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Verbale Radikalisierung der politischen Debatte (22.08.22) Kolumne "Rechtsstaat", Demokratischer Widerstand, Ausgabe 101 Kürzlich habe ich mich meinen Anwaltskollegen Jun unterhalten, der sich jüngst von Twitter zurückgezogen hat und den man, wenn man in…
Meine Kolumne im DW Nummer 101 vom 22.08.2022. Nach der 105. Ausgabe bin ich ausgestiegen. Seither hat sich die Sprache des DW erheblich radikalisiert und steht der des #CovidRegime in Bezug auf die Ungeimpften in nichts nach.

„Verbale Radikalisierung der politischen Debatte
Kolumne "Rechtsstaat", Demokratischer Widerstand, Ausgabe 101

Kürzlich habe ich mich meinen Anwaltskollegen Jun unterhalten, der sich jüngst von Twitter zurückgezogen hat und den man, wenn man in solchen Mustern denkt, auf der „anderen Seite“ der gesellschaftlichen Debatte verorten muss. Kollege Jun hat sich dadurch hervorgetan, dass er u. a. darauf hingewirkt hat, dass mir das Geschäftskonto meiner Kanzlei gekündigt werden sollte. Trotzdem habe ich einem gemeinsamen Gespräch zugestimmt, nachdem er sich auf YouTube für sein Verhalten entschuldigt hat, welches nicht seinen eigenen Maßstäben entsprochen habe. Im Rahmen unsere Unterhaltung mussten wir festhalten, dass auf beiden Seiten der politischen Lager eine zumindest verbale Radikalisierung vorliegt, welche es beinahe unmöglich macht, einen konstruktiven Diskurs zu führen.

Die Frage ist weniger, wer hieran schuld ist, sondern vielmehr, wie wir aus dieser Situation wieder herauskommen. Unser aller Zielsetzung sollte sein, dass in unserer Gesellschaft und eben auch im Internet ein offener, konstruktiver und kritischer Diskurs möglich ist, der zwar inhaltlich scharf sein darf, in dem Beleidigungen, Mobbing, Hass und Gewalt aber keinen Platz haben. Hierzu halte ich es aus juristischer Sicht für nötig, dass gegen diejenigen effektiver vorgegangen werden kann, welche die vermeintliche Anonymität des Internets nutzen, um andere rechtswidrig einzuschüchtern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn Google, Facebook, Twitter und Co. häufig so agieren, als ob dem so wäre.

Aber es geht nicht nur um eine rechtliche Frage. Die Demokratiebewegung täte gut daran, ebenfalls verbal abzurüsten. Je schärfer die Rhetorik, desto schwieriger wird ein Diskurs mit der „anderen Seite“. Die Coronamaßnahmen wurden deutlich zurückgefahren, die Gefahr für unsere Grundrechte ist damit zwar nicht gebannt, aber wir sollten unsere Rhetorik der geänderten Lage anpassen und nicht in die - wenn auch „nur“ verbale – Radikalisierungsfalle tappen. Es hilft daher auch nicht, wenn im Telegram Kanal des demokratischen Widerstands, wenngleich satirisch, die Frage gestellt wird, ob man Maskenträger schlagen dürfe. Lasst uns lieber versuchen, miteinander zu reden.

Markus Haintz“
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Meine Kolumne im DW Nummer 101 vom 22.08.2022. Nach der 105. Ausgabe bin ich ausgestiegen. Seither hat sich die Sprache des DW erheblich radikalisiert und steht der des #CovidRegime in Bezug auf die Ungeimpften in nichts nach.

„Verbale Radikalisierung der politischen Debatte
Kolumne "Rechtsstaat", Demokratischer Widerstand, Ausgabe 101

Kürzlich habe ich mich meinen Anwaltskollegen Jun unterhalten, der sich jüngst von Twitter zurückgezogen hat und den man, wenn man in solchen Mustern denkt, auf der „anderen Seite“ der gesellschaftlichen Debatte verorten muss. Kollege Jun hat sich dadurch hervorgetan, dass er u. a. darauf hingewirkt hat, dass mir das Geschäftskonto meiner Kanzlei gekündigt werden sollte. Trotzdem habe ich einem gemeinsamen Gespräch zugestimmt, nachdem er sich auf YouTube für sein Verhalten entschuldigt hat, welches nicht seinen eigenen Maßstäben entsprochen habe. Im Rahmen unsere Unterhaltung mussten wir festhalten, dass auf beiden Seiten der politischen Lager eine zumindest verbale Radikalisierung vorliegt, welche es beinahe unmöglich macht, einen konstruktiven Diskurs zu führen.

Die Frage ist weniger, wer hieran schuld ist, sondern vielmehr, wie wir aus dieser Situation wieder herauskommen. Unser aller Zielsetzung sollte sein, dass in unserer Gesellschaft und eben auch im Internet ein offener, konstruktiver und kritischer Diskurs möglich ist, der zwar inhaltlich scharf sein darf, in dem Beleidigungen, Mobbing, Hass und Gewalt aber keinen Platz haben. Hierzu halte ich es aus juristischer Sicht für nötig, dass gegen diejenigen effektiver vorgegangen werden kann, welche die vermeintliche Anonymität des Internets nutzen, um andere rechtswidrig einzuschüchtern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn Google, Facebook, Twitter und Co. häufig so agieren, als ob dem so wäre.

Aber es geht nicht nur um eine rechtliche Frage. Die Demokratiebewegung täte gut daran, ebenfalls verbal abzurüsten. Je schärfer die Rhetorik, desto schwieriger wird ein Diskurs mit der „anderen Seite“. Die Coronamaßnahmen wurden deutlich zurückgefahren, die Gefahr für unsere Grundrechte ist damit zwar nicht gebannt, aber wir sollten unsere Rhetorik der geänderten Lage anpassen und nicht in die - wenn auch „nur“ verbale – Radikalisierungsfalle tappen. Es hilft daher auch nicht, wenn im Telegram Kanal des demokratischen Widerstands, wenngleich satirisch, die Frage gestellt wird, ob man Maskenträger schlagen dürfe. Lasst uns lieber versuchen, miteinander zu reden.

Markus Haintz“
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Realsatire vom Bundesjustizministerium: Heute ist #WelttagdesBuches - und natürlich ist unser wichtigstes Buch für den #Rechtsstaat das #Grundgesetz. Seit 74 Jahren sichert es Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wir möchten es nicht missen♥️!

Kommentar: Ich danke all jenen, die unsere Grund- und Menschenrechte in den Jahren 2020-2022 gegen das #CovidRegime verteidigt haben. Der Herr mit dem Rad ist ein Held und Verteidiger der Demokratie ❤️, die Polizisten in diesem Video sind Täter.
Eine Antwort reicht hier einfach nicht. 🔗
Ich verstehe gar nicht, warum @ KathaSchulze mich blockiert hat. Möchte sie etwa nicht, dass ihre menschenverachtenden Reden weiter geteilt werden? #CovidRegime; Twitterlink
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Ich stand am 01.08.2020 auf der Straße des 17. Juni in Berlin auf der Bühne. 2020 mussten wir weniger riskieren, als die mutigen DDR-Bürger 1953, aber auch 2020 haben mutige Bürger die Demokratie gegen einen zeitweise autoritären Staat, das #CovidRegime, verteidigt. #Volksaufstand #17Juni1953, Danke an News HQ
PS: Die meisten Videos aus dieser Zeit sind der #Zensur zum Opfer gefallen. Twitterlink
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🔺Juli Zeh zu Corona: „Wir Richter haben versagt“🔺 Juli Zeh, Verfassungsrichterin in Brandenburg, spricht von einem Versagen der Justiz in der Corona-Krise. Auch die Rechtsanwältin Jessica Hamed berichtet, wie Richter rechtsstaatliche Verantwortung wegschoben…
Ein Kommentar von Rechtsanwalt Markus Haintz zum Versagen der deutschen Justiz während des #CovidRegime

Nein, Frau Zeh, nicht alle Richter haben versagt. Einige wenige hatten Mut und einer steht im Moment zu Unrecht vor Gericht, weil er im Gegensatz zu Ihnen Recht gesprochen hat, anstatt sich feige wegzuducken. Meine Hochachtung für Richter Christian Dettmar, der im Gegensatz zu Ihnen das Richtige getan hat und dafür erstinstanzlich zu Unrecht zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde.

Das Recht gilt auch in der Krise, gerade dann. Wer als Richter nicht bereit ist, Entscheidungen nach Recht, Gesetz & unter Achtung der Menschenwürde zu treffen, der möge sich einen weniger verantwortungsvollen Job suchen. Sie und 95 -99 % Ihrer Kollegen waren zu feige um während des #CovidRegime´s die autoritären Exzesse aufzuhalten. Und Sie werden höchstwahrscheinlich auch in der nächsten Krise zu feige sein, Recht zu sprechen. Schön, dass Sie Ihr Versagen wenigsten zugeben, Respekt dafür. Aber werden Sie daraus auch was für die Zukunft lernen?

Und meinen 165.000 Anwaltskollegen verweise ich auf ihre Berufspflichten, die nächste Krise kommt bestimmt.
§ 1 (3) BORA: Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

https://apollo-news.net/juli-zeh-zu-corona-wir-richter-haben-versagt/
"Juli Zeh hat ein Versagen der Justiz während der Coronamaßnahmen angeprangert. „Ich finde eben auch, dass wir Richter alle auch versagt haben in der Coronazeit“, sagte die bekannte Autorin. Zeh ist auch Richterin am Brandenburger Landesverfassungsgericht. Bei einer Veranstaltung der CDU-nahen „Denkfabrik21“ führte sie weiter aus: „Es ist in der Coronazeit ja unheimlich viel im Eilrechtsschutz entschieden worden – notwendigerweise, weil es musste schnell gehen.“
Aber: Zeh sprach auch von Angst bei Richtern, gegen die Coronamaßnahmen vorzugehen. „Soll ich jetzt derjenige sein, der die Maskenpflicht aufhebt und hinterher infizieren sich 20.000 Leute? Das Parlament hat es nicht hingekriegt“, erläuterte sie die Gedanken von Richtern, die völlig allein gelassen worden wären."
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👆🏻 Die ersten Worte von Dr. Heinrich Habig zurück in Freiheit
Dr. Habig war 16 Monate U-Haft weil er Menschen geholfen hat, die den Nötigungen das #CovidRegime nicht mehr standgehalten haben. Nach meiner Rechtsauffassung Nothilfe, nach meiner menschlichen Einschätzung, ein Held. Danke Dr. Habig und Danke an alle, die in ihn dieser schwersten Zeit seines Lebens unterstützt haben. ❤️

Markus Haintz
Rechtsanwalt
#FreeHabig, #FreeDrHabig
In Deutschland sitzen Ärzte in Haft die falsche Impfausweise ausgestellt haben, weil viele ihrer Patienten dem Druck des menschenverachtenden #CovidRegime und dessen Nötigungen nicht mehr standhalten konnten. Diese Ärzten haben Leben gerettet und dafür einen hohen Preis gezahlt. Gestern wurde einer von ihnen nach 16 Monaten Untersuchungshaft entlassen, Dr. Heinrich Habig, ein Held. #FreeDrHabig

Im selben Land erhält ein Kinderschänder der sich an mehr als 150 Kindern vergangen hat 4 Jahre Haft und kommt nach 8 Monaten frei, um weiter Kindern das Leben zu zerstören. Mehr muss man über den Zustand des deutschen "Rechtsstaats" nicht wissen.

In mehr als 150 Fällen vergeht sich Axel K. an Kindern, wird deshalb rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt – und kommt acht Monate später frei. Er eröffnet in Berlin ein Geschäft, Eltern in der Umgebung zeigen sich besorgt. Jetzt zeigt sich: Die Angst war wohl berechtigt. Welt