪️ Über die Hintergründe der Strafanzeige berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien. Ich trage für Interessierte einige Quellen zusammen. Dort kann nachgelesen werden, was zur Strafanzeige geführt hat und wie das Verfahren nun weiter geht.
👉 Bericht bei reitschuster.de
👉 Bericht in der NZZ
👉 Schweizer Tagesschau Hauptausgabe (19:30; 3. Beitrag; kann direkt angeklickt werden):
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👉 Folgen der Covid-Impfung? Darum geht es bei der Strafanzeige gegen Swissmedic
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Die Vorwürfe sind massiv: Die Behörde Swissmedic, in der Schweiz für die Zulassung und Kontrolle jeglicher Medikamente zuständig, habe überhastet Covid-19-Impfstoffe zugelassen, die weder notwendig noch wirksam noch sicher seien. Es habe sich daher tatsächlich um ein schädliches und unzulässiges «Experiment an Menschen» gehandelt. Dagegen gehen Betroffene & Anwälte nun juristisch vor.
Das Medienecho ist das übliche: Alle herbeigerufenen Experten seien altbekannte Corona-Skeptiker, sämtliche Wissenschafter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bei einer Pressekonferenz dazu am Flughafen Zürich auftraten, seien in den vergangenen Jahren "mit umstrittenen Aussagen zur Pandemie aufgefallen", so die NZZ.
Die Vorwürfe beruhten auf bloßen Spekulationen, kommentiert eine von 👉 nau.ch befragte Rechtsänwältin. "Swissmedic kann als Anstalt des öffentlichen Rechts durchauseine Straftat begehen", sagt sie. Doch: "Die Hürden sind aber sehr hoch und nach meiner überzeugten Ansicht bei der Impfanzeige unüberwindbar." So müsse die Straftat einer nicht natürlichen Person zugerechnet werden können. Zudem müssten ausreichende Beweise für einen Organisationsmangel vorliegen.
Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch das 👉 ZAAVV auf dem an diesem Wochenende stattfindenden Workshop: wer trägt die letztendliche Verantwortung für eingetretene Schäden, wer hat sich am Ende für Untaten gegen die Menschheit zu verantworten?
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reitschuster.de
Anwalt reicht Strafanzeige gegen Swissmedic ein „Substanzen zugelassen, die eine Gefahr für die Bevölkerung bedeuten“
Welche Verantwortung tragen die Behörden für Millionen von Impfschäden? In der Schweiz hat die juristische Aufarbeitung dieses beispiellosen Skandals begonnen. Der Vorwurf: Verletzung grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten. Von Kai Rebmann.
Forwarded from zwanzig4.media
🎥 20:IV Wir waren LIVE beim ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht | 18.-20.11.2022
🔵 zwanzig4.media hat den Vortrag von David Schneider-Addae-Mensah und die Lesung von Dr. Alexander Christ übertragen
➡️ ‼️Dauerhaft in unserer Mediathek ‼️ und auf 👉 ODYSEE
Vom Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt
Vom Samstag, 20:15 – 22:15h
Dr. Alexander Christ liest aus seinem Buch "CORONA STAAT"
Links: https://t.me/RA_Christ
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