Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Neues aus der Kanzlei ❗️

Der Irrsinn erreicht einen neuen Höhepunkt:

Einem Mandanten wird vorgeworfen, als Teilnehmer einer Versammlung gegen §§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG verstoßen zu haben.

Inhalt des Vorwurfs:

Er soll eine Schutzmaske als sog. passive Waffe getragen haben !

Hier zeigt sich der komplette Irrsinn des Maskenwahns: Da trägt jemand eine Schutzmaske mit Staubfilter, was zu einem extremen Schutz für sich und andere führt. Dies ist von der Politik ja ganz offenbar auch so gewollt. Und nun macht der sich vermeintlich strafbar !

Tatsächlich gibt es eine Entscheidung des AG Hamburg aus dem Jahre 2017, wonach eine Tauchermaske als eine solche Schutzwaffe angesehen wurde.

ABER: Durch die Auflagen zum „Maskentragen“ auf Versammlungen ist ein möglicher Verstoß gegen Par. 17 vorprogrammiert, weshalb hier eine zeitgemäße Auslegung zum Schutzzweck der Norm zu erfolgen hat.

Sprich: woher sollen Teilnehmer von Demonstrationen noch eindeutig wissen, was der Versammlungsbehörde genehm ist und was nicht !

Im Übrigen: Ich mahne schon seit Monaten an, dass Polizei und Ordnungsamt bei ALLEN Versammlungen (also auch und vor allem bei Gegendemos) Verstöße gegen das Vermummungsverbot als Straftaten weniger Aufmerksamkeit zubilligen als vermeintliche Ordnungswidrigkeiten nach dem VersammlG, so dass hier abermals mit zweierlei Maß gemessen und der Rechtsordnung zuwider der Fokus gesetzt wird !

https://t.me/RASattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Eigentlich nicht Neues - denn das Verwaltungsgericht Köln hält es nicht für nötig, eine Entscheidung in dem von mir betreuten Verfahren gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Köln zur Ausweitung der Kontaktbeschränkungen auf den privaten Bereich eine Entscheidung zu treffen.

Der Eilantrag liegt nunmehr seit einer Woche bei Gericht und der Mandat hat am vergangenen Wochenende bereits einen entsprechenden Rechtsverlust hinnehmen müssen !

Ein weiteres Beispiel dafür, dass effektiver Rechtsschutz derzeit nur im Gesetz steht. Und genau das weiß die Exekutive !


https://t.me/RASattelmaier
Lauterbach im Wahn !
Ich enthalte mich hier jeglichen Kommentars....
❗️"SCHOCO" geht an den Start ❗️

Ein Projekt der Uni Köln zum Schnelltestverfahren an Kölner Schulen wird gestartet.

Ein Beleg dafür, dass es zukünftig verpflichtende Tests an Schulen geben wird. Noch ist das ganze natürlich (!) freiwillig

Lesen und staunen !

www.schoco.org


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Selbstverständlich werde ich am 1. Mai auch in München bei den Kollegen/innen vorbeischauen

@RASattelmaier
❗️Neues aus der Kanzlei❗️

Ganz offenbar hat das Verwaltungsgericht Köln den von mir betreuten Eilrechtsschutz gegen die Ausweitung der Kontaktbeschränkungen auf den privaten Raum abgelehnt !

Nur:
Bisher wurde mir die Entscheidung nicht bekannt gegeben ❗️❗️❗️

Ein Skandal, wenn die Presse da vorher Kenntnis erlangt !

Der Kollege, der den anderen Fall betreut, ist mir bekannt und hat mich freundlicherweise darüber bereits in Kenntnis gesetzt !

So funktioniert effektiver Rechtsschutz beim VG Köln !

Unglaublich !

Natürlich geht die Sache morgen - wenn ich denn dann endlich die Entscheidung habe - zum OVG !

@RASattelmaier

https://www.google.de/amp/s/www.radioerft.de/artikel/koeln-richter-bestaetigen-kontaktbeschraenkungen-882330-amp.html in
❗️Neues aus dem Gerichtsaal ❗️

Freispruch für Massnahmenkritiker in Bayern

Ein Demo-Teilnehmer war angeklagt, verfassungsfeindliche Symbole via Facebook verbreitet zu haben, Par. 86, 86a StGB. Inkl. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Mobiltelefones !

Gefunden wurde außer dem besagten Post auf FB nichts !

Nach Erlass eines Strafbefehls fand heute nach Einspruch die Hauptverhandlung statt. Ergebnis: Der besagte Post ist als erlaubte zeitgeschichtliche Darstellung i.S.d. Par. 86 Abs.3 StGB zu werten, weshalb der Mandant aus rechtlichen Gründen freizusprechen war.

Positiv: Der Vorsitzende Richter verhandelte mit ALLEN Beteiligten OHNE Maske - so wie es Par. 176 GVG vorschreibt. Gut so. Und das in Bayern !

Negativ: Derselbe Richter hatte zunächst den Strafbefehl erlassen. Hier hätte er bei entsprechendem Aktenstudium und rechtlicher Würdigung den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls ablehnen müssen ! Denn es war bereits vorher erkennbar, dass keine Strafbarkeit des Mandanten anzunehmen ist.

Ebenfalls negativ: Es drängte sich der Verdacht, dass erst die Demo-Teilnahme dazu geführt hat, dass der völlig unvorbelastete Mandant ins Visier des Staatsschutzes gelangte.

https://t.me/RASattelmaier
Ich möchte mich bei mittlerweile 25.000 Interessenten hier auf meinem Kanal ganz herzlich bedanken.🙏🏻🙏🏻🙏🏻

Gemeint sind ausdrücklich auch diejenigen, die mir gegenüber kritisch eingestellt sind.

Ich bemühe mich, hier einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der größten Demokratiekrise seit bestehen der BRD zu leisten, indem ich aufkläre, Erfahrungen weiter gebe, Tagesgeschehen kommentiere, vielleicht den ein oder anderen Tipp geben und auch ein wenig für Unterhaltung und Humor in diesen schwierigen und so ernsten Zeiten sorge.

Danke und: Bleibt mir gewogen !

https://t.me/RASattelmaier
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Strategie zur Verzögerung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren in Sachen Corona💥

Ich habe eben mit Beate Bahner telefoniert, sie hatte heute eine Verhandlung im Amtsgericht Göppingen. Trotz vorheriger Anfrage bezüglich Maskenbefreiung etc., wurde sie von der Richterin vielfach dazu aufgefordert, gefälligst eine Maske aufzuziehen.

Da sie sich geweigert hat, wurde die Verhandlung verlegt.

Nun zur Strategie:
Solange wir Maskenpflicht oder „Pandemie“ haben, sollte man die Gerichte bereits im Vorfeld darauf hinweisen, dass man nicht beabsichtigt, eine Maske zu tragen. Im Gerichtssaal gibt es hierfür keine Handhabe im Sinne der Corona-Verordnungen. Jedenfalls wäre mir keine bekannt. Im Gerichtsgebäude mag es anders aussehen.

Sowohl Anwalt als auch Verteidiger können daher mitteilen, dass sie nur ohne Maske verhandeln. Ich für mein Teil würde da noch nicht einmal medizinische Gründe anführen. Dem Gericht wird dann nichts anderes übrig bleiben, als die Verhandlung so lange zu vertagen, bis die Pandemie vorbei ist oder Masken nicht mehr nötig sind.

Folgenden Aufsatz kann man den Gerichten zusätzlich mitschicken:
https://kripoz.de/2020/11/24/der-rechtsstaat-braucht-den-freien-blick-ins-gesicht-maskerade-in-der-hauptverhandlung/

Die Gerichte haben gegen den Betroffenen oder Verteidiger keine juristische Handhabe einen Maskenzwang durchzusetzen, § 176 ff. GVG gibt hier die Regeln vor. Argument ist insbesondere § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG. Ein Richter der trotz Hinweis auf § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG alle dauerhaft mit Maske verhandeln lässt, begeht meines Erachtens einen klaren Rechtsbruch, wenn nicht sogar Rechtsbeugung.

Entwurf Befangenheitsantrag:
https://t.me/Haintz/4873

Regelmäßige Aufforderungen der Richter zum Aufsetzen einer Maske können als Nötigung bzw. Körperverletzung strafbar sein, vor allem bei Kenntnis von medizinischer Kontraindikationen. Wer solche Aufforderungen - nach Aufklärung - über die Rechtslage weiterhin tätigt, dürfte auch klar vorsätzlich handeln.

____________
Markus Haintz

https://t.me/Haintz

Art 20 GG

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Anmerkung von mir zum vorherigen Post meines geschätzten Kollegen Markus Haintz:

Ich bin tatsächlich dazu übergegangen, bei den wenigen derzeit stattfindenden Hauptverhandlungen vorher den/die Richter/in anzurufen und zu fragen, ob der Par. 176 Abs. 2 GVG - also das Vermummungsverbot vor Gericht- gilt.

Tatsächlich stelle ich fest, dass es derzeit doch noch Richter/innen gibt, die sich daran halten.

Es besteht also noch eine Resthoffnung !


https://t.me/RASattelmaier
80 Millionen Tests pro Woche !

Das ist also die Zukunft in Deutschland - es wird getestet, bis sich die Balken biegen.

Allerdings: Ohne Konzept, ohne ausreichende gesetzliche Grundlage (im IfSG) - es droht ein Chaos zu werden.

Hinzu kommt dann die mögliche digitale Erfassung der Ergebnisse - sozusagen als Eintrittskarte in alle öffentlichen und privaten Einrichtungen !

Schön neue Welt !

@RASattelmaier

https://www.welt.de/wirtschaft/article227548727/80-Millionen-Schnelltests-Es-droht-absurde-Zettelwirtschaft.html
❗️Schnelltests ab Samstag bei Aldi ❗️

Jawoll ! Endlich kommen die Test für zuhause - damit ein heiteres Durchtesten aller Familienmitglieder regelmäßig möglich ist.

Und die Freunde, die uns besuchen wollen, werden vorher auch noch schnell getestet - sonst gibt es halt kein Treffen !

Wen interessiert die vielen möglichen falschen Ergebnisse auf Grund des Tests an sich, Falschhandhabung usw.

Und dann noch was: Viele werden sicher in ihrer Panik bei einem positiven Test sofort zum Arzt, ins Krankenhaus o.ä. rennen und das Gesundheitssystem zusätzlich stark belasten !

Wer bereitet die Menschen eigentlich psychologisch auf diese Tests vor ?

Die Tagesschau oder Aldi sicherlich nicht !

@RASattelmaier

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/die-corona-schnelltests-kommen-bald-101.html
Forwarded from zwanzig4.media
2021_03_04_zwanzig4_media_Coverbild_Dr_Wolfgang_Wodarg,_Daria_Szmelter.jpg
316.9 KB
🔴 20:IV Live mit Dr. Wolfgang Wodarg, Interviewt von Daria Szmelter, heute um 19:00 Uhr

https://dlive.tv/zwanzig4.media

❗️Heute erstmals auch auf Querdenken-Tube:
https://tube.querdenken-711.de/accounts/qdtube.25103778/video-channels

Daria Live, die Gründerin von #IchLasseMichNichtImpfen, stellt nach rund einem Jahr Corona Fragen rund ums Impfen an Dr. Wolfgang Wodarg.

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