EIN HÖRENSWERTES INTERVIEW MIT MEINER GESCHÄTZTEN KOLLEGIN KATRIN GIERHAKE...
... aufgenommen von Auf1 TV am Rande der Jahrestagung der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte im November 2024 in Halle/Saale.
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/strafrechtlerin-gierhake-razzia-wegen-witz-ueber-habeck-unverhaeltnismaessig
... aufgenommen von Auf1 TV am Rande der Jahrestagung der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte im November 2024 in Halle/Saale.
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/strafrechtlerin-gierhake-razzia-wegen-witz-ueber-habeck-unverhaeltnismaessig
auf1.tv
Strafrechtlerin Gierhake: Razzia wegen Witz über Habeck „unverhältnismäßig“
Bei Witzen im Internet kennen Habeck und Baerbock keinen Spaß. Zuletzt häufen sich in der Ampel-Regierung Anzeigen und Hausdurchsuchungen wegen Beleidigung. Wie beurteilt die Professorin für Strafrecht, Katrin Gierhake, diese Vorgehensweise gegenüber Kritikern?
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NEUER SCHRIFTSATZ IM NORMENKONTROLLVERFAHREN JULIA NEIGEL
Liebe Community,
Im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen aus Sachsen, die im November 2021 beschlossen worden waren, habe ich einen neuen Schriftsatz vorgelegt:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-10-12-2024-Ausfertigung-und-Verkuendung_geschwaerzt.pdf
In diesem Schriftsatz geht es um formaljuristische Feinheiten: Es ist mit Nachdruck zu bezweifeln, dass diese beiden Verordnungen überhaupt jemals ordnungsgemäß in Kraft gesetzt wurden - völlig unabhängig davon, ob die Grundrechtseinschränkungen in diesen Verordnungen in der Sache gerechtfertigt waren.
Aktuell habe ich einen weiteren Schriftsatz in Arbeit, mit dem ich u.a. den Ertrag der RKI-Protokolle in das Verfahren einführen, an manchen Stellen aber auch unseren bisherigen Sachvortrag noch weiter vertiefen möchte. Bis dieser weitere Schriftsatz fertig ist, dauert es aber noch ein bisschen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen aus Sachsen, die im November 2021 beschlossen worden waren, habe ich einen neuen Schriftsatz vorgelegt:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-10-12-2024-Ausfertigung-und-Verkuendung_geschwaerzt.pdf
In diesem Schriftsatz geht es um formaljuristische Feinheiten: Es ist mit Nachdruck zu bezweifeln, dass diese beiden Verordnungen überhaupt jemals ordnungsgemäß in Kraft gesetzt wurden - völlig unabhängig davon, ob die Grundrechtseinschränkungen in diesen Verordnungen in der Sache gerechtfertigt waren.
Aktuell habe ich einen weiteren Schriftsatz in Arbeit, mit dem ich u.a. den Ertrag der RKI-Protokolle in das Verfahren einführen, an manchen Stellen aber auch unseren bisherigen Sachvortrag noch weiter vertiefen möchte. Bis dieser weitere Schriftsatz fertig ist, dauert es aber noch ein bisschen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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ZUM NEBENWIRKUNGSPROFIL DER C-SPRITZEN
Liebe Community,
Die Vorstellung, dass blasenbildende Autoimmunerkrankungen der Haut, die als Folge einer C-Injektion auftreten können, medial als "Affenpocken" verkauft werden könnten, gibt Anlass, ein Dokument in Erinnerung zu rufen, das ich im Sommer 2022 im Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Pflicht der Bundeswehrsoldaten zur Duldung der C-Injektion vorgelegt hatte:
https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/beA3Anlage.pdf
Erarbeitet wurde dieses 80-seitige Dossier von Annette, die sich damals akribisch durch eine Vielzahl von Studien gekämpft hat, um diese sodann zu sortieren und aufzubereiten. Da steckt richtig viel Arbeit drin. Auch die Autoimmunerkrankung der Haut kommt in dem Dossier vor, nämlich ganz am Schluss. Ich selbst habe damals nur den Einleitungs- und den Schlusstext geschrieben. Aber selbstverständlich habe ich das Dossier selbst komplett gelesen und mit meiner Unterschrift unter den begleitenden Schriftsatz gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht und gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten die Verantwortung dafür übernommen.
Gewiss ist seither eine Vielzahl weiterer Studien hinzugetreten. Gleichwohl mag dieses Dossier für Geschädigte und deren Anwälte ein erster Einstieg sein, um den Zusammenhang zwischen der Spritze und den Folgen für die Gerichte plausibel zu machen.
Warnhinweis: Die Bilder, die in den Fallberichten gezeigt werden, bieten teilweise einen erschreckenden Anblick.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Die Vorstellung, dass blasenbildende Autoimmunerkrankungen der Haut, die als Folge einer C-Injektion auftreten können, medial als "Affenpocken" verkauft werden könnten, gibt Anlass, ein Dokument in Erinnerung zu rufen, das ich im Sommer 2022 im Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Pflicht der Bundeswehrsoldaten zur Duldung der C-Injektion vorgelegt hatte:
https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/beA3Anlage.pdf
Erarbeitet wurde dieses 80-seitige Dossier von Annette, die sich damals akribisch durch eine Vielzahl von Studien gekämpft hat, um diese sodann zu sortieren und aufzubereiten. Da steckt richtig viel Arbeit drin. Auch die Autoimmunerkrankung der Haut kommt in dem Dossier vor, nämlich ganz am Schluss. Ich selbst habe damals nur den Einleitungs- und den Schlusstext geschrieben. Aber selbstverständlich habe ich das Dossier selbst komplett gelesen und mit meiner Unterschrift unter den begleitenden Schriftsatz gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht und gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten die Verantwortung dafür übernommen.
Gewiss ist seither eine Vielzahl weiterer Studien hinzugetreten. Gleichwohl mag dieses Dossier für Geschädigte und deren Anwälte ein erster Einstieg sein, um den Zusammenhang zwischen der Spritze und den Folgen für die Gerichte plausibel zu machen.
Warnhinweis: Die Bilder, die in den Fallberichten gezeigt werden, bieten teilweise einen erschreckenden Anblick.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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EIN APPELL AN ALLE BILDUNGSINSTITUTIONEN
Liebe Community,
In einem Video, das mir kürzlich zugespielt wurde und in dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, wurde das hier abgebildete Zitat vorgetragen. Ich gestehe: Mir war dieses wunderbare Zitat bis dato entgangen.
Den weisen Ausspruch von Aristophanes müssen sich die Verantwortlichen an Schulen und Hochschulen - und zwar alle, auch ich selbst als Hochschullehrer - immer wieder vor Augen führen. Mit motivierten und motivierenden Lehrkräften lassen sich herausragende Bildungsergebnisse erzielen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
In einem Video, das mir kürzlich zugespielt wurde und in dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, wurde das hier abgebildete Zitat vorgetragen. Ich gestehe: Mir war dieses wunderbare Zitat bis dato entgangen.
Den weisen Ausspruch von Aristophanes müssen sich die Verantwortlichen an Schulen und Hochschulen - und zwar alle, auch ich selbst als Hochschullehrer - immer wieder vor Augen führen. Mit motivierten und motivierenden Lehrkräften lassen sich herausragende Bildungsergebnisse erzielen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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EIN BRANDBRIEF AN DAS PAUL-EHRLICH-INSTITUT...
... kurz und knackig auf den Punkt.
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/chemie-professoren-fragen-paul-ehrlich-institut-warum-haben-sie-nicht-gewarnt-li.2283637
Es wird immer deutlicher, dass die behördliche Überwachung der C-Injektionen sich in organisiertem Wegschauen erschöpft. So darf es nicht weitergehen!
... kurz und knackig auf den Punkt.
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/chemie-professoren-fragen-paul-ehrlich-institut-warum-haben-sie-nicht-gewarnt-li.2283637
Es wird immer deutlicher, dass die behördliche Überwachung der C-Injektionen sich in organisiertem Wegschauen erschöpft. So darf es nicht weitergehen!
Berliner Zeitung
Chemie-Professoren fragen Paul-Ehrlich-Institut: Warum haben Sie nicht gewarnt?
Fünf Professoren fragen, warum das Paul-Ehrlich-Institut auf Verdachtsmeldungen bei der Corona-Impfung nicht entschlossen agiert hat.
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AKADEMIKER HABEN DIE GERINGSTE LUST AUF EINE CORONA-AUFARBEITUNG
Ich hatte schon in der Corona-Zeit den Eindruck, dass die Botschaft, wir hätten es mit einer Seuche von beispiellosem Ausmaß zu tun und die Maßnahmen seien alternativlos, mindestens aber gut vertretbar gewesen, bei Akademikern am erfolgreichsten verfingen.
Es überrascht mich daher nicht, dass gerade diese Personengruppe das geringste Interesse zeigt, die damalige Politik noch einmal zu reflektieren. Zu schmerzhaft wäre die Notwendigkeit, sich mit den sich dann aufdrängenden unbequemen Fragen auseinanderzusetzen.
Quelle: https://www.zeit.de/2024/54/aufarbeitung-pandemie-covid-19-corona-umfrage-buergerdialog
Ich hatte schon in der Corona-Zeit den Eindruck, dass die Botschaft, wir hätten es mit einer Seuche von beispiellosem Ausmaß zu tun und die Maßnahmen seien alternativlos, mindestens aber gut vertretbar gewesen, bei Akademikern am erfolgreichsten verfingen.
Es überrascht mich daher nicht, dass gerade diese Personengruppe das geringste Interesse zeigt, die damalige Politik noch einmal zu reflektieren. Zu schmerzhaft wäre die Notwendigkeit, sich mit den sich dann aufdrängenden unbequemen Fragen auseinanderzusetzen.
Quelle: https://www.zeit.de/2024/54/aufarbeitung-pandemie-covid-19-corona-umfrage-buergerdialog
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UPDATE ZUM TEMPOLIMIT-POST:
Ich bin mittlerweile darauf hingewiesen worden, dass das Foto aus einem Satire-Kanal kommt. Eine eigene Überprüfung hat ergeben, dass dieser Hinweis zutrifft.
Ich finde den Gedanken, der Anschlag von Magdeburg hätte durch ein Tempolimit verhindert werden sollen, indes auch als Satire pietätlos. Deshalb habe ich diesen Post soeben komplett gelöscht.
Ich bin mittlerweile darauf hingewiesen worden, dass das Foto aus einem Satire-Kanal kommt. Eine eigene Überprüfung hat ergeben, dass dieser Hinweis zutrifft.
Ich finde den Gedanken, der Anschlag von Magdeburg hätte durch ein Tempolimit verhindert werden sollen, indes auch als Satire pietätlos. Deshalb habe ich diesen Post soeben komplett gelöscht.
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ÖFFENTLICHE ABWERTUNG VON POLITIKERN – OFFENE RECHTSFRAGEN
Liebe Community,
Aktuelle Urteile haben zur Verunsicherung geführt, was man eigentlich über Politiker in der Öffentlichkeit noch sagen darf. Aus anwaltlicher Sicht ist daher zu einem zurückhaltenden Sprachgebrauch zu raten – ungeachtet dessen, dass die gegenwärtige Entwicklung der Rechtsprechung zu schwerer Besorgnis Anlass gibt.
1. Revisionsgerichtlich ist mittlerweile durch das OLG Hamm geklärt, dass man eine Ministerin des Bundeskabinetts nicht „aufgedunsene Dampfnudel“ schelten darf.
Das führt zu der Frage, ob wenigstens eine vornehmere Ausdrucksweise (etwa: „gasförmiges Wasser sekretierende, volumenexpansive Teigware“) vor Gericht Gnade gefunden hätte. Indes ist auch von solchen Äußerungen abzuraten. Es besteht die Gefahr, dass die Gerichte auch hierin einen Angriff ad personam ohne sachpolitischen Bezug erblicken.
2. Allerdings sind mittlerweile selbst solche Äußerungen mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung behaftet, die eindeutig in der Sache eine Ablehnung der Politik der betroffenen Politiker zum Ausdruck bringen – des jedenfalls dann, wenn im gleichen Atemzug auch eine persönliche Abwertung geäußert wird. Gerichtlich für strafbar erklärt wurde die Bezeichnung der Chefin einer Landesregierung als „Märchenerzählerin“, die den Menschen „dummes Zeug“ verkauft. Bemerkenswert ist dabei, dass der Urheber dieser Äußerung die betreffende Politikerin für ihren russlandfreundlichen Kurs kritisierte und damit durchaus auf der Linie der Politik der Bundesregierung lag. Gleichfalls für strafbar erklärt wurde diese Kritik an einer Grünen-Politikerin: „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“.
Offen bleibt, ob die Gerichte auch „dummes Zeug“ oder „dummes Gelaber“ für sich gesehen, also ohne die persönlich abwertenden Zusätze, als strafwürdig erachten würden. Wir werden uns indes leider daran gewöhnen müssen, dass Kritik an Politikern etablierter Parteien nur dann straffrei ist, wenn sie auf plakative Attribute („dumm“) verzichtet und stattdessen mit Argumenten unterlegt ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht das zwar nach seiner bis heute praktizierten Rechtsprechung anders. Aber bis man sich dorthin mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann, muss der Rechtsweg innerhalb der Strafgerichtsbarkeit ausgeschöpft werden. Und das geht ganz schön ins Geld.
3. Besondere Probleme werden durch satirische Äußerungen aufgeworfen. Das Bildnis einer Grünen-Politikerin, versehen mit der Aufschrift „Früher waren Dick und Doof zwei Personen“, führte nur deshalb nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, weil der Beschuldigte das Angebot annahm, das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Geldauflage einzustellen. Jemand anders wurde bestraft, weil er über eine Bundesministerin geäußert hatte, sie sei beim Trampolinspringen zu oft gegen die Decke geknallt.
Bissiger Humor ist daher ein Sicherheitsrisiko. Abzuraten ist daher auch von den folgenden Äußerungen – und zwar egal, gegen welche Person des politischen Lebens sie sich richten:
„Politiker/in X hatte Stubenarrest, als der liebe Gott Hirn vom Himmel regnen ließ.“
„Wenn Politiker/in X auf Auslandsreise ist, steigt in Deutschland der durchschnittliche IQ.“
„Ich will gar nicht, dass Politiker/in X zurücktritt. Ich will nur, dass er/sie aufhört zu regieren.“
Die Beispiele potentieller satirischer Äußerungen ließe sich beliebig vermehren. Ich schließe diesen Beitrag mit einem ernsthaften Appell an die Gerichte: Bitte besinnen Sie sich wieder auf die Einsicht, dass jemand, der sich im öffentlichen Meinungskampf exponiert, nicht unter Naturschutz steht. So jemand muss auch derbe Meinungsäußerungen aushalten. Beschimpfungen sind nicht schön, und es ist immer vorzugswürdig, in den Diskurs mit soliden Fakten und schlüssigen Argumenten einzutreten. Die Frage lautet aber, ab wann die Schwelle strafwürdigen Unrechts überschritten ist. In dieser Hinsicht wäre ein deutlich liberalerer Kurs zu wünschen als jener, den die Gerichte aktuell einschlagen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Aktuelle Urteile haben zur Verunsicherung geführt, was man eigentlich über Politiker in der Öffentlichkeit noch sagen darf. Aus anwaltlicher Sicht ist daher zu einem zurückhaltenden Sprachgebrauch zu raten – ungeachtet dessen, dass die gegenwärtige Entwicklung der Rechtsprechung zu schwerer Besorgnis Anlass gibt.
1. Revisionsgerichtlich ist mittlerweile durch das OLG Hamm geklärt, dass man eine Ministerin des Bundeskabinetts nicht „aufgedunsene Dampfnudel“ schelten darf.
Das führt zu der Frage, ob wenigstens eine vornehmere Ausdrucksweise (etwa: „gasförmiges Wasser sekretierende, volumenexpansive Teigware“) vor Gericht Gnade gefunden hätte. Indes ist auch von solchen Äußerungen abzuraten. Es besteht die Gefahr, dass die Gerichte auch hierin einen Angriff ad personam ohne sachpolitischen Bezug erblicken.
2. Allerdings sind mittlerweile selbst solche Äußerungen mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung behaftet, die eindeutig in der Sache eine Ablehnung der Politik der betroffenen Politiker zum Ausdruck bringen – des jedenfalls dann, wenn im gleichen Atemzug auch eine persönliche Abwertung geäußert wird. Gerichtlich für strafbar erklärt wurde die Bezeichnung der Chefin einer Landesregierung als „Märchenerzählerin“, die den Menschen „dummes Zeug“ verkauft. Bemerkenswert ist dabei, dass der Urheber dieser Äußerung die betreffende Politikerin für ihren russlandfreundlichen Kurs kritisierte und damit durchaus auf der Linie der Politik der Bundesregierung lag. Gleichfalls für strafbar erklärt wurde diese Kritik an einer Grünen-Politikerin: „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“.
Offen bleibt, ob die Gerichte auch „dummes Zeug“ oder „dummes Gelaber“ für sich gesehen, also ohne die persönlich abwertenden Zusätze, als strafwürdig erachten würden. Wir werden uns indes leider daran gewöhnen müssen, dass Kritik an Politikern etablierter Parteien nur dann straffrei ist, wenn sie auf plakative Attribute („dumm“) verzichtet und stattdessen mit Argumenten unterlegt ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht das zwar nach seiner bis heute praktizierten Rechtsprechung anders. Aber bis man sich dorthin mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann, muss der Rechtsweg innerhalb der Strafgerichtsbarkeit ausgeschöpft werden. Und das geht ganz schön ins Geld.
3. Besondere Probleme werden durch satirische Äußerungen aufgeworfen. Das Bildnis einer Grünen-Politikerin, versehen mit der Aufschrift „Früher waren Dick und Doof zwei Personen“, führte nur deshalb nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, weil der Beschuldigte das Angebot annahm, das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Geldauflage einzustellen. Jemand anders wurde bestraft, weil er über eine Bundesministerin geäußert hatte, sie sei beim Trampolinspringen zu oft gegen die Decke geknallt.
Bissiger Humor ist daher ein Sicherheitsrisiko. Abzuraten ist daher auch von den folgenden Äußerungen – und zwar egal, gegen welche Person des politischen Lebens sie sich richten:
„Politiker/in X hatte Stubenarrest, als der liebe Gott Hirn vom Himmel regnen ließ.“
„Wenn Politiker/in X auf Auslandsreise ist, steigt in Deutschland der durchschnittliche IQ.“
„Ich will gar nicht, dass Politiker/in X zurücktritt. Ich will nur, dass er/sie aufhört zu regieren.“
Die Beispiele potentieller satirischer Äußerungen ließe sich beliebig vermehren. Ich schließe diesen Beitrag mit einem ernsthaften Appell an die Gerichte: Bitte besinnen Sie sich wieder auf die Einsicht, dass jemand, der sich im öffentlichen Meinungskampf exponiert, nicht unter Naturschutz steht. So jemand muss auch derbe Meinungsäußerungen aushalten. Beschimpfungen sind nicht schön, und es ist immer vorzugswürdig, in den Diskurs mit soliden Fakten und schlüssigen Argumenten einzutreten. Die Frage lautet aber, ab wann die Schwelle strafwürdigen Unrechts überschritten ist. In dieser Hinsicht wäre ein deutlich liberalerer Kurs zu wünschen als jener, den die Gerichte aktuell einschlagen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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GIBT ES "GUTE" UND "SCHLECHTE" EINMISCHUNGEN?
(Das Foto habe ich im Chat-Kanal von Henning Rosenbusch gefunden)
Linke Seite: "Jungen Freiheit" vom 13.2.2019:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/soros-lobt-gruene-als-einzige-konsequent-pro-europaeische-partei/
Die dort zitierten Äußerungen von George Soros geschahen im Vorfeld der Wahlen zum EU-Parlament 2019.
Bemerkenswert ist, dass Soros laut diesem Artikel vom "nicht mehr zeitgemäße[n] Parteiensystem" spricht. Wäre er in Deutschland wohnhaft und würde er so etwas heute sagen, dürfte er vermutlich schon einmal seinen Bademantel zurechtlegen...
Rechte Seite: BILD vom 20.12.2024:
https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/bundestagswahl-2025-elon-musk-wirbt-fuer-afd-so-reagiert-weidel-676513ce4ffbfd4c95545b35
In einer Demokratie, die diesen Namen verdient, hat nichts und niemand das Recht, Meinungen autoritativ in "gut" und "schlecht" einzuteilen. Wann hört endlich dieses Messen mit zweierlei Maß auf?
(Das Foto habe ich im Chat-Kanal von Henning Rosenbusch gefunden)
Linke Seite: "Jungen Freiheit" vom 13.2.2019:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/soros-lobt-gruene-als-einzige-konsequent-pro-europaeische-partei/
Die dort zitierten Äußerungen von George Soros geschahen im Vorfeld der Wahlen zum EU-Parlament 2019.
Bemerkenswert ist, dass Soros laut diesem Artikel vom "nicht mehr zeitgemäße[n] Parteiensystem" spricht. Wäre er in Deutschland wohnhaft und würde er so etwas heute sagen, dürfte er vermutlich schon einmal seinen Bademantel zurechtlegen...
Rechte Seite: BILD vom 20.12.2024:
https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/bundestagswahl-2025-elon-musk-wirbt-fuer-afd-so-reagiert-weidel-676513ce4ffbfd4c95545b35
In einer Demokratie, die diesen Namen verdient, hat nichts und niemand das Recht, Meinungen autoritativ in "gut" und "schlecht" einzuteilen. Wann hört endlich dieses Messen mit zweierlei Maß auf?
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VOR DREI JAHREN IN SCHWEINFURT
Liebe Community,
Am 27.12.2021 berichtete die WELT von vier angeblich gewalttätigen Corona-Demonstranten, die bereits einen Tag nach der Demonstration vom Amtsgericht Schweinfurt strafrechtlich verurteilt wurden:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article235889734/Schweinfurt-Vier-Teilnehmer-von-Corona-Demo-verurteilt.html
Da ich mittlerweile selbst über Erfahrungen als Strafverteidiger in derartigen Fällen verfüge, habe ich an ein solches Blitz-Verfahren sehr kritische Fragen:
1. Waren die betroffenen Demonstranten vor Anklageerhebung überhaupt zu den Vorwürfen angehört worden? Wenn nein: Auf welcher Grundlage hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? Nur auf der Grundlage der Aussagen der Polizeibeamten?
2. Hatten die betroffenen Demonstranten in dieser kurzen Zeit - binnen maximal 24 Stunden - überhaupt die Chance, einen Anwalt zu konsultieren?
3. War den betroffenen Demonstranten und/oder, soweit vorhanden, ihren Verteidigern vor Anklageerhebung oder wenigstens vor Beginn der Hauptverhandlung Akteneinsicht gewährt worden?
4. Die Erfahrung lehrt leider, dass die Gewalt, die sich auf Corona-Demonstrationen ereignete, oftmals nicht von den Demonstranten, sondern von der Polizei selbst oder von Dritten (Antifa) ausging. Soweit die Polizei selbst als gewalttätiger Akteur in Erscheinung getreten ist, versuchen die Einsatzkräfte hinterher, wenn sie vor Gericht als Zeugen auftreten sollen, ihr eigenes Verhalten als Verteidigung gegen angebliche tätliche Angriffe der Demonstranten darzustellen. Angeklagt werden dann erfahrungsgemäß nicht die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, sondern die Demonstranten wegen angeblichen Widerstands bzw. tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB). Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, kommt es oftmals auf die genaue Rekonstruktion des Geschehens im Detail an. Aus der Sicht der Verteidigung bedarf es daher eines erheblichen Aufwandes, um die Befragung der Polizeibeamten vorzubereiten. Wie soll die Möglichkeit hierzu in einem solchen Blitz-Verfahren gewährleistet werden?
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Am 27.12.2021 berichtete die WELT von vier angeblich gewalttätigen Corona-Demonstranten, die bereits einen Tag nach der Demonstration vom Amtsgericht Schweinfurt strafrechtlich verurteilt wurden:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article235889734/Schweinfurt-Vier-Teilnehmer-von-Corona-Demo-verurteilt.html
Da ich mittlerweile selbst über Erfahrungen als Strafverteidiger in derartigen Fällen verfüge, habe ich an ein solches Blitz-Verfahren sehr kritische Fragen:
1. Waren die betroffenen Demonstranten vor Anklageerhebung überhaupt zu den Vorwürfen angehört worden? Wenn nein: Auf welcher Grundlage hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? Nur auf der Grundlage der Aussagen der Polizeibeamten?
2. Hatten die betroffenen Demonstranten in dieser kurzen Zeit - binnen maximal 24 Stunden - überhaupt die Chance, einen Anwalt zu konsultieren?
3. War den betroffenen Demonstranten und/oder, soweit vorhanden, ihren Verteidigern vor Anklageerhebung oder wenigstens vor Beginn der Hauptverhandlung Akteneinsicht gewährt worden?
4. Die Erfahrung lehrt leider, dass die Gewalt, die sich auf Corona-Demonstrationen ereignete, oftmals nicht von den Demonstranten, sondern von der Polizei selbst oder von Dritten (Antifa) ausging. Soweit die Polizei selbst als gewalttätiger Akteur in Erscheinung getreten ist, versuchen die Einsatzkräfte hinterher, wenn sie vor Gericht als Zeugen auftreten sollen, ihr eigenes Verhalten als Verteidigung gegen angebliche tätliche Angriffe der Demonstranten darzustellen. Angeklagt werden dann erfahrungsgemäß nicht die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, sondern die Demonstranten wegen angeblichen Widerstands bzw. tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB). Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, kommt es oftmals auf die genaue Rekonstruktion des Geschehens im Detail an. Aus der Sicht der Verteidigung bedarf es daher eines erheblichen Aufwandes, um die Befragung der Polizeibeamten vorzubereiten. Wie soll die Möglichkeit hierzu in einem solchen Blitz-Verfahren gewährleistet werden?
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DIE WELT
Schweinfurt: Vier Teilnehmer von Corona-Demo verurteilt - WELT
Nur einen Tag nach einem gewalttätigen Corona-Protest in Schweinfurt sind Urteile gegen vier Demonstranten gefallen. Ein Mann muss eine Geldstrafe zahlen, die anderen Teilnehmer bekamen Freiheitsstrafen auf Bewährung.
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DER SINGULAR VON "ENERGIEWENDE" IST "ENERGIEWAND"
Liebe Community,
Dieses Bild zeigt die abgebrochene Spitze eines Rotorblattes einer Windkraftanlage südlich von Paderborn. Geschehen ist das Malheur am 18.12.2024.
Das Bild habe ich einem Artikel von Blackout News vom 27.12.2024 entnommen.
https://blackout-news.de/aktuelles/erneuter-schaden-an-windkraftanlage-kreis-paderborn-legt-baugleiche-anlagen-still/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2MNmvTf45IPSENmMgeOFMMK-_-iooalijtrzhYJ_fgO9u1G9D-agKS-9c_aem_CZdzACIkum8uoXog3XE5sg
Am Ende dieses Artikels sind weitere Berichte zu vergleichbaren Vorfällen an Windrädern verlinkt. Zur berüchtigten "Dunkelflaute" gesellen sich jetzt also auch noch massive Sicherheitsmängel an den Anlagen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Dieses Bild zeigt die abgebrochene Spitze eines Rotorblattes einer Windkraftanlage südlich von Paderborn. Geschehen ist das Malheur am 18.12.2024.
Das Bild habe ich einem Artikel von Blackout News vom 27.12.2024 entnommen.
https://blackout-news.de/aktuelles/erneuter-schaden-an-windkraftanlage-kreis-paderborn-legt-baugleiche-anlagen-still/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2MNmvTf45IPSENmMgeOFMMK-_-iooalijtrzhYJ_fgO9u1G9D-agKS-9c_aem_CZdzACIkum8uoXog3XE5sg
Am Ende dieses Artikels sind weitere Berichte zu vergleichbaren Vorfällen an Windrädern verlinkt. Zur berüchtigten "Dunkelflaute" gesellen sich jetzt also auch noch massive Sicherheitsmängel an den Anlagen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DER SINGULAR VON "ENERGIEWENDE" IST "ENERGIEWAND" Liebe Community, Dieses Bild zeigt die abgebrochene Spitze eines Rotorblattes einer Windkraftanlage südlich von Paderborn. Geschehen ist das Malheur am 18.12.2024. Das Bild habe ich einem Artikel von Blackout…
Transparenzhinweis: Soeben habe ich in der Überschrift zu diesem Post noch einen Tippfehler korrigiert.
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DER STAAT VERHÖHNT DIE OPFER DES ANSCHLAGS VON MAGDEBURG
Liebe Community,
Als ob es nicht schlimm genug wäre, dass die Mutter des 9jährigen André, der bei dem Anschlag von Magdeburg getötet wurde, ihrem eigenen Kind ins Grab schauen muss, verhindern die Behörden jetzt auch noch, dass die Mutter und der Stiefvater den Leichnam des Jungen ein letztes Mal sehen dürfen:
https://www.rtl.de/videos/eltern-des-getoeteten-andre-9-fuehlen-sich-im-stich-gelassen-6775241671de9ecac00528b2.html
Mit einem herzzerreißenden Video haben sich die Mutter und der Stiefvater an die Öffentlichkeit gewandt. Das Video, das derzeit viral geht, wird in dem RTL-Bericht auszugsweise wiedergegeben.
Schon die Tatsache, dass dieser Anschlag überhaupt stattfinden konnte, war die Folge schlimmen Versagens der Behörden. Dieses Versagen setzt sich nunmehr nahtlos fort. Immerhin klemmen sich jetzt die Medien dahinter. Ich bin gespannt, ob wenigstens sie von den Behörden jene Antworten kriegen, die der Mutter und dem Stiefvater des getöteten Jungen bislang verwehrt werden.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Als ob es nicht schlimm genug wäre, dass die Mutter des 9jährigen André, der bei dem Anschlag von Magdeburg getötet wurde, ihrem eigenen Kind ins Grab schauen muss, verhindern die Behörden jetzt auch noch, dass die Mutter und der Stiefvater den Leichnam des Jungen ein letztes Mal sehen dürfen:
https://www.rtl.de/videos/eltern-des-getoeteten-andre-9-fuehlen-sich-im-stich-gelassen-6775241671de9ecac00528b2.html
Mit einem herzzerreißenden Video haben sich die Mutter und der Stiefvater an die Öffentlichkeit gewandt. Das Video, das derzeit viral geht, wird in dem RTL-Bericht auszugsweise wiedergegeben.
Schon die Tatsache, dass dieser Anschlag überhaupt stattfinden konnte, war die Folge schlimmen Versagens der Behörden. Dieses Versagen setzt sich nunmehr nahtlos fort. Immerhin klemmen sich jetzt die Medien dahinter. Ich bin gespannt, ob wenigstens sie von den Behörden jene Antworten kriegen, die der Mutter und dem Stiefvater des getöteten Jungen bislang verwehrt werden.
Mit stillem Gruß
Ihr und Euer
Martin Schwab
RTL.DE
Schwere Vorwürfe nach Amokfahrt: Eltern des getöteten André (9) fühlen sich im Stich gelassen
1. Januar 2025 um 12:31 Uhr
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DER STAAT VERHÖHNT DIE OPFER DES ANSCHLAGS VON MAGDEBURG Liebe Community, Als ob es nicht schlimm genug wäre, dass die Mutter des 9jährigen André, der bei dem Anschlag von Magdeburg getötet wurde, ihrem eigenen Kind ins Grab schauen muss, verhindern die…
Habe soeben in der Überschrift noch einen Tippfehler korrigiert.
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WIR WERDEN NICHTS MEHR BESITZEN, UND DIE FINANZÄMTER WERDEN GLÜCKLICH SEIN.
https://apollo-news.net/wegen-grundsteuerreform-berliner-zahlt-nun-36-94693-euro-statt-wie-bisher-77031/
https://apollo-news.net/wegen-grundsteuerreform-berliner-zahlt-nun-36-94693-euro-statt-wie-bisher-77031/
Apollo News
Wegen Grundsteuerreform: Berliner zahlt nun 36.946 Euro statt wie bisher 770
Die Grundsteuerreform führt zu drastischen Mehrbelastungen: Ein Berliner Strandbad zahlt statt 770 Euro künftig über 36.000 Euro, ein Künstlerverein 27.000 Euro. Haus & Grund warnt vor massiver Mietsteigerung und spricht von „praktischer Enteignung“.
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NÄCHSTE KATASTROPHE AUS KARLSRUHE
Liebe Community,
Unter merkwürdigen Umständen (Beschluss vom 11.9.2024, zugestellt am 30.12.2024 - wie kommt das? Und warum stehen die Namen der Richter nicht dabei, die daran mitgewirkt haben?) wurde die Revision des Arztes Dr. Heinrich Habig wegen angeblich falscher Impfausweise verworfen.
Sein Verteidiger. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, hat dies heute bekanntgemacht und sogleich einen Text zur Einordnung beigefügt, den ich ursprünglich hier mit angehängt hatte. Ich habe den Anhang entfernt, weil ich es für angemessener halte, hierzu den Original-Kanal von Wilfried Schmitz zu konsultieren.
Nachdenkliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Unter merkwürdigen Umständen (Beschluss vom 11.9.2024, zugestellt am 30.12.2024 - wie kommt das? Und warum stehen die Namen der Richter nicht dabei, die daran mitgewirkt haben?) wurde die Revision des Arztes Dr. Heinrich Habig wegen angeblich falscher Impfausweise verworfen.
Sein Verteidiger. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, hat dies heute bekanntgemacht und sogleich einen Text zur Einordnung beigefügt, den ich ursprünglich hier mit angehängt hatte. Ich habe den Anhang entfernt, weil ich es für angemessener halte, hierzu den Original-Kanal von Wilfried Schmitz zu konsultieren.
Nachdenkliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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HIER NOCH DER TELEGRAM-KANAL VON RECHTSANWALT WILFRIED SCHMITZ.
https://t.me/RAWilfriedSchmitz
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Telegram
Wilfried Schmitz privat
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ANFANGSVERDACHT GEGEN PAUL-EHRLICH-INSTITUT UND BIONTECH
Liebe Community,
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich macht in diesem X-Post
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1874767194380177536
auf Forschungsergebnisse der Universität Koblenz aufmerksam, wonach BioNTech-Spritzen 25mal gefährlicher waren als eine C-Infektion und vermutlich 85% der BioNTech-Spritzen Placebo enthielten.
Tobias Ulbrich ergänzt eine wichtige Erkenntnis aus einer in seiner Kanzlei geführten Datenbank: Besonders schadensträchtige Chargen wurden offenbar so gezielt verteilt, dass keine Häufung von Schadensfällen an bestimmten Orten auftrat.
Man möge sich vom Namen des Forschers, der diese Ergebnisse zutage gefördert hat, nicht irritieren lassen: Dr. Robert Rockefeller heißt, wie mir scheinen will, nur zufällig genauso wie die bekannte Milliardärs-Familie aus den USA. Ich kann von solchen Namens-Koinzidenzen selbst ein Lied singen: Es gibt bekanntlich in Davos einen Herrn, der den gleichen Nachnamen trägt wie ich, mit dem ich aber weder verwandt bin noch irgendwelche weltanschaulichen Übereinstimmungen habe. 🙂
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich macht in diesem X-Post
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1874767194380177536
auf Forschungsergebnisse der Universität Koblenz aufmerksam, wonach BioNTech-Spritzen 25mal gefährlicher waren als eine C-Infektion und vermutlich 85% der BioNTech-Spritzen Placebo enthielten.
Tobias Ulbrich ergänzt eine wichtige Erkenntnis aus einer in seiner Kanzlei geführten Datenbank: Besonders schadensträchtige Chargen wurden offenbar so gezielt verteilt, dass keine Häufung von Schadensfällen an bestimmten Orten auftrat.
Man möge sich vom Namen des Forschers, der diese Ergebnisse zutage gefördert hat, nicht irritieren lassen: Dr. Robert Rockefeller heißt, wie mir scheinen will, nur zufällig genauso wie die bekannte Milliardärs-Familie aus den USA. Ich kann von solchen Namens-Koinzidenzen selbst ein Lied singen: Es gibt bekanntlich in Davos einen Herrn, der den gleichen Nachnamen trägt wie ich, mit dem ich aber weder verwandt bin noch irgendwelche weltanschaulichen Übereinstimmungen habe. 🙂
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
ANFANGSVERDACHT GEGEN PAUL-EHRLICH-INSTITUT UND BIONTECH Liebe Community, Rechtsanwalt Tobias Ulbrich macht in diesem X-Post https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1874767194380177536 auf Forschungsergebnisse der Universität Koblenz aufmerksam, wonach BioNTech…
KORREKTUR: Der Forscher der Uni Koblenz heißt Robert Rockenfeller - also mit "n" zwischen "Rocke" und "feller". Damit sollte jede Namensverwechslung ausgeschlossen sein. 🙂
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