https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ Die Änderung, wonach nunmehr nur eine ärztliche Bescheinigung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, stammt vom 20.10.2020. Ist also neu.
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Informationen zum Coronavirus (COVID-19) - Berlin.de
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Coronavirus (COVID-19).
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Auch wenn die Polizei regelmäßig gegenteiliges behauptet, bei polizeilichen Maßnahmen darf natürlich grundsätzlich mitgefilmt und mitgeschnitten werden, jedenfalls auf einer Demonstration.
Ausnahme hierzu sind private Gespräche zum Beispiel zwischen einzelnen Polizeibeamten oder auch Teilnehmern und Polizeibeamten, wenn diese von einem persönlichen Charakter geprägt und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Die üblichen Diskussionen auf Demonstrationen rechtlicher Art sind in aller Regel öffentlich. Hier aber auf die betroffenen Personen Rücksicht nehmen und immer schauen, ob es sich um ein vertrauliches Gespräch handeln könnte.
Wenn auffällige polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer im Gange sind, möglicherweise sogar polizeiliche Straftaten, was wir nicht hoffen wollen, darf natürlich gefilmt werden.
Wenn die Polizei dies untersagt, könnte eine Strafvereitelung gemäß § 258 Strafgesetzbuch vorliegen. Damit sollte die Polizei dann auch konfrontiert werden.
@haintz
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Auch wenn die Polizei regelmäßig gegenteiliges behauptet, bei polizeilichen Maßnahmen darf natürlich grundsätzlich mitgefilmt und mitgeschnitten werden, jedenfalls auf einer Demonstration.
Ausnahme hierzu sind private Gespräche zum Beispiel zwischen einzelnen Polizeibeamten oder auch Teilnehmern und Polizeibeamten, wenn diese von einem persönlichen Charakter geprägt und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Die üblichen Diskussionen auf Demonstrationen rechtlicher Art sind in aller Regel öffentlich. Hier aber auf die betroffenen Personen Rücksicht nehmen und immer schauen, ob es sich um ein vertrauliches Gespräch handeln könnte.
Wenn auffällige polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer im Gange sind, möglicherweise sogar polizeiliche Straftaten, was wir nicht hoffen wollen, darf natürlich gefilmt werden.
Wenn die Polizei dies untersagt, könnte eine Strafvereitelung gemäß § 258 Strafgesetzbuch vorliegen. Damit sollte die Polizei dann auch konfrontiert werden.
@haintz
Heutige Demonstrationen in Berlin: Ich darf alle Teilnehmer, Gegendemonstrationen und auch die Berliner Polizei, welche hier zweifelsfrei mitliest darum bitten, friedliche Demonstrationen zu gewährleisten. Für Frieden und Freiheit!
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Boris Reitschuster (@reitschuster) hat getwittert: Der erste Eindruck täuscht. Diese Bilder stammen nicht auf Weißrussland, sondern aus Berlin. Von heute. Die Festnahme von Querdenken-Anwalt Markus Heintz. Durch die Berliner Polizei, die bei Linksextremen, Drogendealern und kriminellen "Clans" regelmäßig kuschelt und deeskaliert. https://t.co/5JFyf81h7N https://twitter.com/reitschuster/status/1320368105504313345?s=20
Markus Haintz ist aktuell beim Landeskriminalamt und wird dort festgehalten. Ein Rechtsanwalt ist unterwegs.
HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨ðŸ‡
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Um 16 Uhr soll vor dem LKA ein spontaner Gottesdienst stattfinden.
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Meine letzte Info von Rechtsanwalt Ralf Ludwig war, ich werde verhaftet. Telefonat von vor 5 Minuten.
Er war vor der Polizei und wollte anwaltlich unterstützen.
Markus Haintz
@Haintz
Er war vor der Polizei und wollte anwaltlich unterstützen.
Markus Haintz
@Haintz