Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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🏛 AKTUELL
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT WEIST KLAGEN AB

👉 Zur Veröffentlichung der Nachricht durch das BVerfG bei Twitter:
https://twitter.com/bverfg/status/1465599241397620741?s=12

👉 Zur Entscheidung:
http://www.bverfg.de/DE/bvg21-101

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Artikel 20 Absatz 4 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Von der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz sind wohl keine Entscheidungen zu erwarten. Entscheidende Konferenz ist erst für den 9.12. geplant!

❗️ Der gestrige Tag, an dem das BVerfG 2 Entscheidungen zur sog. "Bundesnotbremse" verkündet hat, war m. Ansicht nach d. schwärzeste Tag in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das höchste dt. Gericht hat seine Aufgabe, die Grundrechte gegen jegliche Einschränkungen zu schützen & das Handeln der Regierung kritisch zu kontrollieren, vollständig aufgegeben.

👉 Nun wird erwartet, daß die Reg. schnell weitergeh. Freiheitseinschränkungen beschließen wird, nachd. sich d. Regierung durch d. BVerfG bestätigt sehen darf. Allerdings wohl noch nicht in d. anstehenden Ministerpräs.-Konferenz. Entscheidungen werden erst im Treffen am 9.12. erwartet.

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👉 Hier geht es zum Artikel in der EpochTimes!
👉👉‼️Arbeitsverweigerung, Intransparenz, Befangenheit und Parteilichkeit. Das Bundesverfassungsgericht ist arbeitsunfähig.

▪️ Die gestrigen Entscheidungen des BVerfG haben eines klar erwiesen: dieses Gericht will seinen Auftrag, dir Grundrechte zu schützen, nicht erfüllen. In beispielloser Weise hat der Erste Senat ohne mündliche Verhandlungen über zwei Fälle entschieden, die sich im Rahmen der sog. "Bundesnotbremse" abspielten. Den Klägern und ihren anwaltlichen Vertretern wurde also noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, ihre Rechtsauffassung vor Gericht genauer darzulegen.

▪️ Ich teile den Bericht in der EpochTimes. Dort kommt der Anwaltskollege Dr. Uwe Lipinski zu Wort und fordert überzeugend "Das kann unmöglich das letzte Wort sein!" Ich möchte ihm zustimmen, jedoch glaube ich: das war das letzte Wort. Wie im Falle der Bremer OVG Entscheidung zum Versammlungs- und Demonstrationsrecht dürfte mit dieser Entscheidung eine endgültige Festlegung des BVerfG erfolgt sein.

‼️ Von diesem Gericht, das nunmehr seine Arbeitsunfähigkeit unter Beweis gestellt hat, ist in dieser Besetzung wohl nur noch Arbeitsverweigerung zu erwarten.

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OTTO SCHILY: IMPFPFLICHT IST SCHLICHT VERFASSUNGSWIDRIG

Daß ich das noch erleben darf: Otto Schily, der ehemalige Innenminister, erinnert sich mit 89 Jahren an seine Prinzipien und schreibt in einem Gastbeitrag für die WELT Klartext.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

"In einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie darf sich der Staat nicht anmaßen, dem einzelnen Menschen eine bestimmte ärztliche Behandlung aufzuzwingen, das gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass es sich um neu entwickelte Impfmethoden handelt, deren Langzeitfolgen nach einem relativ kurzen Zeitabschnitt der Anwendung keineswegs abschließend verlässlich beurteilt werden können. Eine allgemeine Impfpflicht ist schlicht verfassungswidrig."

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus235395056/Otto-Schily-Die-Impfpflicht-eine-verfassungswidrige-Anmassung-des-Staates.html

👉 Leseempfehlung!

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Am Tag 2 nach dem Verlust der Grundrechte bin ich persönlich, offen gestanden, noch immer im Schockzustand. Auch wenn man ja tatsächlich damit hatte rechnen müssen, erschreckend ist die Art, mit der das BVerfG die Entscheidung begründet hat, nämlich inhaltlich gar nicht. Einziger Bezugspunkt: die große Gefahr...

t.me/RA_Christ

Drei Kommentare nehmen genau darauf Bezug und stellen fest:
▪️ Das BVerfG ist zum Erfüllungsgehilfen der Regierung verkommen.
▪️ Die Entscheidung läßt jede sachliche Abwägung vermissen und fokussiert sich nur auf die große Gefahr der vorgeblichen Pandemie.

👉 Hier geht es zum Kommentar in der Neuen Züricher Zeitung

👉 Hier geht es zum Kommentar in der Wochenzeitung DIE ZEIT

👉 Kommentar in der WELT

‼️ Nochmal zur Klarstellung: Die Entscheidung des BVerfG gibt die Rechtsauffassung des Ersten Senates wieder. Nur weil das BVerfG, ein parteipolitisch besetztes Gericht, dessen Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen mit dem Bundeskabinett der Kanzlerin zu Abend essen, diese Rechtsansicht äußert, bedeutet dies nicht, daß das Regierungshandeln als rechtmäßig oder mit den Menschenrechten im Einklang zu qualifizieren ist. Dies wird an anderem Ort zu entscheiden sein, vor einem internationalen Gericht etwa, das sich mit den Verbrechen gegen die Menschheit befassen wird.

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🔻Aktuelle Information
Arbeitnehmer können sich bis März 2022 telefonisch krankschreiben lassen🔺

▫️ Befristet bis 31. März 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
▫️ Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
▫️ Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

👉 Wo kann man es nachlesen?
▫️ Gemeinsamer Bundesausschuß
▫️ Meldung bei n-tv

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Polizeigewerkschaft: "Wir wollen keine Impfpflicht für Berliner Polizisten"

👉 Die Forderung nach einer Impfpflicht ist laut dem Landesvorsitzenden Pfalzgraf verfassungswidrig. Außerdem verweist er auf die hohe Impfquote in der Behörde.

👉 Der Vorsitzende der Berliner Polizeigewerkschaft meldet sich mit einer bedeutsamen Aussage zu Wort. Die Polizisten werden voraussichtlich zusammen mit den Soldaten die ersten sein, die mit der verfassungswidrigen Impfpflicht konfrontiert werden. Diese Rückendeckung durch die Polizeigewerkschaft ist wichtig!

👉 Zum Bericht in der

Berliner Zeitung

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Die aktuelle Frage ...

Wann werden Geimpfte wieder zu Ungeimpften


🔸 Tatsächlich stellt sich diese Frage: wie lange ist ein Impfnachweis gültig? Nach einer Ansicht nur 6 Monate. Nach anderen Angaben 9 Monate. Das "Digitale Impfzertifikat" läuft nach genau 12 Monaten aus. Danach gilt allerdings der Nachweis im gelben Impfheft weiterhin.

🔸 Die Wirkung der "Impfstoffe" hingegen läßt bereits nach 2 Monaten nach, dies schwankt stark in Abhängigkeit vom verwendeten Herstellerpräparat. Die Unsicherheit darüber, wie lange ein Geimpfter den Status "geimpft" berechtigterweise führen kann, ist also (gewollt) groß.

🔸 Wichtig dabei: Boostern verlängert die Geltungsdauer des Status "geimpft" offensichtlich nicht!

👉 Meine Vermutung: Der Gesetzgeber wird dies alsbald in der Weise regeln, daß künftig nach maximal 9 Monaten der Geimpften-Status ausläuft und jeder, der diesen Status beibehalten möchte, im Rahmen einer Karenzfrist von drei Monaten (ab Monat 6) für eine erneute "Vollimunisierung" (Erst- und Zweitimpfung oder Einmalimpfung je nach Präparat) wird sorgen müssen.

👉 Hier geht es zu den Quellen:
6 Monate Grundrechte retten
9 Monate Focus
12 Monate Stuttgarter Zeitung
Scholz' Pläne Die Welt

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Aktualisiert
Tag der Proteste gegen Impfzwang
Samstag, 4. Dezember 2021


Ein ereignisreicher Tag steht bevor! In Österreich versammeln sich die Menschen in Wien. In Deutschland ist Frankfurt das Zentrum der Proteste. Zudem gibt es lokal viele Solidaritätskundgebungen mit Österreich und gegen die skandalösen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die die Grundrechte in Deutschland beseitigen sollen.

Frankfurt
👉 BILD
👉 ZEIT
👉 Frankfurter Neue Presse
👉 Frankfurter Rundschau
👉 https://t.me/HolgerFischerRA/2878
👉 https://t.me/europeansunited/28467

Wien
👉 #Wi1204
👉 https://t.me/alexander_ehrlich/7114
👉 https://t.me/polifa_channel/4201
👉 LIVE: https://dlive.tv/AperioMedia
👉 LIVE: https://www.youtube.com/c/AperioReport

Hamburg, Biberach...
👉 https://t.me/Haintz/17343

Berlin
👉 https://t.me/DemokratischerWiderstandTelegram/1703
👉 https://t.me/DemokratischerWiderstandTelegram/1711

Düsseldorf Studentendemo
👉 https://t.me/querdenken_211/5152

Zudem findet heute die 2. Pathologie-Konferenz statt.
👉 Zum Kanal mit weiteren Hinweisen

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Die 2. Pathologie-Konferenz
04.12.2021 ab 17:00 Uhr

Die Meldungen über gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zu Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den aktuellen Impfungen gegen Covid-19 reißen nicht ab. Besteht hier ein kausaler Zusammenhang zwischen den schweren gesundheitlichen Schäden und Todesfällen und der zuvor verabreichten Impfung gegen Covid -19, der sich pathologisch nachweisen lässt?

Der Link zum Livestream, wird später im Telegram-Kanal und auch hier veröffentlicht:
http://www.pathologie-konferenz.de

➥ Hier geht's zum Stream bei Odysee

➥ Hier geht's zum Stream bei Dlive

@PathologieKonferenz
2. Pathologie-Konferenz läuft inzwischen und zeigt bereits jetzt, welche Schäden die gespritzten Stoffe im menschlichen Körper auslösen können.

👆 Die Links zu den Live Streams finden sich im obigen Post! 👆

▶️ Es lohnt sich, sich noch einzuwählen!

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Keine "Rote Linien" mehr?
Meine persönliche rote Linie ist bereits überschritten!


"Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei all dem, was zu tun ist. Es gibt nichts, was wir ausschließen. Das kann man während einer Pandemie nicht machen. Der Schutz der Gesundheit der Bürger:innen steht über allem", sagt Olaf Scholz in der ZEIT.

Hier erleben wir den Beginn eines Staatsstreiches der Politikerkaste, angeführt von einer enthemmten SPD, die alles alles vergessen zu haben scheint, was ihre Politiker und die Politiker aller anderen Parteien in den Jahrzehnten seit dem Nationalsozialismus hätten gelernt haben müssen.

Niemals, NIEMALS!, steht der Schutz der Gesundheit über allem!
Über allem steht
♦️ die MENSCHENWÜRDE,
♦️ die FREIHEIT,
♦️ die FREIE SELBSTBESTIMMUNG,
♦️ die MEINUNGSFREIHEIT,
♦️ das DEMONSTRATIONSRECHT,
♦️ das RECHT AUF ARBEIT
und vor allem
♦️ das Grundrecht auf KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT vor staatlichen Hygieneexzessen!


Diese Regierung hat sich bereits disqualifiziert, bevor sie steht...
NEIN ZU TOTALITARISMUS!

👉 Hier geht es zu meinem Tweet:
https://twitter.com/acundp/status/1467047482387537926?s=12

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🔻 Sonntagslektüre 🔺

Vor wenigen Tagen hatte ich die Gelegenheit, meine Gedanken und eine juristische Bewertung zur gegenwärtigen Diskussion um eine mögliche Impfpflicht in einem großen, zweiseitigen Exklusivinterview darzulegen.

ZWEI ANWÄLTE IM INTERVIEW
Debatte um Impfpflicht: „Hanebüchene Vorschläge, unmoralischer Druck“

Lange hieß es seitens der Politik, eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus werde es nicht geben. Nun werden immer mehr Stimmen aus Politik, Medizin und seitens der Arbeitgeberverbände laut, die eine Impfpflicht befürworten. Epoch Times sprach mit zwei Rechtsanwälten über das Thema.

Und hier die Onlineausgabe des Interviews mit meinem Kollegen Dr. David Schneider-Addae-Mensah und mit mir, Dr. Alexander Christ:
👉 Zum Interview
Zur Gesamtausgabe der Zeitung:
👉 Zum Zeitungsshop der Epoch Times

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NRW-Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese (SPD) für das Hochsauerland will impfunwilligen Hausärzten die Zulassung entziehen lassen ❗️

👉 Der Wahnsinn treibt immer skurrilere Blüten: nun fällt der schon früher mit grundrechtsfeindlichen Aussagen aufgetretene SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese aus NRW erneut negativ mit einem Vorschlag auf, der die "Berufsverbote-Idee" auf eine neue Ebene hebt.

👉 "Ärzte haben einen Versorgungsauftrag - und das Impfen gehört dazu", sagte der Politiker aus Brilon der Westfalenpost (online und Montagausgabe). Wer seiner Pflicht nicht nachkomme, müsse mit Konsequenzen rechnen. Wiese ist derzeit kommissarisch gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der SPD.

👉 Hier geht es zu der (fast) unglaublichen Nachricht:
Westfalenpost

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Forwarded from Die entfesselte Kamera
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Unrechtmäßige Entscheidungen haben keine Gültigkeit!

Frankfurt, 6. Dezember 2021
Solidaritätsdemos mit Australien und Österreich. Die Veranstaltungen wurden nach kurzer Zeit unverhältnismäßig aufgelöst.
Aber nicht mit UNS!

Redner im Video bei SOS from Australia:
https://t.me/RA_Ludwig
https://t.me/HolgerFischerRA

Ihr wollt die entfesselte Kamera unterstützen? Freiwillige Spenden an folgendes Konto:
Betreff: Schenkung
Dominik Stapf
IBAN: DE68795700240017635405
BIC: DEUTDEDB795
Paypal: dominikstapf@web.de
DANKE an ALLE https://t.me/dominikstapf
Noch eine fundamentale Kritik am Bundesverfassungsgericht, und eine, die nachhallen wird:

"Ungläubig, empört und zornig" - Heribert Prantl sieht das Grundgesetz durch Karlsruhe "unter Pandemievorbehalt" gestellt.

👉 Auf die Frage, wie der renommierte Journalist die Beschlüsse des BVerfG zur "Bundesnotbremse" bewertet, antwortet Prantl:
"Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung."

👉 Auf die Frage, was er an den Beschlüssen positiv finde, sagt Prantl:
"Geben Sie mir eine Lupe."

👉 Hier geht es zum Interview in der Berliner Zeitung!

Mein Kommentar:
Die massive Kritik an den "Bundesnotbremse"-Beschlüssen, generell am Bundesverfassungsgericht und seiner Amtseinführung, reißt nicht ab. Der Erste Senat hat nicht nur sich selbst vollständig diskreditiert, nein, auch die Glaubwürdigkeit des gesamten Gerichtes ist fundamental beschädigt. Wenn das höchste Gericht die Grundrechte nicht mehr schützt, können das nur noch die Bürger selbst tun.

Es bleibt dann nur noch Artikel 20 IV des Grundgesetzes...


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🔻Aktuelle Information
Deutsche Bahn läßt "3G" von Zugbegleitern ab Mittwoch kontrollieren🔺

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▫️ Von Mittwoch an sollen auch Schaffnerinnen und Schaffner der Deutschen Bahn stichprobenartige Kontrollen von 3-G-Nachweisen durchführen.

▫️ Fahrgäste ohne Beleg für Test, Impfung oder Genesung (3 G) sollen "diskret und höflich" gebeten werden, am nächsten Knotenbahnhof auszusteigen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine interne Dienstanweisung der DB Regio. Bei Weigerungen solle die Bundespolizei hinzugezogen werden.

▫️ Einer Sprecherin der Deutschen Bahn zufolge fanden Kontrollen zwar bereits seit der Einführung der 3-G-Regel statt, sie wurden jedoch bisher nicht von Schaffnern durchgeführt. "Im Nahverkehr haben wir mit den Betriebsräten vereinbart, in RE- und RB-Zügen auch die Kundenbetreuerinnen und -betreuer in die 3-G-Prüfung zu involvieren. Sicherheitspersonal wird das Zugpersonal unterstützen", sagte die Sprecherin. (07.12.2021)

Quellen:
👉 Die Bahn
👉 SZ

▫️ Meine Auffassung: Damit werden hoheitliche Aufgaben auf privates Personal ohne medizinische Kenntnisse ausgegliedert. Beides ist unzulässig. Die Bahn unterliegt als Monopolist im Nah- und Fernverkehr einer Beförderungspflicht und darf keinesfalls Personen von einer Beförderung ausschließen.

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Rückblick
2. Pathologie-Konferenz: weitere starke Hinweise auf massive Nebenwirkungen der "Impfstoffe" bei Obduzierten gefunden

👉 Starke Hinweise deuten auf eine Turbo-Krebs-Entwicklung nach der Injektion und eine erhebliche, möglicherweise längerfristige Unterdrückung des natürlichen Immunsystems hin.

👉 "Aspiration" beim Impfen nicht nötig? Doch: Es muß vor Applikation des Impfstoffs sichergestellt sein, daß kein Blutgefäß getroffen worden ist, weil sonst Blutgefäße geschädigt werden und die Substanzen ins Blut gelangen können (Prof. Burkhardt).

👉 Impfung kann sich wie eine massive Virusinfektion im Körper auswirken (Prof. Lang).

👉 Häufig fehlende Aufklärung: Ohne ordnungsgemäße Aufklärung ist eine informierte Einwilligung nicht möglich, daher ist die Impfung eine Körperverletzung mit entsprech. Haftungsfolgen für den Impfarzt (RA Becker).

👉 Derzeit offiziell 1.800 Todesfälle, 21.000 schwere Nebenwirkungen und insgesamt 172.000 Nebenwirkungen in Deutschland in möglichem Zusammenhang mit der Corona-Impfung (Prof. Bergholz).

👉 Wer die 2. Pathologie-Konferenz am vergangenen Samstag verpaßt hat, kann sich hier die wichtigsten Ergebnisse ansehen:
▫️ Critical News
▫️ Pathologie-Konferenz
▫️ English: Pathology Conference

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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Heute:
AG Stuttgart und der unsägliche § 201 StGB

Einer auf Demonstrationen in „Mode“ gekommenen Unart, wonach Beamte von Teilnehmern einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gem § 201 StGB vorwerfen, wurde heute ein weiterer Riegel vorgeschoben.

Das Gericht bestätigte und verfestigte damit die Entscheidung u.a des LG Osnabrück v. 24.09.2021 und sprach den Mandanten frei.

Eine wichtige Entscheidung für alle Versammlungen und deren Teilnehmer.

Am Ende berichte ich noch von einem amüsanten „Fun fact“ 😉

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
Interessanter Artikel im Multipolar Magazin, der etwas Zeit zu lesen benötigt, sich aber sehr lohnt:

Faktencheck: Sind die mRNA-Injektionen Impfungen oder Gentherapie?

▪️ Paul Schreyer geht der Frage in einem ausführlichen Faktencheck nach, ob die Annahme zutreffend ist, mRNA-Präparate, wie das von Biontech, als "Impfstoffe" bezeichnen zu können oder ob es sich richtigerweise um eine "Gentherapie" handelt.

▪️ Er zieht das Fazit, die Bezeichnung von mRNA-Präparaten als Impfstoffe basiert auf einer politischen Definitionsänderung, die ohne parlamentarische Debatte und versteckt in einem 72-seitigen Änderungsantrag vor 12 Jahren beschlossen wurde.

▪️ Die beiden Beschlüsse der EU-Kommission und des Bundestages von 2009 ermöglichen es den Herstellern von mRNA-Präparaten, die strengere gesetzliche Regulierung für Gentherapeutika zu umgehen, solange sie erklären können, dass die Mittel sich gegen Infektionskrankheiten richten.

▪️ Faktisch handelt es sich jedoch um Gentherapie beziehungsweise um ein gentechnisches Medikament.

👉 Aus meiner Sicht ein sehr guter & lesenswerter Faktencheck, kenntnisreich und hervorragend recherchiert, wie bei Multipolar üblich. Qualitätsjournalismus, wie ich diesen andernorts seit langer Zeit vermisse...

👉 Zum Artikel bei Multipolar

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Aktuelle Meldung
Slowenien: Verfassungsgerichts-barkeit funktioniert und urteilt: "2G"-Regel im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig!

🔺 Das slowenische oberste Gericht hat nach einer Klage der Polizeigewerkschaft entschieden, daß die sog. "2G"-Regel für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gegen die Verfassung verstößt.

🔺 Begründung: Die Umsetzung einer "2G"-Regelung käme einer Impfpflicht gleich, und für diese fehle jegliche gesetzliche Grundlage.

🔻 Problematisch an der Entscheidung: das Gericht scheint davon auszugehen, wenn eine entspr. gesetzl. Regelung pro Impfpflicht im Land bestehe, dann könnte auch "2G" angeordnet werden. So ist wohl ein Verweis auf die unterschiedl. Situation in Österreich zu verstehen.

👉 Allerdings ist zu erkennen, daß die Verfassungsgerichtsbarkeit in Slowenien (im Unterschied zu Deutschland etwa) noch funktioniert! Die "2G"-Regel ist in Slowenien bereits seit September ausgesetzt. Nun entschied das Gericht, wohlbegründet und schlüssig, endgültig. Und erkannte logisch: wenn nur Geimpfte oder Genesene Zutritt erhalten, komme dies im Ergebnis einer Impfpflicht gleich, und das sei verfassungswidrig!

👉 Hier geht es zur Meldung: ORF

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https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3133471/