Liebe Demokratiebewegung,
Der Willi aus Bruchsal hat am Montag 30.05.2022 um 14:30 Uhr Amtsgericht Wiesloch in der Bergstraße 3 einen Gerichtstermin.
Sein Vergehen:
Verstoß gegen die Maskenpflicht, obwohl er außerhalb der Demonstration stand.
Es ist so absurd.
Auch da möchte ich euch um Unterstützung bitten.
Wie kannst du unterstützen?
In dem du anwesend bist, dass der Betroffene sich nicht alleine fühlt.
Herzlichen Dank
⚠️Anmerkung:
Einige Termine kommen noch hinzu, bei uns in Bruchsal.
Ich werde die Termine ergänzen und erneut veröffentlichen.
@Bruchsalstehtauf
#BW #Mo3005 #Bruchsal
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Der Willi aus Bruchsal hat am Montag 30.05.2022 um 14:30 Uhr Amtsgericht Wiesloch in der Bergstraße 3 einen Gerichtstermin.
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Verstoß gegen die Maskenpflicht, obwohl er außerhalb der Demonstration stand.
Es ist so absurd.
Auch da möchte ich euch um Unterstützung bitten.
Wie kannst du unterstützen?
In dem du anwesend bist, dass der Betroffene sich nicht alleine fühlt.
Herzlichen Dank
🫶
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https://paulbrandenburg.com/nacktes-niveau/folge-34-staatsstreich-per-gericht
Man höre zwingend diesen Podcast. Alle Anwesenden diskutieren frei darüber, dass dieser Podcast vom Staatsschutz mitgehört wird und selbiger den Moderator Paul Brandenburg verfolgt. Sie richten sogar Apelle an das Gewissen dieser Beamter oder selbsternannten Staatschützer und dann wenige Tage später passiert das, was wir bei Reitschuster hier lesen können.
https://reitschuster.de/post/polizeiaktion-bei-kritischem-arzt-handschellen-und-aufbruch-der-tuer/
Wie war der Ruf unserer Gegendemonstranten immer?
"Wo, wo, wo ist eure Diktatur?" Tja, jetzt hämmert sie gewaltig gegen die Tür....
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https://reitschuster.de/post/polizeiaktion-bei-kritischem-arzt-handschellen-und-aufbruch-der-tuer/
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Paulbrandenburg
Folge 34 - Staatsstreich per Gericht
Paul Brandenburg
MÜNCHEN - Nach einer erneuten Bewährungsstrafe im Zusammenhang mit der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre legt der ehemalige Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Revision ein.
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MÜNCHEN - Nach einer erneuten Bewährungsstrafe im Zusammenhang mit der sogenannten Miesbacher Spar
Bromme legt nach Bewährungsstrafe wegen Sparkassenaffäre Revision ein. Dafür habe man sich nach a
🚧 Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert 🚧
Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Damit fällt zum 26. Mai 2022 auch die Verpflichtung zu "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben weg.
Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand. Da sie nicht verlängert wird, enden zu Himmelfahrt am 26. Mai alle besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in den Betrieben. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch weiterhin gehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Quelle und ganzer Artikel:
👉 https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bmas-legt-entwurf-fuer-neue-arbeitsschutzverordnung-vor_76_562818.html 👈
"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."
@polifa_channel
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Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Damit fällt zum 26. Mai 2022 auch die Verpflichtung zu "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben weg.
Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand. Da sie nicht verlängert wird, enden zu Himmelfahrt am 26. Mai alle besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in den Betrieben. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch weiterhin gehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.
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Haufe.
Ende der Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Heute endet die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien nicht mehr nötig.
Forwarded from Kontakte von WhatsApp, Facebook, Instagram und Twitter zu Telegram bringen - Eine Sammlung von Argumenten und Vorteilen
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⛓ Telegram sicherer machen ⛓
Das kann fix gehen: daß einem die Polizei das Telefon wegnimmt oder den Rechner beschlagnahmt. 😐
Machen wir ihnen den Zugang zu unserem Telegram-Konto nicht leichter als nötig. Eine recht simple Einstellung im Programm sorgt für ein gutes Gefühl: der Pincode.
Christian Stockmann erläutert in diesem Video, wie man den einrichtet.
https://t.me/paragafendschugel
@Prozessbeobachter
@WhatsAppZuTelegram - Holt eure Kontakte JETZT zu Telegram - Deine Argumente bitte @WhatsDepp!
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Entscheidende Zusammenhänge der aktuellen Lage und dem 'unabhängigen' Bundesverfassungsgericht
📹 BK61 Expertengeschwätz, Viruslüge und WHO - Dr. Barbara Kahler 2022-5-20
👉🏻 Hier anschauen!
@ChristophHoerstel unzensiert
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BitChute
BK61 Expertengeschwätz, Viruslüge und WHO - Dr. Barbara Kahler 2022-5-20
Experten, die nur herumreden, die Viruslüge, die die ganze Welt schädigt, die korrumpierte WHO, die weltweit staatliche und Regierungsrechte an sich zieht. Solange wir nicht aufstehen, wird's schlimmer. Garantiert.
Volltext: https://tinyurl.com/y…
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Amtsgericht Sömmerda 25.Mai 2022 | 11:00 Uhr 1.OG | Maskenbefreiung im Schulbus | Tatvorwurf: Freiheitsberaubung und Nötigung |
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#TH #Mi2505 #Sömmerda
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‼️Wir sind auf dem Weg zum Gerichtstermin von Thomas Brauner.
Amtsgericht Stadt Sömmerda.
11 Uhr.
Folgt uns auf:
t.me/pianoacrosstheworld
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KARLSRUHE - Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden.
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KARLSRUHE - Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidu
Verfassungsgericht: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen. Eltern sollten entsprechend
Verfassungsgericht: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen
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Verfassungsgericht: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen
https://dlive.tv/p/dlive-pvcmyavich+43Waseu7R spontaner LIVEstream vorm Amtsgericht Göppingen Richterin Barthold drückt Notfallknopf schon VOR der Verhandlung. Grund: ein Pressevertreter (ich selbst) und ein Zuschauer trugen keine Maske trotz Befreiung im meinem Fall und beim Zuschauer der ebenfalls eine Befreiung der Richterin vorgelegt hat (in beiden Fällen kein med. Attest) 📹📡🧨 Fazit: Einsatz des Reviers GP mit 8 Beamten mit schwarzen Lederhandschuhen UND FFP2Maske nahmen Personalien auf und kopierten die Befreiuungen der Zuschauer. In der Folge meldete der Prozessbeteiligte Stefan Schmidt eine Spontanversammlung VOR dem Amtsgericht an.
https://t.me/thomasderzweifler
Als Video
https://t.me/Demotermine/60508
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KARLSRUHE - Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen als kleinere Familien und Kinderlose.
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KARLSRUHE - Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
Verfassungsgericht stärkt Eltern nur bei Pflegeversicherung. Bei der gesetzlichen Renten- und Krank
MartinSellner - Stelzerklage: Kosten, Claudia Roth & Fundraiser
👉 Hier geht es zum Fundraiser: https://gogetfunding.com/klage-von-landeshauptmann-stelzer/
https://www.bitchute.com/video/fQFRanpW4H1P/ 10:29
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‼️ Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert “ ‼️
Maskenpflicht, Abstandsregelungen oder Lüften im Betrieb sind nach dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung künftig gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.
Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Damit fällt zum 26. Mai 2022 auch die Verpflichtung zu "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben weg.
Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand. Da sie nicht verlängert wird, enden zu Himmelfahrt am 26. Mai alle besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in den Betrieben. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch weiterhin gehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Basisschutz am Arbeitsplatz wird nicht verlängert
Das Bundeskabinett hatte bereits im März Lockerungen für Betriebe beschlossen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 waren nach der Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aber noch spezifische, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes für Betriebe aufrechtzuerhalten, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst niedrig zu halten.
Zu diesen grundlegenden und bewährten Maßnahmen zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, Handhygiene, Hust- und Niesetikette, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Personen genutzten Innenräumen und bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie das infektionsschutzgerechte Lüften (AHA+L-Regel).
Nun endet die rechtliche Grundlage für die Basismaßnahmen. Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert.
Hierfür bestehe angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Hier lesen Sie weiter :
👉🏼 https://www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/bmas-legt-entwurf-fuer-neue-arbeitsschutzverordnung-vor_76_562818.html?xing_share=newslich-fuer-die-oeffentliche-gesundheit
Kommentar: Es bleibt abzuwarten, wie die Betriebe nun reagieren und ob sie neue Gefährdungsbeurteilungen durchführen, wenn nun Pocken aller Art durchs Land gejagt werden oder neue Corona-Mutationen entdeckt werden. Es bleibt auch abzuwarten, wie die Arbeitnehmer reagiern, die an Home-Office und Masken bereits " gewöhnt" sind und nach wie vor angstgetrieben sind.
Aber wir werden es bald erfahren.
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Maskenpflicht, Abstandsregelungen oder Lüften im Betrieb sind nach dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung künftig gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.
Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Damit fällt zum 26. Mai 2022 auch die Verpflichtung zu "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben weg.
Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand. Da sie nicht verlängert wird, enden zu Himmelfahrt am 26. Mai alle besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in den Betrieben. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch weiterhin gehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Basisschutz am Arbeitsplatz wird nicht verlängert
Das Bundeskabinett hatte bereits im März Lockerungen für Betriebe beschlossen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 waren nach der Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aber noch spezifische, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes für Betriebe aufrechtzuerhalten, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst niedrig zu halten.
Zu diesen grundlegenden und bewährten Maßnahmen zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, Handhygiene, Hust- und Niesetikette, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Personen genutzten Innenräumen und bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie das infektionsschutzgerechte Lüften (AHA+L-Regel).
Nun endet die rechtliche Grundlage für die Basismaßnahmen. Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert.
Hierfür bestehe angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
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Kommentar: Es bleibt abzuwarten, wie die Betriebe nun reagieren und ob sie neue Gefährdungsbeurteilungen durchführen, wenn nun Pocken aller Art durchs Land gejagt werden oder neue Corona-Mutationen entdeckt werden. Es bleibt auch abzuwarten, wie die Arbeitnehmer reagiern, die an Home-Office und Masken bereits " gewöhnt" sind und nach wie vor angstgetrieben sind.
Aber wir werden es bald erfahren.
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Haufe.
Ende der Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Heute endet die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien nicht mehr nötig.
🔺 VG Sigmaringen Maskenpflicht im Gerichtsgebäude rechtswidrig🔺
Was Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht (LG) in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtswidrig erachtet. Es gibt damit dem Eilantrag des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger statt, mit dem dieser sich gegen die Hausordnung gewendet hat, im Gerichtsgebäude eine Maske zu tragen (Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).
Konkret geht es um die Hausordnung, die der Präsident des LG am 4. April erlassen hat. Danach müssen alle Personen im Gebäude eine medizinische Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) tragen. Nach Angaben des antragstellenden Rechtsanwalt Bohnenberger weist hierauf ein Schild mit der Aufschrift "Hier herrscht Maskenpflicht" am Einfang des Gerichts hin. Bohnenberger befürchtet, dass möglicherweise Verfahrensbeteiligte oder Prozessbesucher "eingeschüchtert" würden und sich nicht trauten - ohne Maske - das Gerichtsgebäude - zu betreten.
Der Präsident des LG verweist auf die ausdrückliche Empfehlung des Justizministeriums Baden-Württembergs und das Hausrecht außerhalb des Sitzungssaals. Ähnliche Empfehlungen haben etwa auch die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hamburg ausgesprochen, die Ausgestaltung der Maskenpflicht aber letztlich den Gerichten selbst überlassen. Eine Verpflichtung zum Maskentragen für Besucherinnen und Verfahrensbeteiligte besteht hingegen zum Beispiel in Niedersachsen.
Hausrecht ist keine geeignete Ermächtigungsgrundlage
In einem Beschluss, der LTO vorliegt, hat das VG Sigmaringen die Hausordnung des Tübinger LG in einem Eilverfahren als rechtswidrig angesehen. Das LG könne die angeordnete Maskenpflicht nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf keine Ermächtigungsgrundlage mehr stützen, heißt es hierzu. Denn bundesweit und auch in Baden-Württemberg fiel am 3. April in Innenräumen die Maskenpflicht. Nur in Bussen und Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern muss nach § 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 IfSG noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die Kammer zweifelt aber auch an der formellen Rechtmäßigkeit der Hausverfügung, weil das LG Tübingen diese nicht öffentlich bekannt gegeben habe.
Hier der ganze Bericht:
👉🏼 https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-sigmaringen-8-k-1034-22-maskenpflicht-gerichtsgebaeude-rechtswidrig/
Kommentar: Es bleibt zu hoffen, dass es bei dieser Entscheidung bleibt und es endlich wieder möglich ist, "normal" das Gericht zu betreten und "normal" zu verhandeln, den Richter und das Gegenüber wieder einschätzen zu können, soweit dies vor der Vermummung möglich war. In der Tat bestand bei vielen Prozessbeteiligten ein ungutes Gefühl beim Betreten des Gerichts. Dem Antragsteller in diesem Verfahren ist zuzustimmen, wenn er von einer Einschüchterung der Prozeßbeteiligten und Besuchern, wenn diese überhaupt eingelassen wurden, gesprochen hat. Es gilt jetzt, konstant zu widerstehen, wenn weiterhin Maske verlangt wird, damit ein gewisses Maß an Normalität zu den Gerichten zurückkehrt.
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Was Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht (LG) in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtswidrig erachtet. Es gibt damit dem Eilantrag des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger statt, mit dem dieser sich gegen die Hausordnung gewendet hat, im Gerichtsgebäude eine Maske zu tragen (Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).
Konkret geht es um die Hausordnung, die der Präsident des LG am 4. April erlassen hat. Danach müssen alle Personen im Gebäude eine medizinische Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) tragen. Nach Angaben des antragstellenden Rechtsanwalt Bohnenberger weist hierauf ein Schild mit der Aufschrift "Hier herrscht Maskenpflicht" am Einfang des Gerichts hin. Bohnenberger befürchtet, dass möglicherweise Verfahrensbeteiligte oder Prozessbesucher "eingeschüchtert" würden und sich nicht trauten - ohne Maske - das Gerichtsgebäude - zu betreten.
Der Präsident des LG verweist auf die ausdrückliche Empfehlung des Justizministeriums Baden-Württembergs und das Hausrecht außerhalb des Sitzungssaals. Ähnliche Empfehlungen haben etwa auch die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hamburg ausgesprochen, die Ausgestaltung der Maskenpflicht aber letztlich den Gerichten selbst überlassen. Eine Verpflichtung zum Maskentragen für Besucherinnen und Verfahrensbeteiligte besteht hingegen zum Beispiel in Niedersachsen.
Hausrecht ist keine geeignete Ermächtigungsgrundlage
In einem Beschluss, der LTO vorliegt, hat das VG Sigmaringen die Hausordnung des Tübinger LG in einem Eilverfahren als rechtswidrig angesehen. Das LG könne die angeordnete Maskenpflicht nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf keine Ermächtigungsgrundlage mehr stützen, heißt es hierzu. Denn bundesweit und auch in Baden-Württemberg fiel am 3. April in Innenräumen die Maskenpflicht. Nur in Bussen und Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern muss nach § 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 IfSG noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die Kammer zweifelt aber auch an der formellen Rechtmäßigkeit der Hausverfügung, weil das LG Tübingen diese nicht öffentlich bekannt gegeben habe.
Hier der ganze Bericht:
👉🏼 https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-sigmaringen-8-k-1034-22-maskenpflicht-gerichtsgebaeude-rechtswidrig/
Kommentar: Es bleibt zu hoffen, dass es bei dieser Entscheidung bleibt und es endlich wieder möglich ist, "normal" das Gericht zu betreten und "normal" zu verhandeln, den Richter und das Gegenüber wieder einschätzen zu können, soweit dies vor der Vermummung möglich war. In der Tat bestand bei vielen Prozessbeteiligten ein ungutes Gefühl beim Betreten des Gerichts. Dem Antragsteller in diesem Verfahren ist zuzustimmen, wenn er von einer Einschüchterung der Prozeßbeteiligten und Besuchern, wenn diese überhaupt eingelassen wurden, gesprochen hat. Es gilt jetzt, konstant zu widerstehen, wenn weiterhin Maske verlangt wird, damit ein gewisses Maß an Normalität zu den Gerichten zurückkehrt.
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Maskenpflicht im Gerichtsgebäude rechtswidrig
In vielen Gerichtsgebäuden gilt die Maskenpflicht über das Hausrecht weiter. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies als rechtswidrig erachtet.
📌📌📌
Widerstand bringt’s, lässt sich einfach sagen und schreiben. Doch anhand des unbeugsamen Vorarlberger Mut-Lehrers Klemens Rangger sieht man, dass es ganz einfach stimmt. Er weigerte sich seine Schutzbefohlenen mit den schädigenden Zwangsmaßnahmen zu gängeln und wurde dafür entlassen. Da die Schulbehörde ihn nicht anzeigte, übernahm er das selbst. Das Ergebnis: das Verfahren gegen ihn wurde nun eingestellt!
https://www.wochenblick.at/brisant/hammer-mut-lehrer-setzt-sich-gegen-corona-diktatur-durch-verfahren-eingestellt/
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Widerstand bringt’s, lässt sich einfach sagen und schreiben. Doch anhand des unbeugsamen Vorarlberger Mut-Lehrers Klemens Rangger sieht man, dass es ganz einfach stimmt. Er weigerte sich seine Schutzbefohlenen mit den schädigenden Zwangsmaßnahmen zu gängeln und wurde dafür entlassen. Da die Schulbehörde ihn nicht anzeigte, übernahm er das selbst. Das Ergebnis: das Verfahren gegen ihn wurde nun eingestellt!
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Paul Brandenburg bei Basta Berlin über die erlittene Hausdurchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme.
https://youtu.be/fFu5zhp1xDk
t.me/Rosenbusch
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BERLIN - SPD-Chefin Saskia Esken hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Eltern mit mehreren Kindern geringere Pflegebeiträge als kleinere Familien und Kinderlose zahlen müssen, als lebensnah gelobt.
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BERLIN - SPD-Chefin Saskia Esken hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Eltern mit
Esken lobt Entscheidung der Verfassungsrichter zu Pflegebeiträgen. Die Entscheidung des Bundesverfa
64 STAATSANWALTSCHAFTEN SOLLEN ERMITTELN
Verdacht: Bundesweiter Intensivbetten-Betrug und politisch erzeugte Knappheit
Wurden Intensivbetten künstlich verknappt? 64 Staatsanwaltschaften sollen bundesweit nach Strafanzeigen des AfD-Gesundheitssprechers Martin Sichert tätig werden. Es geht um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Corona-Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser.
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Verdacht: Bundesweiter Intensivbetten-Betrug und politisch erzeugte Knappheit
Wurden Intensivbetten künstlich verknappt? 64 Staatsanwaltschaften sollen bundesweit nach Strafanzeigen des AfD-Gesundheitssprechers Martin Sichert tätig werden. Es geht um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Corona-Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser.
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The Epoch Times
Verdacht: Bundesweiter Intensivbetten-Betrug - Knappheit politisch erzeugt
Wurden Intensivbetten künstlich verknappt? 64 Staatsanwaltschaften sollen bundesweit nach Strafanzeigen des AfD-Gesundheitssprechers Martin Sichert tätig werden. Es geht um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Corona-Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser.
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