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V.i.S.d.P. Dr. Reiner Füllmich.
Die Beiträge dienen als Informationsquellen für eigene Recherchen. Sie spiegeln nicht unbedingt die persönliche Meinung von Dr. Füllmich oder die des ICIC-Teams wider.
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RFK Jr. enthüllt: Pharmaunternehmen verdienen Milliarden an Impfschäden"
Zensierter Clip von RFK Jr: Big Pharma verdient mehr an Behandlungen für Impfschäden als an den Impfstoffen selbst
"Sie machen jährlich 60 Milliarden US-Dollar Umsatz mit Impfstoffen, aber 500 Milliarden US-Dollar mit den Medikamenten, die zur Behandlung von Impfschäden notwendig sind," so Robert Kennedy Jr.
"Das ist ein ausgezeichneter Geschäftsplan für diese Pharmaunternehmen: Die Menschen erst krank machen, um ihnen dann lebenslange Behandlungen zu verkaufen."
Dieses Interview, das ursprünglich am 17. September 2020 veröffentlicht wurde, ist mittlerweile von YouTube entfernt worden.

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‼️💥Opfer der experimentellen Gen-Substanz konfrontiert Drosten

"Alles hier, ist eine Lüge!!!"

ⓘ Ein Opfer der experimentellen Gen-Substanz,
konfrontiert Christian Drosten im Sauriersaal
der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, wo Drosten am Abend des
15. September 2023 einen Propaganda-Vortrag
„Pandemische Gefahren vor und nach COVID-19“ hielt
Impf-Spike nimmt im Zellversuch Einfluss auf die Bildung von Erythrozyten („rote Blutkörperchen“).

Preprint September 2023.

https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2023.09.07.556634v1

t.me/Rosenbusch
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🇦🇺 Der Premierminister des australischen Bundesstaates Victoria, Dan Andrews, der einige der drakonischsten Covid-Maßnahmen der Welt durchsetzte, ist zurückgetreten.

@disclosetv
Ganz schön am Schwurbeln, der Evangelische Pressedienst:

„So viele „Turbokrebspatienten“ gleichzeitig habe er noch nie gehabt.
Laut Schleicher wurde der Krebs bei allen 30 Patienten im ersten Vierteljahr nach ihrer letzten Corona-Impfung diagnostiziert.“

(…)

„Bereits im Herbst 2021 hatte ich den Verdacht, dass die Corona-Impfstoffe Turbokrebs hervorrufen können“, sagte Ute Krüger dem epd. Die Krebsepidemiologin, die sich 2004 am Brustkrebszentrum Oskar-Ziethen-Krankenhaus in Berlin zur Brustkrebspathologin spezialisierte, forscht aktuell an der schwedischen Lund-Universität.
Sie habe seit einiger Zeit mit Krebspatienten zu tun, die äußerst merkwürdige Verläufe gezeigt hätten. Die Krebsspezialistin verweist etwa auf eine 70-jährige Frau, die mehrere Jahre mit metastasierendem Brustkrebs lebte: „Kurz nach der Impfung gegen Covid-19 explodierte das Tumorwachstum in ihrer Leber.“ Innerhalb eines Monats sei die Patientin gestorben.
Chemie-Professor Andreas Schnepf von der Uni Tübingen hält die Corona-Impfungen „für viel gefährlicher als offiziell dargestellt“, wie er dem epd sagte.“

https://www.evangelische-zeitung.de/corona-impfstoffe-aerzte-und-forscher-aeussern-bedenken

t.me/Rosenbusch
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kann man ausprobieren
🔄 Ändere nur EIN Wort und die Menschen hören dir zu
(🇩🇪dt. Untertitel)

👉... nicht nur das: Sie werden entsetzt sein und dir uneingeschränkt zustimmen - GARANTIERT.

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.
🔷 BioNTech setzt sich über grundsätzliche Verbote des Heilmittelwerbegesetzes hinweg🔷 Gibt es eine "staatlich genehmigte Impfkampagne" gemäß Art. 88 Abs. 4 der Richtlinie 2001/83/EG?🔷

Herzlichen Dank für die Zusendung eines Tweets, der auf dieses Werbeplakat von BioNTech aufmerksam machte. Die Frage im Tweet, seit wann Arzneimittelwerbung der Hersteller für die Corona-Schutzimpfung erlaubt ist, muss mit:

"Gar nicht, es sei denn, es ist eine staatlich genehmigte Impfkampagne"

beantwortet werden.

Die Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist grundsätzlich verboten - und Comirnaty ist verschreibungspflichtig.

Auch die Werbung für Arzneimittel zur Verhütung nach dem IfSG meldepflichtiger Krankheiten ist grundsätzlich verboten - COVID-19 ist nach § 6 Abs. 1 lit. t) IfSG und § 7 Abs. 1 Nr. 44a (SARS-CoV-2) IfSG immer noch meldepflichtig .

Allerdings sieht der Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel in Art. 88 Abs. 4 eine Ausnahme vom Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel vor. Mitgliedstaaten ist es erlaubt, Impfkampagnen der Hersteller zu genehmigen. In Deutschland ist diese Regelung aber nicht in das Heilmittelwerbegesetz übernommen worden.

Es stellt sich trotzdem die Frage: Wurde BioNTech die Durchführung dieser Impfkampagne staatlich genehmigt? Und wenn ja, wer bezahlt sie?

Dass es sich bei dem Plakat um eine Werbung für Comirnaty handelt, ist m.E. unzweifelhaft:

Das Plakat soll zwar den Anschein erwecken, als diene es ausschließlich der Information über die Corona-Schutzimpfung ohne Nennung eines Präparatenamens. Allerdings ist das Plakat eindeutig als "Initiative von BioNTech" ausgewiesen. Und angesichts der Bekanntheit von "Comirnaty" bedarf es auch nicht der Nennung eines Präparatenamens, um die Verbindung zu Comirnaty herzustellen.

Seit langem ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch dann, wenn der Name des Produktes nicht genannt wird, ein Verstoß gegen ein nach den §§ 10, 12 Heilmittelwerbegesetz ggf. bestehendes Verbot der produktbezogenen Werbung vorliegen kann. Das gilt dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise - hier die 32 Millionen Bürger der "Risikogruppen" - aufgrund der Gesamtumstände und ihrer eigenen Marktkenntnisse hinreichend deutlich entnehmen können, für welches Produkt geworben wird. Und das ist mit dem vorliegenden Plakat eindeutig der Fall.

Schaut man dann noch auf die auf dem Plakat angegebene Webseite "www.corona-schutzimpfung.info", die von BioNTech betrieben wird, wird es m.E. noch problematischer. Auf dieser wird die Zahl "32 Millionen" mit einem Risiko für "einen schweren Corona-Verlauf" gleichgesetzt.

Weiter folgt unter Bezug auf Daten der STIKO die Aussage

"32 Millionen Menschen in Deutschland haben aufgrund ihres Alters über 60 Jahre oder aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf."

Für über 80-Jährige wird ein 9-fach erhöhtes Risiko der Einweisung in eine Krankenhaus aufgeführt.

Auch wenn seit der Überarbeitung des Heilmittelwerbegesetzes im Jahr 2012 das Verbot der Angstwerbung verwässert wurde, verbietet aber § 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG

"Werbeaussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte".

Selbst wenn die Werbekampagne staatlich genehmigt sein sollte, müssten dann in jedem Fall die weiteren Anforderungen des Heilmittelwerbegesetzes erfüllt werden, wie beispielsweise die Pflichtangaben nach § 4 HWG.

Hinsichtlich der Zulässigkeit sind somit einige Fragen offen...

🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Mein Buch: Die Corona-Verschwörung