Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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Wieder ein Gerichts-Verfahren gewonnen!

Die Stadt Chemnitz warf mir vor, dass ich am 20. April 2020(!) an einer verbotenen Ansammlung teilgenommen hätte. Nach der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung war klar: Dieser Vorwurf war ein Konstrukt der völlig abgedrehten Corona-Polizei. Weder gab es eine verbotene Ansammlung, noch war ich auf Fotos zu sehen. Selbst der als Zeuge geladene Polizist hat mich dort nicht gesehen. Es folgte die Einstellung des Verfahrens.

Dieser Fall ist so beispielhaft für viele andere Mitstreiter, die von diesem Staat zu Unrecht vor Gericht gezerrt werden. Sich zu wehren lohnt!

https://t.me/HartungStefan

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Gerne weiterleiten!
Liebe Partisanen in Deutschland…. Ich bin sehr sehr stolz auf Euch alle, die Ihr den ganzen Winter auf der Straße durchgehalten habt, jeder Schikane trotzt und nicht aufhört friedlich, aufrecht und mutig unsere Würde und Freiheit zu verteidigen und unsere Kinder zu beschützen❣️Ich liebe Euch ✌️♥️ und ich lade Euch Alle am 6.Mai zu meinem Geburtstag ein🌎🎁. Es ist ein Freitag und meine Rechtsanwältin teilte mir mit, dass der Richter meine Hauptstrafverhandlung auf diesen Tag verlegt hat. Er hat extra einen großen Saal reserviert. 😎
Wenn jeder, der mag, etwas für‘s Festmal mitbringt, können wir nach dem Urteil, wie auch immer es ausfallen möge, zusammen im Hinterhof meiner Praxis unseren gerechten friedlichen Widerstand und unsere Freiheit feiern💥.
Wer aus der Offenburger Region Schlafplätze zur Verfügung stellen kann, kann sich gerne bei Eva Reimair melden (+49 175 5984175, evareimair@web.de). Sie hilft mir bei der Koordinierung. Wer noch helfen mag, ist auch herzlich willkommen.
Bringt Eure Instrumente und falls möglich Bettzeug oder gleich ein Wohnmobil mit, falls vorhanden.
Ich freue mich auf Euch und schicke Euch Feengrüße aus den bis vor kurzem noch verregneten und stürmischen andalusischen Bergen, wo ich immer noch an einer professionellen CD-Aufnahme arbeite…🎶🧚🏼‍♂️💫💋…. See you soon….

P.S.: Die Verhandlung beginnt am Freitag, 6. Mai um 9 Uhr im Amtsgericht Offenburg, Hindenburgstr. 5, Sitzungssaal 108, EG!
Schonmal zur rechtzeitigen Information: Der zweite Prozesstag findet am 24.5.22, gleiche Zeit, gleicher Ort statt!
Ich freue mich über musikalische und kulinarische Beiträge zum anschließenden Fest✌️🎶🧚🏼‍♂️💫❣️…. Eure Perin

@PerinMusik

#BW
#Fr0605 #Di2405
#Offenburg

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Montag, den 2. Mai 2022, 14 Uhr Amtsgericht Passau

Schustergasse 4, 94032 Passau
0851 3940
https://g.co/kgs/CxAiP5

Der Staat Bayern gegen Dr. Ronny Weikl wegen angeblichem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse - der Staatsanwalt fordert 2,5 Jahre Gefängnis ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot

Frauenarztpraxis Dr. Weikl

Wittgasse 9, 94032 Passau
https://g.co/kgs/GzH8ig

#BY #Mo0205 #Passau

Weitere Unterstützung ist gefordert
https://t.me/Prozessbeobachter/636

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Wegen dieses Tweets haben wir Unterlassungsklage gegen Prof. Karl Lauterbach eingereicht.

Die hier aufgestellte Behauptung ist unwahr und verleumdet alle "Ungeimpften", diese seien nicht bereit das Leben anderer ohne jedes Risiko oder jeden Aufwand zu retten.

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@Haintz

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

👉 Zeugen gesucht 👈

Heute:
AG Düsseldorf

Die heutige Verhandlung wurde vertagt.

Für den nächsten Verhandlungstermin suchen wir noch Zeugen und Videos.

Wer kann Angaben zu einer Verhaftung am 23.01.2021 um ca. 15 Uhr auf dem Düsseldorfer Corneliusplatz im Rahmen einer dortigen Versammlung machen?

Wichtig sind vor allem Angaben dazu, was VOR der Verhaftung passiert ist.

Infos bitte nach 👉 hier in den Kanal „Corneliusplatz“

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier

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Aktuelle Rechtsprechung
Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolgreich

🔺 Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. April 2022 einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragsteller, eine geimpfte Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpfter Schüler einer Grundschule, gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen gewandt hatten (Az. 5 E 1707/22).

🔻 In Hamburg sind seit 4. April 2022 für alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich grundsätzlich mindestens zwei Schnelltests verpflichtend, auch wenn sie bereits geimpft, geboostert oder genesen sind (Kap. 1 Muster-Corona-Hygieneplan). Zudem gilt in den Schulgebäuden eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schülerinnen und Schüler dürfen die Masken u.a. abnehmen, wenn sie ihren festen Platz im Klassenraum eingenommen haben (Kap. 3 Muster-Corona-Hygieneplan).

🔺 Nun hat das VG Hamburg entschieden, die Testpflicht und die Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar. Der Eingriff sei für die geimpften Schüler unverhältnismäßig.

🔻 Die Behörde für Schule und Berufsbildung habe weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, aus welchem Grund Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen seien, obwohl der Muster-Corona-Hygieneplan dies für alle anderen geimpften Personen in Schulen nicht vorsehe.

👉 Link zur Pressemitteilung und darin zum Urteil

🔻 Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich.

🔻 Gleichzeitig bleibt Hamburg weiterhin "Hotspot": die AfD unterlag auch vor dem OVG mit einem entsprechenden Antrag zur Beendigung dieser unsinnigen Regelung. 👉 Link zum Bericht in der LTO.

👉 Mein Kommentar:
Die Entscheidung ist sowohl erfreulich wie auch ärgerlich. Einerseits ist es gut, daß die Test- und Maskenpflicht nun auch in Hamburg erstmal wegfallen dürfte.

Andererseits gelingt dies offenbar nur, wenn Geimpfte klagen: auch im Fall einer Klage von ungeimpften Schülern hätte die Behörde nicht dargelegt noch wäre sonst aus irgendeinem Grund ersichtlich, warum zu testen oder warum Maske zu tragen sei.

Ein für mich unerträgliches Messen mit zweierlei Maß...


Anwälte für Aufklärung e.V.
Pressesprecher Dr. Alexander Christ

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❗️Überraschende Entscheidung des OLG Karlsruhe❗️

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Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, dass eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, wie am Donnerstag bekannt wurde (Beschl. v. 25.04.2022, Az. 2 Rb 37 Ss 25/22).

(Quelle 👉 lto.de)

Das ist eine durchaus überraschende Entscheidung, die endlich einmal sich am Wortlaut der Norm orientiert und auch das juristische Handwerk erkennen lässt.

Das sollte für weitere Klarheit in Baden-Württemberg sorgen.

Aber Achtung:

Das gilt eben nur für die Coronaverordnung in Baden-Württemberg. In NRW beispielsweise gilt (leider) auf Grund einer anderes gestalteten Verordnung etwas anderes.

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Paukenschlag: Werden alle OWi-Verfahren vom 13. März 2021 in Dresden eingestellt?

Tausende Bürger zogen in einem beeindruckenden Protest am 13. März 2021 durch Dresden und trotzten den Verboten der Regierung. Offenbar als Racheaktion setzte die Polizei im Verlauf des Tages eine vierstellige Anzahl an Personen fest und leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Doch die sind mutmaßlich allesamt rechtswidrig, was nun auch das Amtsgericht Dresden feststellt und den Sachverhalt an die Stadtverwaltung zurückverwiesen hat. In einem juristisch einwandfreien Beschluss wird sowohl eine gewollte Ansammlung, als auch jeder andere Verstoß nach der Coronaverordnung bezweifelt, zumal die Polizei die Menschen teils durch die Straßen drängte. Das ist ein großer Erfolg und zeigt: Lasst euch nichts gefallen, die Behörden begehen fortlaufendes Unrecht!

Beschluss z.B. aus dem Verfahren 219 OWi 303 Js 2515/22, sowie zahlreichen Parallelverfahren.

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Amtsgericht Duderstadt | Stellungnahme | Tatvorwurf: Falsches Maskenattest 😅| VERFAHREN NACH 5 STUNDEN AUSGESETZT

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Aktuelle Rechtsprechung
OLG Karlsruhe zur Befreiung von der Maskenpflicht:
‼️ Ein ein­fa­ches Attest reicht ‼️


▪️ Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, daß eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, wie am Donnerstag bekannt wurde (Beschl. v. 25.04.2022, Az. 2 Rb 37 Ss 25/22).

▪️ Obwohl sie eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht hatte, wurde eine Frau wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht zu einem Bußgeld verurteilt. Das geht nicht, wie das OLG Karlsruhe entschied.

👉 Zum Bericht bei LTO

👉 Mein Kommentar:
Ein wichtiges und überfälliges Urteil. Es stellt klar, ein einfaches Attest reicht vollkommen aus! Wir dürfen gespannt sein, wann weitere Obergerichte ähnlich entscheiden.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
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🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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‼️‼️Solidarität für Dr.med. Ronny Weikl‼️‼️

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Unser geschätzter Freund und Widerstandsbegleiter bekommt am 2.5. im Amtsgericht Passau
Schustergasse 4, 94032 Passau um 14 Uhr seine Urteilsverkündung.
Während seine Verteidigung wie auch wir alle einen Freispruch erwarten und erhoffen, verlangt die Staatsanwaltschaft 2,5 Jahre Haft für das angebliche Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Ich werde mich mit weißen Kittel vor dem Gericht für die Gerechtigkeit und Ehrenrettung unseres Berufsstandes und in Solidarität mit Ronny zeigen und hoffe auf viele von euch mit weißen Kitteln dabei zu sein.
Bitte Liebe Ärzte: Vereinigt euch!!!
Teilt es auch gerne in alle Kanäle und lasst uns ein Zeichen setzen.

Liebe Grüße
Rolf Kron
Ärzte stehen auf

🍀https://t.me/Rolf_Kron

Zum Termin
https://t.me/Prozessbeobachter/623

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Im Januar gab es Strafanzeigen gegen Studenten, die für eine Impfpflicht demonstriert haben, weil sie gegen die geltenden Corona-Auflagen verstoßen hätten. Nun verweigern die Stadt Dresden und die Landesdirektion Sachsen die Strafverfolgung ❗️ Warum? Seht selbst! 😤

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IBAN: DE87 8505 0300 0225 8095 91
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Vielen Dank an jede/n Unterstützer/in 🙏🏼

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⚖️ Am Montag, den 02.05.22, wird öffentlich über die

💉 IMPFPFLICHT FÜR SOLDATEN 💉

verhandelt.

🕙 Uhrzeit: 10:00

🌍 Ort: Bundesverwaltungsgericht
(Großen Sitzungssaal)
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

🌐 Anmeldung unter (optional):

https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+1+WB+2.22

#SN #Mo0205 #Leipzig

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Covid-Impfung der Soldaten - Spendenaufruf

Am 2. Mai 2022 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab 10.00 Uhr über die Beschwerden zweier Soldaten, gegen die Duldungspflicht der Coronavirus-„Impfung“ bei der Bundeswehr.
Pressmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu:
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+1+WB+2.22
Ein Erfolg des Verfahrens, würde zum Ende der Coronavirus-„Duldungs-/Impfpflicht“ bei der Bundeswehr führen, und dies hätte sicherlich auch erhebliche Folgen für jede weitere Debatte über eine allgemeine Impfpflicht.
Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch den, mir persönlich bekannten, RA Wilfried Schmitz, der anlässlich der außerordentlichen Bedeutung und Tragweite dieser Verfahren ein unterstützendes Team von herausragend qualifizierten Anwälten aufgebaut hat.
Dazu zählen u.a. Prof. Dr. Martin Schwab, RAin Beate Bahner, RAin Dr. B. Röhrig, RA Göran Thoms und RA Sven Lausen.
Schon wegen der Vielzahl der zu ladenden Experten ist bereits jetzt ein ganz erheblicher Anfall von Kosten absehbar, den die Soldaten, o. g. Anwälte, die wegen der außerordentlichen Bedeutung spontan ihre Mitwirkung zugesagt haben, nicht aus eigener Kraft aufbringen können.
Daher komme ich gern der Bitte nach, für die ungedeckten Kosten dieses Verfahrens zu Spenden aufrufen.
Ein etwaiger, aber kaum zu erwartender, Überschuss käme dem Verein www.zukunft-moeglich-machen.de zugute, dessen 1. Vors. ich bin.
Im Gegensatz zu anderen „Spendenbuden-Aufrufen“, bekannter Protagonisten, mit denen z.T. Eigenheime in wärmeren Gefilden finanziert wurden, werde ich auf meiner Website www.aerzte-fuer-den-frieden.de genau Rechenschaft über die erhaltenen Spenden ablegen, deren zweckgebundene Verwendung dann RA Schmitz obliegt.
Überweisungen bitte auf mein folgendes Konto:
Jette Limberg
DE93230527500086002219
NOLADE21RZB
Wichtig: Verwendungszweck
„Schenkung für Verfahren BVerwG“
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t.me/aerzte
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‼️‼️Urteilsverkündung im Prozess um Ronny Weikl ‼️‼️

vorverlegt auf MONTAG den 2.Mai 2022 um 14 Uhr

Es wäre schön, wenn die Stadt und vor allem der Bereich vor dem Amtsgericht an diesem Tag geflutet wird! 🙏🏻

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4, 94032 Passau
https://g.co/kgs/7Pgpc6

Bitte kommt zahlreich!

#BY #Mo0205 #Passau

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