200905-ladg-gesetzes-und-verordnungsblatt-1.pdf
335.6 KB
Warum nicht die Berliner Polizei nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wegen deren grob diskriminierenden Verhalten auf Querdenken und vergleichbaren Demonstrationen angehen? Auch politische Diskriminierung ist Diskriminierung! Immaterieller Schadenersatz inklusive. Markus Haintz, Rechtsanwalt https://t.me/Haintz
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200905 Bundesverfassungsgericht zu Protestcamp.pdf
102.6 KB
Dieser Beschluss ist ein Skandal!
Offenbar kann man inzwischen mit vermeintlichen Infektionsschutz alles "begründen" und verbieten.
Darüber soll die Geschichte urteilen.
Offenbar kann man inzwischen mit vermeintlichen Infektionsschutz alles "begründen" und verbieten.
Darüber soll die Geschichte urteilen.
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https://www.youtube.com/watch?v=BZkxPBs2dgE
Ich möchte Dank sagen an alle, die der Nacht vom 29. auf den 30.08.2020 die Demokratie, das Recht, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheits- und Menschenrechte an sich verteidigt haben.
Mein Dank gilt allen die sich haben wegtragen lassen, die friedlichen Widerstand gegen einen gewalttätigen Staat geleistet haben. Bei allen You-Tubern und Pressevertretern die bei ihrer Arbeit behindert wurden und die meine Arbeit erst möglich gemacht haben, bei den Bürgern in Uniform die sich geweigert haben, sich weiter an den demokratiefeindlichen Maßnahmen zu beteiligen.
100 mutige Menschen haben sich gegen die Staatsgewalt und 5 Hundertschaften gestellt und am Ende gezeigt, dass es noch einen Rest Versammlungsfreiheit in diesem Land gibt, auch wenn Politik und Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, diese immer weiter einschränkt, was einem Rechtsstaat unwürdig ist.
Im Laufe der Nacht hat die Polizei eingesehen, dass die Maßnahme rechtswidrig waren und die weitere Räumung eingestellt. Es folgten Diskussionen, die Atmosphäre entspannte sich, für mich war dies der wichtigste Moment am ganzen Wochenende.
Ich danke allen, die das ermöglicht haben.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ich möchte Dank sagen an alle, die der Nacht vom 29. auf den 30.08.2020 die Demokratie, das Recht, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheits- und Menschenrechte an sich verteidigt haben.
Mein Dank gilt allen die sich haben wegtragen lassen, die friedlichen Widerstand gegen einen gewalttätigen Staat geleistet haben. Bei allen You-Tubern und Pressevertretern die bei ihrer Arbeit behindert wurden und die meine Arbeit erst möglich gemacht haben, bei den Bürgern in Uniform die sich geweigert haben, sich weiter an den demokratiefeindlichen Maßnahmen zu beteiligen.
100 mutige Menschen haben sich gegen die Staatsgewalt und 5 Hundertschaften gestellt und am Ende gezeigt, dass es noch einen Rest Versammlungsfreiheit in diesem Land gibt, auch wenn Politik und Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, diese immer weiter einschränkt, was einem Rechtsstaat unwürdig ist.
Im Laufe der Nacht hat die Polizei eingesehen, dass die Maßnahme rechtswidrig waren und die weitere Räumung eingestellt. Es folgten Diskussionen, die Atmosphäre entspannte sich, für mich war dies der wichtigste Moment am ganzen Wochenende.
Ich danke allen, die das ermöglicht haben.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
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https://youtu.be/FBKrxXkmg90
Sehr geehrter Herr Andreas Geisel,
derartige Forderungen, s. o. haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Es ist nicht an ihnen zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht. Das mag die Ansicht Ihrer ehemaligen Partei (SED) gewesen sein, in einer Demokratie haben solche Forderungen nichts zu suchen.
Offenbar haben Sie ja selbst keine Probleme mit (echten) Radikalen auf die Straße zu gehen...
https://www.morgenpost.de/berlin/article215598253/Geisel-Kein-Problem-mit-Radikalen-zu-demonstrieren.html
Treten Sie zurück!
Und nehmen Sie Ihre Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik gleich mit.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
#GeiselMussWeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Geisel
Sehr geehrter Herr Andreas Geisel,
derartige Forderungen, s. o. haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Es ist nicht an ihnen zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht. Das mag die Ansicht Ihrer ehemaligen Partei (SED) gewesen sein, in einer Demokratie haben solche Forderungen nichts zu suchen.
Offenbar haben Sie ja selbst keine Probleme mit (echten) Radikalen auf die Straße zu gehen...
https://www.morgenpost.de/berlin/article215598253/Geisel-Kein-Problem-mit-Radikalen-zu-demonstrieren.html
Treten Sie zurück!
Und nehmen Sie Ihre Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik gleich mit.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
#GeiselMussWeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Geisel
YouTube
Berlin verbietet geplante Corona-Demo! Inakzeptabler Eingriff in Grundrechte
Die Stadt Berlin hat die anstehenden Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung verboten. Das liegt daran, dass der Senat fürchtet, dass die Demonstranten wieder keine Hygiene-Regeln, die für Proteste gelten, bewusst nicht einhalten werden.…
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200501 offener Brief RA Haintz an MdB und MdL.pdf
275.8 KB
Habe ich bislang noch nicht geteilt.
Anbei mein offener Brief vom 01.05.2020, welcher an über 1000 Abgeordnete (Quasi den gesamten Bundestag und mehrere Landtage) ging. Nicht ein Parlamentarier hat mir mitgeteilt, dass eine Abwägung zwischen den negativen Folgen und dem "Nutzen" des Lockdowns getroffen wurde. Ich habe eine Vielzahl an Antworten erhalten, zum Teil auf Fraktion- und Ministerebene.
Zustimmung zu dem Brief kam von diversen Parlamentariern der AFD und der Linken. Eingeschränkte Zustimmung kam von Teilen der FDP und der SPD. Nichts dergleichen kam von der CDU/CSU und den Grünen.
Jeder möge die Fragen selbst lesen und dies bewerten / einordnen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731
https://t.me/Haintz
Anbei mein offener Brief vom 01.05.2020, welcher an über 1000 Abgeordnete (Quasi den gesamten Bundestag und mehrere Landtage) ging. Nicht ein Parlamentarier hat mir mitgeteilt, dass eine Abwägung zwischen den negativen Folgen und dem "Nutzen" des Lockdowns getroffen wurde. Ich habe eine Vielzahl an Antworten erhalten, zum Teil auf Fraktion- und Ministerebene.
Zustimmung zu dem Brief kam von diversen Parlamentariern der AFD und der Linken. Eingeschränkte Zustimmung kam von Teilen der FDP und der SPD. Nichts dergleichen kam von der CDU/CSU und den Grünen.
Jeder möge die Fragen selbst lesen und dies bewerten / einordnen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731
https://t.me/Haintz
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https://www.youtube.com/c/F%C3%BCrdieFreiheit2020 Ab 1 h 57 min (Alles andere ist natürlich auch sehenswert)
Forwarded from Martin Lejeune
Polizist kritisiert Polizei in #Berlin: Polizeihauptkommissar Bernd Bayerlein Augenzeuge #Querdenken
https://youtu.be/doa-t85M1Z8
https://youtu.be/doa-t85M1Z8
YouTube
Polizist kritisiert Polizei in #Berlin: Polizeihauptkommissar Bernd Bayerlein Augenzeuge #Querdenken
https://www.martinlejeune.de/ueber
https://www.badische-zeitung.de/wer-auf-dem-schulhof-keine-maske-traegt-muss-jetzt-ein-bussgeld-zahlen--193545078.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html
Kinder unter 14 sind strafunmündig und können nicht bestraft werden.
Paragraf 19 StGB.
Bußgelder für Schüler?
Habt ihr den Verstand verloren?
t.me/Haintz
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html
Kinder unter 14 sind strafunmündig und können nicht bestraft werden.
Paragraf 19 StGB.
Bußgelder für Schüler?
Habt ihr den Verstand verloren?
t.me/Haintz
www.badische-zeitung.de
Wer auf dem Schulhof keine Maske trägt, muss jetzt ein Bußgeld zahlen
Schülern, die auf dem Schulhof keine Maske tragen, droht ab sofort ein Bußgeld. Das geht aus dem Strafkatalog hervor, den die Landesregierung angepasst hat. Kontrolliert wird durch das Ordnungsamt.
🤮6
Forwarded from Friederike de Bruin
Aus aktuellem Anlass hier nochmal mein Beitrag zum Thema Propaganda.
In der Berichterstattung über unsere Bewegung sehen wir gerade genau diese Techniken. Ad hominem, Kontaktschuld, Framing...
@friedensrike
https://youtu.be/RCXnI89hpLo
In der Berichterstattung über unsere Bewegung sehen wir gerade genau diese Techniken. Ad hominem, Kontaktschuld, Framing...
@friedensrike
https://youtu.be/RCXnI89hpLo
YouTube
Verleumdungen, Lügen, Drohungen gegen Menschenwürde-Aktivisten
Sie kritisieren die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, bezweifeln die Verhältnismäßigkeit, prangern den Einfluss der Pharmaindustrie an und fordern einen Untersuchungsausschuss.
Sie stehen für Freiheit, Toleranz und ein friedliches, respektvolles Miteinander…
Sie stehen für Freiheit, Toleranz und ein friedliches, respektvolles Miteinander…
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Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
AUFRUF - bitte überall TEILEN ❗️❗️❗️❗️❗️❗️
💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥
Liebe Community - ich brauche eure Hilfe
Ich habe einen Strike erhalten und kann aktuell nicht mehr Streamen und/oder Videos hochladen.
Am besten baue ich mir Kanal 2 und 3 auf . Damit wir solche Situationen in der Zukunft nicht mehr haben werden.
Abgesehen davon bin ich dran ganz von Youtube wegzukommen.
Bitte abonniert folgende zwei Kanäle von mir - ich brauche so schnell wie mögliche 1000 Abos und dann 4000 Stunden Videos schauen. Damit ich wieder Live gehen kann. Video(s) werde ich so bald als möglich hochladen.
Kanal 1
https://www.youtube.com/channel/UCHfqgvjntX8kXYOl08j2pAg
Kanal 2
https://www.youtube.com/channel/UClg3R88fje-5MLDrFvly_Lw
Vielen Dank für den Support. Ich werde mich so bald als möglich melden.
#aufruf #youtube #abo
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥
Liebe Community - ich brauche eure Hilfe
Ich habe einen Strike erhalten und kann aktuell nicht mehr Streamen und/oder Videos hochladen.
Am besten baue ich mir Kanal 2 und 3 auf . Damit wir solche Situationen in der Zukunft nicht mehr haben werden.
Abgesehen davon bin ich dran ganz von Youtube wegzukommen.
Bitte abonniert folgende zwei Kanäle von mir - ich brauche so schnell wie mögliche 1000 Abos und dann 4000 Stunden Videos schauen. Damit ich wieder Live gehen kann. Video(s) werde ich so bald als möglich hochladen.
Kanal 1
https://www.youtube.com/channel/UCHfqgvjntX8kXYOl08j2pAg
Kanal 2
https://www.youtube.com/channel/UClg3R88fje-5MLDrFvly_Lw
Vielen Dank für den Support. Ich werde mich so bald als möglich melden.
#aufruf #youtube #abo
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
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Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Wenn zwei das gleiche tun ist es nicht das selbe..
🤔🤔🤔
unfassbar...
#csd #dresden #demo
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
🤔🤔🤔
unfassbar...
#csd #dresden #demo
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
👍6❤1
Forwarded from Martin Lejeune
#Strafantrag gegen #Polizei und gegen Senator Geisel
Opfer widerrechtlicher #Polizeigewalt in Berlin packt aus mit #Rechtsanwalt und #Zeugen #b2908 #Querdenken
https://youtu.be/jVV6ZgSiO7Y
Opfer widerrechtlicher #Polizeigewalt in Berlin packt aus mit #Rechtsanwalt und #Zeugen #b2908 #Querdenken
https://youtu.be/jVV6ZgSiO7Y
YouTube
Polizeigewalt Opfer erzählt seine Leidensgeschichte
https://www.martinlejeune.de/ueber
👍4
https://www.antenne.de/programm/aktionen/voting-maskenpflicht-im-unterricht-sinnvoll-oder-unzumutbar-fuer-die-schueler
Staatlich verordnete Kindesmisshandlung.
Was wollen sich die Eltern noch alles gefallen lassen?
Wehrt euch!
https://t.me/Haintz
Staatlich verordnete Kindesmisshandlung.
Was wollen sich die Eltern noch alles gefallen lassen?
Wehrt euch!
https://t.me/Haintz
👍5
Liebe Unterstützer,
die Stadt München möchte den Demo-Zug von Querdenken 089 verbieten sowie die geplante Demonstration am Odeonsplatz zur Theresienwiese verlegen. Die Begründung hierfür ist unseres Erachtens unhaltbar, dennoch müssen wir davon ausgehen, dass die Verbote vor Gericht teilweise Erfolg haben könnten. Es wird seitens der Stadt offenkundig befürchtet, dass zu viele Teilnehmer erscheinen könnten. Dem möchten wir entgegentreten in dem verschiedene andere Demonstrationen angemeldet werden.
Wir regen daher an, nach Rücksprache mit ortskundigen Münchnern weitere Versammlungen in München anzumelden, damit alle Interessenten auf einer Versammlung teilnehmen können.
Die E-Mail Adresse habe ich kurzfristig eingerichtet, die Kommunikation läuft nicht über mich, sondern über Freiwillige aus München, die diesbezüglich ihre Unterstützung angeboten haben.
Bitte beachten, wer eine Versammlung anzeigt, darf diese in Bayern nur mit Impressum selbst bewerben (auf Flyer etc). Dies gilt nur für den Anmelder, nicht für sonstige Personen.
Bitte meldet euch unter E-Mail-Adresse:
muenchen@haintz.de
, dann kann alles weitere koordiniert werden.
Bitte beachten, dass die Versammlung 48 Stunden vor Bekanntgabe angezeigt werden muss, ohne Bekanntgabe (jegliche Art von Kommunikation / Werbung etc.) kann also auch noch später angezeigt werden. Unabhängig davon möchten wir natürlich die 48 Stunden Frist einhalten, weshalb die Koordination bis morgen 12:00 Uhr / 14:00 Uhr abgeschlossen sein sollte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm
https://t.me/Haintz
TEILEN, TEILEN, TEILEN
Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz
Anzeige- und Mitteilungspflicht
(1) 1Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. 2Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht. 3Bei einer fernmündlichen Anzeige kann die zuständige Behörde verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift unverzüglich nachzuholen. 4Eine Anzeige ist frühestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Versammlungsbeginn möglich. 5Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.
(2) 1In der Anzeige sind anzugeben
1.
der Ort der Versammlung,
2.
der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
3.
das Versammlungsthema,
4.
der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
5.
bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf.
2Der Veranstalter hat wesentliche Änderungen der Angaben nach Satz 1 der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder bei der Polizei anzuzeigen.
(4) Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).
(5) Die zuständige Behörde kann den Leiter ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.
(6) 1Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung die persönlichen Daten eines Ordners im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet. 2Die zuständige Behörde kann den Ordner ablehnen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen.
(7) Die zuständige Behörde kann dem Veranstalter aufgeben, die Anzahl der Ordner zu erhöhen, wenn ohne die Erhöhung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist.
die Stadt München möchte den Demo-Zug von Querdenken 089 verbieten sowie die geplante Demonstration am Odeonsplatz zur Theresienwiese verlegen. Die Begründung hierfür ist unseres Erachtens unhaltbar, dennoch müssen wir davon ausgehen, dass die Verbote vor Gericht teilweise Erfolg haben könnten. Es wird seitens der Stadt offenkundig befürchtet, dass zu viele Teilnehmer erscheinen könnten. Dem möchten wir entgegentreten in dem verschiedene andere Demonstrationen angemeldet werden.
Wir regen daher an, nach Rücksprache mit ortskundigen Münchnern weitere Versammlungen in München anzumelden, damit alle Interessenten auf einer Versammlung teilnehmen können.
Die E-Mail Adresse habe ich kurzfristig eingerichtet, die Kommunikation läuft nicht über mich, sondern über Freiwillige aus München, die diesbezüglich ihre Unterstützung angeboten haben.
Bitte beachten, wer eine Versammlung anzeigt, darf diese in Bayern nur mit Impressum selbst bewerben (auf Flyer etc). Dies gilt nur für den Anmelder, nicht für sonstige Personen.
Bitte meldet euch unter E-Mail-Adresse:
muenchen@haintz.de
, dann kann alles weitere koordiniert werden.
Bitte beachten, dass die Versammlung 48 Stunden vor Bekanntgabe angezeigt werden muss, ohne Bekanntgabe (jegliche Art von Kommunikation / Werbung etc.) kann also auch noch später angezeigt werden. Unabhängig davon möchten wir natürlich die 48 Stunden Frist einhalten, weshalb die Koordination bis morgen 12:00 Uhr / 14:00 Uhr abgeschlossen sein sollte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm
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Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz
Anzeige- und Mitteilungspflicht
(1) 1Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. 2Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht. 3Bei einer fernmündlichen Anzeige kann die zuständige Behörde verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift unverzüglich nachzuholen. 4Eine Anzeige ist frühestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Versammlungsbeginn möglich. 5Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.
(2) 1In der Anzeige sind anzugeben
1.
der Ort der Versammlung,
2.
der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
3.
das Versammlungsthema,
4.
der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
5.
bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf.
2Der Veranstalter hat wesentliche Änderungen der Angaben nach Satz 1 der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder bei der Polizei anzuzeigen.
(4) Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).
(5) Die zuständige Behörde kann den Leiter ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.
(6) 1Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung die persönlichen Daten eines Ordners im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet. 2Die zuständige Behörde kann den Ordner ablehnen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen.
(7) Die zuständige Behörde kann dem Veranstalter aufgeben, die Anzahl der Ordner zu erhöhen, wenn ohne die Erhöhung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist.
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