Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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‼️ Aktion ⚡️⚡️⚡️ Teilen ✍️ Am Dienstag, den 14.12.2021 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Mündliche Verhandlung in Sachen „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“ statt.

Das BVerfG lässt am Verhandlungstag nur noch Genesene und Geimpfte und auch diese nur mit negativem PCR Test ein: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.
Quelle: Spiegel Online.

Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.

Ich werde zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen die Segregation morgen Mittag eine weiße Rose vor einem Gericht in meiner Nähe niederlegen. Ich fordere alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es mir gleich zu tun.

🏃‍♂️Adressen der Gerichte findet ihr unter: https://www.justizadressen.nrw.de/

Als Zeichen des Protestes habe ich außerdem ein Protestschreiben https://we.tl/t-Ht7lOC4xrc entworfen, das ich morgen an das Bundesverfassungsgericht schicken werde. Nutzt dies gerne selbst auch. ✍️

➡️ Kontaktmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts findet ihr unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html

Friedemann Däblitz
Rechtsanwalt
@RA_Friede
Morgen eine weiße Rose vor einem Gericht in der Nähe ablegen, als Zeichen des Protestes gegen den Ausschluß von Klägern, Anwälten, Presse und der Öffentlichkeit durch die verfassungs- und Menschenrechts-widrige "2G++" Regel des BVerfG! Teilen!!#nichtmeinBundesverfassungsgericht

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https://twitter.com/acundp/status/1470528838706909184?s=12
BVerfG: strengste Zugangsbeschränkungen seit Bestehen des Gerichts. Was dies für andere Gerichte und im Hinblick auf die Befangenheit der Verfassungsrichter bedeutet...

‼️ Das sind die strengsten Zugangsregeln in Deutschland: 2G-Plus-Plus. Der Senat des Bundesverfassungsgerichts verlangt von allen, die am Verhandlungstag das Gerichtsgebäude betreten wollen, neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis, die Vorlage eines negativen 'PCR-Tests', der maximal 48 Stunden zurückliegen darf.

▪️ Bei einer 2G-Plus-Regelung würde neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ein Schnelltest reichen.

▪️ Üblicherweise gelten in Gerichtssälen derzeit, je nach Bundesland und Gericht, 3G- oder 2G-Regeln. Daß "die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegende Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen. Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen" so die naheliegende Schlußfolgerung im FOCUS.
👉 Zum Bericht im FOCUS

▪️ Ein bedeutsamer Punkt: die "2G++" Regel soll auch für die Richter selbst gelten. Das bedeutet, daß die Richter entweder bereits am Coronavirus erkrankt gewesen und genesen oder inzwischen vollständig geimpft sein müssen. Damit ist der Gesundheitsstatus aller Richter des Senats öffentlich bekannt.

▪️ Da es sich beim Ersten Senat um denjenigen Senat handelt, der über die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen der Regierung (wie Bundesnotbremse) zu entscheiden hat, stellt sich die Frage, wie bzw. ob überhaupt vollständig durchgeimpfte oder erkrankte & genesene Richter, die offenbar bereit sind, einen zumindest als "fragwürdig" zu bezeichnenden PCR-Test an sich selbst anzuwenden, in der Lage sind, unbefangen die Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit einer Regelung zu prüfen?

👉 Mit anderen Worten: Die Tatsache, daß diese Richter ungeimpfte, gesunde und noch nicht erkrankte Menschen gar nicht erst in das Gericht lassen, läßt nicht nur befürchten, andere Gerichte könnten diesem Beispiel bald folgen (was einem Berufsausübungsverbot für Anwälte gleichkäme) - dies läßt auch Rückschlüsse auf die Geisteshaltung dieser Richter zu, die ich in dieser Frage nicht anders als "befangen" bezeichnen kann.

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🔶 2. Corona in Pflegeberufen: Nicht geimpft = Kündigung? Fragen insbesondere aus dem Gesundheitswesen

https://youtu.be/J8ttAIecUyk

Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" stellt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ Fragen zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.

➡️ https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise
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Hierzu auch ein Beitrag auf unserer Seite:
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https://www.klagepaten.de/news/interview-02-nicht-geimpft-kuendigung

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Amtsgericht Meschede
14. Dezember 2021

Grundgesetz

Mit der "2G++" Regel beerdigt das Bundesverfassungsgericht endgültig die Grundrechte in Deutschland.

Zum Gedenken an die rechtsstaatliche Ordnung, für deren Wiederherstellung wir Anwälte alles tun werden.

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🔶 3. Corona in Pflegeberufen: OFFENLEGUNG PERSÖNLICHER DATEN

https://www.youtube.com/watch?v=oRylhyLFmzg

Steffi Bresnik arbeitet im Gesundheitswesen und hat die vielen arbeitsrechtlichen Fragen ihrer Kollegen gesammelt und zusammengefasst. In unserer Reihe "Corona in Pflegeberufen" stellt Steffi zu verschiedenen Themen arbeitsrechtliche Fragen von ihren Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Pflegeberufen an Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ.

Das Video findet Ihr auf unsere Website

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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Kritik an der 2G++ Regelung des BVerfG

https://t.me/RASattelmaier

Der Präsident des OLG Frankfurt übt kluge - wenn auch sehr vorsichtige - Kritik an der Zugangsvoraussetzung des BVerfG zur gestrigen Verhandlung.

Klug ist die Kritik deshalb, weil sie auf rein juristischen Argumenten beruht.

Ein Beispiel:

Wie soll mit einem Angeklagten umgegangen werden, der weder geimpft noch genesen ist und der sich auch einer Testaufforderung widersetzt? Kann in dieser Konstellation ein Haftbefehl gemäß § 230 Strafprozessordnung (StPO) wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung erlassen werden? Wenn ja, bleibt fraglich, was der Haftbefehl bei der Durchsetzung der 3G-Bedingungen überhaupt bringt. Eine Impfung oder Testung führt er jedenfalls nicht herbei.

(Quelle 👉 lto.de)

Der Präsident des OLG beleuchtet auch weitere rechtliche Aspekte zu den 3G oder gar 2G-Zugangsvoraussetzungen und sieht Probleme bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (endlich mal !) sowie der Tatsache, dass Gerichte Aufgaben der Grundversorgung wahrnehmen.

Leider legt sich der Präsident des OLG Frankfurt hier nur sehr zurückhaltend bis gar nicht fest, sondern übt seine Kritik in Form des Aufwerfens von rechtliche Fragestellungen.

Aber immerhin...

„Fun-Fact“ am Rande:
Nach Angaben des Präsidenten seien „fast 99 % der Richter (!) beim OLG Frankfurt vollständig geimpft“
‼️ Die Zahl der Intensivpfleger sank von Januar 2020 bis Juni 2021 um nur 0,1 % auf 106 494, blieb somit also quasi stabil ‼️

👉 Eine aktuelle Auswertung der BA für BILD zeigt, die Zahl der Intensivpfleger sank weniger drastisch als mehrfach berichtet. Trotzdem fehlen mindestens 4.000 Intensivbetten im Vergleich zu vor einem Jahr, anderen Quellen zufolge über 6.000!

👉 Noch vor wenigen Tagen berichtete BILD: "6300 Intensivbetten und 10% weniger Intensivkräfte als vor einem Jahr".

👉 Ein ganz anderes Bild zeichnet das Deutsche Krankenhausinstitut: angeblich betreffen die Abwanderungen in gut einem Drittel der Kliniken bis zu 5 % des Intensivpflegepersonals und in knapp 30 % der Intensivbereiche zwischen 5 – 10 % der Pflegekräfte.

👉 Im Rubikon stellte vor wenigen Tagen Winnie Schneider den Intensivbettenschwund umfassend dar. Klar scheint: es fehlen viele Betten, aber es fehlen kaum Intensivpfleger. Weshalb werden in der angeblich schlimmsten Pandemie aller Zeiten nicht zusätzliche Betten geschaffen, sondern stattdessen tausende Betten abgebaut?

Aktuell zu diesem Thema
Am 18. Dezember 2021 erscheint
D i e I n t e n s i v - M a f i a "
von Tom Lausen, Walter van Rossum, Alexander Christ und Matthias Burchardt


🟥 Pünktlich zur nächsten faschistoiden Lockdown-und-Entrechtungs-Welle erscheint der kommende Bestseller und 8. Teil der Corona-Aufklärungsoffensive des Rubikon-Verlages.

Die Idee zu diesem Buch hatte ich bereits im Frühjahr, als Tom Lausen anläßlich eines Treffens der Anwälte für Aufklärung seine spektakulären Rechercheergebnisse vorstellte.

🟥 Vier Autoren, vier ganz unterschiedliche Blickwinkel: Alexander Christ beleuchtet die juristischen Fehlinterpretationen und fehlende juristische Fertigkeiten des Corona-Hygieneregimes. Walter van Rossum erzählt die Geschichte der Intensivbetten-Lüge nach. Tom Lausen erläutert seine Recherchen. Und Matthias Burchardt schließt klug mit einer Betrachtung zur Macht der Zahlen.

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Gestern Abend live, wer es verpaßt hat, kann es sich
👉 hier 👈 ansehen!

Narrative #73 - Tom Lausen
I n t e n s i v z a h l e n “

Videolinks:
👉 OVALtube
👉 Dlive

Das Buch
„ D i e I n t e n s i v - M a f i a "
von Tom Lausen, Walter van Rossum, Alexander Christ und Matthias Burchardt erscheint am 18. Dezember 2021

Die Idee zu diesem Buch hatte ich bereits im Frühjahr, als Tom Lausen anläßlich eines Treffens der Anwälte für Aufklärung seine spektakulären Rechercheergebnisse vorstellte.

Vier Autoren, vier Blickwinkel:
🔺 Alexander Christ beleuchtet die juristischen Fehlinterpretationen des Corona-Hygieneregimes.
🔺 Walter van Rossum erzählt die Geschichte der Intensivbetten-Lüge nach.
🔺 Tom Lausen erläutert seine detailreichen Recherchen.
🔺 Matthias Burchardt schließt klug mit einer Betrachtung zur Macht der Zahlen.

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Impfstofflücke
Der neue Trick des Herrn L.

🗣
Mit dem billigen Verkäuferargument "Kaufen Sie schnell, die Ware ist knapp!" sollen nun offenbar bisher Unentschlossene zu einer raschen Impfentscheidung gedrängt werden. Die "Impfstoffe" würden knapp...

🗣 Gleichzeitig will sich der neue Minister Lauterbach so wohl von seinem Vorgänger Spahn absetzen und grimmig entschlossenes Handeln demonstrieren.

🗣 Anders ist ein 👉 Beitrag auf n-tv kaum zu verstehen, der von "zu wenig Impfstoffen" und "Rückkäufen aus Osteuropa" berichtet.

🗣 Hierzu meldet sich der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt zu Wort, der außerdem gegen den angekündigten Wegfall der Testpflicht für sog. "Geboosterte" ist. Er hat kein Verständnis für den angekündigten Impfstoffmangel im ersten Quartal 2022.
👉 Zum Bericht

Offenbar wird bei derartigen Aussagen von den Akteuren gar nicht mehr bemerkt, wie hierdurch das gesamte Behauptungsgebäude in sich zusammenfällt, denn: welchen Sinn sollen "Impfungen" und "Booster" haben, wenn nicht einen versprochenen vollständigen Schutz vor Erkrankung und Anstecken anderer?

Die r o t e L i n i e ist längst erreicht.

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⚠️ Gesundheitsämter beim Pandemie-Management überlastet

▪️
Die hohen Fallzahlen haben auch Folgen für die Gesundheitsämter, wie Focus Online berichtet. „In weiten Teilen Deutschlands wird eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung nicht mehr durchgeführt“, sagt Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. „Die Gesundheitsämter schaffen es personell einfach nicht und haben aufgegeben.“ Das gelte für Sachsen, Baden-Württemberg und Berlin, aber auch für andere Regionen.

▪️ Teichert weiter: „Das Ziel, mit der Kontaktverfolgung Infektionsketten zu durchbrechen, ist nicht länger haltbar.“ Sie rechnet damit, dass das Virus weitergetragen werde und es zu neuen Infektionen komme. „Gerade mit Blick auf die neue Omikron-Variante ist das absolut besorgniserregend“, so ihre Einschätzung.

👉 Auch Medscape berichtet entsprechend.

👉 Mein Kommentar: Die Kontaktnachverfolgung war von Anfang an ein 'Flop' und hatte offenbar lediglich das Ziel, Bürger von Reisen oder Treffen abzuhalten. Diese Art der 'Abschreckung' sollte niemanden davon abbringen, seine Reisefreiheit wahrzunehmen. Gesundheitsämter sind schon immer überlastet, das sollte also niemanden erstaunen. Aus meiner Sicht geht es keine staatliche Stelle etwas an, wo sich freie Bürger aufgehalten haben und mit wem sie sich getroffen haben.

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🔶 4. Corona in Pflegeberufen: TEST - ANORDNUNG AM ARBEITSPLATZ

https://www.youtube.com/watch?v=5Tz7muOIWHo

Steffi arbeitet im Gesundheitswesen und hat die vielen arbeitsrechtlichen Fragen ihrer Kollegen gesammelt und zusammengefasst. In unserer Reihe "Corona in Pflegeberufen" stellt Steffi zu verschiedenen Themen arbeitsrechtliche Fragen von ihren Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Pflegeberufen an Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ.

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Hierzu auch ein Beitrag auf unserer Seite:
➡️ https://www.klagepaten.de/news/interview-04-test-anordnung-am-arbeitsplatz

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‼️ Unser Buch
DIE INTENSIV MAFIA
des Autorenquartetts Tom LAUSEN, Walter VAN ROSSUM, Matthias BURCHARDT & Alexander CHRIST
ist soeben frisch aus der Druckerei bei mir eingetroffen ‼️

Ich freue mich sehr über diese Bucherscheinung im RUBIKON Verlag.

Ein herzlicher Dank von mir persönlich geht an unsere Lektorin Susanne George und an die Korrektorin Antje Meyen, an die Buchgestalter von Buchgut Berlin und natürlich vor allem an Jens Wernicke, der das Erscheinen zu guter Letzt ermöglicht hat.

Meine Verbundenheit gilt meinen Mitautoren und den Anwälten für Aufklärung, auf deren Tagung mir die Idee zu dieser Publikation kam.

Danke an alle, die mitgeholfen haben, daß wir es geschafft haben!

Ich wünsche dem Buch viele Leser und freue mich auf interessante Zuschriften, gerne kritisch, gerne zustimmend, aber unbedingt selbstdenkend ‼️


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❗️ Auch in Hamburg: keine belastbaren Informationen über den Impfstatus? Dann zählt man Intensivpatienten eben zu den Ungeimpften...

▪️ Über Wochen hatte die Hamburger Sozialbehörde mitgeteilt, wie hoch die Corona-Inzidenz unter Geimpften und wie hoch sie unter Ungeimpften ist. Demnach war sie unter Ungeimpften um ein Vielfaches höher. Doch nun gibt es Zweifel.

▪️ Bei einer Recherche versuchten Journalistinnen und Journalisten von "Welt" und "Süddeutscher Zeitung" herauszufinden, bei wie vielen Corona-Fällen der Impfstatus überhaupt bekannt ist. Ihr Verdacht lautete: Die Fälle, bei denen die Behörden den Status nicht kennt, werden als Ungeimpfte aufgeführt. Dieser Verdacht erhärtete sich, es stellte sich heraus: In den meisten Fällen weiß die Hamburger Sozialbehörde tatsächlich nicht, ob jemand geimpft oder ungeimpft ist.

▪️ Nun sollen die fehlenden Daten "nachgeliefert" werden - man darf sehr gespannt sein... Nach den unzutreffenden Behauptungen des bayerischen Ministerpräsidenten Söder, der ebenfalls ohne belastbare Zahlen äußerte, bei den Intensivpatienten in Bayern handele es sich weit überwiegend um Ungeimpfte, ist nun also auch die Hamburgische Darstellung in ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert.

👉 Zum Bericht des NDR geht es hier!

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🔶 5. Corona in Pflegeberufen: FOLGEN EINER TESTVERWEIGERUNG

https://youtu.be/nzAO7DUpxI4

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➡️ https://www.klagepaten.de/news/interview-05-folgen-einer-testverweigerung

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Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen

Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21).

👉 Badische Zeitung

Es ist bereits die zweite Entscheidung, die "2G" außer Kraft setzt, nachdem das OVG Lüneburg am Donnerstag diese Regelung für den Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben hatte.

Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

👉 Bericht in der WELT

👉 Mein Kommentar: Wir sehen, daß Gerichte unterhalb des Bundesverfassungsgerichtes durchaus noch zu Grundrechtsabwägungen in der Lage sind. Auffällig: zeitgleich zur deutlichen Zunahme der Proteste auf der Straße werden auch die Gerichte zumindest in diesen zwei Fällen wieder kritischer gegenüber dem Handeln des Corona-Hygiene-Totalitarismus der Regierung. Ein Zufall?

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‼️ Österreich verschärft zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus seine Einreiseregeln.

👉 Ab Montag, 20.12.21,
dürften Reisende nur noch mit einem gültigen 2G-Nachweis ins Land, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf das Gesundheitsministerium am Freitag. Geimpfte und Genesene müssten zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen. Andernfalls müssen sie in Quarantäne, die erst nach Vorlage eines negativen bestätigten PCR-Testergebnisses beendet werden kann.
 
👉 Ausgenommen vom 2G-Nachweis seien Schwangere und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund muß demnach durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gelten außerdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe weiterhin die gewohnte 3G-Regel in Kraft. Dies muß vermutlich durch einen Arbeitsvertrag o.ä. nachgewiesen werden.

👉 FAZ-Bericht

👉 Der Bericht ist aus einem weiteren Grund interessant, am Ende wird ein Pfizer-Mitarbeiter zitiert: Ein Forscher des BioNTech-Partners Pfizer erwartet, daß die Pandemie bis 2024 andauert. Chefwissenschaftler Mikael Dolsten sagt in einer Präsentation für Investoren, in einigen Regionen werde es in den kommenden zwei Jahren weiter hohe Fallzahlen geben. In anderen würden diese dagegen so weit zurückgehen, da daß von einer endemischen Lage gesprochen werden könne.

👉 Wann und wie genau dies geschehe, hänge unter anderem davon ab „wie effektiv die Gesellschaft Impfstoffe und Behandlungen einsetzt“. Das Auftreten neuer Varianten könne den Verlauf beeinflussen.

👉 2024? Ernsthaft? Ich möchte wetten, daß Deutschland hier mit dabei ist...

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