Freiburger Standard
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Thor von Waldstein: „Wer in Besteverdeutschland jenseits des „allgemeinen Geblökes“ (Adorno) seine Meinung offen äußert, braucht ein schnelles Pferd, hilfsweise einen vorzeigbaren Bademantel. Das wird unter Selbstdenkern spätestens seit der Corona-Pandemieinszenierung 2020 ff. kaum mehr bestritten. Gräbt man etwas tiefer und fragt nach den unmittelbaren Ursachen dieser Willkür, wird die Anzahl derjenigen, die hierauf bündige Antworten parat haben, schon geringer. Der Gretchenfrage schließlich, welche metajuristischen Hintergründe der sich sukzessive vollziehende Abschied vom Rechtsstaat hat, stehen auch Zeitgenossen, die schon länger kritisch die schiefe Ebene der BRD-Geschichte beobachten, zumeist ratlos gegenüber.

Das müßte nicht so sein, würde man sich in der widerständigen Szene von dem häufig planlosen Herumklicken im Netz mit seinen 1001 „Aktualitäten“ abwenden. Dadurch würden sich für viele ungeahnte, neu gewonnene Lesekapazitäten eröffnen, zum Beispiel für die Lektüre von Autoren, deren kluge Analysen die Wirklichkeit, die sich hinter der Potemkin´schen Fassade der Berliner Politschaubühne verbirgt, präzise zu beschreiben in der Lage sind.
Einer dieser Autoren ist Josef Schüßlburner, dessen Schriften unter Kennern der publizistischen Gegenöffentlichkeit nicht erst seit gestern als Geheimtip gelten. Allein in … weiterlesen beim Freiburger Standard

https://freiburger-standard.de/2025/10/16/rezension-als-rechtsabweichler-im-ministerium/
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„Machen wir uns aber nichts vor: Sollte eine AfD-Regierung irgendwo in einem Bundesland gebildet werden, würde man diese sofort mit allen Mitteln bekämpfen. Ein Instrument hierzu wäre der Bundeszwang, früher „Reichsexekution“ genannt. Darüber wird bereits offen nachgedacht. Da die AfD darüber nicht reflektiert, muss davon ausgegangen werden, dass sie sich auf entsprechende Krisen nicht vorbereitet. So heißt es beispielsweise in einem Beitrag auf LTO von Christian Rath:

„Angesichts der Wahlerfolge einer sich seit Jahren stetig weiter radikalisierenden AfD wird derzeit viel über Szenarien nachgedacht. Wie können die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen vor Missbrauch und Blockade geschützt werden? Wie kann der Bund reagieren, wenn ein Bundesland, z.B. Thüringen oder Sachsen, beginnt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Ein mächtiges Mittel kann hier der Bundeszwang gem. Artikel 37 Grundgesetz sein. Er wurde seit 1949 zwar noch kein einziges Mal angewandt. Konflikte zwischen Bund und Ländern wurden eher über Verfassungsklagen ausgetragen. Es gibt daher keine Staatspraxis zum Bundeszwang, keine Rechtsprechung und damit auch keine Diskussion der Rechtsprechung. Da die Reichsexekution (als Vorläufer des Bundeszwangs) in der Weimarer Republik mehrfach angewandt wurde, wurde der Bundeszwang in der Anfangszeit der Bundesrepublik dennoch lebhaft diskutiert. Gerade der Preußenschlag, bei dem eine autoritäre Reichsregierung 1932 das noch demokratisch regierte Land Preußen unter Reichsverwaltung stellte, weckt ungute Assoziationen. Allerdings wäre die Konstellation heute wohl eher umgekehrt. Der freiheitlich-rechtsstaatlich regierte Bund könnte den Bundeszwang nutzen, um ein auf autoritäre Abwege geratenes Land auf Kurs zu halten.“

Der Preußenschlag wird heute oft als Grundstein auf dem Weg zur Machtergreifung der Nationalsozialisten dargestellt.

In Wirklichkeit richtete sich der Preußenschlag gegen die NSDAP. Zwar entmachtete Reichskanzler von Papen mit seinem von Hindenburg gedeckten „Preußenschlag“ eine SPD-Regierung. Diese damalige Regierung Preußens war jedoch eigentlich seit dem 24. April 1932 abgewählt worden. Denn Preußen war seit 1920 von einer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP regiert worden. Im Vorfeld der Wahlen war den Parteien der Weimarer Koalition klar, dass sie ihre Mehrheit verlieren würden. Daraufhin änderten sie die Geschäftsordnung des Landtags: Während bisher im dritten Wahlgang eine relative Mehrheit genügte, um den Ministerpräsidenten zu wählen, war dazu nun eine absolute Mehrheit nötig. Ja, das kommt uns jetzt sehr bekannt vor. In diesem Zusammenhang muss an die Geschäftsordnungstricks der Altparteien bei der Wahl oder Nichtwahl von Parlamentspräsidenten erinnert werden: wenn es um tatsächliche Machtausübung geht, wird jedes Amt mit…“ weiterlesen beim Standard https://freiburger-standard.de/2025/10/28/standpunkt-die-afd-uebernimmt-die-regierungsgewalt-moegliche-szenarien/
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„Der Antifaschismus war somit ein ideologischer Kampfbegriff im Rahmen der kommunistischen Machtstrategie, nicht eine überparteiliche Verteidigung demokratischer Prinzipien. Wer sich zu „Antifa“ bekennt, bekennt sich nicht etwa gegen eine totalitäre Strömung wie den Faschismus, sondern ist wissentlich oder unwissentlich Träger einer antibürgerlichen und prokommunistischen Haltung.
Sich an den Zeitgeist anbiedernde Rechte Dass diese historischen Zusammenhänge auch in der politischen Rechten nicht immer bekannt sind, erkennt man bspw. an ideologisch unzureichend gebildeten AfD-Funktionären, die vom „roten SA-Terror“ oder „rotlackierten Faschisten“ sprechen, wenn sie Linksextreme meinen. Der RFB und die (historische) „Antifaschistische Aktion“ waren Straßenschläger der übelsten Sorte, die für zahlreiche Morde, auch Fememorde, Gewalt gegen sämtliche Vertreter der politischen Gegner verantwortlich waren. Es ist ahistorisch für linksextreme Gewalttaten die SA zu bemühen. Wer historische Parallelen bemühen möchte, muss vom KPD-gleichen, vom RFB-gleichen Terror sprechen, vom Terror, wie ihn die (historische) „Antifaschistische Aktion“ begangen hat.

„Antifa“ als Kampfbegriff
In der öffentlichen Debatte taucht regelmäßig die Frage auf, ob „die Antifa“ verboten werden könne. Jüngst hat auch die AfD-Bundestagsfraktion gefordert, „die Antifa“ zu verbieten, so schrieb sie in einem Antrag:

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den politischen Dialog und die politische Willensbildung zu schützen und politisch motivierte Gewalt entschieden zu verurteilen. Zudem ist es unerlässlich, die restriktiven Maßnahmen gegen gewaltbereite linksextremistische Organisationen, wie die Antifa, zu überprüfen und gegebenenfalls Verbote auszusprechen.“
Da ist der Begriff wieder: „die Antifa“. Nun gibt es „die Antifa“ nicht als reine Organisation, mit Mitgliedern und einer typischen Vereinsstruktur. Das ist hinlänglich bekannt, so ist der Begriff „Antifa“ eben  kein geschützter Name, sondern eine Selbstbezeichnung unterschiedlichster Gruppierungen, von zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus bis hin zu knallharten autonomen und linksradikalen Netzwerken. Insbesondere in den radikaleren Strömungen wird „Antifaschismus“ als Legitimationsrahmen für konfrontatives oder gewaltsames Handeln genutzt. Der Begriff fungiert hier als moralische Selbstrechtfertigung – wer „gegen Faschismus“ kämpft, so die implizite Argumentation, dürfe auch Gesetze übertreten, weil der Gegner vermeintlich eine größere Bedrohung darstellt. Insofern wird „Antifa“ in solchen Kontexten zum Kampfbegriff, der Gegner moralisch delegitimiert und Gewalt politisch mindestens verklärt, wenn nicht aktiv ausgelebt wird.“ weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/10/29/diskussion-um-ein-antifa-verbot-warum-ein-globalverbot-nicht-moeglich-ist-aber-zahlreiche-einzelverbote/
„Die bisherige Faktenlage, die dem Departzment of Justice vorliegt, beweist, dass unter der ehemaligen Federführung des Federal Bureau of Investigation (FBI) im Rahmen der Geheimdienstoperation „Arctic Frost“ zumindest die „Toll-Analysen“, also Metadaten von Telefonverbindungen, von acht republikanischen Senatoren sowie einem Kongressabgeordneten gesammelt wurden. Das heißt, deren Telefone wurde zwar nicht abgehört, aber dokumentiert, wer wann wie lange mit wem telefoniert. Dies wirft die Frage auf, ob hier nicht staatliche Ermittlungs- und Überwachungsinstrumente genutzt wurden, um politische Gegner zu beobachten – und damit die Grenze zwischen legitimer Strafverfolgung und politischer Einflussnahme verschwimmt, denn derjenige, der dafür verantwortlich war, ist ein US-Demokrat und scharfer Anti-Trumpist: Jack Smith. Ein eigens seinerzeit gegen Trum eingesetzter Ermittler. Dass diese Abhöraktion einzig und alleine Abgeordnete der US-Republikaner traf, obwohl keine rechtlichen Vorwürfe gegen diese vorlag, nährt natürlich den Verdacht, dass die eine polititische Partei die Vertreter der anderen einfach abhören ließ. Wenn eine Partei den Staat so nutzt, verliert das System seine Glaubwürdigkeit. Und dies geschah immerhin unter der Biden-Regierung – und zahlreiche US-Demokraten dürften eingeweiht gewesen sein. … weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/10/31/us-skandal-ohne-widerhall-in-der-bundesrepublik-aktion-arctic-frost-wird-zum-neuen-watergate-der-demokraten/
Was am 28.10. im Jahr 312 geschah:

Der junge Kaiser Konstantin siegt gegen Maxentius

Konstantin zieht als Sieger in Rom ein, wird vom Senat geehrt und übernimmt die Kontrolle über den Westen. Er löst die Prätorianergarde auf, verteilt Ämter neu und bindet die Eliten an seine Person. Das Machtgefüge ordnet sich um seine Herrschaft. Die Bedeutung heute zeigt sich in drei Punkten. Erstens: Die Schlacht öffnet den Weg zu Konstantins Alleinherrschaft, die Verwaltung und Heer grundlegend prägt. Zweitens: Sie steht am Beginn einer Politik der Duldung gegenüber Christen, die bald im Toleranzedikt von Mailand sichtbar wird; Religionspolitik wird Teil von Reichspolitik. Drittens: Das Bild des Herrschers verändert sich. Konstantin nutzt Bauprogramme, Rechtsetzung und religiöse Zeichen, um Loyalität zu formen – ein Muster, das spätere Epochen aufgreifen.

https://freiburger-standard.de/2025/10/28/das-historische-kalenderblatt-die-schlacht-die-ueber-die-zukunft-des-westens-entscheidet/
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„Im Jahr 2026 besteht erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte die Möglichkeit einer rechten Landesregierung, sei es in einer Koalition oder als Alleinregierung, im Raum. Was für Patrioten Grund zur Hoffnung ist, ist für Linke ein Schreckgespenst. Klar ist allen: Eine AfD-Regierung, in welcher Konstellation auch immer, wird eben nicht ein einfacher Regierungswechsel werden. Das Feld ist offen, von einer tatsächlichen Wende über Repressalien des Bundes gegen das Land hin zu einer großen Enttäuschung (siehe etwa Meloni) ist alles möglich. Doch Erfolg oder Misserfolg müssen sich daran messen lassen, was überhaupt im Rahmen des Möglichen liegt. Was kann eine Landesregierung im föderalen System der Bundesregierung überhaupt ändern, worauf hat sie Einfluss – und worauf nicht? Ein Überblick:

https://freiburger-standard.de/2025/11/02/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-1-von-2/
„Das naheliegendste Thema bei einer Regierungsübernahme ist natürlich die Übernahme der Exekutive, maßgeblich von Polizei und Verfassungsschutz. So kann bei Letzterem die Abteilung Rechtsextremismus etwa schlicht aufgelöst oder zumindest auf eine sehr kleine Ebene reduziert werden, dafür der Bereich Linksextremismus ausgebaut werden.

Neben der Übernahme der Sicherheitsbehörden bestehen auch weitere exekutive Möglichkeiten, so etwa die, linksextremistische Vereinigungen im Land zu verbieten. Dies kann jeder Innenminister mit ausreichender Begründung sofort per Verwaltungsakt umsetzen. Dabei werden nicht nur die konkreten Organisationen verboten, es ergibt sich auch die Möglichkeit von strafrechtlichen Nachfolgeprozessen, sollten Ersatzorganisationen gegründet werden. Und auch wenn es sich „nur“ um ein Verbot auf Landesebene handelt, könnten sich bundesweit strafrechtliche Nebenkonsequenzen daraus ergeben: Denn die Nutzung von Symbolen verbotener Organisationen ist eine (bundesweite) Straftat. Würde etwa in einem Bundesland eine Antifa-Organisation verboten werden und das typische Antifasymbol der beiden Fahnen im Kreis als deren Logo gelten, so würde sich bundesweit jedes öffentliches Nutzen dieses Antifa-Symbols als Straftat darstellen, dass auch von Polizei und Staatsanwaltschaften jedes anderen Bundeslands verfolgt werden müsste. Ebenso würde das Verbot einer kommunistischen Gruppe, die Hammer und Sichel nutzt, Hammer und Sichel zu einem strafrechtlich relevanten Symbol machen. Gut möglich also, dass ein solches Verbot, konsequent durchgesetzt, für die bundesweit linke Szene tausende Gerichtsverfahren (wie sie Patrioten seit Jahrzehnten tagtäglich erleiden) zur Folge hat – die die Szene beschäftigen und organisatorisch wie finanziell schwächen.

Daneben gibt es auch zahlreiche Maßnahmen unterhalb der Schwelle vom Verbot, die Wirkung entfalten. So etwa die Anweisung, Straftaten von Linksextremisten konsequent zu verfolgen und ihre Demonstrationen durch ein großes Polizeiaufgebot zu begleiten, wie wir es derzeit von patriotischen Demonstrationen kennen. Genauso können Ordnungsämter und weitere Behörden angewiesen werden, … weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/11/03/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-2-von-2/