lrp 🏳️ L R P
2.04K subscribers
612 photos
70 videos
31 files
882 links
Download Telegram
l i g h t r e b e l s p r o d u c t i o n s
L R P 2025 Juristerei verstehen §§

Das gesamtdeutsche Dach

Flaggen und Wappen
Bund & Länder

▫️B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d 🏳️
=> die 15 deutschen Länder ohne Berlin (wirtschaftsfreie Zone, Friedensgebiet)

▫️BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
=> 16 BUNDESLÄNDER, Bundesflagge, Herausgeber von Ausweis/Pass

▫️Bundesrepublik Deutschland 🇩🇪
=> 11 Länder (Bundesländer und Freistaaten)

▫️Deutschland🇩🇪
=> Berlin-Mitte, die Länder Mecklenburg Vorpommern und Baden-Württemberg

▫️DEUTSCHLAND
=> Freistaat Bayern, EU🇪🇺

🏳️danke lrp

Wer es weiß, der weiß es 😉
Live stream started
Live stream finished (1 hour)
nachtrag zum livestream: wenn die person im melderegister "auf reise" geschickt wird, entfällt automatisch GEZ, da man sich in einem nicht-GEZ-Gebiet aufhält...
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) § 36 Einschränkung eines Grundrechts
Durch die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
IMDb ist die Abkürzung für Internet Movie Database und ist eine riesige Online-Datenbank über Filme, Serien, Videos, Schauspieler und andere Filmschaffende.

=> Tagesschau - eine deutsche Nachrichtensendung beim öffentlich-rechtlichen Sender ARD.
Stars: Donald Trump, Jens Riewa, Friedrich Merz
https://www.imdb.com/de/title/tt0246393/?ref_=nm_knf_c_4 😎
livestream teil 2 ab 20:45
Live stream finished (1 hour)
Kommunalverfassung DDR Seite 255,256
Einwohner und Bürger, Gebietsstand

im Wortlaut übernommen u.a in der

Sächsischen Gemeindeordnung
§ 7 Gebietsbestand
(1) Das Gebiet der Gemeinde bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Über Grenzstreitigkeiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Jedes Grundstück soll zu einer Gemeinde gehören. Aus besonderen Gründen können Grundstücke außerhalb einer Gemeinde verbleiben (gemeindefreie Grundstücke).

und in der

Sächsischen Landkreisordnung
§ 6 Gebietsbestand
(1) Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden. Über Grenzstreitigkeiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Gebiet des Landkreises soll so bemessen sein, dass die Verbundenheit der Gemeinden und der Einwohner des Landkreises gewahrt und die Leistungsfähigkeit des Landkreises zur Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist.