Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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1. Mai 2020 in Aue: Prügelnder Polizist oder darüber berichtender Kreisrat - wer landet am Ende vor Gericht?

Schaut euch das Video an (die Antwort auf die Frage könnt ihr euch wahrscheinlich schon denken): So läuft es in einem Land, in dem Staatsanwaltschaften der Politik weisungsgebunden sind.

Umso erfreulicher ist es, dass viele mutige Menschen diesem Wahnsinn Tag für Tag Widerstand leisten und sich mit allen Mitteln, auch juristisch, dagegen wehren!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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Ausgang
https://t.me/Prozessbeobachter/285

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Freispruch in Aue: fragwürdige Polizei-Prügel darf zurecht als „kriminell“ benannt werden!

Wieder einmal stand heute Stefan Hartung wegen eines Videos vor Gericht. Diesmal ging es darum, dass er am 2. Mai 2020 eine Aufnahme veröffentlichte, in der zu sehen war, wie am Tag zuvor ein Polizist grundlos und sehr wahrscheinlich rechtswidrig einen Demonstranten schubste und auf ihn einschlug. Dabei ging auch noch ein unbeteiligter Senior zu Boden. Dieses Verhalten bewertete der Demo-Anmelder und Stadtrat Stefan Hartung in der Nachbetrachtung der 1. Mai-Demo als unhaltbare Tat eines „kriminellen Polizisten“.

Zurecht, wie das Amtsgericht Aue – ebenso zurecht – heute in seiner Urteilsbegründung darlegte! Der Richter führte korrekt aus, dass nach gängiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung derartige Meinungskundgaben durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt sind hier nur ein Freispruch in Betracht kommen kann.

FREIE SACHSEN im Erzgebirgskreis: https://t.me/freie_erzgebirger

Herleit.
https://t.me/Prozessbeobachter/284
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf

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URTEIL: VIER BZW. FÜNF JAHRE HAFT FÜR LINKSEXTREMISTEN PETZOLDT UND AKPINAR

Paukenschlag in Stuttgart: Die beiden Linksextremisten Petzoldt und Akpinar wurden heute zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr:
https://t.me/Prozessbeobachter/289

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Historisches Urteil gegen Vorrang von EU-Recht in Polen rechtskräftig — Epoch Times Nachrichten
https://youtu.be/uQBmPhhPRgQ 3:06

Raus auf die Straßen @Demotermine!
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Stuttgart: Urteil gegen Antifa-Schläger

Im Jahr 2020 wurde eine Gruppe patriotischer Gewerkschafter auf dem Weg zu einer „Querdenken“-Demo in Stuttgart von Linksextremisten angegriffen und ins Krankenhaus geprügelt. Eines der Opfer, Andreas Ziegler, befand sich wochenlang im Koma, konnte sich dann aber glücklicherweise wieder von den schweren Verletzungen erholen. Die beiden Täter wurden inzwischen gefasst und gestern in Stuttgart verurteilt worden. Vier und fünf Jahre müssen die Beiden ins Gefängnis. Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Gewerkschaftler Oliver Hilburger und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler lassen den Prozess Revue passieren.

Das ganze Video finden Sie hier: https://auf1.tv/nachrichten-auf1/stuttgart-urteil-gegen-antifa-schlaeger

https://t.me/zentrumautomobil

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Es war der erste von vielen Prozessen gegen kriminelle Antifaschisten:

Am 16. Mai attackierten 40 schwarzvermummte Linksextremisten unsere drei Kollegen Andy Ziegler, Jens Dippon und Ingo Thut. Andy lag wochenlang im Koma, konnte sich dann aber glücklicherweise wieder von den schweren Verletzungen erholen. Zwei Täter wurden inzwischen gefasst und gestern in Stuttgart verurteilt: Vier und fünf Jahre müssen die Beiden ins Gefängnis (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Die Hintermänner der Tat - die geistigen Brandstifter in den roten Gewerkschaftshäusern - bleiben im Verborgenen und schüren weiter Hass.

Alle Infos:
https://www.zentrum-automobil.de/2021/10/14/urteil-im-linksextremistenprozess-hilburger-mandic-und-dr-loeffler-analysieren-das-urteil/

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Morgen, Dienstag 19. Oktober 2021 findet ab 11 Uhr eine weitere Justizposse vor dem Amtsgericht Karlsruhe statt.
Was war passiert?
Letzte Jahr gab es die medial begleitede Frauenbus-Tour. Da zu diesem Zeitpunkt in Baden-Württemberg durch die grün-schwarze Landesregierung eine verfassungsfeindliche Ausgangssperre wie zu Kriegszeiten angeordnet war, hatten sich die Teilnehmer der Frauenbus-Tour dazu entschieden das gastunfreundliche Baden-Württemberg bis spätestens 20 Uhr zu verlassen. Der Frauenbus verließ mithin gegen 19:30 Uhr das Apartheidsland Baden-Württemberg.
Gegen 23 Uhr wurde von den Teilnehmern der Tour ein Livestream Video ins Netz gestellt, welcher geselliges Zusammensein zeigte.
Da zu diesem Zeitpunkt, nach Meinung der Karlsruher Polizei, friedliches Zusammensein eine Ordnungswidrigkeit darstellte, ganz so wie das auch die Taliban in Afghanistan handhaben, wurde ein Verfahren gegen alle Teilnehmer eingeleitet.
Ein Polizeibeamter sah das Video gegen Mitternacht und schloss messerscharf: der Bus war um 18 Uhr noch in Karlsruhe, da wird er 5 Stunden später auch immer noch hier sein.
Es ist unbegreiflich wie wirklich miserabel die Polizeibeamten in Karlsruhe ausgebildet sind. Es erfolgte keine Verifizierung wo sich denn der Bus befindet, der Polizist ging einfach davon aus, dass wenn der Bus um 18 Uhr in Karlsruhe war, dann wird er um 23 Uhr auch in Karlsruhe sein.
Nun ist es einem Bus mit Rädern unter dem Fahrwerk und zudem mit einem Motor versehen, systemimmanent, dass er für die Fortbewegung erdacht, gebaut und verwendet wird. Diese Erkenntnis hatte sich unter der Karlsruher Polizei noch nicht herumgesprochen und so ging der Polizeibeamte davon aus: der Bus befindet sich in Karlsruhe und Zusammensein ist nach 20 Uhr strafbar, ich mache eine Anzeige.
Grundrechte_jetzt fordert an dieser Stelle mindestens eine Verdoppelung der Gehälter für Polizisten, damit nicht nur diejenigen zur Polizei gehen, für die auf dem freien Arbeitsmarkt sonst nichts übrig bleibt. Mit einer Verdoppelung der Gehälter könnte man dafür sorgen qualifiziertes Personal bei der Polizei zu bekommen. Das jetzige, ganz offensichtlich völlig unqualifizierte Personal bei der Karlsruher Polizei könnte man vielleicht in der Karlsruher Stadtreinigung einsetzen, damit diese armen Menschen nicht auf Hartz 4 angewiesen sind.
Damit aber nicht genug.
Alle Teilnehmer hatten einen Bussgeldbescheid bekommen, so weit so gut. Dies ist für einen verständigen Dritten nachvollziehbar.
Die bussgeldbewehrten Teilnehmer legten gegen den Busdgeldbescheid Einspruch ein und begründeten ihren Einspruch damit, dass der Bus und damit das Video mit dem geselligen Zusammensein sich zum fraglichen Zeitpunkt in Rheinland-Pfalz befunden hatte und somit weder ein Bussgeldtatbestand vorliegt noch überhaupt die Zuständigkeit von Karlsruhe gegeben ist.
Daraufhin hätten alle Verfahren eingestellt werden müssen.
Nicht beim Ordnungsamt in Karlsruhe, dort wurden die Teilnehmer weiterhin unrechtmäßig verfolgt.
Was für die Karlsruher Polizei gilt, müsste offensichtlich auch im Ordnungsamt durchgeführt werden: alle Beamten mit einem Besen ausrüsten und in die Stadtreinigung versetzen. Beamte die so offensichtlich rechtswidrig handeln gehören einfach nicht in eine Bussgeldstelle.
Damit hört die kafkateste Geschichte aber noch nicht auf. Im Sommer wurde der erste Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid verhandelt. Grundrechte_jetzt berichtete darüber. Nach dem ersten Verhandlungstag war klar: es gibt überhaupt keine Grundlage für einen Bussgeldbescheid. Der "Tatort" war nicht in Karlsruhe und in Rheinland-Pfalz gab es keine Ausgangssperre. Damit war dem Bussgeldbescheid die rechtliche Grundlage entzogen. Die Richterin wollte ganz, ganz gründlich verfahren und beließ es nicht bei einem Verhandlungstag an dem ein Polizeizeuge aussagte, er wisse überhaupt nicht wo der Bus zum fraglichen Zeitpunkt war und er die Anzeige gefertigt hatte. Damit wäre nach den Regeln, wie es jeder Jurastudent im 2ten Semester weiß, ganz einfach freizusprechen gewesen.

#BW #Di1910 #Karlsruhe

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Der Richterin langte es nicht, dass man der Beschuldigten die Ordnungswidrigkeit nicht nachweisen konnte, sie vertagte die Verhandlung auf einen weiteren Verhandlungstag. Bei dem zweiten Verhandlungstag gab es einen weiteren Polizeizeugen, der dann aussagte: ich habe den Frauenbus bis zur Landesgrenze eskortiert und der Bus hat über die Rheinbrücke Baden-Württemberg vor 20 Uhr verlassen.
Warum die Richterin den zweiten Verhandlungstag benötige um freizusprechen bleibt ihr Geheimnis. Vielleicht fürchtet man auch im Amtsgericht Karlsruhe als Richter Repressalien ausgesetzt zu sein, Hausdurchsuchungen erleiden zu müssen usw. wenn man einen bösen Querdenker freispricht.
Sei es wie es ist. Gerichtsbekannt steht seit dem ersten Urteil rechtskräftig fest: der Bus war zum "Tatzeitpunkt" nicht in Karlsruhe, sondern in Rheinland-Pfalz.
Spätestens ab jetzt hätten alle weiteren Verfahren eingestellt werden müssen.
Nicht so in Karlsruhe. In Karlsruhe hat man Kafka so sehr verinnerlicht, dass für weitere Verfahren exakt wieder die selben Polizeizeugen geladen wurden.
Das zweite Verfahren in exakt der selben Sache findet nun Morgen, Dienstag 19. Oktober 2021 um 11 Uhr vor dem Amtsgericht in Karlsruhe statt.
Nachdem Karl Lauterbach ab nächstes Jahr seine eigene Comedyserie bekommt, bewirbt sich die Polizei Karlsruhe, das Ordnungsamt Karlsruhe und das Amtsgericht Karlsruhe nun ganz offensichtlich auch um eine eigene Comedyserie.

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https://t.me/Prozessbeobachter/294

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Wie zu erwarten war, gab es heute einen kurzen Prozess und einen klaren Freispruch im 2ten Frauenbus Verfahren.

Hier der Kommentar von Verteidiger Dirk Sattelmaier

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Prozess gegen
Dr. Heinrich Fiechtner

(Landtagsabgeordneter a.D.)

Am Freitag um 11 Uhr ist vor dem Amtsgericht in Waiblingen eine Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Ifsg im Freien am 1.1.21

Im Vorfeld gab es schon ein kleines "Rahmenprogramm"
https://t.me/Demotermine/4860

Seid einfach mit dabei. Es wird spannend!

@Doc_Heinrich_Fiechtner

#BW #Fr2210 #Waiblingen

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Heute wurde ich im BMLV gekündigt (siehe Bild von S. 1 des Schreibens). Jetzt geh ich vor Gericht und mein Buch "Corona-Diktatur" wird zum Beweismittel gegen diese Regierung. Ob daher die Verantwortlichen im BMLV intelligent sind, möge jede/r für sich selbst beurteilen 😉

https://t.me/monika_donner

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Wieder ein Erfolg im Kampf gegen Corona-Willkür: Einspruch beim Amtsgericht Dresden lohnte sich!

Sage und schreibe 250,00 Euro sollte ein junger Mann in Dresden bezahlen, weil er mit zu wenig Abstand und ohne Mundschutz in der Stadt unterwegs gewesen sein soll. Beim heutigen Verfahren, bei dem der Betroffene mit seinem Rechtsanwalt Martin Kohlmann erschien, ließ sich der zu geringe Abstand nicht beweisen, den Maskenverstoß alleine hielt der Richter nicht für so erheblich, dass ein Bußgeld angezeigt gewesen wäre. Die Folge: Das Verfahren wurde eingestellt!

Hätte der Betroffene noch eine Rechtsschutzversicherung gehabt, wäre er ganz kostenlos aus der Angelegenheit rausgekommen. Unsere ausdrückliche Empfehlung: In diesen Zeiten sollten politische Aktivisten oder einfach Leute, die sich nicht alles gefallen lassen wollen, eine Rechtsschutzversicherung haben.

Grundsätzlich gilt: Es lohnt sich, gegen jeden einzelnen Ordnungswidrigkeiten-Bescheid vorzugehen. Die Erfolgsquote ist hoch!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

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Gerichtstermin von Dr. Fiechtner vom Amtsgericht Waiblingen verlegt auf Freitag, 26.11.

Werden bis dahin die Spuren des Farbanschlags beseitigt sein?
https://t.me/Demotermine/22266

@Doc_Heinrich_Fiechtner

Video
https://t.me/Prozessbeobachter/305

#BW #Fr2611 #Waiblingen

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