Forwarded from satsang-full original (Katharina satsangfull)
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NASA - International Fake-Station
Betrugsvorwurf: Es gibt klare Beweise dafür, dass die NASA zahlreiche Methoden anwendet, um die Öffentlichkeit grob in die Irre zu führen, dass sich Astronauten auf der ISS befinden.
https://t.me/satsangfull/15795
Betrugsvorwurf: Es gibt klare Beweise dafür, dass die NASA zahlreiche Methoden anwendet, um die Öffentlichkeit grob in die Irre zu führen, dass sich Astronauten auf der ISS befinden.
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Bundeswehrgeneral Christian Freiding bei seinem Besuch in der Ukraine:
"Wir sind auf einen langen Krieg vorbereitet. Die Hilfe für die Ukraine ist bereits bis 2032 finanziell abgesichert"
Wer soll denn in den nächsten Jahren da kämpfen? Eine ukrainische Kinderarmee?
Warum wird eigentlich so dämlich gegrinst dabei?
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Forwarded from Kulturstudio.tv | WAHRHAFTIG - AUTHENTISCH - UNPERFEKT
99,9% BORAX PH. EUR. QUALITÄT
Borax ist eine natürliche Bor-Quelle, es kommt in Desinfektionsmitteln gegen Pilze, Viren und Bakterien, als Waschpulver-Ersatz oder als Haushaltsreiniger zum Einsatz. Ob im Haushalt oder in der Industrie – Borax ist und bleibt ein Multitalent. Zu allen Einsatzbereichen kannst Du mehr Informationen in freizugänglicher Fachliteratur erfahren.
🌱 Arzneibuch-Qualität
🌱 fein vermahlen
🌱 leicht wasserlöslich
🌱 von Natur aus basisch
🌱 vielfältig einsetzbar
🌱 natürlich abbaubar
In der Gesundheit spielt Bor eine entscheidende Rolle bei vielen essentiellen Prozessen im Körper:
Knochenaufbau: Bor fördert den Knochenaufbau, was besonders wichtig für Menschen mit Knochenschwäche oder Osteoporose sein kann.
Linderung von Gelenkbeschwerden: Oft wird berichtet, dass Borax Arthrose und Arthritis lindert, was es zu einer möglichen natürlichen Behandlung für diese Erkrankungen macht.
Hormonspiegel: Borax kann den Testosteronspiegel bei Männern und den Östrogenspiegel bei Frauen nach den Wechseljahren erhöhen.
Verbesserung der Vitamin D Wirkung: Borax, Vitamin D3 und Magnesium sind gute Partner im Körper. Borax kann die Wirkung von Vitamin D im Körper verbessern.
Pilzinfektionen: Von Candida im Darm bis Nagelpilz, oral eingenommen wirkt Bor wirkt als Fungizid im Körper.
▶️ Borax in Arzneibuch-Qualität – 10% mit „kulturkraft“
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In der Gesundheit spielt Bor eine entscheidende Rolle bei vielen essentiellen Prozessen im Körper:
Knochenaufbau: Bor fördert den Knochenaufbau, was besonders wichtig für Menschen mit Knochenschwäche oder Osteoporose sein kann.
Linderung von Gelenkbeschwerden: Oft wird berichtet, dass Borax Arthrose und Arthritis lindert, was es zu einer möglichen natürlichen Behandlung für diese Erkrankungen macht.
Hormonspiegel: Borax kann den Testosteronspiegel bei Männern und den Östrogenspiegel bei Frauen nach den Wechseljahren erhöhen.
Verbesserung der Vitamin D Wirkung: Borax, Vitamin D3 und Magnesium sind gute Partner im Körper. Borax kann die Wirkung von Vitamin D im Körper verbessern.
Pilzinfektionen: Von Candida im Darm bis Nagelpilz, oral eingenommen wirkt Bor wirkt als Fungizid im Körper.
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Forwarded from Videodump
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Forwarded from Carsten Jahn - TEAM HEIMAT
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💥DER UNGEIMPFTE US-OPEN SIEGER DJOKOVIC💥
Djokovic schnappt sich bei den USOpen2023 das Mikrofon und singt mit dem Publikum „Fight For Your Right“ von den Beastie Boys.💪
🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪
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Forwarded from jonas
Wisnewski hatte damals eine gute Dokumentation dazu gedreht. Wurde natürlich nur einmal und dann nie wieder gezeigt:
WDR, 2003:
Aktenzeichen 11.9. ungelöst - Lügen und Wahrheiten zum 11.9.2001
WDR, 2003:
Aktenzeichen 11.9. ungelöst - Lügen und Wahrheiten zum 11.9.2001
Bitchute
Aktenzeichen 11.9. ungelöst - Lügen und Wahrheiten zum 11. September 2001
Aktenzeichen 11.9. ungelöst - Lügen und Wahrheiten zum 11. September 2001 - WDR-Doku vom 20. Juni 2003
Von Gerhard Wisnewski
Dietrich, Dirk https://t.me/DDDDoffiziell
Von Gerhard Wisnewski
Dietrich, Dirk https://t.me/DDDDoffiziell
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Neues Apple AirPods-Patent kann die Gehirnströme und andere Biosignale des Trägers überwachen
"Laut der neuesten Liste, die vom United States Trademark and Patent Office (USPTO) veröffentlicht wurde, hat Apple ein Designpatent für die AirPods erhalten, das Elektroenzephalogramm (EEG), Elektromyographie (EMG), Elektrookulogramm (EOG) und andere biologische Signale überwachen kann.
Laut Apples Patentbericht können das AirPods-Gehäuse und das Kopfhörerende mit mehreren aktiven Elektroden und Referenzelektroden ausgestattet werden, die so konfiguriert werden können, dass sie die biologischen Signale und die elektrische Aktivität des Gehirns des Trägers messen.
Apple weist darauf hin, dass die EEG-Gehirnaktivität genauer überwacht werden kann, wenn sie an die Ohrform des Trägers angepasst wird, damit der Sensor besser in den Gehörgang des Trägers passt und die Überwachungsdaten genau sind.
Apple erklärt in dem Patent auch, dass die AirPods zur Überwachung von Elektromyographie (EMG), Elektrookulogramm (EOG), Elektrokardiogramm (EKG), galvanischer Hautreaktion (GSR), Blutvolumenpuls (BVP) und anderen biologischen Signalen verwendet werden können."
https://www.techgoing.com/new-apple-airpods-patent-can-monitor-the-wearers-brainwaves-and-other-biosignals/
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"Laut der neuesten Liste, die vom United States Trademark and Patent Office (USPTO) veröffentlicht wurde, hat Apple ein Designpatent für die AirPods erhalten, das Elektroenzephalogramm (EEG), Elektromyographie (EMG), Elektrookulogramm (EOG) und andere biologische Signale überwachen kann.
Laut Apples Patentbericht können das AirPods-Gehäuse und das Kopfhörerende mit mehreren aktiven Elektroden und Referenzelektroden ausgestattet werden, die so konfiguriert werden können, dass sie die biologischen Signale und die elektrische Aktivität des Gehirns des Trägers messen.
Apple weist darauf hin, dass die EEG-Gehirnaktivität genauer überwacht werden kann, wenn sie an die Ohrform des Trägers angepasst wird, damit der Sensor besser in den Gehörgang des Trägers passt und die Überwachungsdaten genau sind.
Apple erklärt in dem Patent auch, dass die AirPods zur Überwachung von Elektromyographie (EMG), Elektrookulogramm (EOG), Elektrokardiogramm (EKG), galvanischer Hautreaktion (GSR), Blutvolumenpuls (BVP) und anderen biologischen Signalen verwendet werden können."
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Fleisch für die Grossen, Veggie für die Kleinen: In den Freiburger Kitas wird nur noch vegetarisch gegessen. Mit Mangel-Ernährung rettet man nämlich das Klima
"In einem Land vor unserer Zeit sollte Nahrung vor allem eines vollbringen: satt machen und gut schmecken. Diese Methode hat sich jetzt zumindest in Freiburg «gegessen».
Nicht nur, dass man in der Grünen-Hochburg Autofahrer auf dreispurig ausgebauten Strassen in der Innenstadt mit Tempo 30 quält. Jetzt nimmt man sich die Kinder vor, um sie mit vegetarischem Essen in den städtischen Kitas und Schulen von klein auf zu klimaneutralen Veggiebürgern (Achtung Wortwitz!) zu erziehen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres gibt es wegen der «Nachhaltigkeit» für alle Kinder nur noch vegetarisches Essen. Aus für Chicken-Nuggets, Schnitzel, Frikadellen oder Fischstäbchen. Früher nannte man so was Mangelernährung, heute ist das Klimarettung.
Wo kämen wir hin, wenn Eltern selbst entscheiden, was ihre Kinder essen, oder gar die Kinder selbst? So kann die kleine Lena zwar bald ihr Geschlecht in der Schmetterlingsgruppe frei wählen, aber nicht mehr ihren Brotbelag. Selbstbestimmung hat schliesslich auch ihre Grenzen, wenn es gilt, einheimische Hühner am Sterben und argentinische Rinder am unnötigen Pupsen zu hindern.
Nun türmen sich Fragen auf: Dürfen Kinder ihr Schnitzel selbst mitbringen oder wenigstens heimlich eine Wurststulle im Schulranzen einschmuggeln, oder wird das als Hehlerware vom Schuldirektor konfisziert und direkt zur Vernichtung persönlich verspeist? Wie hoch wird die Umsatzsteigerung der Döner- und Pizzaläden im Umkreis der Schule werden?
Nun gut, immerhin könnte es das Ende verschimmelter Pausenbrote in Kinderschulranzen bedeuten, mit dem richtigen Belag drauf ist das nämlich Gold wert und kann unter der Schulbank statt Drogen vertickt werden. Wieso führt Freiburg das aber nur für das Kantinenessen der Kinder in Kitas und Schulen ein und nicht für die erwachsenen Mitarbeiter in den Kantinen der städtischen Betriebe?
Schauen wir doch mal, was diese Woche dort auf dem Speiseplan steht. In der Kantine des städtischen Energieversorgers Badenova finden wir Rindergeschnetzeltes, Fischfilet, Putenschnitzel und Ragu Salsiccia. Die Kantine der der städtischen Abfallwirtschaft ASF bietet diese Woche Chili con Carne, Cordon bleu, badischen Wurstsalat und Pfefferbraten. Und in der Studentenmensa wird Hähnchen griechischer Art, Merguez-Würstchen, ebenfalls Cordon bleu und Schlemmerfischfilet bordelaise aufgetischt.
Aber schau mal, klein Lena, wie lecker diese Tofu-Currywurst doch aussieht, und wer seinen Teller nicht aufisst, muss zur Strafe die Heuschreckencracker probieren."
Quelle
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"In einem Land vor unserer Zeit sollte Nahrung vor allem eines vollbringen: satt machen und gut schmecken. Diese Methode hat sich jetzt zumindest in Freiburg «gegessen».
Nicht nur, dass man in der Grünen-Hochburg Autofahrer auf dreispurig ausgebauten Strassen in der Innenstadt mit Tempo 30 quält. Jetzt nimmt man sich die Kinder vor, um sie mit vegetarischem Essen in den städtischen Kitas und Schulen von klein auf zu klimaneutralen Veggiebürgern (Achtung Wortwitz!) zu erziehen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres gibt es wegen der «Nachhaltigkeit» für alle Kinder nur noch vegetarisches Essen. Aus für Chicken-Nuggets, Schnitzel, Frikadellen oder Fischstäbchen. Früher nannte man so was Mangelernährung, heute ist das Klimarettung.
Wo kämen wir hin, wenn Eltern selbst entscheiden, was ihre Kinder essen, oder gar die Kinder selbst? So kann die kleine Lena zwar bald ihr Geschlecht in der Schmetterlingsgruppe frei wählen, aber nicht mehr ihren Brotbelag. Selbstbestimmung hat schliesslich auch ihre Grenzen, wenn es gilt, einheimische Hühner am Sterben und argentinische Rinder am unnötigen Pupsen zu hindern.
Nun türmen sich Fragen auf: Dürfen Kinder ihr Schnitzel selbst mitbringen oder wenigstens heimlich eine Wurststulle im Schulranzen einschmuggeln, oder wird das als Hehlerware vom Schuldirektor konfisziert und direkt zur Vernichtung persönlich verspeist? Wie hoch wird die Umsatzsteigerung der Döner- und Pizzaläden im Umkreis der Schule werden?
Nun gut, immerhin könnte es das Ende verschimmelter Pausenbrote in Kinderschulranzen bedeuten, mit dem richtigen Belag drauf ist das nämlich Gold wert und kann unter der Schulbank statt Drogen vertickt werden. Wieso führt Freiburg das aber nur für das Kantinenessen der Kinder in Kitas und Schulen ein und nicht für die erwachsenen Mitarbeiter in den Kantinen der städtischen Betriebe?
Schauen wir doch mal, was diese Woche dort auf dem Speiseplan steht. In der Kantine des städtischen Energieversorgers Badenova finden wir Rindergeschnetzeltes, Fischfilet, Putenschnitzel und Ragu Salsiccia. Die Kantine der der städtischen Abfallwirtschaft ASF bietet diese Woche Chili con Carne, Cordon bleu, badischen Wurstsalat und Pfefferbraten. Und in der Studentenmensa wird Hähnchen griechischer Art, Merguez-Würstchen, ebenfalls Cordon bleu und Schlemmerfischfilet bordelaise aufgetischt.
Aber schau mal, klein Lena, wie lecker diese Tofu-Currywurst doch aussieht, und wer seinen Teller nicht aufisst, muss zur Strafe die Heuschreckencracker probieren."
Quelle
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Die Weltwoche
Fleisch für die Grossen, Veggie für die Kleinen: In den Freiburger Kitas wird nur noch vegetarisch gegessen. Mit Mangel-Ernährung…
In einem Land vor unserer Zeit sollte Nahrung vor allem eines vollbringen: satt machen und gut schmecken. Diese Methode hat sich jetzt zumindest in Freiburg «gegessen». Nicht nur, dass man in der Grünen-Hochburg Autofahrer auf dreispurig ausgebauten Strassen…
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Bundesverwaltungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung und Bestandsdatenauskunft
"Erneute juristische Klatsche für die einstige große Koalition: Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass die von Schwarz-Rot ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingefügte Pflicht für Diensteanbieter zum verdachtsunabhängigen monatelangen Speichern von Verbindungs- und Standortdaten "in vollem Umfang unvereinbar" ist mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. Die bereits ausgesetzte Bestimmung kann daher weiterhin nicht angewendet werden. Geklagt hatten die Deutsche Telekom sowie der Münchner Provider Spacenet und in niederen Instanzen bereits vor fünf Jahren Recht bekommen.
Weitere Schlappe
Die Bundesregierung wollte die Vorgabe trotz bereits vorliegender mehrfacher Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung beibehalten und ging – vertreten durch die Bundesnetzagentur – in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter setzten das Verfahren zunächst aus und befragten den EuGH konkret zu den einschlägigen deutschen Paragrafen im TKG. Dieser erklärte die Vorschriften für unvereinbar mit den in der EU verbrieften Grundrechten. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Luxemburger Richter ist der BVerwG nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die TKG-Klauseln "eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt".
In den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen vom 14. August (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und 6 C 7.22) betont das höchste deutsche Verwaltungsgericht, dass bei den Bestimmungen bereits objektive Kriterien fehlten, "die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen". Da die Vorratsspeicherung und der Zugang zu den gesammelten Informationen unterschiedliche Eingriffe in die betroffenen Grundrechte darstellten, die eine gesonderte Rechtfertigung erfordern, seien die gesetzlich vorgegebenen Grenzen der Verwendungszwecke "von vornherein nicht geeignet", die Anforderung klarer und präziser Regeln schon für das Protokollieren der Daten zu erfüllen.
Soweit die Informationen genutzt werden wollten, um die Quelle und den Adressaten einer Kommunikation zu identifizieren, fehlt es den TKG-Vorschriften laut den Beschlüssen zudem an der vom EuGH geforderten strikten Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung "auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit". Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen könne den Luxemburger Richtern zufolge zwar für "die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit" zulässig sein. Eine solche Beschränkung finde sich im TKG aber nicht. Der EuGH urteilte am Donnerstag passend dazu auf Klage eines litauischen Staatsanwalts, dass Vorratsdaten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, nicht für Untersuchungen wegen Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden dürfen (Az.: C-162/22).
Justizminister will VDS ganz kippen
Auch die für die Ermittlung der Speicherzwecke maßgeblichen Vorgaben im Rahmen einer Bestandsdatenauskunft gingen deutlich über den EU-Rechtsrahmen hinaus, arbeitet das BVerwG heraus. Dies gelte nicht nur für die frühere Rechtslage, sondern auch für den neuen Kompromiss, auf den sich Bundestag und Bundesrat 2021 nach langem Tauziehen einigten und der angeblich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen soll. Mit der Übereinkunft können Bundeskriminalamt (BKA) Bundespolizei etwa neben Namen und Anschriften auch Passwörter bei Telemedienanbietern wie WhatsApp, eBay, Facebook, Google mit Gmail und YouTube sowie Tinder abfragen. Auch hier muss der Gesetzgeber nun erneut nachbessern.
"Erneute juristische Klatsche für die einstige große Koalition: Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass die von Schwarz-Rot ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingefügte Pflicht für Diensteanbieter zum verdachtsunabhängigen monatelangen Speichern von Verbindungs- und Standortdaten "in vollem Umfang unvereinbar" ist mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. Die bereits ausgesetzte Bestimmung kann daher weiterhin nicht angewendet werden. Geklagt hatten die Deutsche Telekom sowie der Münchner Provider Spacenet und in niederen Instanzen bereits vor fünf Jahren Recht bekommen.
Weitere Schlappe
Die Bundesregierung wollte die Vorgabe trotz bereits vorliegender mehrfacher Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung beibehalten und ging – vertreten durch die Bundesnetzagentur – in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter setzten das Verfahren zunächst aus und befragten den EuGH konkret zu den einschlägigen deutschen Paragrafen im TKG. Dieser erklärte die Vorschriften für unvereinbar mit den in der EU verbrieften Grundrechten. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Luxemburger Richter ist der BVerwG nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die TKG-Klauseln "eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt".
In den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen vom 14. August (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und 6 C 7.22) betont das höchste deutsche Verwaltungsgericht, dass bei den Bestimmungen bereits objektive Kriterien fehlten, "die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen". Da die Vorratsspeicherung und der Zugang zu den gesammelten Informationen unterschiedliche Eingriffe in die betroffenen Grundrechte darstellten, die eine gesonderte Rechtfertigung erfordern, seien die gesetzlich vorgegebenen Grenzen der Verwendungszwecke "von vornherein nicht geeignet", die Anforderung klarer und präziser Regeln schon für das Protokollieren der Daten zu erfüllen.
Soweit die Informationen genutzt werden wollten, um die Quelle und den Adressaten einer Kommunikation zu identifizieren, fehlt es den TKG-Vorschriften laut den Beschlüssen zudem an der vom EuGH geforderten strikten Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung "auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit". Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen könne den Luxemburger Richtern zufolge zwar für "die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit" zulässig sein. Eine solche Beschränkung finde sich im TKG aber nicht. Der EuGH urteilte am Donnerstag passend dazu auf Klage eines litauischen Staatsanwalts, dass Vorratsdaten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, nicht für Untersuchungen wegen Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden dürfen (Az.: C-162/22).
Justizminister will VDS ganz kippen
Auch die für die Ermittlung der Speicherzwecke maßgeblichen Vorgaben im Rahmen einer Bestandsdatenauskunft gingen deutlich über den EU-Rechtsrahmen hinaus, arbeitet das BVerwG heraus. Dies gelte nicht nur für die frühere Rechtslage, sondern auch für den neuen Kompromiss, auf den sich Bundestag und Bundesrat 2021 nach langem Tauziehen einigten und der angeblich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen soll. Mit der Übereinkunft können Bundeskriminalamt (BKA) Bundespolizei etwa neben Namen und Anschriften auch Passwörter bei Telemedienanbietern wie WhatsApp, eBay, Facebook, Google mit Gmail und YouTube sowie Tinder abfragen. Auch hier muss der Gesetzgeber nun erneut nachbessern.
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"Die Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten", kommentierte Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbands der Internetwirtschaft, die Urteile. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte in diesem Sinne: "Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen – und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken." Im Rechtsstaat dürften nicht alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Der Liberale hat bereits einen Alternativvorschlag für das Einfrieren von Verkehrsdaten im Verdachtsfall (Quick Freeze) vorgelegt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpft dagegen für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern."
https://www.heise.de/news/Bundesverwaltungsgericht-kippt-Vorratsdatenspeicherung-und-Bestandsdatenauskunft-9298386.html
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heise online
Bundesverwaltungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung und Bestandsdatenauskunft
Das anlasslose Protokollieren von TK-Daten ist nicht mit EU-Recht vereinbar, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Justizminister Buschmann will nun rasch handeln.
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Kot-Attacke auf Beatrix von Storch: Täter trat mehrfach im SWR auf
"AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde kürzlich mit Fäkalien attackiert. Nun zeigt sich: Der Täter war dem SWR gut bekannt. Und dann war der Sender noch mit einem freien Kamerateam selbst vor Ort - das auf einen "Nachrichtenanlass" warten sollte.
AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde am 25. August bei einer Veranstaltung in Daun, Rheinland-Pfalz, von einem Mann mit Fäkalien attackiert. Medienberichten zufolge habe der Angreifer damals vorgetäuscht, ein Foto mit der Politikerin machen zu wollen. Als er nah bei ihr stand, habe er ihr dann Exkremente auf den Bauch geschmiert. Kurz darauf überwältigte ihn die Polizei, ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. (....)
Täter ist beim SWR bekannt
Der Täter gab sich kurz nach dem Vorfall namentlich zu erkennen. Im Interview mit der Bild-Zeitung berichtete der Grafikdesigner und Künstler Christian Stein, dass er mit seinem Angriff die AfD-Veranstaltung angeblich stoppen wollte. Brisant: Der Täter ist bereits mehrmals im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen aufgetreten. Im Jahr 2023 war Stein bereits zweimal in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom SWR zu sehen. Im Februar zeigte der Sender ihn bei seiner Arbeit als Siebdrucker in der pfälzischen Ortsgemeinde Kottenheim. Im Mai folgte ein fünfminütiger Beitrag über Stein, in dem der Künstler ausführlich zu seinem Umgang mit seiner ADS-Diagnose befragt wird. Das Interview hat Porträt-Charakter.
Auch beim Angriff auf Beatrix von Storch war ein freies Kamerateam für den SWR vor Ort – als eines von wenigen Medien. Auf Anfrage von Apollo News teilte der SWR mit, die Absprache mit dem Team sei so gewesen: „Es wurden keine Bilder in Auftrag gegeben, sondern es erfolgte die Bitte, sich zu melden, wenn es anschließend einen Nachrichtenanlass geben sollte“, erläuterte uns ein Pressesprecher des SWR. So ist es dann gekommen: Der SWR berichtete als erstes Medium über den Vorfall."
Quelle
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"AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde kürzlich mit Fäkalien attackiert. Nun zeigt sich: Der Täter war dem SWR gut bekannt. Und dann war der Sender noch mit einem freien Kamerateam selbst vor Ort - das auf einen "Nachrichtenanlass" warten sollte.
AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde am 25. August bei einer Veranstaltung in Daun, Rheinland-Pfalz, von einem Mann mit Fäkalien attackiert. Medienberichten zufolge habe der Angreifer damals vorgetäuscht, ein Foto mit der Politikerin machen zu wollen. Als er nah bei ihr stand, habe er ihr dann Exkremente auf den Bauch geschmiert. Kurz darauf überwältigte ihn die Polizei, ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. (....)
Täter ist beim SWR bekannt
Der Täter gab sich kurz nach dem Vorfall namentlich zu erkennen. Im Interview mit der Bild-Zeitung berichtete der Grafikdesigner und Künstler Christian Stein, dass er mit seinem Angriff die AfD-Veranstaltung angeblich stoppen wollte. Brisant: Der Täter ist bereits mehrmals im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen aufgetreten. Im Jahr 2023 war Stein bereits zweimal in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom SWR zu sehen. Im Februar zeigte der Sender ihn bei seiner Arbeit als Siebdrucker in der pfälzischen Ortsgemeinde Kottenheim. Im Mai folgte ein fünfminütiger Beitrag über Stein, in dem der Künstler ausführlich zu seinem Umgang mit seiner ADS-Diagnose befragt wird. Das Interview hat Porträt-Charakter.
Auch beim Angriff auf Beatrix von Storch war ein freies Kamerateam für den SWR vor Ort – als eines von wenigen Medien. Auf Anfrage von Apollo News teilte der SWR mit, die Absprache mit dem Team sei so gewesen: „Es wurden keine Bilder in Auftrag gegeben, sondern es erfolgte die Bitte, sich zu melden, wenn es anschließend einen Nachrichtenanlass geben sollte“, erläuterte uns ein Pressesprecher des SWR. So ist es dann gekommen: Der SWR berichtete als erstes Medium über den Vorfall."
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Apollo News
Kot-Attacke auf Beatrix von Storch: Täter trat mehrfach im SWR auf
AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde kürzlich mit Fäkalien attackiert. Nun zeigt sich: Der Täter war dem SWR gut bekannt. Und dann war der Sender noch mit einem freien Kamerateam selbst vor Ort - das auf einen
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Geliefert wie bestellt!Bewohner leben in Angst
Somalier terrorisiert Dorf
Spielplätze sind verwaist, Frauen trauen sich nicht mehr auf die Straße
Mosbach (Baden-Württemberg) – Seine Ausraster sind im ganzen Dorf gefürchtet: Ein Geflüchteter (25) terrorisiert seit Monaten die 7500-Einwohner-Gemeinde Hardheim im Odenwald.
Obwohl die Bewohner große Angst vor ihm haben, konnte der Somalier bislang nicht gestoppt werden.
„Keiner der diesem Mann begegnet, ist vor ihm sicher. Der Flüchtling beschimpft und bedroht uns“, berichtet Anwohnerin Iris Aschenbrenner (43, Moderatorin), die ihren dreijährigen Sohn nicht mehr allein zum Spielen nach draußen lässt.
https://archive.ph/SrwhF
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Daten von Impfopfern: Rechtsanwalt legt gefährlichste Impfstoff-Chargen offen
"Daten aus Dänemark bestätigten, was sich lange Zeit abgezeichnet hatte: Unterschiedliche Corona-Impfstoffchargen führen in unterschiedlichem Maße zu Nebenwirkungen und Schädigungen. Das PEI, das in Deutschland für die Impfstoffsicherheit zuständig ist und als offizielles Prüflabor der EU fungiert, weiß jedoch angeblich von nichts. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der etliche Impfgeschädigte in Deutschland vertritt, übernimmt nun die Arbeit der Behörde und gibt Einblick in die seinen Daten zufolge gefährlichsten Impfstoffchargen.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich nimmt in einem Tweet vom 9. September Bezug auf eine blamable Anfragenbeantwortung durch das PEI: Angefragt waren alle bis Ende 2022 eingegangenen Todesfallmeldungen nach einer Covid-Impfung inklusive der Chargennummern des injizierten Impfstoffes. (Die Chargennummern werden bei der Meldung von Impfnebenwirkungen generell abgefragt.) Dem kam das PEI nicht nach: Offenkundig wurden Todesfälle nach der Impfung nie auf mögliche Zusammenhänge zu einzelnen Impfstoffchargen analysiert. Stattdessen beruft man sich erneut auf Auswertungen von Daten der umstrittenen SafeVac-App (Report24 berichtete) – was in diesem Zusammenhang besonders fragwürdig ist, weil Benutzer der SafeVac-App naturgemäß nicht ihren eigenen Tod in der Anwendung eintragen können und die Datenbasis mit der Anfrage somit nichts zu tun hat.
Ulbrich schlussfolgerte daraus:
" PEI erklärt, dass sie die Chargennummer der Impcharge zum jeweils gemeldeten gesundheitlichen Schaden nicht als Information aufgenommen hätten, obwohl diese im Formular abgefragt und eingetragen wird. Die Information liegt also vor, Sie verweigern deren Verarbeitung und behaupten dann das Nichtvorhandensein der Information!
Die sind wirklich IRRE!! Wer weist denn das PEI an, bei Verdachtsfällen nicht wissen zu wollen welche Charge die Schadensträchtige ist? Wer fragt mal nach, warum die Kerninformation, um einem Verdacht verfolgen zu können ausgerechnet fehlt und wer das angewiesen hat, nachdem die Formulare des PEI die Daten abfragen?"
RA Tobias Ulbrich via Twitter / X
Für ihn ist dieses Vorgehen ein Skandal. Auf Basis von Daten aus seiner Kanzlei, die zahlreiche Impfgeschädigte vertritt, sei es naheliegend, dass Impfschäden vor allem auf eine kleine Zahl bestimmter Chargen zurückgehen – doch wenn das belegt würde, zeige das natürlich, dass das PEI geschlampt hat. "
Quelle
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"Daten aus Dänemark bestätigten, was sich lange Zeit abgezeichnet hatte: Unterschiedliche Corona-Impfstoffchargen führen in unterschiedlichem Maße zu Nebenwirkungen und Schädigungen. Das PEI, das in Deutschland für die Impfstoffsicherheit zuständig ist und als offizielles Prüflabor der EU fungiert, weiß jedoch angeblich von nichts. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der etliche Impfgeschädigte in Deutschland vertritt, übernimmt nun die Arbeit der Behörde und gibt Einblick in die seinen Daten zufolge gefährlichsten Impfstoffchargen.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich nimmt in einem Tweet vom 9. September Bezug auf eine blamable Anfragenbeantwortung durch das PEI: Angefragt waren alle bis Ende 2022 eingegangenen Todesfallmeldungen nach einer Covid-Impfung inklusive der Chargennummern des injizierten Impfstoffes. (Die Chargennummern werden bei der Meldung von Impfnebenwirkungen generell abgefragt.) Dem kam das PEI nicht nach: Offenkundig wurden Todesfälle nach der Impfung nie auf mögliche Zusammenhänge zu einzelnen Impfstoffchargen analysiert. Stattdessen beruft man sich erneut auf Auswertungen von Daten der umstrittenen SafeVac-App (Report24 berichtete) – was in diesem Zusammenhang besonders fragwürdig ist, weil Benutzer der SafeVac-App naturgemäß nicht ihren eigenen Tod in der Anwendung eintragen können und die Datenbasis mit der Anfrage somit nichts zu tun hat.
Ulbrich schlussfolgerte daraus:
" PEI erklärt, dass sie die Chargennummer der Impcharge zum jeweils gemeldeten gesundheitlichen Schaden nicht als Information aufgenommen hätten, obwohl diese im Formular abgefragt und eingetragen wird. Die Information liegt also vor, Sie verweigern deren Verarbeitung und behaupten dann das Nichtvorhandensein der Information!
Die sind wirklich IRRE!! Wer weist denn das PEI an, bei Verdachtsfällen nicht wissen zu wollen welche Charge die Schadensträchtige ist? Wer fragt mal nach, warum die Kerninformation, um einem Verdacht verfolgen zu können ausgerechnet fehlt und wer das angewiesen hat, nachdem die Formulare des PEI die Daten abfragen?"
RA Tobias Ulbrich via Twitter / X
Für ihn ist dieses Vorgehen ein Skandal. Auf Basis von Daten aus seiner Kanzlei, die zahlreiche Impfgeschädigte vertritt, sei es naheliegend, dass Impfschäden vor allem auf eine kleine Zahl bestimmter Chargen zurückgehen – doch wenn das belegt würde, zeige das natürlich, dass das PEI geschlampt hat. "
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Report24
Daten von Impfopfern: Rechtsanwalt legt gefährlichste Impfstoff-Chargen offen
Die Rechtsanwaltskanzlei von Tobias Ulbrich übernimmt die Aufgabe des PEI und analysiert die Sicherheit von Impfstoffchargen.
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Da rollt was auf uns zu.Schon bald könnten Getränke für die Verbraucher im Handel teurer werden. Verantwortlich dafür ist ein neues Gesetz der Ampel-Koalition.
München ‒ Als sorgten die hohen Lebensmittelpreise nicht bereits für ausreichend Unmut bei den Verbrauchern, nun sollen sich auch die Preise für Biere, Wasser und weitere Getränke im Einzelhandel verteuern. Schuld daran ist das Mautgesetz der Bundesregierung, welches laut Getränke-News.de für erheblich höhere Frachtkosten sorgt und damit ausnahmslos alle transportierten Wirtschaftsgüter teurer macht.
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Der 🦊 ist schlau und tut nur dumm. Beim "Lehnchen" ist es andersrum.
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Der preisgekrönte Journalist Alex Newman entlarvt den totalitären und geradezu kommunistischen Charakter der UN-Agenda 2030.
"Als die führenden Vertreter der UNO sie 2015 verabschiedeten, nannten sie sie 'den Masterplan für die Menschheit'... Das ist ein Plan aus der Hölle. Wenn er umgesetzt würde, sähe die Welt so aus wie Nordkorea oder Kuba."
Quelle
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20 Migranten gehen mit Stöcken auf deutsche Kinder los
"Ein neuer Fall von Migrantengewalt schockt Chemnitz: In der sächsischen Stadt ist es am Sonntag zu einem brutalen Angriff von jugendlichen Ausländern gekommen. Die Tat ereignete sich im Konkordiapark im Ortsteil Schloßchemnitz.
Laut Polizei „waren dort unvermittelt etwa 20 unbekannte Kinder und Jugendliche, augenscheinlich teils mit Stöcken, auf eine Gruppe von anderen Kindern und Jugendlichen losgegangen“. Demzufolge stießen dabei einige Angreifer einen Elfjährigen sowie einen 14jährigen zu Boden und schlugen und traten anschließend auf beide ein.“ Die Kinder wurden leicht verletzt.
Radio: Angreifer sind Migranten, die Opfer Deutsche
Die Polizei beschrieb die Täter „als etwa zwölf bis 14 Jahre alt mit dunklerem Teint“. Der lokale Sender „Radio Chemnitz“ berichtet: „Bei den Angreifern handelte es sich dem Anschein nach um Ausländer – die Opfer waren Deutsche.“
Wenige Minuten nach dem Überfall stellten alarmierte Polizisten im Bereich der benachbarten Schloßteichinsel fünf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren. Die Polizei: „Ob das Quintett mit dem Tatgeschehen im Zusammenhang steht, muß nun geprüft werden.“ Sie ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und versucht, die Hintergründe der Tat aufzuklären.
Zeugen werden gebeten, sich bei der Chemnitzer Kriminalpolizei unter der Rufnummer (0371) 387-3448 zu melden. "
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"Ein neuer Fall von Migrantengewalt schockt Chemnitz: In der sächsischen Stadt ist es am Sonntag zu einem brutalen Angriff von jugendlichen Ausländern gekommen. Die Tat ereignete sich im Konkordiapark im Ortsteil Schloßchemnitz.
Laut Polizei „waren dort unvermittelt etwa 20 unbekannte Kinder und Jugendliche, augenscheinlich teils mit Stöcken, auf eine Gruppe von anderen Kindern und Jugendlichen losgegangen“. Demzufolge stießen dabei einige Angreifer einen Elfjährigen sowie einen 14jährigen zu Boden und schlugen und traten anschließend auf beide ein.“ Die Kinder wurden leicht verletzt.
Radio: Angreifer sind Migranten, die Opfer Deutsche
Die Polizei beschrieb die Täter „als etwa zwölf bis 14 Jahre alt mit dunklerem Teint“. Der lokale Sender „Radio Chemnitz“ berichtet: „Bei den Angreifern handelte es sich dem Anschein nach um Ausländer – die Opfer waren Deutsche.“
Wenige Minuten nach dem Überfall stellten alarmierte Polizisten im Bereich der benachbarten Schloßteichinsel fünf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren. Die Polizei: „Ob das Quintett mit dem Tatgeschehen im Zusammenhang steht, muß nun geprüft werden.“ Sie ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und versucht, die Hintergründe der Tat aufzuklären.
Zeugen werden gebeten, sich bei der Chemnitzer Kriminalpolizei unter der Rufnummer (0371) 387-3448 zu melden. "
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Paul-Ehrlich-Institut will potenziell tödliche Impfstoff-Chargen nicht nennen – oder kennt sie nicht
Eine Rechtsanwältin hat vom Paul-Ehrlich-Institut die Herausgabe aller Todesfall-Meldungen nach einer Corona-Impfung gefordert. Dazu wünschte sie explizit die Angabe der jeweiligen Chargen-Nummern. Die Antwort des Instituts zeugt von erschreckender Inkompetenz.
Gab es Chargen des Corona-Impfstoffes, die mit besonders vielen schweren Nebenwirkungen und Todesfällen einhergegangen sind? Diese Frage stellen sich Statistiker und Ärzte auf der ganzen Welt, spätestens seitdem im März 2023 dänische Wissenschaftler eine Studie veröffentlichten, aus der hervorging, dass neun früh gelieferte Chargen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty die Hälfte aller in Dänemark im Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Todesfälle verursacht haben könnten. Da Teile der Chargen auch in Deutschland verimpft wurden, ist man auch hierzulande hellhörig geworden.
Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beantragte diesbezüglich am 14. August 2023 beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Herausgabe aller im Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2022 beim PEI eingegangenen Verdachts-Todesfallmeldungen nach einer Covid-19-Impfung in anonymisierter Form, einschließlich der Chargen-Nummern. Am vergangenen Freitag erhielt die Anwältin die Antwort vom PEI. Die online einsehbaren Dokumente zeigen vor allem eins: Die Weigerung des Instituts, sich ernsthaft mit der Frage nach potenziell schädlichen Impfstoff-Chargen zu befassen – beziehungsweise nachvollziehbar offenzulegen, welche Informationen dem PEI zu dieser Frage vorliegen.
So führt das PEI in seiner Antwort aus, dass die Todesfallmeldungen des betreffenden Zeitraums bereits online aufgeführt seien – und verlinkt auf einen Sicherheitsbericht des Instituts aus dem März 2023, aus dem zwar die Anzahl der Impftoten-Verdachtsmeldungen hervorgeht (3.315 Fälle), nicht aber die entsprechenden Chargen-Nummern – geschweige denn sonst irgendeine spezifische Aufschlüsselung der Todesfälle beispielsweise nach Alter, Geschlecht et cetera.
„SafeVac 2.0-Studie“ soll Impfstoff-Chargen erfasst haben
Dass das zur Beantwortung der Frage der Rechtsanwältin nicht gerade hilfreich ist, scheint das PEI selbst zu wissen und verweist daher zusätzlich auf eine Stellungnahme des Instituts vom 18. August. Darin erklärt das PEI, bei einer Auswertung der hauseigenen „SafeVac 2.0-Studie“ keine chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen zu Impfnebenwirkungen nach der Biontech-Impfung festgestellt zu haben. Interessant: Das PEI führt aus, dass bei der „SafeVac 2.0-Studie“ (eine Beobachtungsstudie des PEI zur Erfassung potenzieller Impfschäden, deren Ergebnisse bis heute nicht abschließend ausgewertet sind – Apollo News berichtete) jede Nebenwirkungsmeldung zwingend mit einer Chargen-Nummer verknüpft sei. Dies sei bei den Verdachtsmeldungen, auf denen der oben genannte Sicherheitsbericht beruht, nicht so. "
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Eine Rechtsanwältin hat vom Paul-Ehrlich-Institut die Herausgabe aller Todesfall-Meldungen nach einer Corona-Impfung gefordert. Dazu wünschte sie explizit die Angabe der jeweiligen Chargen-Nummern. Die Antwort des Instituts zeugt von erschreckender Inkompetenz.
Gab es Chargen des Corona-Impfstoffes, die mit besonders vielen schweren Nebenwirkungen und Todesfällen einhergegangen sind? Diese Frage stellen sich Statistiker und Ärzte auf der ganzen Welt, spätestens seitdem im März 2023 dänische Wissenschaftler eine Studie veröffentlichten, aus der hervorging, dass neun früh gelieferte Chargen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty die Hälfte aller in Dänemark im Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Todesfälle verursacht haben könnten. Da Teile der Chargen auch in Deutschland verimpft wurden, ist man auch hierzulande hellhörig geworden.
Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beantragte diesbezüglich am 14. August 2023 beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Herausgabe aller im Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2022 beim PEI eingegangenen Verdachts-Todesfallmeldungen nach einer Covid-19-Impfung in anonymisierter Form, einschließlich der Chargen-Nummern. Am vergangenen Freitag erhielt die Anwältin die Antwort vom PEI. Die online einsehbaren Dokumente zeigen vor allem eins: Die Weigerung des Instituts, sich ernsthaft mit der Frage nach potenziell schädlichen Impfstoff-Chargen zu befassen – beziehungsweise nachvollziehbar offenzulegen, welche Informationen dem PEI zu dieser Frage vorliegen.
So führt das PEI in seiner Antwort aus, dass die Todesfallmeldungen des betreffenden Zeitraums bereits online aufgeführt seien – und verlinkt auf einen Sicherheitsbericht des Instituts aus dem März 2023, aus dem zwar die Anzahl der Impftoten-Verdachtsmeldungen hervorgeht (3.315 Fälle), nicht aber die entsprechenden Chargen-Nummern – geschweige denn sonst irgendeine spezifische Aufschlüsselung der Todesfälle beispielsweise nach Alter, Geschlecht et cetera.
„SafeVac 2.0-Studie“ soll Impfstoff-Chargen erfasst haben
Dass das zur Beantwortung der Frage der Rechtsanwältin nicht gerade hilfreich ist, scheint das PEI selbst zu wissen und verweist daher zusätzlich auf eine Stellungnahme des Instituts vom 18. August. Darin erklärt das PEI, bei einer Auswertung der hauseigenen „SafeVac 2.0-Studie“ keine chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen zu Impfnebenwirkungen nach der Biontech-Impfung festgestellt zu haben. Interessant: Das PEI führt aus, dass bei der „SafeVac 2.0-Studie“ (eine Beobachtungsstudie des PEI zur Erfassung potenzieller Impfschäden, deren Ergebnisse bis heute nicht abschließend ausgewertet sind – Apollo News berichtete) jede Nebenwirkungsmeldung zwingend mit einer Chargen-Nummer verknüpft sei. Dies sei bei den Verdachtsmeldungen, auf denen der oben genannte Sicherheitsbericht beruht, nicht so. "
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Apollo News
Paul-Ehrlich-Institut will potenziell tödliche Impfstoff-Chargen nicht nennen – oder kennt sie nicht
Eine Rechtsanwältin hat vom Paul-Ehrlich-Institut die Herausgabe aller Todesfall-Meldungen nach einer Corona-Impfung gefordert. Dazu wünschte sie explizit die Angabe der jeweiligen Chargen-Nummern. Die Antwort des Instituts zeugt von erschreckender Inkompetenz.
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EU-Leyen fordert neuerlich weltweite digitale Identität für alle Menschen
"Das nicht gewählte Oberhaupt der Europäischen Union, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat die Staats- und Regierungschefs in aller Welt beim dazu aufgerufen, ein globales “digitales Ausweissystem” für die Bürger einzuführen. Die EU-Chefin äußerte diesen Aufruf in einer Rede vor der “One Future”-Sitzung des G20-Gipfels in Indien am Sonntag. Die “One Irgendwas“ Manie grassiert überall – “One World Government“ ist das finale Ziel.
Leyen nannte dabei als großes Vorbild digitale Infrastruktur, die die EU für “Impfpässe” geschaffen hat. Sie fuhr fort, dass dasselbe System, das für Impfpässe geschaffen wurde, nun aktualisiert wird, um die globale digitale Identifizierung zu unterstützen.
Während sie laut EU-Pressedienst erklärte, dass die “Zukunft digital sein wird“, rief Leyen auch die ebenso ungewählten globalistischen Institutionen auf, künstliche Intelligenz (KI) und die kommende globale digitale Identität zu regulieren. „Heute möchte ich mich auf KI und digitale Infrastrukturen konzentrieren“, sagte die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin.
„KI birgt, wie beschrieben, Risiken, bietet aber auch enorme Chancen. Die entscheidende Frage ist, wie wir eine sich schnell verändernde Technologie nutzbar machen können“, so Leyen. Sie wolle, dass die EU und ihre Verbündeten einen “globalen Rahmen für KI-Risiken” entwickeln."
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"Das nicht gewählte Oberhaupt der Europäischen Union, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat die Staats- und Regierungschefs in aller Welt beim dazu aufgerufen, ein globales “digitales Ausweissystem” für die Bürger einzuführen. Die EU-Chefin äußerte diesen Aufruf in einer Rede vor der “One Future”-Sitzung des G20-Gipfels in Indien am Sonntag. Die “One Irgendwas“ Manie grassiert überall – “One World Government“ ist das finale Ziel.
Leyen nannte dabei als großes Vorbild digitale Infrastruktur, die die EU für “Impfpässe” geschaffen hat. Sie fuhr fort, dass dasselbe System, das für Impfpässe geschaffen wurde, nun aktualisiert wird, um die globale digitale Identifizierung zu unterstützen.
Während sie laut EU-Pressedienst erklärte, dass die “Zukunft digital sein wird“, rief Leyen auch die ebenso ungewählten globalistischen Institutionen auf, künstliche Intelligenz (KI) und die kommende globale digitale Identität zu regulieren. „Heute möchte ich mich auf KI und digitale Infrastrukturen konzentrieren“, sagte die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin.
„KI birgt, wie beschrieben, Risiken, bietet aber auch enorme Chancen. Die entscheidende Frage ist, wie wir eine sich schnell verändernde Technologie nutzbar machen können“, so Leyen. Sie wolle, dass die EU und ihre Verbündeten einen “globalen Rahmen für KI-Risiken” entwickeln."
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EU-Leyen fordert neuerlich weltweite digitale Identität für alle Menschen
Das nicht gewählte Oberhaupt der Europäischen Union, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat die Staats- und Regierungschefs in aller Welt beim dazu aufgerufen, ein [...]
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Herzliche Glückwunsch zum Geburtstag lieber Franky!🎉🎂🎁🥂
Danke für Deine Arbeit hier im Kanal! Du hältst mir sehr oft den Rücken frei und das ist für mich unbezahlbar!!!
Gottes Segen für Dich und Deine Familie!
Herzlichen Dank
Michael 🙏♥️🙏
Danke für Deine Arbeit hier im Kanal! Du hältst mir sehr oft den Rücken frei und das ist für mich unbezahlbar!!!
Gottes Segen für Dich und Deine Familie!
Herzlichen Dank
Michael 🙏♥️🙏
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