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L R P 2025 ▫️Juri§terei verstehen!
Der Staat Preußen 1701 mit Verfassung 1850*, die Rechtsnachfolge und die preußische Eigenschaft des Gläubigers!
▫️Königreich Preußen mit Verfassung 1850 => ab 1918 Land Preußen => aufgelöst 1947 => Rechtsnachfolger Land Rheinland-Pfalz mit Verfassung von 1947 mit Artikel 1*².
▫️Bundesstaat Preußen des deutschen Reiches 1871 => aufgelöst 1918.
▫️Freistaat Preußen der Weimarer Republik (Haus Reuß), aufgelöst Preußenschlag 1932/37/45/47
▫️die preußische Eigenschaft des Gläubigers der Angehörigen des Land Preußen, übertrug sich 1947/49 auf die neue Personengruppe nach GRUNDGESETZ Artikel 116 (2) Satz 2 => nicht-ausgebürgerte frühere deutsche Staatsangehörige.
=> Damit tragen alle Personen der deutschen Länder die preußische Gläubigereigenschaft.
*Verfassung fĂĽr den Staat PreuĂźen 1850
Art. 10. Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt. => wird zu
*² Artikel 1 Der Mensch ist frei.
=> Verfassung Rheinland-Pfalz 1947.
❄️ Danke lrp
Der Staat Preußen 1701 mit Verfassung 1850*, die Rechtsnachfolge und die preußische Eigenschaft des Gläubigers!
▫️Königreich Preußen mit Verfassung 1850 => ab 1918 Land Preußen => aufgelöst 1947 => Rechtsnachfolger Land Rheinland-Pfalz mit Verfassung von 1947 mit Artikel 1*².
▫️Bundesstaat Preußen des deutschen Reiches 1871 => aufgelöst 1918.
▫️Freistaat Preußen der Weimarer Republik (Haus Reuß), aufgelöst Preußenschlag 1932/37/45/47
▫️die preußische Eigenschaft des Gläubigers der Angehörigen des Land Preußen, übertrug sich 1947/49 auf die neue Personengruppe nach GRUNDGESETZ Artikel 116 (2) Satz 2 => nicht-ausgebürgerte frühere deutsche Staatsangehörige.
=> Damit tragen alle Personen der deutschen Länder die preußische Gläubigereigenschaft.
*Verfassung fĂĽr den Staat PreuĂźen 1850
Art. 10. Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt. => wird zu
*² Artikel 1 Der Mensch ist frei.
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- Rechtseinheiten
- Flaggen und Wappen
- Siegel und Briefmarken
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Verfassung von Berlin - Abschnitt I: Die Grundlagen
Artikel 1 => (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland
und als solches Teil der Europäischen Union.
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Wer fĂĽhrt seit 1914 Krieg gegen die freie Menschheit?
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41%
Die Deutschen
1%
Die Russen
15%
Die Amerikaner
1%
Die Franzosen
41%
Die Engländer
Wer hat 1934 die freie Menschheit im Personenstandswesen ausgeschlossen und fallen gelassen?
Anonymous Quiz
1%
Die Russen
9%
Die Engländer
82%
Die Deutschen
1%
Die Franzosen
8%
Die Amerikaner
Forwarded from lrp §§ Juristerei verstehen!
Welche Personen bilden juristische die freie Menschheit?
Anonymous Quiz
31%
Deutsche nach RuStAG
6%
Deutsche Volkszugehörige
5%
Deutsche mit deutschter Staatsangehörigkeit
47%
Die Staatsangehörigen in den deutschen Ländern
7%
Ehemalige Deutsche nach § 38 des Aufenthaltsgesetzes
4%
BuStAG-Deutsche
https://youtu.be/o7fzzQQhlCA?list=PLnRl_6sIik1Nw1vDBWkEiA9jJXYJ7xOyw => https://www.lightrebels.net/100fragen/
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100 LEBENSVERÄNDERNDE FRAGEN - Frieden, Freiheit und Patentfreigabe
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JURISTISCHE & KOMMERZIELLE FRIEDENSLĂ–SUNGEN
100 lebensverändernde Fragen - Frieden, Freiheit und Patentfreigabe
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• Landrecht- ewiger Landfriede - Seerecht- Registerrecht - Personenstand - Mensch…
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• Landrecht- ewiger Landfriede - Seerecht- Registerrecht - Personenstand - Mensch…
https://youtu.be/tiyE1MQ1s54?list=PLnRl_6sIik1Nw1vDBWkEiA9jJXYJ7xOyw => Die deutsche Staatsangehörigkeit ist immer von 1934
Bricht der amerikanische Militäreinsatz in Venezuela das Völkerrecht?
Anonymous Quiz
42%
JA
47%
NEIN
12%
KEINE AHNUNG
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DAS GESAMTDEUTSCHE DACH
Es gibt über 40 Länder im deutschen Wirtschaftsgebiet
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• Ü B E R B L I C K
Was wie eine neutrale, moderne und öffentlich-rechtliche Ordnung mit Verwaltung im Staatsgebiet erscheint, ist tatsächlich eine im Privatgebiet verschleierte, hierarchisch strikt geordnete, ausgefeilte juristisch kommerzielle und weltweit agierende Konstruktion zur dauerhaften Enteignung der M e n s c h e n. Die privatrechtliche Nutzung identischer Namensdarstellung und ähnlicher Namensschreibweisen des öffentlich-rechtlichen Namens im Privatgebiet ermöglicht die Umgehung öffentlich-rechtlicher Staatlichkeit, was zum Verlust des grundgesetzlichen Schutzes führt. Was u.a. über die HLKO formal juristisch korrekt und legal ist, bleibt moralisch hingegen absolut verwerflich, unsittlich und illegitim nach dem ewigen Landfrieden. Durch verschleierte Auftragsvergabe über/durch/mit/als PERSONEN erleiden die M e n s c h e n aller Länder in den Wirtschaftsgebieten (Kriegsgebiete) den Verlust von Eigentums- und Zugriffsrechten auf das eigene Heimat-Land.
Was die globale Flaggensteuerung und das deutsche Rechtssystem mit diesem weltweiten juristischen Umstand zu tun haben, wird von L R P im Rahmen der Gesetze mit gerichtsverwertbarer und in erdrĂĽckender Beweislast offengelegt.
Bis 1918 waren die M e n s c h e n juristisch Leibeigene der Monarchen an Land. Dieser Zustand der Knechtschaft ist de jure und de facto wieder über die Inhaberschaft für Schuldnertitel in der deutschen Handelsflotte auf hoher See herbeigeführt und mit der Freiwilligkeit der Menschen verankert. Das Treuhandsystem dient der buchhalterischen Absicherung von Gütern und Waren bei Untergang des Schiffes auf dem See-Lieferweg und wird seit mindestens 1949 weltweit auch für juristische Titel wie P E R S O N E N missbraucht. Da hinter jeder juristischen Person eine natürliche Person steht und dahinter der M e n s c h mit Arbeitskraft, liegt ein Wert im Titel vor, was den Titel zu einer registrierten Handelsware macht. Namen sind Titel und wer trägt und benutzt den registrierten Titel? Was ist der Zweck des Titels, wofür ist er erschaffen? Soll der Titel einen Auftrag annehmen oder erteilen? Welche Widmung trägt der Titel? Eine Widmung ist z.B. Geburtsname, Vorname oder die Staatsangehörigkeit wie die von Nazi-Deutschland 1934, welche seit 1949 im Artikel 116 (1) GG mündet und u.a. mit DEUTSCH auf Ausweis und Pass sichtbar wird. Also ist die natürliche Person Inhaber einer juristischen Person, welche den Krieg im Schuldnergebiet in Auftrag gibt, welcher dann durch den Auftragnehmer (Politiker) umgesetzt wird. Die Komplexität von Registerrecht, Personenstand und haftender Inhaberschaft ist von L R P in mehreren Videoreihen dargestellt und unter www.Lightrebels.net einsehbar.
Die undurchsichtige doppelte Buchführung (Doppik) von KONTEN und die Vermögensstruktur im weltweiten Finanzsystem mit AKTIVA und PASSIVA, Schulden und Vermögen, Haben an Soll ist auf jede juristische Person anwendbar, was de facto alle juristische Personen zu einem KONTO in der Doppik macht. Die historisch gewachsenen Finanz- und Verwaltungsstrukturen vollziehen im deutschen Personenstand über das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht einen Inhaberzwang durch automatisierte Verwaltungsverfahren. Mit der Haftungsübertragung der grundrechtsbefreiten inländischen juristischen Person nach Art. 19 (3) GG auf die n a t ü r l i c h e Person, wird der Inhaber zum Ausgleich privater KONTEN (juristische Personen) verpflichtet. Kollektiveinbürgerungen mit Inhaberzwang stehen dem Völkerrecht entgegen und brechen das Menschenrecht auf allen Ebenen. • F A Z I T
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• Ü B E R B L I C K
Was wie eine neutrale, moderne und öffentlich-rechtliche Ordnung mit Verwaltung im Staatsgebiet erscheint, ist tatsächlich eine im Privatgebiet verschleierte, hierarchisch strikt geordnete, ausgefeilte juristisch kommerzielle und weltweit agierende Konstruktion zur dauerhaften Enteignung der M e n s c h e n. Die privatrechtliche Nutzung identischer Namensdarstellung und ähnlicher Namensschreibweisen des öffentlich-rechtlichen Namens im Privatgebiet ermöglicht die Umgehung öffentlich-rechtlicher Staatlichkeit, was zum Verlust des grundgesetzlichen Schutzes führt. Was u.a. über die HLKO formal juristisch korrekt und legal ist, bleibt moralisch hingegen absolut verwerflich, unsittlich und illegitim nach dem ewigen Landfrieden. Durch verschleierte Auftragsvergabe über/durch/mit/als PERSONEN erleiden die M e n s c h e n aller Länder in den Wirtschaftsgebieten (Kriegsgebiete) den Verlust von Eigentums- und Zugriffsrechten auf das eigene Heimat-Land.
Was die globale Flaggensteuerung und das deutsche Rechtssystem mit diesem weltweiten juristischen Umstand zu tun haben, wird von L R P im Rahmen der Gesetze mit gerichtsverwertbarer und in erdrĂĽckender Beweislast offengelegt.
Bis 1918 waren die M e n s c h e n juristisch Leibeigene der Monarchen an Land. Dieser Zustand der Knechtschaft ist de jure und de facto wieder über die Inhaberschaft für Schuldnertitel in der deutschen Handelsflotte auf hoher See herbeigeführt und mit der Freiwilligkeit der Menschen verankert. Das Treuhandsystem dient der buchhalterischen Absicherung von Gütern und Waren bei Untergang des Schiffes auf dem See-Lieferweg und wird seit mindestens 1949 weltweit auch für juristische Titel wie P E R S O N E N missbraucht. Da hinter jeder juristischen Person eine natürliche Person steht und dahinter der M e n s c h mit Arbeitskraft, liegt ein Wert im Titel vor, was den Titel zu einer registrierten Handelsware macht. Namen sind Titel und wer trägt und benutzt den registrierten Titel? Was ist der Zweck des Titels, wofür ist er erschaffen? Soll der Titel einen Auftrag annehmen oder erteilen? Welche Widmung trägt der Titel? Eine Widmung ist z.B. Geburtsname, Vorname oder die Staatsangehörigkeit wie die von Nazi-Deutschland 1934, welche seit 1949 im Artikel 116 (1) GG mündet und u.a. mit DEUTSCH auf Ausweis und Pass sichtbar wird. Also ist die natürliche Person Inhaber einer juristischen Person, welche den Krieg im Schuldnergebiet in Auftrag gibt, welcher dann durch den Auftragnehmer (Politiker) umgesetzt wird. Die Komplexität von Registerrecht, Personenstand und haftender Inhaberschaft ist von L R P in mehreren Videoreihen dargestellt und unter www.Lightrebels.net einsehbar.
Die undurchsichtige doppelte Buchführung (Doppik) von KONTEN und die Vermögensstruktur im weltweiten Finanzsystem mit AKTIVA und PASSIVA, Schulden und Vermögen, Haben an Soll ist auf jede juristische Person anwendbar, was de facto alle juristische Personen zu einem KONTO in der Doppik macht. Die historisch gewachsenen Finanz- und Verwaltungsstrukturen vollziehen im deutschen Personenstand über das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht einen Inhaberzwang durch automatisierte Verwaltungsverfahren. Mit der Haftungsübertragung der grundrechtsbefreiten inländischen juristischen Person nach Art. 19 (3) GG auf die n a t ü r l i c h e Person, wird der Inhaber zum Ausgleich privater KONTEN (juristische Personen) verpflichtet. Kollektiveinbürgerungen mit Inhaberzwang stehen dem Völkerrecht entgegen und brechen das Menschenrecht auf allen Ebenen. • F A Z I T
Die n a t ü r l i c h e Person wurde zu Beginn des Lebens über private Verträge Inhaber für Schuldnertitel und ist rechtlich gefangen im Seehandelsrecht auf dem ewigen Lieferweg ohne Zielhafen in der deutschen Handelsflotte nach Art. 27 GG. Damit kann die P e r s o n nicht die juristische Person an Land mit Gläubigertitel und Staatsangehörigkeit nach Art. 116 (2) S.2 GG nutzen und erhält deshalb keine monatliche Rendite aus dem Sondervermögen. Das Auszahlungsgebiet an Land sind die deutschen Länder, die P e r s o n befindet sich jedoch im Ausland auf hoher See und wird von DEUTSCHLAND, Deutschland, der EU, der Bundesrepublik und der Bundesrepublik Deutschland kommerziell ausgebeutet. Ein Zielhafen für die deutsche Handelsflotte ist juristisch nicht sichtbar, was den ewigen Lieferweg fern der deutschen Länder begründet.
• L Ö S U N G E N
DER EINWOHNERANTRAG!
Die Kennzeichnung der Ortschaft (Gemeinde) als internationales Friedensgebiet über den gesetzlichen Einwohnerantrag nach Art. 28 (2) S.1 GG macht das Auszahlungsgebiet des Gläubigers juristisch sichtbar und begehbar. Die Sichtbarmachung des Zielhafens beendet u.a. den weltweiten juristischen Kriegszustand von 1914 und die rechtliche Gefangenschaft im ewigen Lieferweg. Die klamme Kreisgemeinde wird Bundesgemeinde und erhält bundesstaatliche Fördermittel. Die Anleitung zur Umsetzung des Einwohnerantrages, die gesetzlichen Grundlagen und die völkerrechtliche Beflaggung für das Friedensgebiet sind unter www.Lightrebels.net/Bundesgemeinde.html einsehbar.
REISEAUSWEIS FÜR AUSLÄNDER!
Das Auslandsstatut nach Art. 116 (2) S.2 GG in Verbindung mit § 2 (1) des Aufenthaltsgesetzes, die Verzichtserklärung auf die deutsche StAG, der Asylantrag für Staatsangehörige in den deutschen Ländern, der Reiseausweis für Ausländer nach der Aufenthaltsverordnung § 4 (1) S. 1 Nr. 1 Anlage D4c und die internationale Geburtsurkunde als Aufenthaltstitel für das deutsche Wirtschaftsgebiet sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einzelfallentscheidung. Die begütete Person des Reiseausweises ist der Gläubiger und eine gesetzlich geschützte Person. Weitere Informationen sind unter www.Lightrebels.net/dokumente.html einsehbar. Das gesetzliche Auslandsstatut wird derzeit noch von den Behörden und Gerichte übergangen und die Ausstellung des Reiseausweises als Einzelfallentscheidung verweigert. Damit führen Behörden und Gerichte die privatrechtliche Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 fort. Der Versuch der gerichtlichen und behördlichen Herbeiführung des Einzellfall kann mit weiterer Unterstützung der Teilnehmer voranschreiten, um den notwendigen Präzedenzfall im deutschen Personenstandsregister herbeizuführen.
VERSTAATLICHUNG VON GRUNDSTĂśCKEN!
Die Eintragung des öffentlich-rechtlichen Namens als Eigentümer des Grundstückes im Grundbuchamt bindet das Grundstück an das Bundesgebiet. Dadurch erhält das Grundstück gesetzlichen Schutz und bundesstaatliche Fördermittel. De jure und de facto ist das Grundbuchamt als juristische Person Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch, da deren Privatname und nicht der öffentlich-rechtliche Name als Eigentümer eingetragen ist. Das Grundstück ist demnach Eigentum des Grundbuchamtes im Privatgebiet und wird jedoch durch diese Art der Verstaatlichung für den Besitzer und Benutzer, welcher sich als Eigentümer sehnt, rechtlich gesichert und ist somit geschützt vor Enteignung und Grundsteuerbefreit. Der Wohnort des Anwohners (Lebensraum der Allgemeinheit) ist der Wohnsitz des Inhabers des öffentlich-rechtlichen Namens.
Sind diese Kapazitäten miteinander verknüpft, ist die staatliche Rechtseinheit hergestellt. Dasselbe Prinzip der staatlichen Rechtseinheit liegt auch bei anderen juristischen Personen (Konten) vor. Weitere Informationen sind unter www.Lightrebels.net einsehbar.
• L Ö S U N G E N
DER EINWOHNERANTRAG!
Die Kennzeichnung der Ortschaft (Gemeinde) als internationales Friedensgebiet über den gesetzlichen Einwohnerantrag nach Art. 28 (2) S.1 GG macht das Auszahlungsgebiet des Gläubigers juristisch sichtbar und begehbar. Die Sichtbarmachung des Zielhafens beendet u.a. den weltweiten juristischen Kriegszustand von 1914 und die rechtliche Gefangenschaft im ewigen Lieferweg. Die klamme Kreisgemeinde wird Bundesgemeinde und erhält bundesstaatliche Fördermittel. Die Anleitung zur Umsetzung des Einwohnerantrages, die gesetzlichen Grundlagen und die völkerrechtliche Beflaggung für das Friedensgebiet sind unter www.Lightrebels.net/Bundesgemeinde.html einsehbar.
REISEAUSWEIS FÜR AUSLÄNDER!
Das Auslandsstatut nach Art. 116 (2) S.2 GG in Verbindung mit § 2 (1) des Aufenthaltsgesetzes, die Verzichtserklärung auf die deutsche StAG, der Asylantrag für Staatsangehörige in den deutschen Ländern, der Reiseausweis für Ausländer nach der Aufenthaltsverordnung § 4 (1) S. 1 Nr. 1 Anlage D4c und die internationale Geburtsurkunde als Aufenthaltstitel für das deutsche Wirtschaftsgebiet sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einzelfallentscheidung. Die begütete Person des Reiseausweises ist der Gläubiger und eine gesetzlich geschützte Person. Weitere Informationen sind unter www.Lightrebels.net/dokumente.html einsehbar. Das gesetzliche Auslandsstatut wird derzeit noch von den Behörden und Gerichte übergangen und die Ausstellung des Reiseausweises als Einzelfallentscheidung verweigert. Damit führen Behörden und Gerichte die privatrechtliche Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 fort. Der Versuch der gerichtlichen und behördlichen Herbeiführung des Einzellfall kann mit weiterer Unterstützung der Teilnehmer voranschreiten, um den notwendigen Präzedenzfall im deutschen Personenstandsregister herbeizuführen.
VERSTAATLICHUNG VON GRUNDSTĂśCKEN!
Die Eintragung des öffentlich-rechtlichen Namens als Eigentümer des Grundstückes im Grundbuchamt bindet das Grundstück an das Bundesgebiet. Dadurch erhält das Grundstück gesetzlichen Schutz und bundesstaatliche Fördermittel. De jure und de facto ist das Grundbuchamt als juristische Person Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch, da deren Privatname und nicht der öffentlich-rechtliche Name als Eigentümer eingetragen ist. Das Grundstück ist demnach Eigentum des Grundbuchamtes im Privatgebiet und wird jedoch durch diese Art der Verstaatlichung für den Besitzer und Benutzer, welcher sich als Eigentümer sehnt, rechtlich gesichert und ist somit geschützt vor Enteignung und Grundsteuerbefreit. Der Wohnort des Anwohners (Lebensraum der Allgemeinheit) ist der Wohnsitz des Inhabers des öffentlich-rechtlichen Namens.
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