Neue Peer-Review-Studie zeigt, dass 17 % der Teenager nach der zweiten Pfizer-Impfung Herzsymptome hatten
https://www.dailyveracity.com/2023/01/13/new-peer-reviewed-study-shows-17-of-teens-had-heart-symptoms-after-second-pfizer-vaccine/
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Sonu Jaiswal, ein indischer Staatsbürger, der bei der heutigen Yeti Airlines war. Er wusste nicht, was passieren würde und war LIVE auf Facebook.
Ein Flugzeug mit 72 Menschen an Bord stürzte heute, am 15. Januar 2023, in Nepal ab.
Der Impfstatus des Piloten bleibt noch unbekannt.
Ein Flugzeug mit 72 Menschen an Bord stürzte heute, am 15. Januar 2023, in Nepal ab.
Der Impfstatus des Piloten bleibt noch unbekannt.
Nachrichtenreporterin, die im Live-Fernsehen umfiel, bestätigt, dass sie MEHRERE Impfstoffe genommen hatte
https://rumble.com/v24tg6k-news-reporter-who-stroked-out-on-live-tv-confirms-shes-had-several-vaccines.html
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News Reporter Who Stroked Out on Live TV Confirms She's Had SEVERAL Vaccines
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THE JERUSALEM POST:
„Deutsches Gericht will Holocaust-Überlebenden COVID-19-Impfstoff aufzwingen“
https://www.jpost.com/diaspora/article-728591
„Deutsches Gericht will Holocaust-Überlebenden COVID-19-Impfstoff aufzwingen“
https://www.jpost.com/diaspora/article-728591
The Jerusalem Post
German court seeks to force COVID-19 vaccine on Holocaust survivor
The court ruled to forcibly vaccinate Holocaust survivor Inna Zhvanetskaya and then commit her to a psychiatric ward.
Forwarded from Alschner.Klartext
Ein skandalöser Fall aus Baden-Württemberg, wo in einem Beschluss des Betreuungssgerichts eine Betreuung einer alten Dame beschlossen und ihre Zwangsimpfung gegen Covid-19 angeordnet wurde. “Zu ihrem Schutz”, wie es heisst.
Das ist der erste Skandal, denn die Dame will erkennbar nicht geimpft werden! Nach dem Nürnberger Kodex hat jeder Mensch das Recht, medizinische Eingriffe abzulehnen!
Ein zweiter, noch viel größerer Skandal wäre es, wenn es sich bewahrheitet, was Report24 berichtet: dass die Dame eine Überlebende des Holocaust ist. In dem, was Report24 ein “Exklusvi-Video” nennt, und was auch bei Bodo Schiffmann gesendet wurde, sagt die Dame offenbar keinen Namen (oder die Namensnennung blieb tw. unverständlich). Daher haben manche bezweifelt, ob es sich um eine Überlebende handeln könnte. Tatsächlich gibt es weitere Videos, in der die Dame ihren Namen nennt.
Der Beschluss des Gerichts gibt ein anderes Geburtsdatum an als das von der Dame genannte. Auch das verwundert, aber sollte sich klären lassen.
In jedem Fall ist die Würde des Menschen unantastbar.
Eine Person egal welchen Alters gegen ihren Willen mit einer experimentellen Substanz zu behandeln ist ein Verstoß gegen Art1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Allein das reicht, um sich über diesen Fall zu empören. Sollte die Dame zudem auch noch eine Überlebende des Holocaust sein, wie es den Anschein hat, wäre es eine einzige große Schande für die Justiz dieses Landes.
Wann kommen die Verantwortlichen zur Besinnung?
Unten teile ich dazu eine sehr vernünftige juristische Einschätzung von RA Fischer.
https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/?feed_id=26365
Das ist der erste Skandal, denn die Dame will erkennbar nicht geimpft werden! Nach dem Nürnberger Kodex hat jeder Mensch das Recht, medizinische Eingriffe abzulehnen!
Ein zweiter, noch viel größerer Skandal wäre es, wenn es sich bewahrheitet, was Report24 berichtet: dass die Dame eine Überlebende des Holocaust ist. In dem, was Report24 ein “Exklusvi-Video” nennt, und was auch bei Bodo Schiffmann gesendet wurde, sagt die Dame offenbar keinen Namen (oder die Namensnennung blieb tw. unverständlich). Daher haben manche bezweifelt, ob es sich um eine Überlebende handeln könnte. Tatsächlich gibt es weitere Videos, in der die Dame ihren Namen nennt.
Der Beschluss des Gerichts gibt ein anderes Geburtsdatum an als das von der Dame genannte. Auch das verwundert, aber sollte sich klären lassen.
In jedem Fall ist die Würde des Menschen unantastbar.
Eine Person egal welchen Alters gegen ihren Willen mit einer experimentellen Substanz zu behandeln ist ein Verstoß gegen Art1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Allein das reicht, um sich über diesen Fall zu empören. Sollte die Dame zudem auch noch eine Überlebende des Holocaust sein, wie es den Anschein hat, wäre es eine einzige große Schande für die Justiz dieses Landes.
Wann kommen die Verantwortlichen zur Besinnung?
Unten teile ich dazu eine sehr vernünftige juristische Einschätzung von RA Fischer.
https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/?feed_id=26365
Report24
Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung
Ein Gericht in Stuttgart hat einen Beschluss erlassen, der wahrscheinlich ihr Ende bedeutet ...
Forwarded from Alschner.Klartext
Ja, Herrn Fischer gibt es natürlich!
Das Ungeheurliche ist vor allem die Gleichmut oder Teilnahmslosigkeit der deutschen Bevölkerung.
Erstens versteht scheinbar nur eine Minderheit, wie hier ganz generell menschliches Verhalten paychologisch pathologisiert wird. Wer nicht der Norm entspricht und unangenehm ist (und sei es, weil jemand sein Werk in der verbleibenden Lebenszeit noch pflegen, ausbauen oder aufbereiten möchte und daher wenig Zeit für Konventionen hat), kommt “in die Klapse”. Hatten wir schon mal. Dass das möglich ist, ist erschreckend ungeheuerlich.
Und natürlich, zweitens, das fehlende Geschichtsbewusstsein. Jemand, der wie Frau Zhvanetskaya einmal unter Gefahr für ihr Leben unter deutscher Gewalt gelitten hat, hat das Recht (noch mehr als jeder andere) von Zwangsmaßnahmen verschont zu bleiben. Erst recht von solchen experimenteller Natur. Dass dies dem Deutschen Michel nicht sofort klar wird, ist das Ungeheuerlich-Geschichtsvergessene.
Das Ungeheurliche ist vor allem die Gleichmut oder Teilnahmslosigkeit der deutschen Bevölkerung.
Erstens versteht scheinbar nur eine Minderheit, wie hier ganz generell menschliches Verhalten paychologisch pathologisiert wird. Wer nicht der Norm entspricht und unangenehm ist (und sei es, weil jemand sein Werk in der verbleibenden Lebenszeit noch pflegen, ausbauen oder aufbereiten möchte und daher wenig Zeit für Konventionen hat), kommt “in die Klapse”. Hatten wir schon mal. Dass das möglich ist, ist erschreckend ungeheuerlich.
Und natürlich, zweitens, das fehlende Geschichtsbewusstsein. Jemand, der wie Frau Zhvanetskaya einmal unter Gefahr für ihr Leben unter deutscher Gewalt gelitten hat, hat das Recht (noch mehr als jeder andere) von Zwangsmaßnahmen verschont zu bleiben. Erst recht von solchen experimenteller Natur. Dass dies dem Deutschen Michel nicht sofort klar wird, ist das Ungeheuerlich-Geschichtsvergessene.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Neues aus dem Fall Zhvanetskaya: Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinlick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Canstatt einstweilen, also bis zur Entcheidung über die Beschwerde, ausgesetzt.
Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen.
Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Daa Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten.
Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.
Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen.
Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann und legen es dem Gericht auf den Tisch.
Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen.
Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Daa Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten.
Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.
Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen.
Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann und legen es dem Gericht auf den Tisch.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine erste Stellungnahme - 2. Teil
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
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‼️ Der Fall Inna Zhvanetskaya: Eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin, die aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Canstatt - gegebenenfalls mit Polizeigewalt und Zwang - psychiatrisiert und gegen Covid geimpft werden soll.
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe.
Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.
🌹 Hier ein wichtiger und sehr schöner Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.2023
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/8Gqnj01Tmmo
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️Twitter: https://twitter.com/bahner_beate
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe.
Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.
🌹 Hier ein wichtiger und sehr schöner Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.2023
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/8Gqnj01Tmmo
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
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Forwarded from Alschner.Klartext
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Massive Fire caught on video from the blast from the gas pipeline connecting Lithuania and Latvia.
Public broadcaster LRT reports that the entire town of Pasvalys, located in northern Lithuania, has evacuated due to the situation.
Public broadcaster LRT reports that the entire town of Pasvalys, located in northern Lithuania, has evacuated due to the situation.
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Bei einer bedürfnisorientierten Haltung verstehen die Tiere Humor, sind freundlich und verstehen Spaß.
Und wie ist das mit dem Menschen ?...
Und wie ist das mit dem Menschen ?...