Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Ein neues Zeitalter der Zensur bricht an: Wehret den Anfängen
Hinweis auf einen erhellenden Beitrag von Helmut Scheben

👉 Freie Rede ist das Fundament der Res Publica. Doch selbst demokratische Regierungen sind dabei, dieses Prinzip zu entsorgen.

▫️ "Zensur und Geheimniskrämerei werden derzeit mit einer Selbstverständlichkeit und Routine betrieben, die schockieren müsste", schreibt Helmut Scheben auf infosperber.ch über das neue Hoch der Zensur, das wir derzeit mit Schrecken erleben.

▫️ Und weiter: "Die Vorstellung, daß ein Filz von politischen Machtgruppen und Internet-Konzernen systematisch ausschaltet, was politisch unerwünscht ist, ist ein Albtraum. Und dieser Albtraum ist längst Wirklichkeit geworden. Zu offensichtlich sind beispielsweise die derzeitigen Verflechtungen der mächtigen IT-Unternehmen im Silicon Valley mit der Demokratischen Partei und ihren Seilschaften in der Verwaltung und im Sicherheitsapparat."

▫️ Unsere westliche Medienwelt funktioniert nach dem Motto: Wir sind die Guten und kennen die Wahrheit. Alles, was dieser so verordneten "Wahrheit" widerspricht, wird als "Hybridwaffen des Feindes" eingeordnet. Diese gilt es zu unterdrücken, zu löschen, auszuschalten. Und so breitet sich hierzulande die Zensur-Mentalität aus.

👉 Hier geht es zum vollständigen Artikel auf infosperber.ch

👉 Mein Kommentar:
Habe ich es früher nur nicht deutlich gesehen oder war es tatsächlich vor Corona noch möglich, seine Meinung offen und öffentlich zu äußern? Gab es auch vor 2020 bereits Löschungen oder Sperrungen von Accounts auf youtube, Facebook, Twitter & Co., wenn politisch mißliebige Ansichten geäußert wurden, und fiel mir nur nichts auf?

In diesen Tagen fallen mir immer wieder Nachrichten über Account-Sperrungen oder Post-Löschungen ins Auge. Bekanntlich genügt es bereits, einen der als kritischen vermerkten Begriffe zu verwenden, um der algorithmischen Zensur zum Opfer zu fallen, auch wenn der Text selbst sich sachlich und ausgewogen mit einem Thema beschäftigt.

Zensur ist in unseren Tagen zu einem (wieder) festen Begleiter unserer alltäglichen Meinungsäußerung geworden. Dieser Befund scheint mir unausweichlich. Wie wir darauf reagieren wollen, das aber erscheint für mich unklarer denn je. Alternative Plattformen schienen mir lange Zeit die Lösung zu sein. Inzwischen denke ich, diese sind nur ein Lösungsweg von mehreren.

Wir müssen uns in viel größerer Zahl auf allen Plattformen bemerkbar machen. Der Konflikt unserer Zeit ist, und dies wird mir zunehmend deutlich, ein Kampf um die Deutungshoheit. Und diesen wird man nicht in Nischen gewinnen.


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Sonntagsrunde im kontrafunk
(Flg.42): China-Masken, China-Häfen, China-Viren

Der Germanist Peter J. Brenner und die Juristen Alexander Christ und Ulrich Vosgerau diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die Schmierenkomödie des Kanzler-Machtworts, über den anschwellenden Zustrom von Migranten unter dem Deckmantel regierungskonformen Desinteresses, über die preisgekrönten Kulturleistungen von Frauen mit Bärten und über die gelbe Gefahr in Gestalt von chinesischen Investitionen in die kritische Infrastruktur vieler europäischer Länder.

https://spreaker.page.link/XHBiUQ8Yiu7WF2Fh7

👉 Wenn die Regierung zum Theater wird, wird das klare Wort zur Pflicht. Hörempfehlung für den heutigen Sonntag!

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Chronik einer Hasskampagne
Wer das Ende der Demokratie noch verhindern will, muß jetzt nachtragend sein und das Corona-Unrecht aufarbeiten — Marcus Klöckner und Jens Wernicke tun dies mit ihrem neuen Buch

Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen

Das Buch wird am 7. November 2022 erscheinen.

👉 Link zum Artikel auf Rubikon:
https://www.rubikon.news/artikel/chronik-einer-hasskampagne

👉 Mein Kommentar:
Das Buch arbeitet auf, es bringt die unglaublichen Aussagen in Erinnerung, die Menschen während der vergangenen zweieinhalb Jahre gemacht haben, menschenverachtende, diskriminierende, schändliche Äußerungen, die nicht vergessen werden dürfen.

Roland Rottenfußer liefert in seiner Besprechung einen Einblick und deutet die Dimension des verbalen Unrechts: "Auf eine Entschuldigung vonseiten derer, die damals wüteten, wartet man jedoch bis heute vergebens. Die meisten verstehen nicht, daß sie zu Akteuren und Mitläufern eines perfiden Großangriffs auf Freiheit und Menschenwürde geworden sind."


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Elon Musk hat Twitter gekauft. Kann man ihm trauen? Besser nicht, mag man denken. Gleichwohl bietet diese Transaktion durchaus die Chancen auf einen Neustart bei Twitter.

Auf Twitter dominierten zuletzt die Stimmen der Provokation, aber dennoch haben wir eine Chance, mit unseren friedlichen Auffassungen auch von denjenigen gehört und gelesen zu werden, die noch Argumente und Aufklärung suchen. Dazu benötigen unsere Kanäle Reichweite, denn Reichweite schafft Aufmerksamkeit.


Daher meine Bitte: Meldet Euch zahlreich bei Twitter an und folgt den Twitter-Accounts meiner Anwaltskollegen und meinem Twitter-Account!

Jeder Follower zählt!

Eine freien Freitag wünsche ich, am schönsten Oktobertag!


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„Wir brauchen nicht mehr Waffen. Wir brauchen Medien, die ehrlich berichten“
Historiker Daniele Ganser im Interview über den Ukraine-Krieg, die Nord Stream-Lecks und die Rolle der Medien

👉 https://www.nachdenkseiten.de/?p=89683

👉 Auszug aus dem Interview, Daniele Ganser:
▫️ "Wenn wir über den Krieg in der Ukraine nachdenken, müssen wir erkennen, daß eine Teilschuld in Washington liegt. Eine weitere Teilschuld liegt in Kiew, und eine Teilschuld liegt in Moskau.
Es ist keineswegs so, daß Russland für alle Probleme in der Ukraine verantwortlich ist. Wenn wir uns aber nicht trauen, über den Putsch der USA vom Februar 2014 zu sprechen, können wir die Teilschuld von Obama nicht erkennen. Wenn wir nicht über den Bürgerkrieg sprechen, können wir die Teilschuld von Selenski nicht sehen."

▫️ "Auch Putin hat eine Teilschuld, denn er ist verantwortlich für die illegale Invasion vom Februar 2022.
Aber alle Schuld Putin zu geben, ist sachlich falsch und verhindert eine friedliche Lösung. Wichtig ist in einem Konflikt, daß alle involvierten Parteien über ihre Gewalttätigkeit nachdenken und diese auch eingestehen. Erst dann kann es eine ehrliche Lösung geben."

▫️ "Es gibt immer Hoffnung, denn wir haben immer die Wahl als Menschen, wie wir die Zukunft gestalten. Wir haben auch die Wahl, welche Medien wir konsumieren. Und wann wir medial fasten, was derzeit sehr wichtig ist. Ich rate allen, viel in die Natur zu gehen, denn die Medien schüren täglich Angst. Offline ist das neue Bio."

Das Interview wurde am 18./19. Oktober 2022 schriftlich geführt und zuerst auf 👉 transition news veröffentlicht.

👉 Hier geht es zu Interview auf den nachdenkseiten

👉 Mein Kommentar:
▫️ Nach wie vor bestimmt die einseitige Berichterstattung in vielen Medien, wonach allein Rußland am Ausbruch eines Ukraine-Krieges die Verantwortung trage, die "öffentliche Meinung". Dabei wird unterschlagen, daß der Konflikt weit vor dem Februar 2022 durch einen von den USA instrumentalisierten Putsch und in Fortführung dessen durch einen langjährigen Bürgerkrieg angeheizt wurde. Daniele Ganser weist auf der Basis historischer Fakten in zahlreichen Vorträgen und Wortmeldungen seit langem darauf hin.

▫️ In diesem ausführlichen Interview faßt Ganser seine Sicht sehr anschaulich und meines Erachtens plausibel zusammen. Wer jeweils eine Teilschuld am Konflikt und am gegenwärtigen Krieg, der ein europäischer und ein weltweiter Krieg ist, trägt, wird klar benannt.

▫️ Krieg ist nie ein legitimes Mittel. Waffenlieferungen in Kriegsgebiete sind niemals gerechtfertigt. Medien sollten ihrem Informationsauftrag entsprechend ausgewogen statt einseitig berichten. Einseitige Schuldzuweisungen schüren einen Konflikt. Die gegenwärtigen Parteien dieses Konflikts müssen an einen Tisch gebracht werden. Nur Verhandlungen werden eine Friedenslösung schaffen können.


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👆 B&B ist zurück!
Nach einer Pause melden sich die genialen Kommentatoren des Weltgeschehens, Sven Böttcher & Matthias Burchardt mit der Folge #62 von B&B zurück.

Es gehe um CO2-Mangel und die Folgen für die Welt, deutet B im Teaser an - doch ich vermute, das ist eine falsche Fährte. Ich hoffe, die beiden sprechen über Nord Stream, Krieg in Europa, das C-Thema, unsere beste aller Bundesregierungen im besten Deutschland aller Zeiten und vieles mehr. Jedenfalls freue ich mich schon sehr auf die neue Sendung am heutigen Sonntag um 12 Uhr!

👉 Hier geht es zu B&B #62 (Teaser)

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Baden -Württemberg und Hessen kippen Maskenpflicht in Pflegeheimen auf eigene Faust

Heime sowie die Einrichtungen der Behindertenhilfe können in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ab sofort selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollen.

▪️ In Baden-Württemberg erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha, der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. „Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“, so Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen.
▪️ Man habe die Einrichtungen am Freitag per Brief über diese Neuerung informiert.

👉 Zur Meldung in der Esslinger Zeitung

▪️ Mit der Umsetzung scheinen sich die Einrichtungen jedoch noch schwer zu tun. So zeigt eine zufällige Stichprobe in mehreren Pflegeeinrichtungen und ein Blick auf deren Webseiten, daß entweder noch an den bisherigen Regelungen festgehalten wird oder die Informationen nicht zeitnah und aktuell angepaßt wurden.
▪️ Ein Beispiel: auf der Webseite der Caritas Stuttgart heißt es zum Thema "Maskenpflicht" mit "Stand 1. Oktober 2022" etwa, "Masken: Alle Besucher*innen müssen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung ein Atemschutz (FFP2-Maske) tragen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie Personen mit einem ärztlichen Attest (muss im Original vorliegen) sind von der Maskenpflicht befreit." (👉 Caritas)

👉 Oder sollen nur Besucher die FFP2-Masken tragen und die Bewohner nicht? Was steht im IfSG?
▪️ Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das seit 1. Oktober gilt, müssen die Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
▪️ Das Gesetz enthält zudem eine nicht ganz eindeutig formulierte Passage, die zusätzlich eine Maskenpflicht für die Bewohner der Heime impliziert. In Paragraph 28b IfSG heißt es, "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten" dürften Bewohner die Maske absetzen, heißt es in §28b.

▪️ Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen interpretierte das so: Die Heime würden mit dieser Formulierung Krankenhäusern gleichgestellt. Die Tagesräume seien wie Wohnzimmer, sagte Sprecher Walter Berle. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebensrealität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbei.
▪️ Das sieht offenbar auch das hessische Sozialministerium so. Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohner gelte so in Hessen nicht, teilte das Ministerium am Freitag mit. Es verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.

👉 Zum Bericht der hessenschau

👉 Mein Kommentar:
Das neue IfSG in seiner nächsten Fassung (1. Oktober) ist erst wenige Tage alt, & wir erleben Verwirrung & Auflösungserscheinungen.

Auch Gemeinschaftsräume seien Privaträume, in denen "die individuelle Lebensentfaltung und soziale Kontakte" stattfänden, sagt Minister Lucha nun neuerdings im Südwesten. Heimbewohner dürften anderen Menschen gegenüber nicht benachteiligt werden. Richtig! Endlich!

Doch die Presse berichtet weiter, dies gelte nur für Bewohner. Für Besucher & Pflegekräfte gelte ja das IfSG... Als ob Grundgesetz oder Virus hier unterscheiden würden.

Tatsächlich besteht schon die ganze Zeit über kein Grund, Heimbewohnern ihre Würde oder den Schutz ihrer Wohnung zu nehmen und diese anders (ungleich) als andere Wohnungsbesitzer zu behandeln. Wo Menschen sich zum Leben und zur Begegnung aufhalten, muß allein ihnen die Entscheidung darüber obliegen, ob Masken getragen werden. Punkt.


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‼️ Oberster Gerichtshof von New York setzt alle Mitarbeiter wieder ein, die wegen Nichtimpfung entlassen wurden, & ordnet Rückzahlung an
(🧵1)


▪️ In der Entscheidung stellt der Oberste Gerichtshof fest, daß die Impfung die Ausbreitung von COVID-19 "nicht stoppt" & daß "die Impfung eine Person nicht daran hindert, sich mit COVID-19 anzustecken oder es zu übertragen".

▪️ Alle Mitarbeiter aus New York City, die entlassen wurden, weil sie sich nicht impfen ließen, werden unter Nachzahlung ihrer Bezüge wieder eingestellt. Der Bürgermeister von New York City, Eric Adams, sagte noch Anfang dieses Jahres, daß seine Regierung keine Mitarbeiter wieder einstellen würde, die wegen ihres Impfstatus entlassen worden seien.

▪️ NYC entließ etwa 1.700 Mitarbeiter, weil sie Anfang dieses Jahres ungeimpft waren, nachdem die Stadt unter dem ehem. Bürgermeister Bill de Blasio einen Impfzwang angeordnet hatte. Viele der Gefeuerten waren Polizisten und Feuerwehrleute.

👉 Entscheidung

RA Dr. Alexander Christ


🧵 Fortsetzung 👇
‼️ Oberster Gerichtshof von New York setzt alle Mitarbeiter wieder ein, die wegen Nichtimpfung entlassen wurden, & ordnet Rückzahlung an
(
🧵2)

Übersetzung der wesentlichen Entscheidungsgründe
George Garvey et al v. City of New York
👉 Entscheidung

👉 Meine Übersetzung:
▪️ "Es ist klar, daß der Gesundheitskommissar befugt ist, Anordnungen für die öffentliche Gesundheit zu treffen. Niemand widerlegt diese Autorität. Der Gesundheitskommissar kann jedoch keine neuen Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter der Stadt schaffen. Der Gesundheitsbeauftragte kann einem Mitarbeiter nicht verbieten, sich zur Arbeit zu melden. Der Gesundheitsbeauftragte kann Mitarbeitern nicht kündigen. Der Bürgermeister kann bestimmte Mitarbeiter nicht von diesen Anordnungen ausnehmen.

▪️ Executive Order No. 62 macht all diese Impfaufträge willkürlich und launenhaft. Die Impfung hindert eine Person nicht daran, sich mit Covid-19 zu infizieren oder diese zu übertragen. Ab dem Tag dieser Entscheidung sind die CDC-Richtlinien bezüglich Quarantäne und Isolation für geimpfte und ungeimpfte Personen gleich. Dem Kläger hätte nicht deswegen gekündigt werden dürfen, weil er sich entschieden hat, sich selbst nicht (durch eine Impfung) zu schützen.

▪️ Wir haben im Laufe der Pandemie gelernt, daß der Impfstoff gegen Covid-19 nicht absolut wirkt. Durchbruchsfälle treten auf, sogar bei denen, die geimpft und aufgefrischt wurden. Präsident Joseph Biden hat gesagt, die Pandemie sei vorbei, und der Staat New York hat den Ausnahmezustand Covid-19 vor über einem Monat beendet.

▪️ Wie dieses Gericht in seiner Entscheidung in der Rivicci-Sache feststellte, ist dies kein Kommentar zur Wirksamkeit von Impfungen, sondern dazu, wie wir unsere Ersthelfer behandeln, die während des Höhepunkts der Pandemie Tag für Tag gearbeitet haben. Siehe Rivicci gegen NYC Fire Dept., Index Nr. 85131/2022. Sie arbeiteten ohne Schutzausrüstung. Sie wurden mit Covid-19 infiziert, wodurch eine natürliche Immunität geschaffen wurde. Sie arbeiteten weiter im vollen Dienst, während ihre Freistellungsanträge anhängig waren. Sie wurden entlassen und sind bereit, wieder für die Stadt zu arbeiten, die sie beiseite geschoben hat.

▪️ Beim Impfauftrag für Mitarbeiter der Stadt ging es nicht nur um Sicherheit und öffentliche Gesundheit, es ging um den Gehorsam. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit gegangen wäre, dann wären ungeimpfte Arbeitnehmer in dem Moment beurlaubt worden, in dem die Anordnung erlassen wurde. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, hätte der Gesundheitskommissar stadtweite Impfvorschriften für alle Einwohner erlassen.

▪️ In einer Stadt mit einer Impfrate von fast 80 % sollten wir nicht die Menschen bestrafen, die unter großem Risiko für sich und ihre Familien zur Arbeit erschienen, während wir eingesperrt waren. Wenn es um Sicherheit und öffentliche Gesundheit ginge, wäre niemand davon ausgenommen.

▪️ Es ist an der Zeit, daß die Stadt New York das Richtige und das Gerechte tut. Dementsprechend wird hiermit BESCHLOSSEN, dass dem Antrag stattgegeben wird.

👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?
...


🧵 Fortsetzung 👇

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(
🧵3)

👉 Mein Kommentar:
Das Gericht in New York stellt genau die richtigen Fragen, die zu stellen die Gerichte hierzulande verweigern: Ist die Maßnahme, die eine Einschränkung von Freiheitsrechten für die Betroffenen bedeutet, sinnvoll und verhältnismäßig, gibt es eine tragfähige Begründung für eine eventuelle Ungleichbehandlung?

Dann kommt das New Yorker Gericht zu einer klaren Antwort: Die betroffenen Kläger haben eine Kündigung erhalten, da sie sich zu impfen geweigert hatten. Zu dieser Maßnahme war der Arbeitgeber, hier New York, zwar formal berechtigt, aber eine tragfähige Begründung hierfür lag nicht vor.

Denn die Betroffenen durften sich der Impfung verweigern, diese sichert nämlich nicht den versprochenen Schutz und sie hat Nebenwirkungen. Zu ihrem eigenen Schutz durften die Kläger daher eine Impfung verweigern. New York hätte sie freistellen können, aber für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab es keine Rechtfertigung.

Die Kündigung stelle eine Ungleichbehandlung dar. Die übrigen Bürger New Yorks mußten sich auch nicht impfen lassen. Für eine Ungleichbehandlung, auf die das Gericht besonders abstellt, gab es keinen rechtfertigenden Umstand.

Die Frage ist, warum stellen Gerichte in Deutschland diese Fragen nicht? Ich meine: weil sie dann zwingend zu einem ebensolchen Urteil kommen müßten, und das wollen sie - derzeit noch - unbedingt vermeiden.

Wer fragen würde, durfte jemand zu einer Impfung gezwungen werden (so etwa im Gesundheitswesen, bei der Bundeswehr, ...), der müßte hinterfragen, ob die Impfung den versprochenen Schutz zu gewährleisten vermochte. Und das war und ist definitiv nicht der Fall.

Damit wäre dann auch hierzulande eine jegliche Impfpflicht (ob gegen Covid-19 oder gegen Masern oder ähnliches) ein für allemal vom Tisch. Und das will hier in diesem Land ein Großteil der Justiz derzeit zumindest noch nicht...

Es wird dauern, aber am Ende, da bin ich überzeugt, werden auch die deutschen Gerichte um diese Fragen nicht herum kommen.

Das Urteil aus New York aber setzt neue - alte - Maßstäbe. In einer sehr nachvollziehbaren Argumentation, die sich streng an dem orientiert, was Juristen weltweit in ihrer Ausbildung lernen, hinterfragt das Gericht die Berechtigung und den Nutzen einer Maßnahme und stellt insbesondere an die Rechtfertigung einer jeglichen Ungleichbehandlung sehr hohe Maßstäbe an.

Wer Freiheitsrechte einschränken zu müssen glaubt, der braucht dafür erstens eine sehr sehr gute Begründung und zweitens muß überprüft worden sein, ob es nicht ein milderes Mittel gegeben hätte. Genau dies war hier der Fall.

Diese Entscheidung aus New York sollten sich deutsche Richter Zeile für Zeile genauestens durchlesen. Denn nicht mehr und nicht weniger verlangen wir Bürger auch hier in Deutschland von unseren Richtern.


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Zur Anklageerhebung gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Zweierlei Maß bei der Justiz?
Eine kritische Analyse des Netzwerks KRiStA

Das Amtsgericht Plön hat, wie vielfach zu lesen war, die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluß ist kein Rechtsmittel gegeben, die Durchführung der Hauptverhandlung damit praktisch unvermeidbar geworden. Wer sich informieren möchte, was Bhakdi konkret vorgeworfen wird und was daran sehr merkwürdig ist, dem empfehle ich die Lektüre zweier Artikel.

▪️ In einer Analyse zur aktuellen Situation stellt das Netzwerk KRiStA die Frage: Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?

▪️ Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, daß die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).

▪️ Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht sagen können, so die Schlußfolgerung der kritschen Richter- und Staatsanwaltskollegen, die den Fall Bhakdi mit anderen vergleichbaren Fällen in Bezug setzen. Und danach sieht es nach zweierlei Maß aus...

👉 Hier geht es zum Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/11/03/zweierlei-mass-bei-der-justiz/

Wer sich weiter fragt, warum eigentlich die in diesem Fall Generalstaatsanwaltschaft zuständig ist und nicht die Staatsanwaltschaft & was Sucharit Bhakdi denn überhaupt konkret vorgeworfen wird, erfährt dies sehr sachlich und informativ dargestellt in einem vorangegangenen Artikel bei KRiStA, den ich ebenfalls empfehlen möchte.

👉 Hier geht es zum zweiten empfohlenen Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/06/12/ist-professor-bhakdi-ein-volksverhetzer/

👉 Mein Kommentar:
Es erscheint mir nach diesen sachlichen Darstellungen juristisch ziemlich fragwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken, daß Professor Bhakdi sich vor Gericht überhaupt einem kaum nachvollziehbaren Vorwurf stellen muß.

Die Übernahme des Verfahrens aber
durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein deutet auch in diesem Fall auf einen politischen Zusammenhang hin. Deutschland auf dem Weg zu einer politischen Justiz? Ich befürchte, wir sind bereits mitten darin.

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Das Corona-Unrecht
In zwei Interviews erläutert Marcus Klöckner, Mitautor des am 7. November erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik...“, warum der Täter-Opfer-Umkehr in Sachen Corona endlich Einhalt geboten werden muß.

▪️ Es ist noch nicht vorbei mit Corona. Zumindest nicht in Deutschland. Und dennoch ist es von großer Wichtigkeit, bereits jetzt das Unrecht aufzuarbeiten, obwohl ein Ende noch nicht abzusehen ist. Je früher diese Aufarbeitung erfolgt, desto frischer sind die Wunden, desto geringer ist auch die Gefahr, daß die Verursacher in Vergessenheit geraten — nach dem Motto: Die Zeit heilt alle Wunden.

▪️ Ganz vergessen werden die Täter des Corona-Unrechts ob der Ungeheuerlichkeit ihrer Aussagen sowieso nicht, doch je früher die Aufarbeitung einsetzt, desto zeitiger kann auch ein Prozess der Aussöhnung beginnen.

▪️ Dem Aufarbeitungsprozeß widmet sich bereits das ZAAVV (www.zaavv.com). Ab dem 17. November sitzt eine Gruppe von Ermittlern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen zusammen, um im und mit dem Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) die systematische Aufklärungsarbeit zu starten.

▪️ Eben dieser Aufarbeitung haben sich Marcus Klöckner und Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke verschrieben — in Gestalt ihres bald erscheinenden Rubikon-Bestsellers „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen: Das Corona-Unrecht und seine Täter“. Die im Buch gesammelten Zitate der Täter des Corona-Unrechts quillen regelrecht über vor Hass und Menschen- wie Demokratiefeindlichkeit. Das Werk ist ein Mahnmal, welches die — teils schon faschistoiden — Umtriebe eines Kultes zu Beginn der 2020er-Jahre für die Menschen heute und die Nachwelt dokumentiert.

👉 Zum Artikel bei Rubikon

▪️ Marcus Klöckner gab NuoViso und Radio München Interviews, in welchen er darlegte, daß es sich bei diesen zusammengetragenen Aussagen nicht um spontane Affekt-Entgleisungen handelte, sondern um gezielte Torpedierungen des öffentlichen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gräben sind entstanden, die sogar Familien entzweiten. Es wird höchste Zeit, wieder Brücken zu bauen.

👉 Zum Interview bei Radio München

👉 Zum Interview bei NuoViso

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Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar
Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß

▪️ Der Straf­tat­be­stand der Volksverhet­zung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Ab­satz er­gänzt wor­den, der ex­pli­zit die öf­fent­li­che Bil­li­gung, Leug­nung und gröb­li­che Verharmlosung von Völ­ker­mor­den, Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Kriegs­ver­bre­chen unter Stra­fe stellt.

▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.

▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.

▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.

▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.

▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.

👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier

👉 Zum Beitrag von Edgar Siemund

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Forwarded from Free Michael Ballweg (Güzey Israel)
Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg vom 14. November 2022
 
Das OLG Stuttgart hat mit einem den Verteidigern von Michael Ballweg heute zugestellten Beschluß die Untersuchungshaft von Michael Ballweg aufrechterhalten und einen neuen Haftbefehl erlassen. Es soll sich nunmehr nur noch ein dringender Tatverdacht für die Begehung eines versuchten Betruges ergeben. Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluß darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. Das OLG bestätigt damit, daß Michael Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe, sieht aber in den Überweisungen von einem eigenen Konto Ballwegs auf ein anderes eigenes Konto Ballwegs einen Versuch der Verschleierung. Das Verteidigerteam wird den Beschluß noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.
 
Stuttgart, 14. November 2022
Für das Team der Verteidigung, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Berlin
press@team-ballweg.de
‼️ Fall Michael Ballweg: Zur Pressemitteilung der Verteidigung und zur Erklärung des OLG Stuttgart
Interview mit Dr. Alexander Christ

👉 Zur heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Haftsache Michael Ballweg hatte ich heute Nachmittag für das Team der Verteidigung eine Pressemitteilung veröffentlicht: siehe hier.

Das OLG Stuttgart selbst hatte heute parallel dazu dem SWR gegenüber eine Stellungnahme abgegeben, die sich inhaltlich mit der Mitteilung der Verteidigung deckt, siehe hier.

Heute Abend hat mich der Journalist Alexander Wallasch dazu interviewt. Das Interview verlinke ich hier.

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https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-staat-ballt-die-faust-michael-ballweg-bleibt-in-stammheim-in-haft
Skandalös: Dr. Ronald Weikl in Berufungsinstanz zu einem Jahr auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt

Am gestrigen 15. November 2022 fand vor dem Landgericht Passau das Berufungsverfahren im Fall von Dr. Weikl statt. Die lokale Presse und der BR berichteten.

👉 Zum Bericht in der PNP

▪️ Vor dem gestrigen Gerichtstermin berichtete MWGFD, worum es im Berufungsverfahren geht: Von den etwa 100 ursprünglich angeklagten Vorwürfen sind am Ende nur noch 24 Vorwürfe unrichtiger Atteste übrig. An diesen bemisst sich das Strafmaß des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Der Paragraph war im November 2021 deutlich verschärft und ausgeweitet worden (👉 zur alten Fassung).

▪️ Der Auslegung des Gerichts zufolge seien jene übrig gebliebenen 24 Atteste insofern ungültig, als daß sie für die Schule als Behörde gedacht waren und weil die Kinder nicht persönlich in der Praxis vorgesprochen haben.

▪️ Dr. Weikl wird also vor allem vorgeworfen, daß er als Arzt Atteste ausgestellt habe, ohne die betreffenden Kinder gesehen zu haben. Aus der Sicht eines Arztes sieht dies genau anders aus. Dr. Weikl sieht sich als stets nach seinem Gewissen handelnder Arzt in seinem persönlichen Ermessen eingeschränkt: „Auch die Beschränkung auf 24 Fälle kann kein Kompromiss sein“, sagt er, denn er habe im Sinne seines ärztlichen Auftrags und im Sinne der Patientengesundheit stets richtig gehandelt.

▪️ Mit anderen Worten: es genügt für einen Arzt durchaus, die jeweilige Krankheitsgeschichte, den Hintergrund einer Gesundheitseinschränkung zu kennen oder auch allgemein die Folgen einer konkreten Situation (Maskentragen beispielsweise) zu sehen, um beurteilen zu können, ob ein Attest gerechtfertigt sein kann oder nicht.

👉 Zum Bericht bei MWGFD

▪️ Nun entschied das Landgericht im Berufungsverfahren (Az. 1 Ns 53 Js 14570/20) und hielt nur noch 24 Atteste für unrichtig. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne daß der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.

👉 Zum Bericht des BR

▪️ Die Folgen des Urteils für Dr. Weikl: Sollte er in den kommenden drei Jahren erneut strafrechtlich auffällig werden, würde die Bewährungs- in eine Haftstrafe umgewandelt. Die 50.000 Euro Geldauflage aus dem vorangegangenen Prozeß bleiben bestehen. Das teilweise Berufsverbot aus der ersten Instanz wurde aufgehoben. Dr. Weikl kann also weiter praktizieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist das Rechtsmittel der Revision. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Ronny Weikl vor dem Gericht mit den Worten "Es geht weiter."

©️ Mein Kommentar:
Ein Arzt braucht einen Patienten nicht persönlich in Augenschein zu nehmen, um einen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Während der letzten Jahre galt dies aus "Pandemiegründen" ja sogar für herkömmliche Krankschreibungen. Im Falle von Masken ist und war bekannt, das diese die Gesundheit schädigen können.

Demzufolge kann ein Befreiungsattest nicht unrichtig sein, das von einem Arzt ausgestellt wird, um einen Patienten vor negativen Folgen zu bewahren.

Ronny Weikl hatte stets das Wohl seiner Patienten im Sinne, war und ist seinem ärztlichen Eid verpflichtet. Dafür verurteilt zu werden, ist skandalös, egal wie reduziert ein Urteil ausfällt.


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ZAAVV | Die bewegenden Gründe

Einen Tag vor dem anstehenden zweiten Workshop des ZAAVV möchten wir Einblicke darein geben, was die Teilnehmer des Gründungsworkshops im vergangenen Jahr bewegt hat, sich für das ZAAVV zu engagieren.

Was für den diesjährigen Workshop geplant ist, und wann wir per live Stream Einblicke in das dortige Schaffen gewähren, erfahrt ihr hier:

https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/38-zaavv-die-bewegenden-gruende

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Forwarded from ZAAVV
ZAAVV | Wie will das ZAAVV die Herausforderungen meistern?

Von der Theorie des letztjährigen Workshops zur Praxis.

Wann Ihr Euch live dazuschalten könnt, wenn die Teilnehmer das Herzstück des ZAAVV gestalten, erfahrt ihr hier:

https://zaavv.com/de-de/neuigkeiten/39-wie-will-das-zaavv-herausforderungen-meistern

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War dies möglich, so ist alles möglich
Die Republik ist beschädigt. Das Land zeigt zunehmend Züge eines korrupten Parteienkartellstaats mit repressivem Meinungsregime. Und was machen wir jetzt? Ein Kommentar von Michael Andrick

▪️ "Bist du oder bin ich der Nächste, der verunglimpft und staatlich vom Leben ausgeschlossen wird? Gestern die „Ungeimpften“, heute die „Russlandversteher“? Und morgen dann alle, die gewisse „Klimaschutz-Maßnahmen“ nicht „alternativlos“ finden?
So wie unsere Institutionen jetzt agieren, sind wir nicht verlässlich rechtsstaatlich vor Willkür geschützt." - Diese Fragen stellt der Philosoph und Kolumnist der Berliner Zeitung, Michael Andrick, in gewohnt deutlicher Weise.

👉 Zum Beitrag von Michael Andrick in der Berliner Zeitung

▪️ Und was jetzt? Einige Vorschläge von Andrick:
▫️ Der Bundespräsident muß sich endlich aufrichtig bei den Ausgegrenzten entschuldigen.
▫️ Lauterbach und Buschmann müssen sofort zurücktreten.
▫️ Ein Untersuchungsausschuß zur Pandemiepolitik, live im Fernsehen.

▪️ Weitere Ideen wären vielleicht...
▫️ die Untersuchung und anschließende öffentliche Benennung der Verantwortlichen für die Mißinformation der Bevölkerung und für diskriminierende "Maßnahmen" während der vergangenen drei Jahre
▫️ eine Anklage der Verantwortlichen der "Impflüge" und der eingetretenen Impfschäden vor einem internationalen Strafgericht
▫️ eine breite öffentliche Diskussion über die Veränderung politischer Entscheidungsfindung hin zu einer Politikform, in der Minderheiten und Andersdenkende effektiv geschützt werden.


▪️ "Wir Bürger müssen erst mal wieder lernen, angstfrei und ergebnisoffen zu diskutieren. Dann kommen die Ideen, wie wir unser Gemeinwesen wieder vertrauenswürdiger machen können, von ganz allein", schließt Andrick.

▪️ Sehr interessant ist auch die Replik des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, Tomasz Kurianowicz, auf diesen Kommentar, nicht weil darin die übliche Mainstream-Floskeln bedient werden, sondern weil sehr sichtbar dargestellt wird, wie stark die Menschen in den letzten drei Jahren in komplett unterschiedliche Realitätswelten gedrängt wurden.

👉 Zur Antwort des Chefredakteurs der Berliner Zeitung

▪️ Gebrauchte Begriffe bei Kurianowicz sind: "Todesangst", "Angst um eine mir nahestehende Person", "Sorge darum, wie weit sich die Gesellschaft mit mir, mit uns solidarisch zeigen und für den Schutz meiner vulnerablen Familie die Einschränkung von Grundrechten ertragen würde", "Krise, in der die Faktenlage dünn war, in der die Regierung spekulieren, mutmaßen, manchmal vom Schlimmsten ausgehen mußte", "politische Solidarität, die den Schutz von Vorerkrankten ermöglichte".

▪️ Kurianowicz schließt mit einem Appell, er fordert, "Was in dieser Auseinandersetzung nicht zu Bruch gehen darf, sind der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz von Meinungen anderer. Daher ist es wichtig, daß wir die Chance jetzt nutzen und gemeinsam diskutieren, wo Fehler gemacht wurden und wo Entscheidungen richtig waren – und gegenseitig Verständnis zeigen für die erlittenen Verletzungen und Traumata. Zuhören, sich einfühlen – in beide Seiten. Und sich dann gemeinsam überlegen, was wir an unseren gesellschaftlichen Institutionen verändern können, damit die leidvolle Spaltung und Entfremdung der letzten Jahre heilen kann und sich nicht wiederholt."

©️ Mein Kommentar:
An diesem Wochenende treffen sich Menschen, um das 👉 ZAAVV weiter aufzubauen, das sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit, zunächst aufgrund der Corona-Maßnahmen, widmen wird. Diese Institution wird aber generell Freiheitseinschränkungen jeglicher Art in den Fokus zu nehmen haben. Spaltung überwinden geht nur durch Aufarbeitung. Damit beginnt es jetzt.

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Forwarded from zwanzig4.media
⚠️ 20:IV stream LIVE vom ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht - Termin: 18.-20. November 2022

Im November 2022 findet der zweite Workshop des ZAAVV statt.

🔴 zwanzig4.media stream LIVE den folgenden Vortrag:

I. Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"
David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt

➡️ ‼️LIVE‼️ab 11.00 Uhr auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv 👉 ODYSEE und beim ZAAVV

Alle Links von zwanzig4.media auf einem Blick:
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