RÜDIGER LENZ OFFIZIELL
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"Habt ihr euch mal gefragt, warum wir uns heute über Dinge wie Gendersprache und Geschlechtsoperationen streiten, als wäre das etwas völlig Neues?"

Und vielleicht fragt ihr euch nach diesem Video ja auch, was Magnus Hirschfeld, Larry Fink und Jeffrey Epstein verbindet. Ich denke, ihr kommt drauf.


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t.me/GlobalPatriots 🦅
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t.me/GlobalPatriotENGLISH🔥
Forwarded from GlobalPatriots (GlobalPatriot)
Solange diese Wesen - ich rede bewusst nicht von Menschen - weiter auf freiem Fuß sind, kann man solche Meldungen getrost in die Tonne treten. Der nächste hochbezahlte Posten ist nur eine Frage der Zeit, wenn nicht sogar bereits gebongt. Es sind reine Beruhigungspillen und kleine Opfer fürs Volk, damit es nicht auf den Gedanken kommt, dass das ganzes System das Problem ist und weiter für diese Clique bis zur Bahre malochen geht.

Währenddessen lassen sie weiter Massen von Kindern durch die Hölle gehen und arbeiten daran, wie sie uns dauerhaft unter Kontrolle halten und diese Illusion aufrechterhalten können, damit wir den Vorhang, hinter dem sie sich verstecken nicht niederreißen und das ganze dämonische Schauspiel ein für allemal beenden. Das ist die Realität.


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Ich schaue jetzt mal in meine Glaskugel. Oh, niemand von denen wird gehen, sagt sie🤡
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Vielleicht hätten Sie das erst einmal bei ihrer Familie versuchen sollen, bevor Sie sich gleich die ganze Welt vornehmen.🧐 Immer muss es bei den Deutschen gleich die ganze Welt sein🤓
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Reiner Zufall, ist wie mit den Lockdowns: die kommen immer gleichzeitig auf diese tollen Ideen.

Dank an André.

t.me/Rosenbusch
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„Am 26.02.2026 sprach der Fachanwalt für Medizinrecht Gebauer in der Enquetekommission des Deutschen Bundestags über die offensichtliche Unverhältnismäßigkeit aller Corona-Maßnahmen angesichts der fehlenden Bedrohungslage. Ohne Notstand sind Grundrechtseinschränkungen nicht verfassungskonform.“

Via B. Barucker

Seine schriftliche Stellungnahme ist ist natürlich ausführlicher.

t.me/Rosenbusch
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Auszug, Enquete Stellungnahme von Medizinrechtler Gebauer:

„Jedermann konnte auch wissen, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen; denn das stand seit jeher auf ihren Verpackungen. Warum die Vertreter der Berufsgenossenschaften mit ihren detaillierten Erkenntnissen über die Gesundheitsgefahren des überlangen Tragens solcher Masken im Alltag inmitten der Krise bei dem Robert-Koch-Institut kein Gehör fanden, ist unerfindlich. Statt dessen argumentierten Oberverwaltungsgerichte mit Zitaten eines „Faktenfuchses“ des Bayerischen Rundfunks.

Zuvor hatte das OVG NRW am 30. April 2020 (13 B 539/20. NE, Rn 48) bereits den verfassungssystematisch offenkundig zirkulär argumentierenden Satz formuliert: „Im Übrigen ist anerkannt, dass der Einschätzung des Robert Koch-Instituts nach dem in den einschlägigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 IfSG) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt.“ Könnte die legislative Gewalt aber – wie hier vom 13. Senat des OVG NRW ausgeführt – den Ansichten einer Exekutivbehörde tatsächlich derart faktisch präjudizierende Wirkung zuschreiben, dass im Zweifel sogar die Überprüfungspflichten der dritten Gewalt als reduziert zu gelten hätten, kontrahierte die verfassungsrechtliche Gewaltendreiteilung in eine monistische Größe. Warum diese petitio principii bislang nicht als fehlerhaft ausgeräumt ist, bleibt offen.

Derartige Brüche mit jahrzehntelang elaborierten rechtlichen wie fachlichen Dogmen bleiben bis heute unerklärt. Es steht zu hoffen, dass das weiträumige Abgehen von üblichen Sicherheitsstandards infolge der Krise nicht auch noch kontraproduktive Rückwirkungen auf die gewöhnlichen Regelanforderungen unter Normalbedingungen haben wird.

Stillschweigend wurde das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz, HWG) mit seinen Schutzregelungen für obsolet erklärt und faktisch derogiert: Prominente Nichtmediziner (Schauspieler) machten plötzlich allgegenwärtig unübersehbar Werbung für medizinische Eingriffe; sie warben nicht in Fachmedien, sondern an Plakatwänden in der Öffentlichkeit. Und das Werben war verbunden mit Versprechungen der Wirksamkeit. All das will das Heilmittelwerberecht aus guten Gründen seit jeher unterbinden. In § 3 HWG heißt es:

„Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, 1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, 2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten …“

Aus dem Verstoß gegen die wohlüberlegt beschriebenen Restriktionen musste absehbar eine Angst im Publikum entstehen. Das war sorglos.

Impfwillige Patienten, die sich in ärztliche Beratung und Behandlung begaben, wurden nicht selten unzureichend aufgeklärt, was es mit dem neuartigen, bedingt zugelassenen Stoff auf sich habe (vgl. Gebauer/Gierhake: Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien NJW 2023, 2231ff). Die etablierte höchstrichterliche Rechtsprechung zu Aufklärungsstandards war nicht nur bei Massentherapien in „Impfzelten“ plötzlich faktisch gegenstandslos. Die Hersteller der Arzneien wurden von ihrer gesetzlichen Haftung freigestellt. Damit wurde das gesamte Vorsichtsregime zur Qualitätssicherung des Arzneimittelgesetzes gegenstandlos. Zuletzt machte der Bundesgerichtshof alle impfenden Ärzte sogar rückwirkend zu haftungsrechtlichen Beamten im Sinne des § 839 BGB (BGH III ZR 180/24 Urt. vom 9. Oktober 2025). Die Auswirkungen dieser medizinrechtlich dogmenbrechenden Entscheidung sind für künftige Gesundheitskrisen kaum zu unterschätzen: Werden Patienten künftig noch ihrem Arzt vertrauen (wollen), wenn er ihnen statt als kundiger Helfer als persönlich haftungsfreigestellter Hilfsbeamter der Gesundheitsverwaltung entgegentritt?“
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Forwarded from Sara Bennett Lightfight (Saravita Vitale Zelle - Wacher Geist)
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Forwarded from 🌐 Nachrichtenwelt
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💥🚨 EXKLUSIV:
BLICK IN RUSSLANDS MILITÄR-INDUSTRIE-KOMPLEX – Ein Interview, das der Westen lieber unter Verschluss halten würde.

~90 Minuten mit Igor Korotchenko – Ex-Generalstabsoffizier, Chefredakteur der Zeitschrift „Nationale Verteidigung“ – einer der wenigen Experten mit direktem Draht zu Russlands militärischen Entscheidungsträgern.

Die klarste, detaillierteste Analyse, wie Russlands Rüstungsindustrie die westlichen Sanktionen überwunden hat und heute in zentralen Bereichen moderner Kriegsführung dominiert:

00:00 Wie Russland seine Rüstungsindustrie aus dem Nichts neu aufbaute
13:18 Unter Sanktionen: Das Wettrennen NATO gegen Russland
22:40 Von Stalin bis Putin: Der Vorsprung vor der westlichen Luftabwehr
35:42 Cyberkrieg und Agentennetzwerke: Die Fälle Venezuela und Iran
48:00 Warum russische Waffen auf dem Weltmarkt dominieren
52:49 Einblick in Russlands Revolution der unbemannten Armeen
01:02:34 Oreschnik & Co.: Überblick über Russlands ultimative Waffensysteme

⏯️ Quelle

🌐 @Nachrichtenwelt
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Früher wären sie bei den Hooligans gelandet und wären Rechtsextreme geworden. Das nennt sich übrigens Täterpsychologie.
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