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https://www.hochschule-biberach.de/stellungsnahme-der-hochschulleitung-hochschule-biberach-steht-fuer-eine-offene-gesellschaft

Stellungnahme der Hochschule Biberach zu meiner "Kündigung"

Ich habe auch gestern das Wort Kündigung in Anführungsstriche gesetzt, da es formal gesehen eine nicht Weiterbeschäftigung war, was aus dem Schreiben aber auch hervorgeht.

Der offiziellen Stellungnahme der Hochschule Biberach lässt sich entnehmen, dass sie „Feinden dieser offenen Gesellschaft“, also mir, keine Plattform bieten möchte. Damit handelt es sich bezüglich meiner Person nicht mehr nur um die Privatmeinung von Professor Dr. Balensiefen, sondern um die Ansicht der Hochschule Biberach.

Auch diesbezüglich steht es natürlich jedem frei, gegenüber den Verantwortlichen der Hochschule Stellung zu nehmen.

bleicher@hochschule-bc.de (Rektor)
schwaeble@hochschule-bc.de (Kanzler)

Leider hat die Hochschule Biberach versäumt mitzuteilen, warum ich Feind einer offenen Gesellschaft sein soll. Nichts liegt mir ferner.

“Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen”
George Santayana (1863-1952)
US-amerikanischer Philosoph

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King


PS:
Ich bedaure nicht, nicht noch mal an der Hochschule beschäftigt zu werden, was ich aber bedaure ist, die Entwicklung unseres Rechtsstaates und der Demokratie der letzten 7 Monate.

Das Schreiben stammt ursprünglich vom 2. September, ich habe es aber erst gestern geöffnet, da der Brief längere Zeit liegen geblieben ist.
Demonstrationsstrategie für Aufzüge soweit die Behörde diese für hygienisch nicht durchführbar hält am Beispiel München:

„Sehr geehrte Damen und Herren

2.
Der Startpunkt des Aufzugs (Aufstellfläche) wird wie folgt geändert:
Die Spitze des Aufzuges Startet im Norden auf der Höhe …,
Ende Höhe …

Die Ausstellerfläche ist daher etwa 1000 m lang.

Die Teilnehmer werden 2-er Reihen bilden, mit 2,5 m Abstand quer zueinander.
Zwischen jeder Reihe werden nach vorne und hinten 3 m Abstand gehalten, die Ordner werden ca. in jeder 5.-8. Reihen eingeteilt, weitere Ordner an der Spitze, dem Ende und den Seiten des Zuges.

Bei 1000 m Aufstellfläche finden somit 500 Teilnehmer Platz, weshalb ich die Anmeldung auf 500 Teilnehmer reduziere.
Dabei wird unterstellt, das jeder Teilnehmer in Längsrichtung sich selbst (1 m und 3 m Abstand hält, also Längsrichtung 4 m benötigt)

Sofern die Kreisverwaltungsbehörde diesbezüglich nach wie vor ein zu hohes Infektionsrisiko sieht, können die Abstände nach vorn und hinten auch auf 5 m ausgedehnt werden, Startpunkt dann ******** (ca. 1.600 m).


Sofern das KVR auch dies nicht als ausreichend ansieht, schlagen wir 5 m Abstand und Einerreihen vor, Die Aufstellfläche würde dann an der Ecke ********
(3,2 km Strecke) beginnen.

Sofern das Kreisverwaltungsreferat auch dies nicht als ausreichend ansieht, dürfen wir Vorschlag bitten, unter welchen Bedingungen und welchen Abständen ein Aufzug von 500 Teilnehmern im besagten Bereich möglich ist.

Den Zustrom der Teilnehmer zu Aufstellfläche werden wir dahingehend kontrollieren, dass die Fläche von vorne aufgefüllt wird, und alle weiteren Teilnehmer einzeln nach hinten durchlaufen und sich einreihen.

Dieses Konzept habe ich als Anwalt des Veranstalters in Berlin am 10. Oktober ebenfalls durchgeführt, dort gab es soweit ersichtlich keinerlei Beanstandungen, was anwaltlich versichert wird.

Weiterhin wird anwaltlich versichert, dass bei einem Demo-Zug in Nürnberg (ca. 3.000 Teilnehmer) am 11.10.2020 sowie bei einem Demo-Zug am 16.10.2020 in Göppingen (ca. 600 Teilnehmer) wir von der Polizei gebeten wurden, GERINGERE Abstände einzuhalten, was anwaltlich versichert wird. Es ist also ohne weiteres möglich, auch bei einem Demo-Zug Abstände einzuhalten, notfalls muss dieser dann einfach länger werden, siehe oben.


Sollten nach wie vor Bedenken bestehen, werden wir die Teilnehmer bitten,
gemäß Herkunftsrichtung sowie Anfangsbuchstabe des Nachnamens sich in bestimmten Bereichen einzureihen,
Nachname A also vorne, Nachname Z also ganz hinten und auch so anreisen sollen.


3.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltungsbehörde mir letzte Woche mitgeteilt hat, dass man sich bei einem sehr guten Hygienekonzept vorstellen könne, (lediglich) 200 Teilnehmer zuzulassen, was anwaltlich versichert wird.

Ich darf noch mal um kurze Rückbestätigung bitten, dass die Stadt München auf 200 Teilnehmer beschränken möchte.


Dies bis spätestens heute 17:00 Uhr,

damit etwaige weitere Schritte eingeleitet werden könnten.


4.
Eine pauschale Teilnehmerbeschränkung ist rechtlich unzulässig, eine Begründung dafür erfolgte nicht.

Es ist an der Sache des KVR nachzuweisen, dass beispielsweise der Inzidenzwert in München über 0 liegt, dieser Nachweis liegt nicht vor.
Hierfür benötigt es gemäß § 24 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes den Nachweis, dass Covid-19 ( § 6 Abs. 1 Nummer 1 t) )
Infektionen dergestalt nachgewiesen werden, dass neben der Aufnahme eines Krankheitserregers auch seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung
im menschlichen Organismus bestätigt wird, dies muss durch einen Arzt erfolgen, nicht lediglich durch einen positiven PCR Test.
Hinzu kommt, dass das Virus nach wie vor nicht isoliert wurde, der Nachweis diesbezüglich obliegt Ihnen, nicht mir.
5.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Stadt München vom 12.09.2020 wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein Demo-Zug nicht von der Polizei aufgehalten werden darf, nur weil möglicherweise einzelne Teilnehmer ggf. keine Maske tragen.
Die Polizei muss dies dann im Laufe des Umzugs kontrollieren, beispielsweise dahingehend, ob Ausnahmetatbestände vorliegen. Wenn dies nicht gegeben ist, könne natürlich Ordnungswidrigkeiten aufgenommen werden.

Ich darf daher um Rückmeldung bis heute 17:00 Uhr bitten, dass die Polizei/Stadt München nicht plant, einen Demo-Zug nicht zu starten, nur weil sie ohne weitere Überprüfung der Ansicht ist, dass einzelne Teilnehmer sich nicht an etwaige Auflagen halten, ohne dies im Einzelfall konkret zu prüfen.“

(Anwaltlich versichern darf natürlich nur Anwälte ;-) )

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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Martin Luther King


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https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-merkel-ministerpaesidenten-101.html

Ja, wir müssen handeln Frau Merkel / Herr Söder. Machen wir.

1. Sonntag 1, November, 16:30 Uhr, Großdemonstration in München auf der Theresienwiese.

2. Außerdem wurden 5 Demonstrationszüge ab 14.30 Uhr angemeldet, unter anderem von Ralf Ludwig und mir. Details folgen.

Anlass: Wir gedenken dem Grundgesetz und den Rechtsstaat



Markus Haintz
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Foto von Markus Haintz
https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/10/Stellungnahme_Verh_a%CC%88ltnisma%CC%88ssigkeit_Massnahmen_Schulen_Version_1.pdf

Eine sehr gute, fundierte und hilfreiche Darstellung von Prof. Dr. Kuhbandner, Universität Regensburg:
Aus den Schlussfolgerungen dieser Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen:

"...wie die obigen Ausführungen zeigen, gibt es weder überzeugende Evidenz dafür, dass Maßnahmen wie Maskenpflicht das Infektionsgeschehen an Schulen und das von Schulen ausgehende Risiko für das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung substantiell reduzieren könnten, noch wurden mögliche negative Nebenwirkungen evidenzbasiert geprüft. Vielmehr gibt es sogar die Befürchtung, dass das verpflichtende Tragen von Masken im Unterricht aufgrund der Handhabung an Schulen sogar ein Infektionsrisiko darstellen könnte * und mit zahlreichen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern einhergehen könnte. Zusammen mit der Tatsache, dass an den Schulen ein äußerst geringes Infektionsgeschehen zu beobachten ist und Kinder das Virus SARS-CoV-2 zudem kaum weitergeben, ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als höchst fragwürdig einzustufen....


Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Bund, Länder und Kommunen auch in Zeiten der Corona-Epidemie zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sind. Aus dieser Perspektive heraus ist die Nichtberücksichtigung der möglichen Nebenwirkungen der Maßnahmen und die fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit als völkerrechtsverstoßend und bundesgesetzwidrig einzustufen."


Markus Haintz
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201029 CDC - Masken.pdf
2 MB
Wenn Masken so gut helfen, warum sind dann 85 % der positiv getesteten Maskenträger? (CDC = Amerikanisches RKI)

Markus Haintz
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Corna Anwaltssuche:

Da ich, wie die meisten meiner Kollegen, mit Arbeit absolut voll bin, bitte bei Corona-Mandaten zunächst vor Ort suchen.

Je mehr Anwälte ihr angefragt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir weitere Kollegen hinzu bekommen.

Wenn sich alle Anwälte vor Ort weigern (Trotz zeitlicher Kapazität, Fachgebiet und Bezahlung) oder mehrere, bitte die zuständigen Rechtsanwaltskammern kontaktieren, damit diese diesen Sachverhalt auch wissen.

Markus Haintz
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https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201003783&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Nach nunmehr 7 Monaten hat auch der deutsche Anwaltsverein (DAV) verstanden, dass das

Verordnungsregime (sofort) enden muss.

Danke! Das ist überfällig!

Markus Haintz
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Bublies-Leifert: Landtagswahl 2021 ist unter dem Aspekt der Demokratie und Chancengleichheit derzeit nicht durchführbar



Mainz - Die fraktionslose Landtagsabgeordnete Gabriele Bublies-Leifert (DIE FÖDERALEN) ist über den Umgang der Landesregierung mit den kleinen, bislang noch nicht im Landesparlament vertretenen Parteien in Rheinland-Pfalz sichtlich entsetzt:

„Was wir hier seitens der Landesregierung erleben, ist einfach nur unglaublich. Bereits in den letzten Wochen haben verschiedene kleine Parteien die erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Verordnungen bei der Sammlung der UnterstützungsUnterschriften deutlich kritisiert. Nun ist durch den erneuten, überzogenen und verfassungswidrigen Zweiten Lockdown noch mal alles verschärft worden. Man muss feststellen, dass Frau Dreyer und Herr Lewentz derzeit die Demokratie in unserem Bundesland eklatant mit Füßen treten und unsere Landesverfassung sowie das Grundgesetz in Sachen Chancengleichheit im politischen Wettbewerb schlichtweg vergewaltigen.“

Bublies-Leifert, die auch Spitzenkandidatin der Partei DIE FÖDERALEN ist, kündigte gleichzeitig an, diese Diskriminierung durch die Landesregierung nicht hinzunehmen:

„Ist die Landesregierung nicht dazu bereit, die Quoren, die für die Zulassung zur Landtagswahl erforderlich sind, für alle bis zum Lockdown angemeldeten Parteien und Kandidaten komplett abzuschaffen, oder aber zumindest die Landtagswahl zu verschieben, werde ich gegen den Termin klagen. Wie auch bei einer nicht gesicherten landesweiten Briefwahl. Und zwar notfalls durch alle Instanzen!“ so die Landtagsabgeordnete entschlossen.

Hier hofft Bublies-Leifert auf ein Miteinander aller Kleinparteien in Rheinland-Pfalz:

"Wir werden bezüglich diesen Sachverhalts auch dezidiert den Schulterschluß mit allen anderen benachteiligten Bewerbern auf dem "politischen Markt" suchen!"


V.i.S.d.P.:
Gabriele Bublies-Leifert
MdL | fraktionslos
TEILEN! TEILEN! TEILEN!

EILT! Sondersitzung im Landtag von Baden-Württemberg, morgen, Freitag 30. Oktober 13:00 Uhr

Tagesordnung:

Regierungsinformation durch den Ministerpräsidenten im Nachgang der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zu Corona-Pandemie am 28. Oktober 2020 und Aussprache hierzu.

Habe ich eben von einem Kontakt aus dem Landtag erhalten, die offizielle Einladung liegt mir vor.

Es wäre ein schöner Anlass ab 12:00 Uhr/12:30 Uhr in der Nähe Versammlungen anzumelden, dies bitte als Eilversammlung und auf etwaige Bannmeilen achten, dass könnt ihr mit der Versammlungsbehörde klären.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/rechtliche_grundlagen/parlamentsrecht/bannmeilengesetz.pdf


Markus Haintz
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Martin Luther King
https://youtu.be/n2HDOlZBo3Q?t=892

Journalist Boris Reitschuster stellt kritische Fragen an Regierungssprecher Steffen Seibert bezüglich meiner rechtswidrigen, vorläufigen Festnahme, äußerst sehenswert!

Meine Interpretation der Frage:

Was unterscheidet Deutschland noch von Weißrussland wenn es um den Umgang mit Demonstrationen geht?

Ich habe nunmehr von vielen ehemaligen DDR-Bürgern Rückmeldung erhalten, diese war eindeutig. Derartige Szenen, gerade gegenüber Rechtsanwälten, gab es nicht einmal in der DDR.

Markus Haintz
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Martin Luther King
Forwarded from Friederike de Bruin
Ihr lieben Menschen die mir schreiben.

Danke!

Es tut von Herzen gut, eure Worte zu lesen. Ich spüre eure Wärme, eure Wertschätzung und liebevolle Zugewandtheit.

Jetzt, ein paar Tage später kommt alles so richtig an. Ich fühle mich gerade in einem Netz von Menschlichkeit in eurer Mitte geborgen.

Ich nehme mir Zeit zu verdauen, zu heilen. Geht für mich diese Woche mit auf die Straße.

Für Freiheit, Menschlichkeit und Frieden.

Das Licht in uns ist unendlich und ewig. Lasst uns füreinander leuchten.


🙏

@friedensrike