Definitionen zu:
- Nötigung
- Körperverletzung
- Diskriminierung
Quelle Bildschirmfotos: Köbler Juristisches Wörterbuch; gibt es für ca. 30 Euro im Buchhandel und kann einem sehr weiterhelfen.
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Quarantäne-Klagen werden abgewiesen
https://www.radioherford.de/nachrichten/kreis-herford/detailansicht/verwaltungsgericht-minden-weist-quarantaene-klagen-ab.html
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Die Bundesregierung setzt heimlich Gesetze und Verordnungen für Covid-19-Impfstoffe außer Kraft
Die Bundesregierung hat heimlich, still und leise essentielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten Covid-19-Impststoffe außer Kraft gesetzt. Im beigefügten Beitrag könnt Ihr eine Übersicht dessen, was einmal galt und was jetzt plötzlich nicht mehr gelten soll nachlesen.
Heimlich, still und leise und im Windschatten weltweiter Krisen hat die Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken in Form von Gesetzen und Verordnungen was Arzneimittel anbelangt, abgeschafft.
Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen wurde eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Teil 1
§ 3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verordnungen und Gesetze außer Kraft, angefangen beim Arzneimittelgesetz:
§ 8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel). Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden und sind auch im Verkehr.
§ 10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden.
§ 11 AMG (Packungsbeilage)
Covid-19--Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage
§ 11a AMG (Fachinformation)
Covid-19-Impfstoffe benötigen auch keine Fachinformation
§ 21 AMG (Zulassungspflicht)
Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.
§43 AMG (Apothekenpflicht)
Covid-19-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
§47 AMG (Vertriebswege)
Covid-19-Impfstoffe dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie Großhandel, Apotheke, Arzt ,Patient in den regulären Verkehr gebracht werden.
§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden.
§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht werden.
§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§73a AMG (Ausfuhr)
Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
§78 AMG (Preise)
Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und Patentgefahr)
§84 AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht.
§94 AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht. (was ja bereits bekannt war)
Punkte der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) werden folgende umgangen:
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Auch hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Fortsetzung Teil 2
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Die Bundesregierung hat heimlich, still und leise essentielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten Covid-19-Impststoffe außer Kraft gesetzt. Im beigefügten Beitrag könnt Ihr eine Übersicht dessen, was einmal galt und was jetzt plötzlich nicht mehr gelten soll nachlesen.
Heimlich, still und leise und im Windschatten weltweiter Krisen hat die Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken in Form von Gesetzen und Verordnungen was Arzneimittel anbelangt, abgeschafft.
Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen wurde eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Teil 1
§ 3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verordnungen und Gesetze außer Kraft, angefangen beim Arzneimittelgesetz:
§ 8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel). Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden und sind auch im Verkehr.
§ 10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden.
§ 11 AMG (Packungsbeilage)
Covid-19--Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage
§ 11a AMG (Fachinformation)
Covid-19-Impfstoffe benötigen auch keine Fachinformation
§ 21 AMG (Zulassungspflicht)
Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.
§43 AMG (Apothekenpflicht)
Covid-19-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
§47 AMG (Vertriebswege)
Covid-19-Impfstoffe dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie Großhandel, Apotheke, Arzt ,Patient in den regulären Verkehr gebracht werden.
§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden.
§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht werden.
§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§73a AMG (Ausfuhr)
Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
§78 AMG (Preise)
Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und Patentgefahr)
§84 AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht.
§94 AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht. (was ja bereits bekannt war)
Punkte der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) werden folgende umgangen:
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Auch hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Fortsetzung Teil 2
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Teil 2
§ 4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verordnungen aus. Fangen wir an beim Arzneimittelgesetz (AMG):
§13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Herstellungserlaubnis produziert werden.
§15 AMG (Sachkenntnis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate herstellen kann.
§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden. (deckt sich eigentlich fast mit § 15 AMG)
Sehen wir uns an, was die neue Regelung unter § 4 MedBVSV der Bundesregierung mit der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer Kraft gesetzt:
§3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§4 AMWHV (Personal)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden. (sehr vertrauenerweckend)
§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden.
§15 AMWHV (Kennzeichnung)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Kennzeichnung produziert werden.
§16 AMWHV (Freigabe)
Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht werden.
§17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne die Freigabe in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.
§22 - 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für Covid-19-Impfstoffe entfallen mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde alle genannten Vorschriften.
§ 5 der MedBVSV regelt das Transfusionsgesetz (TFG) Hier wurden folgende Bestimmungen über den Haufen geworfen:
§4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, dürfen Blut spenden. (Trotz der ungewissen Datenlage wo denn die mRNA der Präparate im Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)
§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
Außerdem werden diejenigen, die mit einem sogenannten Covid-19-Impfstoff geimpft wurden in Einzelfällen dazu aufgefordert, eine Blutspende zu Forschungszwecken abzugeben.
Man kann also festhalten, dass durch die von der Bundesregierung verordnete MedBVSV viele Punkte langjähriger und gängiger medizinischer Standards in Bezug auf Arzneimittel abgeschafft wurden wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorgehensweise dienen soll, sollte schnellstmöglich geklärt werden denn Vertrauen schaffen diese neuen Standards eher weniger als mehr.
Quellen:
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310
(5) https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116
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§ 4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verordnungen aus. Fangen wir an beim Arzneimittelgesetz (AMG):
§13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Herstellungserlaubnis produziert werden.
§15 AMG (Sachkenntnis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate herstellen kann.
§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden. (deckt sich eigentlich fast mit § 15 AMG)
Sehen wir uns an, was die neue Regelung unter § 4 MedBVSV der Bundesregierung mit der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer Kraft gesetzt:
§3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§4 AMWHV (Personal)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden. (sehr vertrauenerweckend)
§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden.
§15 AMWHV (Kennzeichnung)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Kennzeichnung produziert werden.
§16 AMWHV (Freigabe)
Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht werden.
§17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne die Freigabe in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.
§22 - 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für Covid-19-Impfstoffe entfallen mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde alle genannten Vorschriften.
§ 5 der MedBVSV regelt das Transfusionsgesetz (TFG) Hier wurden folgende Bestimmungen über den Haufen geworfen:
§4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, dürfen Blut spenden. (Trotz der ungewissen Datenlage wo denn die mRNA der Präparate im Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)
§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
Außerdem werden diejenigen, die mit einem sogenannten Covid-19-Impfstoff geimpft wurden in Einzelfällen dazu aufgefordert, eine Blutspende zu Forschungszwecken abzugeben.
Man kann also festhalten, dass durch die von der Bundesregierung verordnete MedBVSV viele Punkte langjähriger und gängiger medizinischer Standards in Bezug auf Arzneimittel abgeschafft wurden wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorgehensweise dienen soll, sollte schnellstmöglich geklärt werden denn Vertrauen schaffen diese neuen Standards eher weniger als mehr.
Quellen:
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310
(5) https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116
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Interessante Gesetze, die es hier gibt in Bezug auf die Haftungsfrage der Parteien und unsere Verantwortung für das was hier in diesem Lande passiert …. Vorgetragen von Herrn Claus
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Berlin 08.04.22
Teil 1
Rechtsanwalt Harald Vogler erzählt von einem Justizfall, der selten so gut ausgeht,
er gewann gestern hier in Berlin das Strafverfahren mit Freispruch!
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", warf man dem Mandanten vor.
Teil 2:
https://t.me/bettinagorzolla/12104
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Rechtsanwalt Harald Vogler erzählt von einem Justizfall, der selten so gut ausgeht,
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Kunsthochschule Weißensee pocht auf Hausrecht und knickt dann ein
Die Hochschulleitung gibt nach der folgenden Argumentation vor dem Verwaltungs-Gericht Berlin ihre bisherige Haltung: 3G + Maske für die Betretung im Rahmen eines vermeintlichen Hausrechts auf!
"Aus dem Hausrecht kann erst recht keine Grundlage abgeleitet werden, die vom Antragsteller verlangten, Gesundheitsdaten zu erheben und zu verarbeiten. Auch hierfür fehlt es an einer Rechtsgrundlage, da die vom Infektionsschutzgesetz vorgesehene Ermächtigungsgrundlage und deren Übergangsfristen seit dem 01.04.2022 abgelaufen sind.
Es liegt hiernach ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG vor. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem das Recht der Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit, namentlich das Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinungsweise selbst zu bestimmen. Damit ist auch das Recht zur Bestimmung der eigenen Kleidung als einem Element der äußeren Persönlichkeitsdarstellung grundrechtlich geschützt.”"
Wer sich für seine Rechte einsetzt kann auch gewinnen!
Link zum Artikel hier!
@Maskenverbot, Erfahrungen und Diskussion @maskeradefrei
Die Hochschulleitung gibt nach der folgenden Argumentation vor dem Verwaltungs-Gericht Berlin ihre bisherige Haltung: 3G + Maske für die Betretung im Rahmen eines vermeintlichen Hausrechts auf!
"Aus dem Hausrecht kann erst recht keine Grundlage abgeleitet werden, die vom Antragsteller verlangten, Gesundheitsdaten zu erheben und zu verarbeiten. Auch hierfür fehlt es an einer Rechtsgrundlage, da die vom Infektionsschutzgesetz vorgesehene Ermächtigungsgrundlage und deren Übergangsfristen seit dem 01.04.2022 abgelaufen sind.
Es liegt hiernach ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG vor. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem das Recht der Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit, namentlich das Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinungsweise selbst zu bestimmen. Damit ist auch das Recht zur Bestimmung der eigenen Kleidung als einem Element der äußeren Persönlichkeitsdarstellung grundrechtlich geschützt.”"
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reitschuster.de
Kunsthochschule Weißensee pocht auf Hausrecht und knickt dann ein Streit um Corona-Maßnahmen in Berlin
Weiterhin berufen sich öffentliche und private Einrichtungen auf ihr Hausrecht und verhängen eigenständig Corona-Regelungen. Doch das rechtliche Vorgehen gegen diese Selbstermächtigung lohnt, da eine Rechtsgrundlage fehlt. Von Mario Martin.
Körperverletzung durch Maskentragen - eine rechtliche Bewertung des KRiStA e.V.
Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht hier eine mögliche Sichtweise der rechtlichen Bewertung der Anordnung und Durchsetzung von Maskenpflichten. Der Aufsatz setzt sich ausführlich mit den gesundheitlichen Folgen des Maskentragens auseinander.
Link zum Artikel: hier!
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Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht hier eine mögliche Sichtweise der rechtlichen Bewertung der Anordnung und Durchsetzung von Maskenpflichten. Der Aufsatz setzt sich ausführlich mit den gesundheitlichen Folgen des Maskentragens auseinander.
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KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Körperverletzung durch Masken?
Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder...
Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
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Die allgemeine Impfpflicht ist vorerst vom Tisch!
Ein großartiger Erfolg.
Aber trotzdem gibt es bereits eine Teil-Impfpflicht in Deutschland gegen Corona.
Wir dürfen die Betroffenen und insbesondere auch zukünftig Betroffene nicht im Stich lassen.
Ich werde daher die bereits fertige Verfassungsbeschwerde um modifizieren lassen und mit/für eine
Person aus der Pflege-/Gesundheitswesen eine Verfassungsbeschwerde einreichen!
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Keinen Millimeter Boden werden wir preisgeben.
Deutschland immer zuerst!
Tim K.
https://t.me/timmkellner
Wir geben nicht nach!
https://t.me/Demotermine/56005
Raus auf die Straßen @Demotermine!
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Ein großartiger Erfolg.
Aber trotzdem gibt es bereits eine Teil-Impfpflicht in Deutschland gegen Corona.
Wir dürfen die Betroffenen und insbesondere auch zukünftig Betroffene nicht im Stich lassen.
Ich werde daher die bereits fertige Verfassungsbeschwerde um modifizieren lassen und mit/für eine
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Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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#HAUSRECHT 🏠⚖️ - ein Begriff, den viele gerade nutzen, um gewisse Zugangsvoraussetzungen zu ihren Läden, Gaststätten, Rathäusern, Gerichtssälen, usw. festzulegen. Aber wie weit darf das gehen? 💬 Ich habe mir ein paar Gedanken dazu gemacht .... #hannigrecht
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KLÄRT AUF!! 🇦🇹
Verwaltungsgericht vom 2. Feb. 22 sagt:
keine Maske, kein Test und keine Einschränkungen für GENESENE
Wenn jeder dzt. Genesene in Wien danach handeln würde, wären auch in Wien die Maßnahmen zur Pandemie vorbei! MACHT MIT!!!
Ein Verwaltungsgericht in Wien bestätigt, wer Antikörper hat oder genesen ist, für den ist die Pandemie zu Ende. Hunderte Studien haben gezeigt, dass eine durchgemachte Infektion mit oder ohne Symptome zu einer langfristigen und breiten Immunität führt. Daraus folgt, dass „Genesene“ – oder besser Immune nach einer Infektion, es kommt ja meist gar nicht zu einer Erkrankung von der man genesen kann – keinerlei epidemiologische Gefahr darstellen. Damit sind alle Einschränkungen und Maßnahmen ohne jegliche Begründung. Das hat nun auch ein Gericht bestätigt.
👉 Folgt uns auf Telegram👈
https://t.me/InformationsKanal1
https://tkp.at/2022/02/02/verwaltungsgericht-keine-maske-kein-test-und-keine-einschraenkungen-fuer-genesene/
KLÄRT AUF!! 🇦🇹
Verwaltungsgericht vom 2. Feb. 22 sagt:
keine Maske, kein Test und keine Einschränkungen für GENESENE
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Ein Verwaltungsgericht in Wien bestätigt, wer Antikörper hat oder genesen ist, für den ist die Pandemie zu Ende. Hunderte Studien haben gezeigt, dass eine durchgemachte Infektion mit oder ohne Symptome zu einer langfristigen und breiten Immunität führt. Daraus folgt, dass „Genesene“ – oder besser Immune nach einer Infektion, es kommt ja meist gar nicht zu einer Erkrankung von der man genesen kann – keinerlei epidemiologische Gefahr darstellen. Damit sind alle Einschränkungen und Maßnahmen ohne jegliche Begründung. Das hat nun auch ein Gericht bestätigt.
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✅ 02.05.2022 ✅ 10:00 Uhr ✅
‼️⚠️‼️ ÖFFENTLICHE SITZUNG ‼️⚠️‼️ DER GERICHTSSAAL SOLLTE PLATZEN ‼️⚠️‼️ UM SO MEHR UM SO BESSER ‼️⚠️‼️
🙏🏻 BITTE UNTERSTÜTZEN 🙏🏻 zahlreich vor dem Gerichtsgebäude‼️ Fällt die Pflicht für die Soldaten, kippt das ganze Narrativ‼️
‼️ Schlossbezirk 3 ‼️
‼️ 76131 Karlsruhe ‼️
https://www.bverwg.de/suche?q=BVerwG+1+WB+&db=t&dt=&lim=10&start=1#
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❗️VG Hamburg bestätigt „Hotspot“❗️
https://t.me/RASattelmaier
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die sog. „Hotspotregelung“ in der Hansestadt für „voraussichtlich“ rechtmäßig erklärt.
Damit scheiterte ein entsprechender Eilantrag.
Die Bürgerschaft „habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage nach § 28a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 IfSG angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft drohe. Insoweit seien die Bundesländer im Rahmen des ihnen zugewiesenen Einschätzungsspielraums berechtigt, auf Grundlage des Infektionsgeschehens und der Lage vor Ort in den Krankenhäusern eine eigenständige Gefahrenprognose zu treffen.“
(Quelle 👉 lto.de)
Nichts Neues also an der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechungsfront.
Fast schon erwartungsgemäß segnet das VG Hamburg die „Hotspot-Regelung“ ab und begründet dies mit der immer gleichen Leier einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser.
Wann nimmt die Richterschaft eigentlich die Realitäten zur Kenntnis ?
Gerade in Hamburg konnte sich Bürgermeister Tschentscher eigentlich immer auf „seine“ Verwaltungsgerichtsbarkeit verlassen.
Daher ist diese Entscheidung natürlich keine Überraschung, stellt aber ein weiteres Versagen der Rechtsprechung in Sachen Grundrechtsschutz dar.
Ob die Antragsteller zum OVG Hamburg gehen werden, soll noch geprüft werden.
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die sog. „Hotspotregelung“ in der Hansestadt für „voraussichtlich“ rechtmäßig erklärt.
Damit scheiterte ein entsprechender Eilantrag.
Die Bürgerschaft „habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage nach § 28a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 IfSG angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft drohe. Insoweit seien die Bundesländer im Rahmen des ihnen zugewiesenen Einschätzungsspielraums berechtigt, auf Grundlage des Infektionsgeschehens und der Lage vor Ort in den Krankenhäusern eine eigenständige Gefahrenprognose zu treffen.“
(Quelle 👉 lto.de)
Nichts Neues also an der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechungsfront.
Fast schon erwartungsgemäß segnet das VG Hamburg die „Hotspot-Regelung“ ab und begründet dies mit der immer gleichen Leier einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser.
Wann nimmt die Richterschaft eigentlich die Realitäten zur Kenntnis ?
Gerade in Hamburg konnte sich Bürgermeister Tschentscher eigentlich immer auf „seine“ Verwaltungsgerichtsbarkeit verlassen.
Daher ist diese Entscheidung natürlich keine Überraschung, stellt aber ein weiteres Versagen der Rechtsprechung in Sachen Grundrechtsschutz dar.
Ob die Antragsteller zum OVG Hamburg gehen werden, soll noch geprüft werden.
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
RT @beckonlinede: Keine Entschädigung für pandemiebedingte Verlängerung finanzgerichtlichen Verfahrens – https://t.co/upCmPyG1MU — Verlag C.H.BECK Recht (@CHBeckRecht) Apr 14, 2022
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Keine Entschädigung für Corona-Verlängerung finanzgerichtlichen Verfahrens
Die Coronapandemie stelle ein beispielloses unvorhersehbares Ereignis dar, entschied der BFH.
❗️Bußgelder nach Demo-Verboten in München❗️
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Seit dem Verbot der Corona-„Spaziergänge“ hat die Stadt rund 50 solcher unangemeldeten Demos registriert.
KVR-Sprecher Johannes Mayer: „Bis dato wurden 462 Bußgeldbescheide erlassen. In 75 Verfahren ist bereits Rechtskraft eingetreten.“ Die Landeshauptstadt hat mit den rechtskräftigen Bußgeldern rund 25 000 Euro eingenommen – inklusive Gebühren und Auslagen.
(Quelle 👉 bild.de)
Diese Zahlen belegen, dass es sich für die Stadt München finanziell nicht lohnt, Versammlungsteilnehmer zu verfolgen.
Die Kosten für die Verfolgung vor Ort, im anschliessenden ordnungsbehördlichen und später auch gerichtlichen Verfahren dürften um ein Vielfaches höher liegen.
Ergo handelt es sich hierbei um einen sinnlosen Einsatz von Steuermitteln, wenn man bedenkt, mit welchem Aufwand die Verfolgung betrieben wird und welchen Effekt das Ganze für ein vermeintliches Infektionsgeschehen hat.
Es geht und ging bei diesen Versammlungsverboten nicht um Infektionsschutz sondern um die Mundtotmachung von Kritikern.
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Die Kosten für die Verfolgung vor Ort, im anschliessenden ordnungsbehördlichen und später auch gerichtlichen Verfahren dürften um ein Vielfaches höher liegen.
Ergo handelt es sich hierbei um einen sinnlosen Einsatz von Steuermitteln, wenn man bedenkt, mit welchem Aufwand die Verfolgung betrieben wird und welchen Effekt das Ganze für ein vermeintliches Infektionsgeschehen hat.
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🇦🇹🤐 Meinungs- und Pressefreiheit adé
14.04.2022 um 16 : 45 Uhr
ZENSUR der EU: Wieder ein Stück Souveränität weg
Hier haben wir es schwarz auf weiß 👉 #Meinungsfreiheit und #Pressefreiheit (zumindest in Österreich) sind unmittelbar durch die EU eingeschränkt. #Nehammer und #VanDerBellen haben dazu einen (weiteren) Teil der österreichischen Souveränität an die EU abgetreten (siehe Bild). Was erlaubt und was verboten ist, wird nicht mehr in Wien bestimmt, sondern in Brüssel.
At the same time, freedom of speech can be restricted for legitimate public interests in a proportionate
manner.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: wer ab sofort Videos teilt, die ursprünglich von RT oder Sputnik stammen (auch, wenn er oder sie es nicht weiß), muss mit 50.000 Euro Strafe rechnen. Was kommt als Nächstes? Verbot, solche Inhalte auch nur selbst zu kennen oder darüber 1 : 1 zu sprechen? Willkommen im Jahr 1984!
#nehammermussweg #vanderbellenmussweg
👀 Siehe auch hier
Entsetzte Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
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Einstweilige Verfügung gegen Google, wenn wir schon beim Medienkrieg sind.
Hier meine einstweilige Verfügung gegen Google, die gestern vom Landgericht Ellwangen erlassen wurde.
Die Details des Falls habe ich bewusst geschwärzt. Wir sind immer mehr im Medienrecht tätig, da man hier die öffentliche Meinung beeinflussen und Bigtech juristisch bekämpfen kann.
@Haintz
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