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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Was im Rauch des Ukraine-Konflikts übersehen wird...
‼️ Dreifache Impfung, sonst Testpflicht - Gesundheitsministerium will die Corona-Einreiseverordnung verschärfen ‼️

🔻 Ab Herbst sollen nur noch Geboosterte als vollständig geimpft gelten. Das Bundesministerium für Gesundheit will die Voraussetzungen für den Corona-Impfnachweis bei der Einreise nach Deutschland verschärfen.

🔻 So soll ein vollständiger Impfschutz nach dem 30. September 2022 erst nach drei und nicht wie bislang nach zwei Impfungen gelten. Dies geht aus einem 👉 Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor.

🔺 Bislang müssen Personen über 6 Jahren bei der Einreise über einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis verfügen, egal, aus welchem Land oder mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Dies soll weiter gelten – allerdings mit dem Booster-Nachweis bei Geimpften.

🔺 Die bisher geltende Einreiseverordnung kann hier nachgelesen werden.

👉 Zum Bericht in der WELT

🔺 Nun kommt bereits Kritik: „Es paßt nicht zusammen, die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu befristen und das Einreiseregime davon unabhängig zu verlängern“, sagt Josef Lindner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg.

👉 Mein Kommentar: Nachdem Gesundheitsminister Lauterbach erst vor einigen Tagen in einem Interview andeutete, daß seiner Ansicht nach die schlimmste Phase von Corona erst noch vor uns liege, paßt diese Ankündigung einer geplanten Gesetzesänderung exakt zu dieser Aussicht. 👉 In diesem Bericht wird Lauterbach mit der Aussage zitiert "Wir haben erst die Babyzeit des Coronavirus erlebt". Ich fürchte daher nach wie vor, Corona geht spätestens im Herbst in die Verlängerung...

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Was man zum Ukraine-Konflikt überdenken sollte...
Swift-Abkopplung Rußlands bringt vor allem Vorteile für Umgehungssystem Chinas

Einige Hintergrundinformationen zum Thema Swift, über das wenig bekannt ist, aber über das aktuell jeder spricht.

https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/abkopplung-russlands-von-swift-vorteil-china-6891e294-9614-11ec-bc8c-14469fb372ce

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Was im Rauch des Ukraine-Konflikts übersehen wird...
Weg mit der Maskenpflicht!

✖️ Auch nach dem 20. März 2020 sollen uns "Basismaßnahmen" erhalten bleiben, dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht.

✖️ Inzwischen werden auch unter denjenigen, die die Impfung für einen effektiven Schutz gegen schwere Erkrankungen und Tod durch SARS-CoV-2 halten, Stimmen laut, die Maskenpflicht weitgehend abzuschaffen. Eigentlich eine gute Forderung.

👉 Ich verlinke 👉🏿 hier auf einen Artikel im FREITAG. Leider wird auch dort von "Rückgabe der Verantwortung für den Gesundheitsschutz an jeden Einzelnen" gesprochen, wo doch niemand tatsächlich die Verantwortung abgegeben hatte, ja das gar nicht konnte, denn die Verantwortung für den Gesundheitsschutz bleibt immer nur bei jedem Einzelnen. Der Staat hat sich aus der individuellen Verantwortung für die eigene Gesundheit herauszuhalten. Immer.

✖️ Daher: Im Ergebnis richtig, inhaltlich bestätigt der Autor weiterhin die alte, aber widerlegte Auffassung, daß Masken gegen Viren helfen. Es liegen seit langem eine Vielzahl von Studien vor, die das Gegenteil nahelegen. Aber wahrscheinlich ist es schon das Maximum dessen, was man von jemandem aktuell erwarten kann, der Klinischer Direktor für Krankenhaushygiene an einem Bundeswehrkrankenhaus ist.

✖️ Insofern begrüße ich seine Schlußfolgerung "Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit leistet keinen Beitrag zum Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod." Wer möchte, der kann ja gerne für den Rest seines Lebens Maske tragen, im Freien, beim Essen und nachts alleine im Bett. Alle Anderen soll man damit endlich in Ruhe lassen...!

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/debatte-strategiewechsel-erforderlich

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⚠️ 20:IV - Corona aus Sicht des Juristen mit Ralf Ludwig
Gast: Rechtsanwalt Alexander Christ - Anwalt für Arbeitsrecht

Die Links gleich 👇unten 👇 im nächsten Post!

➡️Thema: "Einrichtungsbezogene Impfpflicht"

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‼️Podcast Grundrechte & Demokratie
👉Impfpflicht in den medizinischen Berufen? Was gilt? Wie können Arbeitnehmer jetzt reagieren?


👉 In diesem Podcast, der bisher auf neun Folgen angewachsen ist, beantworte ich Fragen rund um die bereichsbezogene Nachweispflicht im medizinischen Sektor. Die Fragen wurden von mehreren Seiten gesammelt, unter anderem von dem Journalisten Nico da Vinci. Alle Fragen kommen direkt aus dem Leben, aus der beruflichen Praxis, und ich versuche, diese ebenso praxisnah zu beantworten.

👉 Hier eine Übersicht aller Folgen mit den direkten Links: Ich gebe jeweils ein Stichwort an, worum es in der Folge hauptsächlich geht.

️ Folge 1 Allgemeines
️ Folge 2 Krankschreibung
️ Folge 3 Ausbildung
️ Folge 4 Elternzeit
️ Folge 5 Bußgelder

️ Folge 6 Gesundheitsamt
️ Folge 7 Arbeitslosengeld
️ Folge 8 Freistellung
️ Folge 9 Der Wind dreht sich
▪️ Folge 10 Der März ist da!

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‼️ Einrichtungsbezogene Impfpflicht:
In Bayern ist ab 15. März weder mit Betretungsverboten noch mit Kündigungen zu rechnen ‼️

🔹 Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) heute mit. „Bayern füllt diese Lücken nun selbst und vollzieht das Gesetz mit Augenmaß.“

🔹 In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen.

🔹 Bei Neueinstellungen gilt die Impf­pflicht dagegen direkt ab 16. März 2022.

🔹 Konkret wird die die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können.

🔹 Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken.

🔹 Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festge­legten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

🔹 „In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, erklärte das Ministerium.

🔹 Man wolle die erforderliche Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen können, erläuterte Holetschek. „Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muß stets gewährleistet bleiben.“

🔹 Auch rein zeitlich betrachtet bedeutet dies, daß niemandem eine rasche Kündigung droht.

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👉 Zum Bericht im Ärzteblatt

👉 Mein Kommentar:
Im Klartext bedeutet das, wenn in Betrieben zuviele Mitarbeiter nicht geimpft sind und wenn durch deren Kündigung oder Freistellung die Versorgung der Patienten in Gefahr geraten würde, dann wird es dort auch erst einmal keine Kündigung und wohl auch keine Betretungsverbote geben.

Aus dem Beispiel Bayern können Pflegekräfte und Mitarbeiter im Gesundheitswesen auch in anderen Bundesländern ableiten: seid stark, seid sichtbar, macht deutlich, daß schon zehn Prozent an ausfallende Mitarbeitern den Betrieb lahmlegen können. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit zum Kippen der Nachweispflicht führen.

Bayern setzt das verfassungswidrige Bundesgesetz um, aber zurückhaltend und mit Augenmaß, sprich: ohne die medizinische und pflegerische Versorgung zu gefährden. Dieses Mal sage ich daher: gute bayerische Entscheidung. So kommen wir dem 31. Dezember 2022 näher, da nämlich läuft das Bundesgesetz aus...


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🟥 ‼️ Kurzes Videostatement von Beate Bahner zum aktuellen Gesetzentwurf zur "Impfpflicht für alle Erwachsenen"

Am 3.3.2020 haben ca. 200 Bundestagsabgeordnete tatsächlich einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt.

Den Gesetzentwurf findet Ihr hier - bitte klicken.

👉Hier eine kurze erste Einschätzung und Klarstellung zu diesem geplanten Gesetz, das möglicherweise in den nächsten Wochen beschlossen wird.
Kurzes Videostatement von Beate Bahner (2 Min. 06 Sek.)

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Mein Telegramkanal:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

Meine Homepage:
www.beatebahner.de
✖️ Krankenhäuser kassierten, die nie einen Corona-Patienten gesehen haben

▪️ Kliniken sollen während der Corona-Krise betrogen haben, um mit Freihaltepauschalen Millionenbeträge zu kassieren. Auch in Zusammenhang mit Geldern für neue Intensivbetten soll betrogen worden sein.

▪️ Kliniken konnten seit dem Ende November 2020 Freihaltepauschalen kassieren, wenn es in ihrem Landkreis weniger als 25 Prozent freie Intensivbetten gab. Dazu musste die Corona-Inzidenz bei mindestens 70 liegen. Auf diese Weise konnte ein Krankenhaus mit 600 Betten bis zu 50.000 Euro Freihaltepauschalen am Tag kassieren.  Die Gelder wurden für alle freien Betten einer Klinik gezahlt, nicht nur für Intensivbetten.

▪️ Die Betten wurden dann vielfach nicht gebraucht, mangels Patienten. Die Klinik kassierte dennoch...

👉 Zum Bericht der Berliner Zeitung

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🟢 🔴 Ungarn hebt die meisten Corona-Abwehrmaßnahmen auf. Neben der Maskenpflicht erlischt am 7. März auch die partielle Impfpflicht.

Ab kommendem Montag, dem 7. März, endet die Maskenpflicht. Diese galt bisher im Nahverkehr, in Geschäften, Postämtern, Kundendienstbüros, Theatern und Kinos, Museen und bei Sportveranstaltungen. Bestand hat die Maskenpflicht fortan nur noch im Gesundheitswesen, in Seniorenheimen und Sozialeinrichtungen.

Die Löschung der partiellen Impfpflicht beendet die Option für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine Pflicht hinsichtlich der Aufnahme von Schutzimpfungen vorzuschreiben. Im Sinne dieser Entscheidung werden auch die Pädagogen von der Impfpflicht entbunden.

Der im Moment noch bei Großveranstaltungen verlangte Immunitätsnachweis verliert seine Bedeutung. „Die Menschen erhalten ihre Freiheiten zurück“, erklärte der Minister abschließend zu diesem Thema.

👉 Zum Bericht Budapester Zeitung

👉 Mein Kommentar: Ein weiteres Land kehrt wieder zu einem halbwegs normalen Leben zurück. Allerdings störe ich mich an der Formulierung des Ministers, man gebe den Menschen ihre Freiheiten zurück. Unverletzliche Freiheitsrechte darf der Staat den Menschen erst gar nicht nehmen. Das "Konzept" des Nehmens und Zurückgebens ist hier im Ansatz verfehlt.

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„Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen“
Neue Panikmache als Vorbereitung auf eine Impfpflicht?

🔻 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor steigenden Corona-Infektionszahlen im Sommer gewarnt. Er hält die Beibehaltung von Schutzmöglichkeiten über den 20. März 2022 hinaus für erforderlich.

🔻 „Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

🔻 Darauf will Lauterbach offenbar mit einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes reagieren. Die Bundesländer müssten die Möglichkeit haben, frühzeitig Maßnahmen treffen zu können, dazu gehörten die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen.

🔻 „Es sollte möglich sein, Obergrenzen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen festzulegen sowie Zutrittsregeln etwa für die Gastronomie, also 2G- oder 2G-plus-Regelungen“, sagte Lauterbach.

🔺 Widerspruch bekam 👉 Lauterbach (Link zum TAZ-Gespräch) von der FDP, die auf ein weitgehendes Ende der Alltagsbeschränkungen pocht. „Wenn sich die Gefahrenlage entspannt, müssen auch Maßnahmen zurückgefahren werden“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Man kann nicht bloß präventiv auf Dauer millionenfach Grundrechte beschränken.“

👉 Zum WELT-Bericht

👉 Mein Kommentar:
In der gegenwärtigen Phase muß man genau auf jedes Wort achten. Wenn Lauterbach jetzt vor einer "Sommerwelle" warnt, denkt er dabei bereits an die wohl spätestens am 24.3. oder 7.4. anstehende dritte Lesung im Bundestag, in der über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abgestimmt werden soll.

Der Hinweis der FDP, man könne nicht bloß präventiv auf Dauer millionenfach Grundrechte beschränken, kann nur als zynisch aufgefaßt werden. Genau das ist doch in den letzten Monaten geschehen...!

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💥Wir sind solidarisch mit unserem medizinischen Personal💥

Dabei denken wir aber auch an unsere Familien und an uns selbst.
Wer soll die Pflege, die medizinische Versorgung, die Rettungstransporte, kurz die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens garantieren, wenn nicht die vielen fleißigen und selbstlosen Mitarbeiter in diesen Bereichen.

Redner auf der Bühne:

1. Dr. Alexander Christ, Fachanwalt für Arbeitrecht

2. Ralf Ludwig, vom ZAAVV

3. N.N., aus dem Medizin- und Pflegebereich

4. Dr. Ute Bergner, MdL

Das ganze wird moderiert von Clarsen Ratz.

Erfurt ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts.

Deshalb laden wir alle im medizinischen Bereich arbeitenden Menschen und die, die sich gegen eine Impfpflicht im Pflegebereich aussprechen, zu einer Großkundgebung nach Erfurt ein.
Alle Menschen die für eine freie Impfentscheidung sind und sich mit den Pflegekräften solidarisieren wollen, sind herzlich aufgerufen teilzunehmen.

Ort: Domplatz Erfurt
Zeit: Sonntag, 13.03.2022 um 13:00 Uhr

#Thüringen
Forwarded from Justine
🔵▫️🔵▫️🔵▫️🔵▫️🔵▫️🔵
Demowoche der Demokratiebewegung
in Berlin~ vom 16.03-18.03.22 ~

🔵▫️Mittwoch, den 16.03.22
Start: Brandenburger Tor,
Platz des 18. März
Um: 12 Uhr

🔵▫️Donnerstag, den 17.03.22
Start: Brandenburger Tor,
Platz des 18. März
Um: 9 Uhr

🔵▫️Freitag, den 18.03.22
Start: Madame Tussauds-
Unter den Linden 74,
10117 Berlin
Um: 9 Uhr
#JederTagZählt
#RausAufDieStrasse
#be1603 #be1703 #be1803

Alle Infos folgen hier im Kanal:
🔷▫️ https://t.me/berlin1603
Aktuell
‼️ Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz ‼️

▪️ Die Minister Lauterbach (Gesundheit) und Buschmann (Justiz) sollen sich nach Medienberichten auf den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt haben.

▪️ Welche Änderungen sind geplant? Auch nach dem 19. März 2022 sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament dies beschließt.

▪️ Dazu soll ein Landesparlament die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann möglich sein: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzeote sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (also 2G- oder 3G-Regelungen).

▪️ Welche Gefahrenlagen sind gemeint? besonders hohe Infektionszahlen oder eine deutlich krankmachendere Virusvariante.

▪️ "Basismaßnahmen": Ohne Parlamentsbeschluß möglich sind Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr, Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit verankert werden soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

▪️ Festlegungen zum Genesenenstatus soll künftig wieder der Gesundheitsminiister selbst erlassen, nicht mehr das RKI.

▪️ Und: die Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger soll künftig direkt an das RKI übermittelt werden, nicht mehr an die Gesundheitsämter.

👉🏿 Die Neuregelung soll vorerst bis 23. September 2022 gelten. Die bis 19. März geltenden Regeln sollen übergangsweise noch bis 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit hätten, die rechtlichen Grundlagen an die neue Regelung anzupassen.

▪️ "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen", stellte Lauterbach klar.

‼️ Der Bundestag soll darüber am 16. März 2022 abstimmen.

👉 Zum Bericht in der ZEIT
👉 Kritik kam umgehend von Ministerpräsident Kretschmann...

👉 Mein Kommentar: Die Änderungen sind wieder mit sehr heißer Nadel gestrickt, der Regierung läuft die Zeit davon, bis zum 19. März ist es nicht mehr lange hin. Nun will man offenbar die Verantwortung wieder in die Hände der Länder zurücklegen. Baden-Württembergs Kretschmann hat bereits Widerstand angekündigt, er will sich nicht mit einem allmählichen Auslaufen der Maßnahmen abfinden. Weitere Maßnahmen aufrecht zu erhalten ist, angesichts des Umstandes, daß überhaupt keine Gefahrenlage gegeben ist, wieder einmal nur eines: grundgesetzwidrig!

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‼️ Morgen in Karlsruhe ‼️
Demonstration der Anwälte für Aufklärung vor dem
Bundesverfassungsgericht ‼️
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG. Kein Richter in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte zuvor hat unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, so sehr beschädigt, wie dieser Präsident. Das ist unsere feste Überzeugung.

❗️Treten Sie zurück, Herr Harbarth❗️

Wir Anwälte für Aufklärung und alle Mitglieder unseres Vereines stehen für die Grundrechte und für die Verteidigung des Rechtsstaats.

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Anwälte demonstrieren in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht
11. März 2022

Die Versammlung ist eröffnet!

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11. März 2022

Treten Sie zurück, Herr Harbarth! Oder gehen Sie mit Frau Merkel abendessen...

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