Haften möchte für die Maskepflicht offenbar niemand , welch Überraschung.
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: bildungsreferat@augsburg.de
Datum: 23.10.20 08:35 (GMT+01:00)
An: **********
Betreff: Maskenpflicht an Grundschulen
Sehr geehrter Herr **********
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten Stadt Augsburg die Haftung für die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht im Unterricht in jedem Fall abgelehnt wird.
Die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit aller in den Schulen anwesenden Personen und deren Familien und Kontaktpersonen. Die Maskenpflicht ist zudem als milderes Mittel im Vergleich zu dem gemäß staatlichen Rahmenhygieneplan möglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen.
Eine Beurteilung etwaiger nachteiliger Effekte der Maskenpflicht auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals kann zudem nicht von Seiten des Referats für Bildung und Migration erfolgen, hierfür bitten wir um Verständnis. Von Seiten der zuständigen Gesundheitsverwaltung wurden wir bisher nicht auf derartige Auswirkungen hingewiesen. Sofern es tatsächlich zu negativen gesundheitlichen Folgen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommen kann, wurden diese Auswirkungen von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Freistaat Bayern sicherlich im Zuge einer pflichtgemäßen Ermessensausübung mit dem Nutzen und den erreichbaren Schutzzielen durch das Tragen einer solchen Bedeckung abgewogen.
Die Schulen sind von Seiten der staatlichen Schulaufsichtsbehörden selbstverständlich angehalten, den Schülerinnen und Schülern die Umstände, Zusammenhänge und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie altersgerecht zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild
Bürgermeisterin
Referentin für Bildung und Migration
Stadt Augsburg
Referat für Bildung und Migration
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: bildungsreferat@augsburg.de
Datum: 23.10.20 08:35 (GMT+01:00)
An: **********
Betreff: Maskenpflicht an Grundschulen
Sehr geehrter Herr **********
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten Stadt Augsburg die Haftung für die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht im Unterricht in jedem Fall abgelehnt wird.
Die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit aller in den Schulen anwesenden Personen und deren Familien und Kontaktpersonen. Die Maskenpflicht ist zudem als milderes Mittel im Vergleich zu dem gemäß staatlichen Rahmenhygieneplan möglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen.
Eine Beurteilung etwaiger nachteiliger Effekte der Maskenpflicht auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals kann zudem nicht von Seiten des Referats für Bildung und Migration erfolgen, hierfür bitten wir um Verständnis. Von Seiten der zuständigen Gesundheitsverwaltung wurden wir bisher nicht auf derartige Auswirkungen hingewiesen. Sofern es tatsächlich zu negativen gesundheitlichen Folgen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommen kann, wurden diese Auswirkungen von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Freistaat Bayern sicherlich im Zuge einer pflichtgemäßen Ermessensausübung mit dem Nutzen und den erreichbaren Schutzzielen durch das Tragen einer solchen Bedeckung abgewogen.
Die Schulen sind von Seiten der staatlichen Schulaufsichtsbehörden selbstverständlich angehalten, den Schülerinnen und Schülern die Umstände, Zusammenhänge und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie altersgerecht zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild
Bürgermeisterin
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Zugerstrasse 74
6340 Baar
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html
Rechtliche Einschätzung zur vermeintlichen Maskenpflicht bei Inzidenzüberschreitungen:
Gemäß § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Infektion NUR durch einen Arzt festgestellt werden, demnach nicht durch einen positiven PCR Test. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) Infektionsschutzgesetzes handelt es sich bei Covid-19 um eben eine solche Infektionskrankheit.
In § 2 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes wird definiert was eine Infektion ist:
Demnach ist eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes „die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.“
Der Inzidenzwert ist daher aktuell praktisch überall 0, solange nicht eine konkrete Infektion gemäß den obigen Definitionen durch einen Arzt festgestellt wird, dies ist nicht der Fall.
Daher gibt es meines Erachtens auch keine Maskenpflicht (welche mit Inzidenzwerten begründet wird!) solange die Inzidenz nicht dergestalt nachgewiesen ist, dass ein Arzt feststellt, dass der Krankheitserreger aufgenommen wurde UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachgewiesen ist.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html
NACHTRAG:
"Dazu hast Du etwas geschrieben gerade. Das würde ich gerne ergänzen.
Zumindest wäre nämlich festzustellen durch Kreuzproben im Labor, ob nicht ein weiterer Erreger ebenfalls nachweisbar und somit ursächlich für Symptome sein kann, weil diese bezogen auf Covid-19 nicht spezifisch genug sind."
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Rechtliche Einschätzung zur vermeintlichen Maskenpflicht bei Inzidenzüberschreitungen:
Gemäß § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Infektion NUR durch einen Arzt festgestellt werden, demnach nicht durch einen positiven PCR Test. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) Infektionsschutzgesetzes handelt es sich bei Covid-19 um eben eine solche Infektionskrankheit.
In § 2 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes wird definiert was eine Infektion ist:
Demnach ist eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes „die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.“
Der Inzidenzwert ist daher aktuell praktisch überall 0, solange nicht eine konkrete Infektion gemäß den obigen Definitionen durch einen Arzt festgestellt wird, dies ist nicht der Fall.
Daher gibt es meines Erachtens auch keine Maskenpflicht (welche mit Inzidenzwerten begründet wird!) solange die Inzidenz nicht dergestalt nachgewiesen ist, dass ein Arzt feststellt, dass der Krankheitserreger aufgenommen wurde UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachgewiesen ist.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html
NACHTRAG:
"Dazu hast Du etwas geschrieben gerade. Das würde ich gerne ergänzen.
Zumindest wäre nämlich festzustellen durch Kreuzproben im Labor, ob nicht ein weiterer Erreger ebenfalls nachweisbar und somit ursächlich für Symptome sein kann, weil diese bezogen auf Covid-19 nicht spezifisch genug sind."
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Forwarded from Klagepaten Kanal - Gerechtigkeit in Deiner Hand
🔥🔥 Original Video auf dem Klagepaten YouTube Kanal gelöscht! 🔥🔥
Fachärztin Beatrice Vöhringer: "Masken sind potentiell schädlich"
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https://www.facebook.com/KlagePATEN/videos/1672515622910538/
Beatrice Vöhringer, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, spricht in einem Interview mit den KlagePATEN unaufgeregt Dinge aus, die sich kaum noch einer zu äußern wagt: Gesellschaftlichen Konformismus, mangelnde Zivilcourage und die potentielle Gesundheitsgefährdung durch das Tragen von Masken.
Der Youtube Kanal von Klagepaten ist für eine Woche gesperrt. Im Namen der Meinungsfreiheit, wir werden uns wehren! ✊
Wertvolle Infos, weiterführende Links und die Möglichkeit zur Unterstützung der KlagePATEN findest du hier: https://klagepaten.eu/
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🔥🔥 Original Video auf dem Klagepaten YouTube Kanal gelöscht! 🔥🔥 Vöhringer: "Es ist keine Diskussion, dass Masken gesundheitsschädlich sind!" ❤️ TEILEN...
Forwarded from Friederike de Bruin
Hier der betreffende Auschnitt aus dem Video
https://m.youtube.com/watch?v=Rg7RvtyZ4f8
https://m.youtube.com/watch?v=Rg7RvtyZ4f8
https://www.youtube.com/watch?v=Flr7f1mV3Zs&feature=emb_title
#CoronaAusschuss #OVALmedia #CoronaKriseDeutschland
GERMAN SUBTITLES Interview mit Robert Kennedy Jr. über die Berliner Proteste und Corona-Impfungen
Thanks Bobby!
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Rede Karl Hilz Demo München Odeonsplatz 23.10.2020
https://youtu.be/FuGB-5Po9mA
https://t.me/muenchnerdemokratietv
Markus Haintz
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Demo #München #Odeonsplatz 23. Okt. 2020 Rede Karl Hilz - Schüler/-innen gegen die #Maskenpflicht
Demo #München #Odeonsplatz 23. Okt. 2020 - Schüler/-innen gegen die #Maskenpflicht mit:
#KarlHilz
Karl Hilz ist ehemaliger Polizeihauptkommissar in München
▬ UNTERSTÜTZT DEN KANAL ▬▬▬▬▬▬▬▬▬
bitte unterstützen Sie die Filmemacher mit einer Spende:
IBAN:…
#KarlHilz
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Forwarded from Erich Hambach
‼️‼️Exclusives Interview mit Thomas Berthold für MENSCHEN https://www.youtube.com/watch?v=kLbqSeK_uzQMACHEN MUT, bitte gerne teilen ‼️‼️
YouTube
Interview Thomas Berthold
Thomas Berthold: Fußballweltmeister 1990, Unternehmer, Markenbotschafter & TV-Experte bezieht für die Initiative MENSCHEN MACHEN MUT Stellung zur aktuellen Situation und was ihn dazu bewegt sich für unser aller Freiheit einzustehen.
Er ist am 8.11.2020 Gast…
Er ist am 8.11.2020 Gast…
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 (Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
BERLIN 25.10.2020 WORLD HEALTH SUMMIT DEMO
🌈👫🇪🇺👨👩👦🇩🇪👩👩👧👧🇦🇹👨👨👧👦🇵🇱👫🇮🇹🚌🇪🇺🌈
Europa steht auf! Ein Musikvideo von Walter von Berg
https://www.youtube.com/watch?v=GB0jg2cwokI&list=PLnLvsTJGt-6HWubcA5jKXtVk_DuWec7bL&index=2&t=0s
Das brandneue Lied "Europa steht auf" (Walter von Berg - die Stimme der Freiheit), unterlegt mit den schönsten Bildern unserer Friedens-Demonstrationen am Bodensee, in Berlin und anderswo.
Kommt am 25.10.2020 zum World Health Summit in Berlin!
Es geht um unsere Gesundheit, um unsere Zukunft, und um unsere Kinder!
Zeigen wir der Welt, dass wir mitreden wollen, wenn es um unser Leben geht!
Gemeinsam stärker. #honkforhope
Telegram-Diskussionsgruppe: https://t.me/honkforhope_allianz
Telegram-Infokanal: https://t.me/honkforhopeoffiziell
Persönlicher Kanal von Alexander Ehrlich: https://t.me/alexander_ehrlich
Youtube-Kanal: https://tinyurl.com/honkforhope-tv
@alexander_ehrlich
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Europa steht auf! Ein Musikvideo von Walter von Berg
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Das brandneue Lied "Europa steht auf" (Walter von Berg - die Stimme der Freiheit), unterlegt mit den schönsten Bildern unserer Friedens-Demonstrationen am Bodensee, in Berlin und anderswo.
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DE: 25.10.2020 World Health Summit Demo in Berlin - Europa steht auf (Walter von Berg/#honkforhope)
Am 25.10.2020 findet anlässlich des World Health Summit in Berlin eine Demonstration für Frieden und Freiheit statt
Unter dem Motto "Europa steht auf!" versammeln sich Menschen aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam, um ihrer Stimme auf der Straße Gehör…
Unter dem Motto "Europa steht auf!" versammeln sich Menschen aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam, um ihrer Stimme auf der Straße Gehör…
Forwarded from Friede
Ich hab gerade nen Anruf von der Kastanienalle bekommen, dort zwingt die Bundespolizei Menschen, maske zu tragen oder ein Attest vorzuzeigen, obwohl diese Orte nicht als solche Orte gelistet sind, bei denen das man draußen muss.
das ist alles so pervers....
wenn euch sowas passiert, ist diese Regelung relevant:
§ 4 SarsCoV2 Infektionsschutzverordnung
(1a) Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 Satz 1 in der Regel nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Einkaufsstraßen und anderen belebten Straßen und Plätzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auf Märkten, in Warteschlangen und in folgenden Bereichen zu tragen:
Alte Schönhauser Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg,
Altstadt Spandau,
Bergmannstraße im Ortsteil Kreuzberg,
Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen,
Friedrichstraße im Ortsteil Mitte,
Karl-Marx-Straße im Ortsteil Neukölln,
Kurfürstendamm in den Ortsteilen Wilmersdorf und Charlottenburg,
Schloßstraße im Ortsteil Steglitz,
Tauentzienstraße in den Ortsteilen Charlottenburg und Schöneberg,
Wilmersdorfer Straße im Ortsteil Charlottenburg.
"Ist angehalten" ist eine vollkommen unbestimmte Regelung. Da steht nicht "muss", oder "hat zu tragen". Die können von euch nicht verlangen, dass ihr die Masken aufsetzt. Deshalb gibt es auch keinen grund, sich auf Ausnahmeregelungen zu berufen.
das ist alles so pervers....
wenn euch sowas passiert, ist diese Regelung relevant:
§ 4 SarsCoV2 Infektionsschutzverordnung
(1a) Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 Satz 1 in der Regel nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Einkaufsstraßen und anderen belebten Straßen und Plätzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auf Märkten, in Warteschlangen und in folgenden Bereichen zu tragen:
Alte Schönhauser Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg,
Altstadt Spandau,
Bergmannstraße im Ortsteil Kreuzberg,
Bölschestraße im Ortsteil Friedrichshagen,
Friedrichstraße im Ortsteil Mitte,
Karl-Marx-Straße im Ortsteil Neukölln,
Kurfürstendamm in den Ortsteilen Wilmersdorf und Charlottenburg,
Schloßstraße im Ortsteil Steglitz,
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Wilmersdorfer Straße im Ortsteil Charlottenburg.
"Ist angehalten" ist eine vollkommen unbestimmte Regelung. Da steht nicht "muss", oder "hat zu tragen". Die können von euch nicht verlangen, dass ihr die Masken aufsetzt. Deshalb gibt es auch keinen grund, sich auf Ausnahmeregelungen zu berufen.
Forwarded from Friede
d.h. in solchen Fällen gebt eure Personalien an (das müsst ihr) und das wars. Natürlich weiß man einfach nicht mehr, wie viel Rechtsstaat noch existiert, aber solche Bußgeldverfahren müssten m.E. wirklich eingestellt werden, wenn man sie im Nachgang führt.
Forwarded from Friede
Meine Kontaktperson hat eine Spontanversammlung vor Ort angemeldet und führt diese durch. Die Polizei beabsichtigt diese nun rechtswidrig zu sprengen, stuft diese lediglich als Ansammlung ein.