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Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media
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#FreeAssangeNow #DayX
Am 20. und 21. Februar wird in London darüber entschieden, ob es #Meinungsfreiheit und #Pressefreiheit in der westlichen Welt gibt oder nicht. Es gibt keine Freiheit in der westlichen Welt, solange Julian Assange im Gefängnis sitzt.
https://www.stellaassange.com/
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Stella Assange: PRESSEMITTEILUNG
Die letzte Berufung von Julian Assange findet vom 20. bis 21.02.2024 vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs statt
Aktionsgruppen rufen an diesen Tagen sofort zum außergerichtlichen und weltweiten Protest auf.
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat bestätigt, dass am 20. und 21. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird. Die zweitägige Anhörung könnte die letzte Chance für Julian Assange sein, seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Im Falle einer Auslieferung droht Assange eine Haftstrafe von 175 Jahren, weil er Kriegsverbrechen der USA im Afghanistan- und Irak-Krieg aufgedeckt hat.
Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Gerichtstermins riefen die Demonstranten zu einem Massenprotest vor dem Gericht an den Tagen der Anhörung um 8:30 Uhr auf. Sie heißen alle, die sich für die Pressefreiheit einsetzen, herzlich willkommen, sich ihnen in London und auf der ganzen Welt anzuschließen. #FreeAssange #DayX (X-Link)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
#FreeAssange #DayX
Für alle, die nicht zur letzten Berufungsverhandlung für Julian Assange nach London fliegen können, gibt es an beiden Tagen in Berlin vor der amerikanischen Botschaft eine Mahnwache.
Ich rege dringend an, Mahnwachen für Julian #FreeAssangeNow vor allem Botschaften und Konsulaten der USA im deutschsprachigen Raum durchzuführen. In der Schweiz in Bern, in Österreich in Wien, in Deutschland in Berlin (bereits angemeldet), Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München.

Da Großbritannien Julian Assange seit Jahren rechtswidrig und unter menschenunwürdigen Bedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festhält, sollten Mahnwachen auch an den britischen Botschaften in Bern, Wien, Berlin und den Generalkonsulaten in Düsseldorf und München angemeldet werden. Flyer zur angemeldeten Versammlungen werde ich hier teilen, bitte Nachweis der Anmeldung an: Telegram@haintz.de

Ich selbst werde am 20. und 21. Februar voraussichtlich in London sein. (Fotomontage: JayProPax, X-Link zum retweet.)
Forwarded from IDA informiert
"Ich mache das, weil ich nicht anders kann"

Dirk Sattelmaier
beim IDA-Symposium am 12.5.2023 in Bensheim

Am 12.5.2023 veranstaltete IDA ein Symposium in Bensheim (👉hier), bei dem neben Dr. Gunter Frank und Dr. Kay Klapproth auch Dirk Sattelmaier über die Aufarbeitung der Corona-Jahre sprach.

👉 zur Rede

Er sagte sofort zu und verzichtete auf eine Gage. Wir revanchieren uns heute dafür sehr gerne und reichen die Gage als Schenkung nach.

Vielen Dank, lieber Dirk und gute Genesung wünscht Dir

Deine IDA

www.ida-hd.de
https://t.me/initiative_demokratie
Media is too big
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Ich unterschreibe jedes Wort von @Alice_Weidel. Vor allem, dass die Ampelregierung Deutschland hasst.
Die große Täuschung (Anzeige)
John F. Kennedys Mahnung und die Bedrohung unserer Freiheit

Nie zuvor hat ein Buch die heißesten Eisen der Geschichte und Gegenwart so schonungslos angefasst. Die drei Motive für die Ermordung John F. Kennedys werden von den Medien der Weltöffentlichkeit bis heute verheimlicht, jedoch in diesem Werk für jeden zugänglich und überprüfbar gemacht. Drei Mordmotive zu besitzen, macht jemanden selbstverständlich noch nicht zum Mörder. Beschrieben wird jedoch überzeugend, dass die Kreise, die sie hatten, auch alles unternahmen zur Vertuschung und Vernebelung.

Kennedy warnte uns in seiner Rede vom 27. April 1961: »Denn wir stehen rund um die Welt einer monolithischen und ruchlosen Verschwörung gegenüber.«
Die Mainstream-Medien schweigen über diese Rede und wenn es sich nicht vermeiden lässt, behaupten sie, Kennedy habe den Kommunismus gemeint. Dieses Buch zeigt, worum es wirklich ging.

Das neue Buch von Thorsten Schulte und Dr. H.C Michael Hesemann jetzt vorbestellen beim Kopp-Verlag.
Media is too big
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Auch bei Sahra Wagenknecht kann ich jedes Wort unterschreiben, genauso wie bei Alice Weidel. Wenngleich Sahra Wagenknecht und ich eine etwas andere Haltung zur AfD haben.
EXKLUSIVINTERVIEW
Paris könnte den „Trick mit den Gelbwesten“ wiederholen, um die Proteste umzudrehen
(EpochTimes.de)
Man hat das Gefühl, dass die Behörden die Protestbewegung immer größer werden lässt. Gestern haben Landwirte in Agen im Departement Lot-et-Garonne vor der Präfektur Feuer gelegt, und die Polizei hat nicht reagiert. Warum?

Ich denke, dass die öffentliche Hand, wer auch immer sie ist, der Staat, die Regierung, alle, die eine Form von Macht darstellen, Zeit gewinnen wollen.

Und dahinter steckt eine clevere Idee, nämlich zu versuchen, den Trick mit den Gelbwesten zu wiederholen. Das heißt, zu warten, bis es zu Ausschreitungen kommt, um die öffentliche Meinung umzudrehen und so die Bewegung zu schwächen. Ich denke, dass dies das Ziel ist.
FRANKREICH: Bauern dringen in Pariser Großmarkt Rungis ein: 79 Verhaftungen
Der linksgerichtete Bauernverband Coordination rurale hatte den Pariser Großmarkt Rungis zum Ziel von Protesten erklärt. Nun drangen Bauern in den Großmarkt ein. Es kam zu Verhaftungen. EpochTimes.de
ÜBERRASCHENDES GESTÄNDNIS BEI „HART ABER FAIR"
Ampelminister gesteht: „Wir haben einfach kein Geld mehr!“

Mit diesem Offenbarungseid hatte bei der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ am letzten Montag niemand gerechnet: Staatsminister Carsten Schneider (SPD) gibt unumwunden zu, dass der Staat pleite ist. EpochTimes.de

Kommentar: wir sind nicht pleite, wir können nur unsere Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Gratulation an die deutschen Behörden und Medien. Martin Sellner wird durch die #Einreisesperre zum Bestsellerautor bei Amazon. Dummheit oder Absicht? #Remigration
X-Link: Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt die TAZ zur Zahlung von Schadensersatz an Rechtsanwalt Markus Haintz von Haintz-legal.de

Hintergrund
: darf man eigentlich jeden als Rechtsextremisten bezeichnen? Die TAZ hat es bei mir versucht, ich habe die TAZ abgemahnt, der Beitrag wurde geändert, aber meine Rechnung nicht bezahlt. Ich habe die TAZ daraufhin verklagt und gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tatbestand: Die Beklagte behauptet, der Kläger sei infolge seines intensiven politischen Engagements im Zusammenhang mit der sog. Querdenkerbewegung und seiner Corona-Leugnereien als Rechtsextremist zu bezeichnen.

Entscheidungsgründe: Die streitbefangene Aussage der Beklagten in ihrem Online-Artikel stellt als Schmähkritik eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers dar. Eine Schmähkritik ist da durch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
#LauterbachLügt: falsche Tatsachenbehauptungen können im politischen Meinungskampf zulässig sein
https://haintz-legal.de/blog/detail/lauterbachluegt-falsche-tatsachenbehauptungen-im-politischen-meinungskampf-zulaessig

Mein Fazit vorweg: Ein Gesundheitsminister in Deutschland darf also lügen und damit auch Menschenleben durch Impfschäden gefährden, selbst dann, wenn er Arzt ist und weiß, dass er lügt. Ich wusste vorher, dass die Klage höchstwahrscheinlich abgewiesen werden wird. Dennoch sind solche Prozesse zur historischen Dokumentation nötig.
Der Lügner Lauterbach ist noch immer Gesundheitsminister und ich werde ihn so lange einen Lügner nennen, bis er sich für seine Lügen entschuldigt und den streitgegenständlichen Tweet löscht. #LauterbachLügt (X-Link)

Hier mein Artikel:
Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) können in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sein. Bei der Frage, ob Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen bestehen ist stets zu unterscheiden, ob man sich gegen Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen wendet. Das Landgericht Ellwangen hat am 19.10.2022 zu Gunsten des Gesundheitsminsters Karl Lauterbach (SPD) insoweit festgestellt, dass auch Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind.

Über viele Jahre hat sich der Grundsatz verfestigt, dass falsche Tatsachenbehauptungen grundsätzlich keinen Grundrechtsschutz genießen und – insoweit sie einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründen – zu unterlassen sind. Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts besteht kein legitimes und schützenswertes Interesse an der Verbreitung unwahrer Fakten.

Hingegen gilt es bei Meinungsäußerungen grundsätzlich die wechselseitigen Rechte des Äußernden (insbesondere das Recht auf freie Äußerung der Meinung) mit den Rechten des Betroffenen (Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht) abzuwägen.

Überwiegt die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, besteht kein Unterlassungsanspruch, vice versa besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Meinungsfreiheit überwiegt. Formalbeleidigungen und Schmähungen sind – wie falsche Tatsachenbehauptungen – dabei stets unzulässig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach führte in einem Tweet auf Twitter vom August 2021 aus, dass eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht wolle, obwohl sie gratis sei und ihr Leben und das vieler anderer retten könne. Dieser Tweet ist, Stand heute, noch immer auf X (vormals Twitter) abrufbar, Lauterbach hat den Tweet nicht gelöscht.

Der Kläger (und Verfasser dieses Artikels) erblickte hierin Tatsachenbehauptungen. Denn die Frage, ob die Impfung gegen COVID-19 nebenwirkungsfrei ist, ist dem Beweis zugänglich und daher eine Tatsachenbehauptung. Es ist inzwischen hinreichend bekannt, dass die sog. Corona-Impfung zu unzähligen #Impfschäden und auch zu Todesfällen führte. Auch die Fragen, ob die Impfung „gratis“ ist und „das Leben vieler anderer retten kann“ sind dem Beweis zugänglich und nach Auffassung des Klägers offensichtlich unwahr.

Dementsprechend wurde Karl Lauterbach von mir auf Unterlassung dieser Aussage in Anspruch genommen. Denn Karl Lauterbach behauptet mit dem Tweet, jedem – also auch mir - sei es möglich das Leben anderer zu retten, wenn ich mich einer "nebenwirkungsfreien" Impfung (medizinisch: Gentherapie) unterziehen würde, sog. "Corona-Impfung".

Wie oben ausgeführt, ist dies unzutreffend: die „Impfungen“ bieten keinerlei Fremdschutz und auch keinen nachweisbaren Eigenschutz, denklogisch sind sie nicht geeignet, das Leben anderer zu retten. Mit dem Tweet beabsichtigt der Beklagte Teile der Bevölkerung, die als „Geimpfte“ bezeichnet werden gegen andere Teile der Bevölkerung, die als „Ungeimpfte“ bezeichnet werden untereinander aufzuhetzen und entsprechend „Stimmung“ gegen den „ungeimpften“ Teil der Bevölkerung zu machen.
Er macht jedermann, der zum „ungeimpften“ Teil der Bevölkerung zählt – wie es von ihm auch beabsichtigt gewesen sein dürfte – gegenüber dem als „geimpft“ bezeichneten Teil der Bevölkerung verächtlich und würdigt die als „Ungeimpfte“ bezeichneten Menschen in der öffentlichen Meinung herab, indem er behauptet, diese seien nicht bereit ohne jedwedes Risiko und ohne jedweden Aufwand das Leben „vieler anderer zu retten“.

Im Umkehrschluss bedeutet die Äußerung von Lauterbach: Wer sich nicht einer Impfung unterzieht, gefährdet oder tötet andere.

Würde der Beklagte (Lauterbach) eine solch massiv falsche Tatsachenbehauptung nicht tätigen, wäre der Hass gegenüber dem Kläger (und anderen sog. Ungeimpften) nicht derart massiv, wie er teils immer noch ist und vor allem in den Jahren 2021 und 2022 war.

Die Äußerung des Beklagten ist auch geeignet, das berufliche und gewerbsmäßige Ansehen des Klägers als Rechtsanwalt zu beschädigen, da eine Vielzahl von Menschen die falsche Behauptung des Beklagten zum Anlass nimmt, zutreffende Behauptungen und Quellenteilungen des Klägers ins Lächerliche zu ziehen und den Kläger somit zu diffamieren. Der angegriffene Tweet des Beklagten ist jedenfalls geeignet, dies weiter zu verschärfen.

Der Kläger vertrat daher rechtlich die Auffassung, dass ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB (analog) i.V.m. §§ 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186f. StGB bestünde. Denn die durch den Beklagten in der Öffentlichkeit behaupteten und über die Plattform Twitter (nunmehr X) auch öffentlich verbreiteten Tatsachenbehauptungen waren damals geeignet, den Kläger verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Die Behauptungen des Beklagten waren – wie dargelegt - auch unwahr, jedenfalls nicht erweislich wahr.

Da die Beweisregel der §§ 186, 187 StGB in das Deliktsrecht transformiert wird, trägt der auf Unterlassung in Anspruch genommene Äußernde die Beweislast für die Wahrheit der Tatsachenbehauptung (BGH, Urt. v. 11. 12. 2012-VI ZR 314/10).

Der Beklagte hat also darzulegen und zu beweisen, dass die in seinem „Tweet“ vom 14.08.2021 gemachten Äußerungen

„Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft“

der Wahrheit entsprechen.

Mit seiner Aussage unterstellt der Beklagte pauschal allen „Ungeimpften“ – also auch dem Kläger, das Leben anderer zu gefährden und macht ihn damit verächtlich. Durch die Behauptung wird dem Kläger öffentlich unterstellt, dass er sich an der „Tötung“ vieler anderer beteiligt, respektive die „Rettung“ vieler anderer mutwillig unterlassen würde.

Dies stellt eine Verleumdung dar, denn der Beklagte tätigt die Aussage wider besseren Wissens. Er weiß, dass die sogenannten „Impfungen“ weder einen Eigen- noch einen Fremdschutz bieten und es ohne jegliches Belang für sich und andere ist, ob man nun mit den sogenannten „Schutzimpfungen“ geimpft ist oder nicht. Natürlich weiß Lauterbach auch, dass die sog. Impfungen nicht "nebenwirkungsfrei" sind.

Das Landgericht Ellwangen schloss sich dem mit Urteil vom 19.10.2022 nicht an. Es stufte die Äußerung des Gesundheitsministers als Meinungsäußerung ein, die im politischen Meinungskampf zulässig sei.

Das Gericht verkenne hierbei nicht, dass die angegriffene Äußerung im zweiten der insgesamt drei Sätze tatächliche Elemte enthalte (nebenwirkungsfreie impfung, gratis, ihr Leben und das vieler anderer retten kann“). Eine Verkürzung des Sinngehalts der Äußerungen auf den zweiten von drei Sätzen ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Äußerung gefallen ist, würde indes den Sinngehalt der einheitlich zu wertenden Äußerung nicht hinreichend erfassen und daher den Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG verkennen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
http://Haintz-legal.de
Eilantrag eingereicht, deutsche Großstadt verbietet Demonstrationszug gegen die Ampelregierung aufgrund eines angeblichen polizeilichen Notstandes
Ich habe gerade einen Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot für einen Demonstrationszug in einer deutschen Großstadt eingereicht. Seitens der Versammlungsbehörde wurde argumentiert, dass mit Blockaden von Gegendemonstranten gerechnet werden müsse und dass nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden, um diese Blockaden aufzulösen. Belegt wurde dieser Vortrag und der angebliche Polizeinotstand nicht. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen und "Nichtstörer" (hier die Demonstration gegen die Ampelregierung) im Grundsatz auch keinen Störern (hier Gegendemonstranten). Mehr dazu in Kürze. Haintz-legal.de
Ronai Chaker auf X: Nach zehn Jahren habe ich den Entschluss gefasst, mich aus der politischen Debatte zurückzuziehen –
eine Entscheidung, die durch den Verlust jeglicher klaren Vernunft in unserer Gesellschaft motiviert ist.


Extremisten haben nicht nur die politische Bühne erobert, sondern auch den Diskurs in einen bedenklichen braunen Sumpf gezogen. Faschismus, Totalitarismus – ich erkenne Feinde der Freiheit auf verschiedenen Seiten.

Aber die wahre Schande unserer Gesellschaft sind nicht die Extremisten. Es sind diejenigen, die beharrlich den eigenen Unrat leugnen – sei es von Links, von Rechts oder aus dem islamischen Spektrum. Sie folgen wie Schafe.

Ich möchte nicht darüber streiten, welcher Extremismus schlimmer ist.

Woke Rasseideologen oder rechte Rasseideologen oder islamische Herrenmensch-Ideologie...

Linke, islamistische oder rechte Totalitäre...

Stalin-Mao-Ideologie, NS-Ideologie oder IS-Ideologie...hoffentlich treffen sie sich auf einer skurrilen Kaffeefahrt.

Was bringt es, Extremismus gegeneinander aufzuwiegen? Die einzige Waage, die mir einfällt, ist kaputt.

Ich kann mich nicht entscheiden, welcher Extremismus mir am meisten Bauchschmerzen bereitet. Doch viele von euch können genau das und das unterscheidet uns. Diese Wahl werde ich nicht treffen, für keine Seite.

Es ist leicht, in Diskussionen darüber zu verfallen, welcher Extremismus der schlimmste ist. Doch dieses Abwägen scheint sinnlos, da es nur zu einer weiteren Verhärtung der Fronten führt.

Blindheit und Ignoranz ist ein politisches Markenzeichen dieser Gesellschaft, und alle Lager weigern sich hartnäckig, die Fehler und Extreme in ihren eigenen Reihen zu sehen.

Unsere Gesellschaft ist ein Haufen von Idioten mit Augenbinden und Scheuklappen, die vor Ignoranz strotzen und keinen klaren Blick für die Probleme haben, die uns ins Gesicht lachen.

Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die eigenen Fehler und Extreme in den eigenen Reihen zu erkennen. Eine Gesellschaft, die sich weigert, ihre Blindheit und Ignoranz zu überwinden, versinkt im Abgrund.

Ich habe mich entschieden, nicht länger in diesen Abgrund zu starren, denn sonst droht der Abgrund irgendwann in mich hineinzublicken.

Meine Kommentar: "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd."
In sämtlichen gesellschaftlichen "Lagern" fehlt es am Mut, interne Kritik zu üben. Diejenigen, die es dennoch tun, werden von den "eigenen Leuten" angegriffen. Ich habe das oft genug selbst erlebt. Ich halte das zwar aus und es ist mir persönlich völlig egal. Aber im Ergebnis fragt man sich, ob man sich nicht lieber auf positive Dinge fokussiert, statt ständig gegen eine Wand zu reden.

Diese Erkenntnis ist unabhängig davon, wer in deinem Fall nun konkret mit was auch immer Recht oder Unrecht hat, @RonaiChaker.

Korrekt: Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die eigenen Fehler und Extreme in den eigenen Reihen zu erkennen. Eine Gesellschaft, die sich weigert, ihre Blindheit und Ignoranz zu überwinden, versinkt im Abgrund.
🇪🇺 BREAKING
01.02.2024 @ 09 : 05 hrs CET

🔥 Feuer und #BauernProteste vor dem EU-Parlament in Brüssel
🔥 Fire and #FarmersProtest in front of the EU Parliament in Brussels
🔥 Incendi e proteste degli #agricoltori davanti al Parlamento UE a Bruxelles
🔥 Incendies et #AgriculteursEnColere devant le Parlement européen à Bruxelles
🔥 Incendios y protestas de #campesinos frente al Parlamento de la UE en Bruselas

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Reuters Livestream: https://www.youtube.com/watch?v=aA-IBj2Vd9Q

#BauernProteste2024 #FarmersProtest2024 #NoFarmersNoFood
@ehrlichalexander
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🇪🇺🔥 EU PARLIAMENT
01.02.2024 @ 10 : 30 hrs CET
💦 Brüssel: Polizei setzt Wasserwerfer und Tränengas gegen die Bauern ein
💦 Brussels: the police use water cannons and tear gas against farmers
💦 Bruxelles: la polizia usa idranti e gas lacrimogeni contro i contadini
💦 Bruxelles : La police utilise des canons à eau et des gaz lacrymogènes contre les agriculteurs
💦 Bruselas: La policía utiliza cañones de agua y gases lacrimógenos contra los agricultores

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🎶 TikTok

👀 siehe Vorgeschichte

Reuters Livestream: https://www.youtube.com/watch?v=aA-IBj2Vd9Q

P.S. Von den Wasserwerfern in Brüssel wurde ich selbst auch schon getroffen, wie ihr wisst

#BauernProteste #FarmersProtest #AgriculteursEnColere #ProtesteAgricole #BauernProteste2024 #FarmersProtest2024 #NoFarmersNoFood
@ehrlichalexander