Der Fall des Weimarer Familienrichters, dessen Revision gegen die Verurteilung wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) jüngst durch den Bundesgerichtshof verworfen wurde, machte bundesweit Schlagzeilen. Hintergrund war, dass der Angeklagte aufgrund einer von ihm angenommenen Kindeswohlgefährdung die Maskenpflicht für Schüler an zwei Schulen aufhob. Da er das Verfahren nach den Feststellungen des Landgerichts entgegen den Zuständigkeitsverteilungen bewusst an sich zog, um die Maskenpflicht zu beenden, kommt es nach Auffassung des Senats gar nicht darauf an, ob die Entscheidung materiell rechtmäßig war. Mit anderen Worten: der formale Verstoß gegen die Zuständigkeiten indizierte und begründete den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Ob die Maskenpflicht rechtens, dh verhältnismäßig war, ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs eine – man könnte sagen – sachfremde Erwägung.
Der Beschluss stellt somit maßgeblich darauf ab, dass der Richter planmäßig und ergebnisorientiert ein bestimmtes Urteil fällen wollte. Entscheidend für die Verurteilung – so muss man den Beschluss wohl verstehen – war der subjektive Wille zur angeblichen Rechtsbeugung. Dieser war aus Sicht der Gerichte darin begründet, dass der Angeklagte die formellen Geschäftsverteilungen in eigener Sache manipulierte, indem er ihm bekannte Maßnahmenkritiker zu rechtlichen Schritten gegen die Maskenpflicht riet. Aufgrund der nach Namen geordneten Zuständigkeitsverteilung soll er nach den tatrichterlichen Feststellungen seine Richterstellung ausgenutzt haben.
https://freiburger-standard.de/2025/02/22/richtiges-richter-recht-zwischen-auslegung-einlegung-und-beugung/
Der Beschluss stellt somit maßgeblich darauf ab, dass der Richter planmäßig und ergebnisorientiert ein bestimmtes Urteil fällen wollte. Entscheidend für die Verurteilung – so muss man den Beschluss wohl verstehen – war der subjektive Wille zur angeblichen Rechtsbeugung. Dieser war aus Sicht der Gerichte darin begründet, dass der Angeklagte die formellen Geschäftsverteilungen in eigener Sache manipulierte, indem er ihm bekannte Maßnahmenkritiker zu rechtlichen Schritten gegen die Maskenpflicht riet. Aufgrund der nach Namen geordneten Zuständigkeitsverteilung soll er nach den tatrichterlichen Feststellungen seine Richterstellung ausgenutzt haben.
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Freiburger Standard
Richtiges (Richter-)recht? Zwischen Auslegung, Einlegung und Beugung
Von Jakob Maria Mierscheid
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe…
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe…
https://youtu.be/bgZEbzDTKJk
https://deutschlandkurier.de/2025/03/der-groesste-verfassungsmissbrauch-der-brd-geschichte-top-jurist-mandic-deckt-auf/
https://x.com/Deu_Kurier/status/1898746254563152285
https://t.me/DeutschlandKURIERVideo/2641
https://www.facebook.com/DK.Nachrichten/videos/831286462515162
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Der größte Verfassungsmissbrauch der BRD-Geschichte? Top-Jurist Mandic deckt auf!
Mit einer perfiden Taktik wollen Merz und die SPD jetzt noch schnell vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages das Grundgesetz ändern – mit den alten, abgewählten Abgeordneten!
Eine Billion Euro neue Schulden, beschlossen von Politikern, die…
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https://freiburger-standard.de/2025/03/07/das-historische-kalenderblatt-die-udssr-zuendet-atombombe/
Freiburger Standard
Das historische Kalenderblatt – Die UDSSR zündet Atombombe
Von Jan Ackermeier
Der 7. März 1950 markiert einen Wendepunkt im Kalten Krieg, eine Zäsur, die die Welt in Atem hielt. An diesem Tag verkündete die Sowjetunion offiziell, dass sie erfolgreich eine Atombombe gezündet hatte. Diese Ankündigung durchbrach…
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