Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Impressionen aus Karlsruhe...
Ein Tag für die Grundrechte.

Wir Anwälte für Aufklärung demonstrierten zum dritten Mal vor dem Bundesverfassungsgericht und fordern den Rücktritt von Präsident Harbarth. Die Teilnehmerzahl schätzen wir dieses Mal auf rund 1.500. Den Live Stream kann man hier auf 👉 20:IV nochmal sehen.

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Podcast Grundrechte & Demokratie
DAS RKI UND DIE QUALITÄT SEINER DATEN. Im Gespräch mit Prof. Dr. Werner Bergholz.


👉 In diesem Podcast, der sich in bisher neun Folgen mit Fragen rund um die bereichsbezogene Nachweispflicht im medizinischen Sektor befaßt hat, starte ich eine neue Staffel.

👉 In der zweiten Staffel spreche ich mit namhaften Persönlichkeiten über ihre aktuelle Arbeit, wichtige Details zu aktuellen Fragen und persönliche Erlebnisse in unserer dunklen, herausfordernden Zeit.

Mit Werner Bergholz habe ich mich über die Datenqualität beim Robert-Koch-Institut, über die Brauchbarkeit der Sieben-Tages-Inzidenz, über den PCR-Test und was er nachweisen kann und was nicht sowie über Testdateien, die seltsame Differenzen offenbaren unterhalten. Ein spannendes Gespräch!

👉 Hier kann man das Gespräch bei Spotify hören.

👉 Hier geht es zum Gespräch bei Anchor.

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Forwarded from Front_Wolf2020 - Produktion (Front_Wolf2020)
⚠️⚠️⚠️ LIVE I Erfurt - Demonstration mit RA Ralf Ludwig und RA Alexander Christ am 13.03.2022 ab ca. 13.00 Uhr

Die Übertragung erfolgt in Kooperation mit KlardenkenTV. Unseren Einzelstream findet Ihr wie gewohnt auf DLive...

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Erfurt
13. März 2022

Wir gemeinsam für Pflegekräfte und das Gesundheitswesen ‼️

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Erfurt
13. März 2022


Impressionen von der heutigen Demonstration auf dem Domplatz.

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Erfurt
13. März 2022


Meine Rede auf dem Domplatz. Ich gehe darin auch noch einmal auf die wichtigsten rechtlichen Punkte für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege hin, für die der morgige 15. März der Stichtag im Hinblick auf die Nachweispflicht darstellt.

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Aktuell
Bundesländer planen Beibehaltung fast aller freiheitseinschränkenden Corona-Maßnahmen

🔻 Widerstand gegen die Neufassung des Infektionsschutzes kommt aus den Bundesländern, die bereits eigene Pläne für die Zeit ab dem 20. März ankündigten.

🔻 Was ab 20. März 2022 wo gelten soll, zeigt mein Überblick:
Ba-Wü: 3G bleibt in öff. Einrichtungen, Gastro & Hotels; Bayern: Hotspot-Regelungen; Brandenburg: alle Beschränkungen bleiben und werden verschärft‼️, so FFP2 für alle öff. Räume, Kliniken, Nahverkehr, Test-/Maskenpflicht in Schulen, Tests in Kitas, 3G/Maske in Gaststätten;👉 siehe Berliner Zeitung; Bremen: noch unklar; Hamburg: Masken in Innenräumen und weitere Maßnahmen; Meckl.-Vorpomm.: Sondersitzung des Parlaments steht an, vorauss. Test-/Maskenpflicht im Gesundh.bereich; Niedersachsen: Maske und Tests bleiben.

🔻 Schulen: die Unterschiede sind hier am gravierendsten, während in Hessen, MV und Sachsen Schüler im Unterricht keine Masken mehr tragen, in Bremen nur noch ältere Schüler diese tragen sollen, soll die Maskenpflicht in Baden-Württ., Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen weiter fortbestehen‼️

👉 Mein Kommentar: Es droht das zu erwartende Regelungswirrwarr. Die Bundesländer haben ganz offensichtlich völlig divergierende Vorstellungen davon, was jetzt zu tun ist. Deutlich wird aber: eine komplette Beendigung aller freiheitseinschränkenden, dem Grundgesetz widersprechenden Maßnahmen wird es nicht geben. Ich halte die weitere Aufrechterhaltung des Hygieneregimes für unverantwortlich. Die Maßnahmen waren und sind unverhältnismäßig‼️

👉 Zum Bericht in der WELT

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Bericht aus dem Gericht
👉 Fristlose Kündigung wegen fehlender Testbereitschaft?

▪️ In einer Kündigungsschutzsache war ich vor dem Arbeitsgericht in Rheine. Meine Mandantin hatte eine fristlose Kündigung erhalten, weil sie nicht bereit sei, sich für eine reine Bürotätigkeit, die ebensogut von Zuhause zu erledigen wäre, täglich zu testen.

▪️ Der Chef: Vor Gericht wies der Chef darauf hin, er selbst teste sich ja auch 3x täglich, wo also liege das Problem?

▪️ In der Güteverhandlung am 9. Feb. 2022 gab es erwartungsgemäß kein Ergebnis. Aber es zeigte sich, daß Klägerin & Beklagter in sehr unterschiedl. Welten leben.

▪️ Kann ein solcher Test arbeitsrechtlich überhaupt verlangt werden? Ich meine, eindeutig nein! Zumal dann nicht, wenn wie in diesem Fall eine Möglichkeit der Arbeit von Zuhause besteht.

Näheres im Video!

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Neues von den Machern von #allesaufdentisch

DANKE FÜR ALLES
...und ab jetzt kommen wir alleine klar!


☝️ Satire vom Feinsten, zur Nacht und für den morgigen Tag. Wir stehen kurz vor dem 20. März 2022, die Welt schaut erwartungsvoll auf Deutschland. Wird auch dieses Land alle Maßnahmen beenden? Nein, Deutschland hält durch und macht weiter, immer weiter...

https://www.dankefueralles.de

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Aktuell
‼️ Was soll für Arbeitnehmer ab dem 20. März 2022 gelten ⁉️

🔹 Die Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert. Aber Arbeitgeber dürfen ab dem 20. März eine Maskenpflicht verhängen und weiterhin wöchentliche Tests anbieten.

🔹 Ferner ist vorgesehen, daß die Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen.

🔹Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Unternehmen können danach künftig weiterhin ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, Masken zu tragen, stellte ein Ministeriumssprecher klar.

🔹 Corona-Tests: Die Betriebe können sich zwar entscheiden, diese einmal die Woche kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können allerdings ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, diese auch zu nutzen. Bisher müssen Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche Tests anbieten.

🔹 Damit entfällt auch die betriebliche 3-G-Regelung, nach der Beschäftigte entweder Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen.

👉 Zum Bericht in der FAZ

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Meine Strafanzeige gegen Karl Lauterbach💥

Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Karl #Lauterbach gestellt, wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der verletzenden Beleidigung (§ 192a StGB).

Jeder hat das Recht eine Impfung abzulehnen. Eine #Impfpflicht wäre verfassungswidrig.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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Karl Lauterbach hat bei seiner Rede am 17.03.2022 im Bundestag folgende Aussage getroffen:
"Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen lassen oder nicht." Twitter: haintz_markus