Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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‼️ Tom Lausen bei BILD, Der Intensivbetten-Schwindel

Weil das Thema so wichtig ist und weil ich mich freue, daß dieses zentrale Thema endlich unter anderem bei der BILD angekommen ist, hier der Link zu Viertel nach Acht:

https://www.youtube.com/watch?v=7LY-0JqFoxA&ab_channel=BILD

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Rechtsprechung
‼️ Landkreis Osnabrück muß Genesenenausweis für sechs Monate ausstellen


🔹 Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält in einer wegweisende Entscheidung vom 4. Februar 2022 die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Nun muß der Landkreis einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate ausstellen.

👉 Direkt zum Urteil

🔹 Der Ausschluß Einzelner vom öffentlichen Leben habe eine "hohe Grundrechtsrelevanz", teilte das Gericht mit. Es verstoße gegen das Verfassungsrecht, daß die Dauer in der Verordnung durch Verweise auf die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde. Der Verweis auf die sich ständig ändernde RKI-Internetseite sei intransparent und unbestimmt. Weiter habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob belegt sei, daß der Schutz Genesener nach 90 Tagen ende.

🔹 Die Entscheidung gilt nun nur für den einzelnen Kläger. Nach eigenen Angaben darf das Verwaltungsgericht nicht entscheiden, daß die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse. Juristisch ausgedrückt: Das Verwaltungsgericht hat – anders als das Oberverwaltungsgericht – keine sogenannte allgemeine Normverwerfungskompetenz. Andere Genesene müssten also selbst klagen, um einen Nachweis für sechs Monate zu bekommen.

🔹 Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis sechs Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV). Damit beantwortet das Gericht auch die Frage, für wie lange der Genesenenstatus gilt: nämlich bis sechs Monate nach (positiver) PCR-Testung - und nicht für sechs Monate nach Ablauf von 28 Tagen nach (positivem) PCR-Test.

🔹 Soweit der Antragsteller mit seinem Antrag außerdem erreichen wollte, daß sein Genesenenstatus schon ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Quarantäne gelten sollte, blieb der Antrag erfolglos. Die 28-Tage-Regelung in der SchAusnahmV aus Mai 2021 beruhe auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erwägungen. Mit anderen Worten: der Genesenenstatus beginnt ab dem 28. Tag nach PCR-Test.

🔹 Gegen den Beschluß ist für den beklagten Landkreis der Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht eröffnet, der Beschluß (Az. 3 B 4/22) ist daher noch nicht rechtskräftig, das heißt noch nicht endgültig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

👉 Zum Bericht in der NJW
👉 Hier den Bericht in der LTO lesen

👉 Mein Kommentar: Das Urteil ist exemplarisch gut gearbeitet und setzt sich in herausragender Weise von anderen Urteilen der letzten zwei Jahre ab. Hier haben Richter einfach nur ihre juristische Arbeit gemacht. Es wurde angehört, geprüft, abgewogen und ausgelegt. Alles mit entsprechenden Begründungen, die für die Bürger und für Juristen nachvollziehbar sind. Auch wenn man nicht in jedem Detail zustimmen möchte. Das Gericht beantwortet die Fragen, um die es geht. Und es legt den Finger in die "Wunde". Mit anderen Worten: dieses Gericht hat seinen einzigen Auftrag, nämlich die Exekutive zu kontrollieren, wahrgenommen!

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Aktuell
‼️ EILMELDUNG ‼️
Bayern will offenbar Nachweispflicht für Pflege & Medizin aussetzen


🔺 Bis 15. März müssen Angestellte im Gesundheitswesen einen Impfnachweis vorlegen. Für Bayern spricht Ministerpräsident Markus Söder nun von einem "Aussetzen des Vollzugs".

🔺 Es werde "großzügigste Übergangsregelungen" geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft", sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. "Für wie viele Monate wird man dann sehen", fügte der Parteichef hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, "um das Ganze vernünftig zu gestalten".

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/bayern-will-impfpflicht-fuer-pflegekraefte-vorerst-aussetzen

👉👉 Mein Kommentar: Die Meldung ist der Hammer! Ich hatte schon seit geraumer Zeit erwartet, daß die Nachweispflicht für den medizinischen Bereich fallen wird (während ich nach wie vor davon ausgehe, daß die Bundestagsabgeordneten in Kürze weiter über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattieren und danach darüber abstimmen werden). Aber daß es so schnell gehen würde, und daß der Vorstoß aus Bayern kommen würde, das überrascht mich. Ich sage voraus: das ist der Anfang vom Ende der Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

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Montagabend-Lektüre
Wirkliche Solidarität in Corona-Zeiten


„Wirkliche Solidarität äußert sich durch Zuwendung, Anteilnahme und Gespräch. Das sind unsere wichtigsten Werkzeuge zur Befreiung aus Unterdrückung und Unmenschlichkeit“, erläutert Friederike de Bruin im Rubikon-Gespräch mit Jens Wernicke.

Liebe und Rebellion

Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke spricht mit Friederike de Bruin über das Corona-Unrecht, den notwendigen Widerstand hiergegen, Wege in eine bessere Zukunft sowie die Notwendigkeit von Solidarität für den Fall, daß der Staat an Einzelnen ein Exempel und das Opfer als Täter zu statuieren versucht.

https://www.rubikon.news/artikel/liebe-und-rebellion

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Der Erbsenzähler ist zurück und hat aufs Neue Zahlen und Fakten zu Corona zusammengetragen

👉 Neues von Marcel Barz, der in gewohnt überzegender Weise Daten zur "Corona-Pandemie" erläutert.

👉 Rund eine Stunde, die sich lohnt, denn hier wird auch erläutert, warum wir nicht allen Zahlen und Grafiken trauen sollten, die uns von offizieller Seite als "die Wahrheit" verkauft werden. Ein Blick hinter die Kulissen der "Bandemie"...

https://youtu.be/oP85JaCFakY

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Im Gespräch:
„Intensivpatient Demokratie“
Alexander Christ und Matthias Burchardt


Hier anschauen!
Rubikonunzensiert

‼️Die Intensiv-Mafia
Platz 2 der SPIEGEL-Bestsellerliste


Nach den Enthüllungen über den unglaublichen Betrug bei den Intensivbetten und die trickreichen Krankenhausabrechnungen ist "Die Intensiv-Mafia" von Tom Lausen und Walter van Rossum zwischenzeitlich auf Platz 2 der Spiegel-Bestsellerliste (👉 Hier gehts zur Bestsellerliste) gesprungen.

Am Werk mitgearbeitet haben Matthias Burchardt und ich, Alexander Christ. Im Rubikon-Gespräch mit Jens Lehrich besprechen wir, wie sich der Intensivpatient Demokratie auf dem Krankenbett fühlt und ob noch Hoffnung auf Gesundung besteht...

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Forwarded from zwanzig4.media
💥Heute 20:IV live mit Ralf Ludwig - Was macht das ZAAVV?💥

➡️ Worte können unglaubliche Macht ausüben:
"Diese Regeln dürfen nicht hinterfragt werden!"

➡️ Eine Aufarbeitung - insbesondere zur Verhinderung zukünftiger vergleichbarer Ereignisse - ist dringend erforderlich.

Wir haben das ZAAV (Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen) gegründet.
Was ist das Ziel der Zentrum und wie weit ist der Aufbau?

➡️ JETZT im Livestream ab 20.04 Uhr - im Telegram-Stream und bei DLive oder Twitch.

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🔹 Einrichtungsbezogene Nachweispflicht: auch Bayern muß umsetzen, so diverse Juristen

Die Rechtslage ist eigentlich klar. Bayern gehört, Freistaat hin oder her, zur Bundesrepublik Deutschland, weshalb zwischen Rosenheim und Schweinfurt deren Gesetze gelten. Die SZ schreibt "In einem dieser Bundesgesetze steht, vom 15. März an "müssen" die Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen geimpft oder genesen sein." Das ist natürlich falsch: sie müssen einen Nachweis vorlegen, daß sie geimpft, genesen oder impfunfähig sind. Richtig ist aber: "Müssen" heißt nicht "sollen" oder "könnten".

Nun kommentieren einige Juristen die "Kehrtwende" von Bayerns Ministerpräsidenten Söder, der durch "großzügigste" Regelungen die Nachweispflicht praktisch aussetzen will. Dies sei nicht rechtens, wird in den Kommentaren behauptet. Auch Bundeskanzler Scholz äußerte sich entsprechend.

Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hatte bereits am Dienstag gesagt, das Arbeitsverbot für nicht immunisiertes Personal ergebe sich direkt aus dem Gesetz, ohne Entscheidung des Amtes. "Das Gesetz sagt schon im ersten Absatz, niemand darf ungeimpft oder ungenesen dort arbeiten." Er könne sich daher nicht vorstellen, daß dies in jedem Einzelfall den Ämtern vorbehalten sei.

👉 Zum Kommentar in der SZ
👉 Zur LTO

👉 Mein Kommentar: Bundesgesetze sind von den Ländern und von den in ihnen beheimateten Behörden durchzuführen, aber so, wie diese dies für machbar halten und vor allem nur in dem Rahmen, den diese für rechtmäßig halten. Jeder einzelne Beamte, jede Behörde und jeder Ministerpräsident muß eigenständig prüfen, ob eine Regelung unterhalb des Grundgesetzes verfassungswidrig und möglicherweise nicht rechtmäßig umsetzbar ist - und muß die Umsetzung bei Bejahung dann unterlassen.

Söders Antrieb mag ein populistischer sein, aber in der Sache ist er richtig. Doppelte Standards: Der Aufschrei, auch Bayern müsse sich an das Gesetz halten, kommt nun von genau jenen, die das Grundgesetz und die Grundrechte der Bürger ganz locker ausgehebelt haben...


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Forwarded from Friedemann Däblitz
🙌 💥G o o d N e w s 💥 🙌
Das AG Tiergarten holt in einem OWi-Verfahren (Maskenpflichtverstoß, Demo) SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN ein, zu der Frage, ob die von mir präsentierten Informationen des Robert-Koch-Instituts korrekt sind. Damit ist es mir zum zweiten Mal gelungen, von einem Amtsgericht die wissenschaftlichen Grundlagen der Maßnahmenpolitik tatsächlich prüfen zu lassen.

Und wie in Garmisch-Partenkirchen, Urteilsbesprechung bei Samuel Eckert hier, wissen wir auch heute schon, was das Gutachten ergeben muss. Die vorgetragenen Informationen stimmen:

- Die Zahl der Patienten mit schweren akuten Atemwegserkrankungen in den Krankenhäusern lag im Zeitpunkt der Versammlung (April 2021) auf einem jahreszeitlich üblichen, relativ niedrigen Niveau.

- Die Zahl der an Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung leidenden Personen, die nicht so schlimm erkrankt waren, dass sie zum Arzt gingen, lag auf einem deutlich unterdurchschnittlichen Niveau.

- Es sind auch besonders wenige Personen mit derartigen Symptomen in die Arztpraxen gekommen.

- Von denjenigen, die zum Arzt gingen und symptomatisch waren, waren ca. 10% SARS-CoV-2 positiv.

Diese Informationen kommen aus den Surveillance-Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza vom RKI.

Nachdem im nächsten Termin feststehen wird, dass die vorgetragenen Informationen stimmen, muss das Gericht unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse über die folgende Frage urteilen:

Durfte im Versammlungskontext zu dieser Zeit davon ausgegangen werden, dass eine so hohe Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht, die im Freien keine Maske tragen, dass fast mit Gewissheit ein Schadenseintritt für ein dem Versammlungsrecht gleichwertiges Rechtsgut zu erwarten ist?

Anders als in Garmisch geht es vorliegend nicht um die Frage der Wahrscheinlichkeit einer Übertragung. Sondern um die Frage der Auswirkungen einer möglichen Übertragung auf den bevölkerungsbezogenen Schutz von Leben und Gesundheit. Wir kennen die Antwort.
@RA_Friede
✖️Unsere Parallelgesellschaft✖️
Im Rubikon-Exklusivgespräch diskutieren der Anwalt Alexander Christ, der Medienwissenschaftler Michael Meyen, der Filmemacher Dirk Pohlmann und Ken Jebsen mit Walter van Rossum über „Unsere Parallelgesellschaft“.

https://www.rubikon.news/artikel/unsere-parallelgesellschaft

Der Widerstand gegen die Coronamaßnahmen wächst, er wird immer lauter. Fundiert war er immer gewesen. Anfangs traten nur Einzelkämpfer auf, doch nach und nach fusionieren die Solisten nun zu einem Netzwerk — mehr noch: zu einer Art Parallelgesellschaft. Sie dürfte ihren ursprünglichen Anlaß, die Coronakrise, überdauern. Über diese Themen sprach Walter van Rossum in der neuen Ausgabe von „The Great WeSet“ mit seinen Gästen.

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FDP: "Corona-Maßnahmen" nicht über den 20. März 2022 hinaus verlängern?

Nächste Woche treffen sich wieder Bund & Länder zur Ministerpräs.-Konferenz. Die FDP fordert das Ende von Corona-Regeln. Der Streit um Einführung einer allgem. Impfpflicht & um die Aus- bzw. Umsetzung der einrichtungsbezog. Nachweispflicht im Gesundheitswesen hält an.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr: „Die MPK muß die ersten Schritte zurück zu mehr Freiheit einleiten.“
1️⃣ dort, wo durchgängig Maske getragen werde, 2Gplus, 2G & 3G abschaffen
2️⃣ Kontaktdatenerfassung streichen 3️⃣ Kontaktbeschränkungen für Geimpfte bei privaten Treffen lockern

👉 Berliner Zeitung
👉 Ärzteblatt
👉 Merkur

Was ist mit den ungerechtfertigten Einschränkungen für Ungeimpfte? Kein Wort dazu. Dennoch scheint die FDP den Ausstieg aus dem Irrweg vorzubereiten.

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Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" ab

Pressemitteilung Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022
Beschluss vom 10. Februar 2022
1 BvR 2649/21

▪️ Mit heute veröffentlichtem Beschluß hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen.

▪️ Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

▪️ Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.

▪️ Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das BVerfG sah vor allem Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.

👉🏿 Zur Entscheidung

👉 Kommentar: Der erste Senat stellt fest, daß eine Impfung das
"körperliche Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen" kann. Und weiter: "Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen."


Damit verweist das BVerfG die Betroffenen geradezu darauf, sich jetzt nicht impfen zu lassen, sondern abzuwarten. Im Umkehrschluß: wer sich impfen läßt, ist selbst schuld, wenn danach Impfschäden auftreten. Eine zynische Sichtweise.

Weiter geht es mit
Zynismus: "Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Daß die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen", hätten die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt. Dies sei auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich.

"Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen." Mit anderen Worten: wer im März seinen Job verliert, hat eben Pech.
Wirtschaftliche Schäden bis hin zur Existenzgefährdung? Alles erlaubt im Namen der "Pandemie"...

Wieder einmal duckt sich der Senat weg und beantwortet die für alle Bürger entscheidenden Fragen nicht. Klar bleibt aber: wer sich entschieden hat, sich nicht "impfen" zu lassen, tut gut daran, dabei zu bleiben. Da das BVerfG wieder einmal keine Hilfe im Grundrechtsschutz ist, müssen sich die Betroffenen durch Mut und Durchhaltevermögen selbst helfen.

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‼️ Podcast neueste Folge ‼️
Impfpflicht in medizinischen Berufen? ++ Folge 9: Der Wind dreht sich... ++


🔻 Wurde eine Impfpflicht für medizinische Berufe beschlossen? Nein, lediglich eine eingeschränkte Nachweispflicht. Was genau gilt ab 12. Dezember 2021 und bis wann genau gelten die neuen Regelungen?

🔺Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ klärt auf. In der Folge 9 geht es um die aktuelle Lage und um den Begriff des "Tätigwerdens" in Paragraph 20a IfSG - und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungen im IfSG, dem Infektionsschutzgesetz, um die möglicherweise kommende allgemeine Impfpflicht und um vieles mehr...

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❗️Interview-Tip ❗️

Verfassungshüter in keiner guten Verfassung“

Im Rubikon-Exklusivinterview erläutern drei engagierte Anwälte, warum die Mängel des Justizapparats mittlerweile eine Gefahr für die Demokratie darstellen.

Unsere Rechtsanwälte Tobias Pörsel, Dr. Alexander Christ und Dirk Sattelmaier im Gespräch mit Jens Lehrich

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Die #Maskenpflicht ist wissenschaftl. sinnloser totalitärer Machtmißbrauch & kann juristisch nur als ein Verbrechen gegen die Menschheit eingeordnet werden. Wir Anwälte werden dieses #CoronaUnrecht ebenso jur. verfolgen wie die vielen weiteren Taten dieser Art. Danke, @jreichelt

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Bericht aus dem Gericht
Kündigung wegen fehlender Impfbereitschaft

▪️ In einer Kündigungsschutzsache war ich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt a.M. Mein Mandant hatte die Kündigung erhalten, noch bevor das Arbeitsverhältnis begonnen hatte.

▪️ Der Grund: bei einem informellen Treffen noch vor geplantem Arb.beginn hatte er zu einem der zukünft. Chefs auf die Frage nach d. Impfung beiläufig gesagt, er wisse noch nicht, ob er sich impfen lassen möchte, er wolle noch abwarten. Sein Arzt habe ihm davon abgeraten.

▪️ In der Güteverhandlung am gestrigen 14. Feb. 2022 gab es erwartungsgemäß kein Ergebnis. Aber es stellte sich bereits klar heraus, daß Kläger- und Beklagtenseite sehr unterschiedl. Auffassungen darüber haben, ob ein Arb.geber einen zukünft. Arb.nehmer bei Anbahnung des Arb.verhältnisses z.B. danach fragen darf, ob er sich impfen lassen werde & kündigen kann.

Ich meine, eindeutig nein!

Näheres im Video!

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