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❌ Mediziner und Wissenschaftler: Impfpflicht „unhaltbar”
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Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Eine große Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme.
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🔘 Die Unterzeichner stellen klar, daß es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die Covid-19 Impfung geht. Vielmehr geht es um die Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen Covid-19 Impfstoffe.
🔘 Mit ihrem Statement wollen sie Politik und Öffentlichkeit und alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten ist.
🔘 Als Ansprechpartner der 54 Unterzeichner fungieren derzeit Prof. Dr. med. Ulrich Keil und Prof. Dr. Andreas Schnepf.
👉 Zum Artikel bei achgut
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Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Eine große Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme.
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🔘 Mit ihrem Statement wollen sie Politik und Öffentlichkeit und alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten ist.
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Mediziner und Wissenschaftler sammeln sich: Impfpflicht „unhaltbar”.
Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Eine große Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme./ Foto: Thomas Edwards
Jetzt ist's ZeitBerliner Künstler, die ich zum Teil kenne, haben Danser Encore neu eingespielt, und es ist ein ermutigendes Stück mit deutschem Text entstanden, das uns an das erinnert, worum es jetzt, immer, vor allem geht...
https://youtu.be/65Gg4Ef8cEg
👉 Zum Videokanal Danser Encore Berlin
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Danser Encore / Jetzt ist's Zeit
Deutsche Version von "Danser Encore"
Nachdem das französische Lied "Danser Encore" von HK um die Welt ging und auf unzähligen Flashmobs zelebriert wurde, hat sich eine Gruppe freiheitsliebender Musiker und Künstler aus Berlin zusammengeschlossen, um die…
Nachdem das französische Lied "Danser Encore" von HK um die Welt ging und auf unzähligen Flashmobs zelebriert wurde, hat sich eine Gruppe freiheitsliebender Musiker und Künstler aus Berlin zusammengeschlossen, um die…
Die Wochenrückschau von Burchardt & Böttcher: Wir müssen reden
👉 Aus meiner Sicht jede Woche ein kluger Abschluß der Ereignisse: Sven Böttcher und Matthias Burchardt blicken zurück und besprechen launig, was war und was möglicherweise wird. Seh- und Hörempfehlung!
Heute ausnahmsweise mit dem "anderen Matthias", und auf diesem Weg ein herzlicher Gruß an Matthias!
👉 Hier geht's zum Video auf odysee
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Heute ausnahmsweise mit dem "anderen Matthias", und auf diesem Weg ein herzlicher Gruß an Matthias!
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Das Bundesverfassungsgericht schließt in seiner nächsten Verhandlung Ungeimpfte aus. Wenn das höchste deutsche Gericht dies vormacht, werden sich andere Gerichte nun ermuntert fühlen, Gleiches zu tun und nicht rechnen zu müssen, dass höhere Gerichte diese Anordnungen aufheben werden.
Ungeimpfte haben damit kein Recht mehr, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Das Erfordernis der mündlichen Verhandlung wird für bestimmte Verfahrensarten von Art. 6 Abs. 1 EMRK vorgeschrieben. Danach muss zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Beginn eines solchen Verfahrens und seiner Rechtskraft eine mündliche Verhandlung stattfinden.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e
Ungeimpfte haben damit kein Recht mehr, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Das Erfordernis der mündlichen Verhandlung wird für bestimmte Verfahrensarten von Art. 6 Abs. 1 EMRK vorgeschrieben. Danach muss zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Beginn eines solchen Verfahrens und seiner Rechtskraft eine mündliche Verhandlung stattfinden.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e
❓ Verwirrung um angebliche "2G plus plus" Regelung am Bundesverfassungsgericht
▪️ Wir sind immer noch nicht viel schlauer, welche Regelung am Bundesverfassungsgericht derzeit tatsächlich gilt. Während der 👉 SPIEGEL von der angeblichen "2G plus plus" Regel berichtete, deutet das Gericht selbst auf seiner Webseite nach wie vor "3G" an.
👉 Bundesverfassungsgericht
▪️ Ein Anruf eines Kollegen bei der Pressestelle des BVerfG ergab nur, daß dort offenbar niemand ans Telefon geht...
▪️ Sollte es sich tatsächlich bewahrheiten, daß das Gericht prozeßbeteiligte Parteien, Anwälte und etwa Pressevertreter nur noch geimpft oder genesen, aber mit PCR-Test ins Gebäude lassen sollte, dann wäre dem geschätzten Kollegen Holger Fischer zuzustimmen: es läge ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) vor.
👉 Nach ständiger Rechtsprechung und gefestigter Kommentierung folgt aus dieser Bestimmung der Grundsatz, daß eine öffentliche mündliche Verhandlung stattzufinden hat. An einer solchen muß eine Partei (insbesondere die Klagepartei) folglich in Person teilnehmen können.
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▪️ Wir sind immer noch nicht viel schlauer, welche Regelung am Bundesverfassungsgericht derzeit tatsächlich gilt. Während der 👉 SPIEGEL von der angeblichen "2G plus plus" Regel berichtete, deutet das Gericht selbst auf seiner Webseite nach wie vor "3G" an.
👉 Bundesverfassungsgericht
▪️ Ein Anruf eines Kollegen bei der Pressestelle des BVerfG ergab nur, daß dort offenbar niemand ans Telefon geht...
▪️ Sollte es sich tatsächlich bewahrheiten, daß das Gericht prozeßbeteiligte Parteien, Anwälte und etwa Pressevertreter nur noch geimpft oder genesen, aber mit PCR-Test ins Gebäude lassen sollte, dann wäre dem geschätzten Kollegen Holger Fischer zuzustimmen: es läge ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) vor.
👉 Nach ständiger Rechtsprechung und gefestigter Kommentierung folgt aus dieser Bestimmung der Grundsatz, daß eine öffentliche mündliche Verhandlung stattzufinden hat. An einer solchen muß eine Partei (insbesondere die Klagepartei) folglich in Person teilnehmen können.
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Spiegel
(S+) Bundesverfassungsgericht: Die strengsten Coronaregeln der Republik mit 2G++
3G, 2G, 2G plus? Das höchste deutsche Gericht setzt noch einen drauf und verlangt 2G plus plus für seine nächste Verhandlung. Für alle, ohne Wenn und Aber. Das ist auch ein Signal nach außen.
🔻Impfung von Kindern und Fehldeutungen der staatlichen Befugnissen❗️
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Kinder-Impfungen starten in Berlin und Bayern am Mittwoch
Die ersten Corona-Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen in Berlin am Mittwoch nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Schulen starten. Das teilte die Gesundheitsverwaltung am Sonntag mit.
👉 Die Welt berichtet
Auch in Bayern ist der Beginn am Mittwoch geplant.
👉 Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
👉 Allerdings: Die Impfung von Kindern trifft diejenigen, die nicht selbst entscheiden können & für die die Eltern mit unzureichenden Informationen fatale & unumkehrbare Fehlentscheidungen treffen könnten. Und diejenigen, die in nicht nennenswerter Fallzahl überhaupt von Infektionen betroffen sein können.
👉 Drei Grundsätze: 1️⃣ Keine Impfung von Kindern mit einem nur notfallzugelassenen, nicht erprobten Stoff! 2️⃣ Bei Uneinigkeit zwischen den Eltern dürfen Kinder nicht geimpft werden! Es müssen immer beide elterlichen Zustimmungen vorliegen! 3️⃣ Kinder nicht dem Risiko einer ungenehmigten Impfung ohne Wissen der Eltern aussetzen!
Bayerns Ministerpräsident irrt doppelt❗️
▪️ Söder im "Main-Echo": "Ich dachte, daß bei einer potenziell tödlichen Krankheit ein kostenfrei vom Staat verabreichter Impfstoff von allen Menschen angenommen wird." Aber:
1️⃣ Die Infektion ist allenfalls für einen verschwindend geringen Teil der Menschen "potenziell tödlich" und für 99,... % bedeutungslos.
▪️ Stattdessen gebe es in Bayern nun eine zu niedrige Impfquote, sagt Söder. Man müsse das Land "eben auf anderen Wegen" schützen "und auch die schützen, die sich nicht schützen lassen wollen", betont Söder. "Das ist das eigentliche Paradoxon dieser Zeit."
2️⃣ Der Staat hat weder die Pflicht noch das Recht, jemanden zu schützen, der sich frei dagegen entschieden hat, geschützt werden zu wollen.
👉 Paradox ist dagegen, daß der Staat ein Recht, ja die Pflicht zu haben glaubt, sich über die freie Entscheidung von Menschen hinwegsetzen zu dürfen, und sogar Kinder, die selbst noch nicht für sich entscheiden können und besonders schutzwürdig sind, dem Risiko eines nicht erprobten Stoffes mit zweifelhafter bis geringfügiger Wirksamkeit gegen ein weitgehend harmloses Virus glaubt aussetzen zu dürfen.
👉 Hände weg von unseren Kindern!
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Die ersten Corona-Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen in Berlin am Mittwoch nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Schulen starten. Das teilte die Gesundheitsverwaltung am Sonntag mit.
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👉 Allerdings: Die Impfung von Kindern trifft diejenigen, die nicht selbst entscheiden können & für die die Eltern mit unzureichenden Informationen fatale & unumkehrbare Fehlentscheidungen treffen könnten. Und diejenigen, die in nicht nennenswerter Fallzahl überhaupt von Infektionen betroffen sein können.
👉 Drei Grundsätze: 1️⃣ Keine Impfung von Kindern mit einem nur notfallzugelassenen, nicht erprobten Stoff! 2️⃣ Bei Uneinigkeit zwischen den Eltern dürfen Kinder nicht geimpft werden! Es müssen immer beide elterlichen Zustimmungen vorliegen! 3️⃣ Kinder nicht dem Risiko einer ungenehmigten Impfung ohne Wissen der Eltern aussetzen!
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▪️ Söder im "Main-Echo": "Ich dachte, daß bei einer potenziell tödlichen Krankheit ein kostenfrei vom Staat verabreichter Impfstoff von allen Menschen angenommen wird." Aber:
1️⃣ Die Infektion ist allenfalls für einen verschwindend geringen Teil der Menschen "potenziell tödlich" und für 99,... % bedeutungslos.
▪️ Stattdessen gebe es in Bayern nun eine zu niedrige Impfquote, sagt Söder. Man müsse das Land "eben auf anderen Wegen" schützen "und auch die schützen, die sich nicht schützen lassen wollen", betont Söder. "Das ist das eigentliche Paradoxon dieser Zeit."
2️⃣ Der Staat hat weder die Pflicht noch das Recht, jemanden zu schützen, der sich frei dagegen entschieden hat, geschützt werden zu wollen.
👉 Paradox ist dagegen, daß der Staat ein Recht, ja die Pflicht zu haben glaubt, sich über die freie Entscheidung von Menschen hinwegsetzen zu dürfen, und sogar Kinder, die selbst noch nicht für sich entscheiden können und besonders schutzwürdig sind, dem Risiko eines nicht erprobten Stoffes mit zweifelhafter bis geringfügiger Wirksamkeit gegen ein weitgehend harmloses Virus glaubt aussetzen zu dürfen.
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DIE WELT
Kinderimpfungen in Schulen und im Museum starten am Mittwoch
Berlin (dpa/bb) - Die ersten Corona-Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen in Berlin am Mittwoch nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Schulen starten. Das teilte die Gesundheitsverwaltung am Sonntag mit. In den Corona-Impfzentren…
Forwarded from Friedemann Däblitz
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Falls jemand morgen eine Demo vor dem BVerfG gegen 2G++ bei der deutschen Gerichtsbarkeit abhalten möchte, aus gegebenem Anlass, ist diese wie üblich anzumelden, und - da es sich um einen „befriedeten Bezirk“ - handelt zusätzlich eine Genehmigung beim BMI zu beantragen: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/befriedeter-bezirk/befriedeter-bezirk-kontakt-node.html;jsessionid=E53E59071F617244D9303A727E0E9890.1_cid373
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Versammlungen im befriedeten Bezirk
Gemäß dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) müssen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht gebildeten befriedeten…
Forwarded from Friedemann Däblitz
Protestbrief.pdf
14.8 KB
Forwarded from Friedemann Däblitz
❌‼️ Aktion ⚡️⚡️⚡️ Teilen ✍️ Am Dienstag, den 14.12.2021 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Mündliche Verhandlung in Sachen „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“ statt.
Das BVerfG lässt am Verhandlungstag nur noch Genesene und Geimpfte und auch diese nur mit negativem PCR Test ein: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.“
Quelle: Spiegel Online.
Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.
Ich werde zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen die Segregation morgen Mittag eine weiße Rose vor einem Gericht in meiner Nähe niederlegen. Ich fordere alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es mir gleich zu tun.
🏃♂️Adressen der Gerichte findet ihr unter: https://www.justizadressen.nrw.de/
Als Zeichen des Protestes habe ich außerdem ein Protestschreiben https://we.tl/t-Ht7lOC4xrc entworfen, das ich morgen an das Bundesverfassungsgericht schicken werde. Nutzt dies gerne selbst auch. ✍️
➡️ Kontaktmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts findet ihr unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Friedemann Däblitz
Rechtsanwalt
@RA_Friede
Das BVerfG lässt am Verhandlungstag nur noch Genesene und Geimpfte und auch diese nur mit negativem PCR Test ein: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.“
Quelle: Spiegel Online.
Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.
Ich werde zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen die Segregation morgen Mittag eine weiße Rose vor einem Gericht in meiner Nähe niederlegen. Ich fordere alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen - insbesondere die Organe der Rechtspflege - dazu auf, es mir gleich zu tun.
🏃♂️Adressen der Gerichte findet ihr unter: https://www.justizadressen.nrw.de/
Als Zeichen des Protestes habe ich außerdem ein Protestschreiben https://we.tl/t-Ht7lOC4xrc entworfen, das ich morgen an das Bundesverfassungsgericht schicken werde. Nutzt dies gerne selbst auch. ✍️
➡️ Kontaktmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts findet ihr unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Friedemann Däblitz
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www.justizadressen.nrw.de
Adressdatenbank | NRW-Justiz
Webportal des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Morgen eine weiße Rose vor einem Gericht in der Nähe ablegen, als Zeichen des Protestes gegen den Ausschluß von Klägern, Anwälten, Presse und der Öffentlichkeit durch die verfassungs- und Menschenrechts-widrige "2G++" Regel des BVerfG! Teilen!!#nichtmeinBundesverfassungsgericht
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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BVerfG: strengste Zugangsbeschränkungen seit Bestehen des Gerichts. Was dies für andere Gerichte und im Hinblick auf die Befangenheit der Verfassungsrichter bedeutet...
‼️ Das sind die strengsten Zugangsregeln in Deutschland: 2G-Plus-Plus. Der Senat des Bundesverfassungsgerichts verlangt von allen, die am Verhandlungstag das Gerichtsgebäude betreten wollen, neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis, die Vorlage eines negativen 'PCR-Tests', der maximal 48 Stunden zurückliegen darf.
▪️ Bei einer 2G-Plus-Regelung würde neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ein Schnelltest reichen.
▪️ Üblicherweise gelten in Gerichtssälen derzeit, je nach Bundesland und Gericht, 3G- oder 2G-Regeln. Daß "die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegende Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen. Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen" so die naheliegende Schlußfolgerung im FOCUS.
👉 Zum Bericht im FOCUS
▪️ Ein bedeutsamer Punkt: die "2G++" Regel soll auch für die Richter selbst gelten. Das bedeutet, daß die Richter entweder bereits am Coronavirus erkrankt gewesen und genesen oder inzwischen vollständig geimpft sein müssen. Damit ist der Gesundheitsstatus aller Richter des Senats öffentlich bekannt.
▪️ Da es sich beim Ersten Senat um denjenigen Senat handelt, der über die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen der Regierung (wie Bundesnotbremse) zu entscheiden hat, stellt sich die Frage, wie bzw. ob überhaupt vollständig durchgeimpfte oder erkrankte & genesene Richter, die offenbar bereit sind, einen zumindest als "fragwürdig" zu bezeichnenden PCR-Test an sich selbst anzuwenden, in der Lage sind, unbefangen die Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit einer Regelung zu prüfen?
👉 Mit anderen Worten: Die Tatsache, daß diese Richter ungeimpfte, gesunde und noch nicht erkrankte Menschen gar nicht erst in das Gericht lassen, läßt nicht nur befürchten, andere Gerichte könnten diesem Beispiel bald folgen (was einem Berufsausübungsverbot für Anwälte gleichkäme) - dies läßt auch Rückschlüsse auf die Geisteshaltung dieser Richter zu, die ich in dieser Frage nicht anders als "befangen" bezeichnen kann.
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▪️ Bei einer 2G-Plus-Regelung würde neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ein Schnelltest reichen.
▪️ Üblicherweise gelten in Gerichtssälen derzeit, je nach Bundesland und Gericht, 3G- oder 2G-Regeln. Daß "die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegende Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen. Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen" so die naheliegende Schlußfolgerung im FOCUS.
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▪️ Ein bedeutsamer Punkt: die "2G++" Regel soll auch für die Richter selbst gelten. Das bedeutet, daß die Richter entweder bereits am Coronavirus erkrankt gewesen und genesen oder inzwischen vollständig geimpft sein müssen. Damit ist der Gesundheitsstatus aller Richter des Senats öffentlich bekannt.
▪️ Da es sich beim Ersten Senat um denjenigen Senat handelt, der über die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen der Regierung (wie Bundesnotbremse) zu entscheiden hat, stellt sich die Frage, wie bzw. ob überhaupt vollständig durchgeimpfte oder erkrankte & genesene Richter, die offenbar bereit sind, einen zumindest als "fragwürdig" zu bezeichnenden PCR-Test an sich selbst anzuwenden, in der Lage sind, unbefangen die Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit einer Regelung zu prüfen?
👉 Mit anderen Worten: Die Tatsache, daß diese Richter ungeimpfte, gesunde und noch nicht erkrankte Menschen gar nicht erst in das Gericht lassen, läßt nicht nur befürchten, andere Gerichte könnten diesem Beispiel bald folgen (was einem Berufsausübungsverbot für Anwälte gleichkäme) - dies läßt auch Rückschlüsse auf die Geisteshaltung dieser Richter zu, die ich in dieser Frage nicht anders als "befangen" bezeichnen kann.
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FOCUS Online
Die strengsten Regeln des Landes: Bundesverfassungsgericht führt 2G-Plus-Plus-Regel ein
Das RKI meldet am Samstag 53.697 Neuinfektionen. Intensivmediziner rechnen mit einer Zunahme der Corona-Erkrankungen bei Kindern. Niedersachsen verschärft die Maßnahmen und hebt die Präsenzpflicht an Schulen vor den Feiertagen auf.
Forwarded from Klagepaten Kanal - Gerechtigkeit in Deiner Hand
🔶 2. Corona in Pflegeberufen: Nicht geimpft = Kündigung? Fragen insbesondere aus dem Gesundheitswesen
https://youtu.be/J8ttAIecUyk
Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" stellt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ Fragen zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.
➡️ https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise
➡️ https://t.me/RA_Christ
Hierzu auch ein Beitrag auf unserer Seite:
➡️ https://www.klagepaten.de/news/interview-02-nicht-geimpft-kuendigung
Dein Klagepaten-Team
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Hier findest Du die Klagepaten:
➡️ Website |Telegram |Telegram/ElternInfo |Facebook |Movipo | Odysee
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Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" stellt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ Fragen zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.
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🔴 Interview 02: Nicht geimpft = Kündigung?
Nicht geimpft = Kündigung? Fragen insbesondere aus dem Gesundheitswesen
Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" fragt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.
➡️ https://t.me/G…
Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" fragt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.
➡️ https://t.me/G…
Amtsgericht Meschede
14. Dezember 2021
➕ Grundgesetz ➕
Mit der "2G++" Regel beerdigt das Bundesverfassungsgericht endgültig die Grundrechte in Deutschland.
Zum Gedenken an die rechtsstaatliche Ordnung, für deren Wiederherstellung wir Anwälte alles tun werden.
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🔶 3. Corona in Pflegeberufen: OFFENLEGUNG PERSÖNLICHER DATEN
https://www.youtube.com/watch?v=oRylhyLFmzg
Steffi Bresnik arbeitet im Gesundheitswesen und hat die vielen arbeitsrechtlichen Fragen ihrer Kollegen gesammelt und zusammengefasst. In unserer Reihe "Corona in Pflegeberufen" stellt Steffi zu verschiedenen Themen arbeitsrechtliche Fragen von ihren Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Pflegeberufen an Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ.
Das Video findet Ihr auf unsere Website
➡️ t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise
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Steffi Bresnik arbeitet im Gesundheitswesen und hat die vielen arbeitsrechtlichen Fragen ihrer Kollegen gesammelt und zusammengefasst. In unserer Reihe "Corona in Pflegeberufen" stellt Steffi zu verschiedenen Themen arbeitsrechtliche Fragen von ihren Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Pflegeberufen an Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ.
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🔴 Interview 03: Offenlegung persönlicher Daten am Arbeitsplatz?!
Offenlegung persönlicher Daten am Arbeitsplatz - Fragen hierzu insbesondere aus Gesundheitswesen
Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" fragt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur Offenlegung persönlicher…
Steffi Bresnik, Krankenschwester und Gründerin des Kanals "Gesundheitswesen in der Krise" fragt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur Offenlegung persönlicher…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Kritik an der 2G++ Regelung des BVerfG
https://t.me/RASattelmaier
Der Präsident des OLG Frankfurt übt kluge - wenn auch sehr vorsichtige - Kritik an der Zugangsvoraussetzung des BVerfG zur gestrigen Verhandlung.
Klug ist die Kritik deshalb, weil sie auf rein juristischen Argumenten beruht.
Ein Beispiel:
Wie soll mit einem Angeklagten umgegangen werden, der weder geimpft noch genesen ist und der sich auch einer Testaufforderung widersetzt? Kann in dieser Konstellation ein Haftbefehl gemäß § 230 Strafprozessordnung (StPO) wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung erlassen werden? Wenn ja, bleibt fraglich, was der Haftbefehl bei der Durchsetzung der 3G-Bedingungen überhaupt bringt. Eine Impfung oder Testung führt er jedenfalls nicht herbei.
(Quelle 👉 lto.de)
Der Präsident des OLG beleuchtet auch weitere rechtliche Aspekte zu den 3G oder gar 2G-Zugangsvoraussetzungen und sieht Probleme bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (endlich mal !) sowie der Tatsache, dass Gerichte Aufgaben der Grundversorgung wahrnehmen.
Leider legt sich der Präsident des OLG Frankfurt hier nur sehr zurückhaltend bis gar nicht fest, sondern übt seine Kritik in Form des Aufwerfens von rechtliche Fragestellungen.
Aber immerhin...
„Fun-Fact“ am Rande:
Nach Angaben des Präsidenten seien „fast 99 % der Richter (!) beim OLG Frankfurt vollständig geimpft“
https://t.me/RASattelmaier
Der Präsident des OLG Frankfurt übt kluge - wenn auch sehr vorsichtige - Kritik an der Zugangsvoraussetzung des BVerfG zur gestrigen Verhandlung.
Klug ist die Kritik deshalb, weil sie auf rein juristischen Argumenten beruht.
Ein Beispiel:
Wie soll mit einem Angeklagten umgegangen werden, der weder geimpft noch genesen ist und der sich auch einer Testaufforderung widersetzt? Kann in dieser Konstellation ein Haftbefehl gemäß § 230 Strafprozessordnung (StPO) wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung erlassen werden? Wenn ja, bleibt fraglich, was der Haftbefehl bei der Durchsetzung der 3G-Bedingungen überhaupt bringt. Eine Impfung oder Testung führt er jedenfalls nicht herbei.
(Quelle 👉 lto.de)
Der Präsident des OLG beleuchtet auch weitere rechtliche Aspekte zu den 3G oder gar 2G-Zugangsvoraussetzungen und sieht Probleme bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (endlich mal !) sowie der Tatsache, dass Gerichte Aufgaben der Grundversorgung wahrnehmen.
Leider legt sich der Präsident des OLG Frankfurt hier nur sehr zurückhaltend bis gar nicht fest, sondern übt seine Kritik in Form des Aufwerfens von rechtliche Fragestellungen.
Aber immerhin...
„Fun-Fact“ am Rande:
Nach Angaben des Präsidenten seien „fast 99 % der Richter (!) beim OLG Frankfurt vollständig geimpft“
‼️ Die Zahl der Intensivpfleger sank von Januar 2020 bis Juni 2021 um nur 0,1 % auf 106 494, blieb somit also quasi stabil ‼️
👉 Eine aktuelle Auswertung der BA für BILD zeigt, die Zahl der Intensivpfleger sank weniger drastisch als mehrfach berichtet. Trotzdem fehlen mindestens 4.000 Intensivbetten im Vergleich zu vor einem Jahr, anderen Quellen zufolge über 6.000!
👉 Noch vor wenigen Tagen berichtete BILD: "6300 Intensivbetten und 10% weniger Intensivkräfte als vor einem Jahr".
👉 Ein ganz anderes Bild zeichnet das Deutsche Krankenhausinstitut: angeblich betreffen die Abwanderungen in gut einem Drittel der Kliniken bis zu 5 % des Intensivpflegepersonals und in knapp 30 % der Intensivbereiche zwischen 5 – 10 % der Pflegekräfte.
👉 Im Rubikon stellte vor wenigen Tagen Winnie Schneider den Intensivbettenschwund umfassend dar. Klar scheint: es fehlen viele Betten, aber es fehlen kaum Intensivpfleger. Weshalb werden in der angeblich schlimmsten Pandemie aller Zeiten nicht zusätzliche Betten geschaffen, sondern stattdessen tausende Betten abgebaut?
Am 18. Dezember 2021 erscheint
„ D i e I n t e n s i v - M a f i a "
von Tom Lausen, Walter van Rossum, Alexander Christ und Matthias Burchardt
🟥 Pünktlich zur nächsten faschistoiden Lockdown-und-Entrechtungs-Welle erscheint der kommende Bestseller und 8. Teil der Corona-Aufklärungsoffensive des Rubikon-Verlages.
Die Idee zu diesem Buch hatte ich bereits im Frühjahr, als Tom Lausen anläßlich eines Treffens der Anwälte für Aufklärung seine spektakulären Rechercheergebnisse vorstellte.
🟥 Vier Autoren, vier ganz unterschiedliche Blickwinkel: Alexander Christ beleuchtet die juristischen Fehlinterpretationen und fehlende juristische Fertigkeiten des Corona-Hygieneregimes. Walter van Rossum erzählt die Geschichte der Intensivbetten-Lüge nach. Tom Lausen erläutert seine Recherchen. Und Matthias Burchardt schließt klug mit einer Betrachtung zur Macht der Zahlen.
👉 Bestellmöglichkeit
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ÜBERSCHRITTEN?
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie
Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: Rechtsanwalt Dr. Christ
👉 Eine aktuelle Auswertung der BA für BILD zeigt, die Zahl der Intensivpfleger sank weniger drastisch als mehrfach berichtet. Trotzdem fehlen mindestens 4.000 Intensivbetten im Vergleich zu vor einem Jahr, anderen Quellen zufolge über 6.000!
👉 Noch vor wenigen Tagen berichtete BILD: "6300 Intensivbetten und 10% weniger Intensivkräfte als vor einem Jahr".
👉 Ein ganz anderes Bild zeichnet das Deutsche Krankenhausinstitut: angeblich betreffen die Abwanderungen in gut einem Drittel der Kliniken bis zu 5 % des Intensivpflegepersonals und in knapp 30 % der Intensivbereiche zwischen 5 – 10 % der Pflegekräfte.
👉 Im Rubikon stellte vor wenigen Tagen Winnie Schneider den Intensivbettenschwund umfassend dar. Klar scheint: es fehlen viele Betten, aber es fehlen kaum Intensivpfleger. Weshalb werden in der angeblich schlimmsten Pandemie aller Zeiten nicht zusätzliche Betten geschaffen, sondern stattdessen tausende Betten abgebaut?
Aktuell zu diesem ThemaAm 18. Dezember 2021 erscheint
„ D i e I n t e n s i v - M a f i a "
von Tom Lausen, Walter van Rossum, Alexander Christ und Matthias Burchardt
🟥 Pünktlich zur nächsten faschistoiden Lockdown-und-Entrechtungs-Welle erscheint der kommende Bestseller und 8. Teil der Corona-Aufklärungsoffensive des Rubikon-Verlages.
Die Idee zu diesem Buch hatte ich bereits im Frühjahr, als Tom Lausen anläßlich eines Treffens der Anwälte für Aufklärung seine spektakulären Rechercheergebnisse vorstellte.
🟥 Vier Autoren, vier ganz unterschiedliche Blickwinkel: Alexander Christ beleuchtet die juristischen Fehlinterpretationen und fehlende juristische Fertigkeiten des Corona-Hygieneregimes. Walter van Rossum erzählt die Geschichte der Intensivbetten-Lüge nach. Tom Lausen erläutert seine Recherchen. Und Matthias Burchardt schließt klug mit einer Betrachtung zur Macht der Zahlen.
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Bild
So viele Intensivpfleger gibt es wirklich
Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sagen, wie viele Pfleger es in Deutschland gibt.
Gestern Abend live, wer es verpaßt hat, kann es sich 👉 hier 👈 ansehen
!Narrative #73 - Tom Lausen
„ I n t e n s i v z a h l e n “
Videolinks:
👉 OVALtube
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Das Buch
„ D i e I n t e n s i v - M a f i a "
von Tom Lausen, Walter van Rossum, Alexander Christ und Matthias Burchardt erscheint am 18. Dezember 2021
Die Idee zu diesem Buch hatte ich bereits im Frühjahr, als Tom Lausen anläßlich eines Treffens der Anwälte für Aufklärung seine spektakulären Rechercheergebnisse vorstellte.
Vier Autoren, vier Blickwinkel:
🔺 Alexander Christ beleuchtet die juristischen Fehlinterpretationen des Corona-Hygieneregimes.
🔺 Walter van Rossum erzählt die Geschichte der Intensivbetten-Lüge nach.
🔺 Tom Lausen erläutert seine detailreichen Recherchen.
🔺 Matthias Burchardt schließt klug mit einer Betrachtung zur Macht der Zahlen.
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