Forwarded from Karl Schwarz
📢 Einladung zur Veranstaltung in Freiburg! 🚨
Liebe Bürger,
Deutschland braucht eine Politik, die Sicherheit, bezahlbaren Wohnraum und wirtschaftliche Stabilität wieder in den Mittelpunkt rückt!
Daher laden wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung ein:
📍 Zähringer Bürgerhaus, Lameystraße 2, Freiburg
📅 Montag, 10.02.2025
⏰ Beginn: 19:00 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr)
Mit dabei sind:
🎤 Markus Frohnmaier
🎤 Martina Kempf
🎤 Karl Schwarz
Erleben Sie klare Worte zu den Themen:
✅ Innere Sicherheit & Kriminalitätsbekämpfung
✅ Stoppen der unkontrollierten Migration
✅ Bezahlbarer Wohnraum & soziale Gerechtigkeit
✅ Stärkung der Wirtschaft & Energieversorgung
Stellen Sie Ihre Fragen – diskutieren Sie mit uns!
🇩🇪 Am 23. Februar: Beide Stimmen für die AfD! 🇩🇪
📢 Teilen & Weitersagen!
Wir freuen uns auf euch! 🔵
Liebe Bürger,
Deutschland braucht eine Politik, die Sicherheit, bezahlbaren Wohnraum und wirtschaftliche Stabilität wieder in den Mittelpunkt rückt!
Daher laden wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung ein:
📍 Zähringer Bürgerhaus, Lameystraße 2, Freiburg
📅 Montag, 10.02.2025
⏰ Beginn: 19:00 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr)
Mit dabei sind:
🎤 Markus Frohnmaier
🎤 Martina Kempf
🎤 Karl Schwarz
Erleben Sie klare Worte zu den Themen:
✅ Innere Sicherheit & Kriminalitätsbekämpfung
✅ Stoppen der unkontrollierten Migration
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🇩🇪 Am 23. Februar: Beide Stimmen für die AfD! 🇩🇪
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Großdemo am Montag in Freiburg wegen AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus Zähringen - Freiburger Wochenbericht
https://www.freiburger-wochenbericht.de/grossdemo-am-montag-in-freiburg-wegen-afd-veranstaltung-im-buergerhaus-zaehringen/
https://www.freiburger-wochenbericht.de/grossdemo-am-montag-in-freiburg-wegen-afd-veranstaltung-im-buergerhaus-zaehringen/
Freiburger Wochenbericht -
Großdemo am Montag in Freiburg wegen AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus Zähringen - Freiburger Wochenbericht
Keine zwei Wochen nach einer Demo gegen Rechtsextremismus mit 15.000 Menschen steht Freiburg am Montag die nächste Großdemo ins Haus. Anlass ist eine Wahlverkampfveranstaltung der AfD im Bürgerhaus Zähringen. Startpunkt der Anti-AfD-Demo ist der Europaplatz.…
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Von Jakob Maria Mierscheid
Der neu (wieder-)gewählte US-Präsident Trump sorgte nicht nur mit der Zeichnung zahlreicher Dekrete für Überraschungen. Besonders unerwartet traf die Staatengemeinschaft sein erklärtes Ziel, möglicherweise auch US-amerikanisches Nachbargebiet wie Grönland, Kanada oder Mexikos Gewässer US-amerikanischer Herrschaftsgewalt zu unterwerfen. Unabhängig davon wie ernst diese Absichtserklärungen zu nehmen sind, dürften sie diejenigen seiner (europäischen) Anhänger Lügen strafen, die den US-Präsidenten als Vertreter einer isolationistischen Außenpolitik wahrnehmen wollten.
I. Souveränität und Selbstbestimmung
Ebenso sind seine Vorschläge zur künftigen Ordnung des Gazastreifens kaum anders als ein Plan zu verstehen, das zerstörte Gebiet in eine Art amerikanisch-israelisches Protektorat zu verwandeln, um die dortige Bevölkerung umzusiedeln. Die Begründung dieser neuen außenpolitischen Offensive fällt brüchig und widersprüchlich aus. In ihr mischen sich klassisch imperiale Denkmuster, mit merkantiler Rhetorik und der Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Völker, das freilich nur so weit wie die von der US-amerikanischen Großmacht definierten Interessen reicht. Rechtspolitisch inkohärent ist es daher, dass die Trump-Administration die Umsiedlung der im Gazastreifen ansässigen Palästinenser plant. Ein solcher Vorstoß wäre, würde er verwirklicht, eine klare Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, obendrein ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot wie auch ein Straftatbestand im Sinne des Völkerstrafrechts.
Eine ähnlich hybride Argumentation vertritt Russland im Krieg mit der Ukraine. So wird die staatliche Existenz der Ukraine zum einen bestritten, zum anderen beruft sich Russland in den schon seit 2013 de facto besetzten Gebieten im Don Bass und der Krim auf das Selbstbestimmungsrecht der mehrheitlich russischsprachigen Bevölkerungen. Diese wurden bereits 2014 in einer von Russland forcierten Volksabstimmung zur Frage der Sezession und der Gründung autonomer Volksrepubliken befragt. Diese Argumentationen verbindet eine Gemeinsamkeit. Sie bringen das Selbstbestimmungsrecht der Völker gegen den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit in Stellung. Diese Contraposition ist nicht neu, scheint in ihr doch das Spannungsverhältnis zweier entgegengesetzter völkerrechtlicher Schutzgüter hervor: zum einen beruht das Völkerrecht auf dem strukturkonservativen Grundsatz der souveränen Staatlichkeit, zum anderen ging spätestens mit Wilsons 14-Punkte … weiterlesen
https://freiburger-standard.de/2025/02/08/das-selbstbestimmungsrecht-der-voelker-und-die-normativitaet-des-voelkerrechts/
Der neu (wieder-)gewählte US-Präsident Trump sorgte nicht nur mit der Zeichnung zahlreicher Dekrete für Überraschungen. Besonders unerwartet traf die Staatengemeinschaft sein erklärtes Ziel, möglicherweise auch US-amerikanisches Nachbargebiet wie Grönland, Kanada oder Mexikos Gewässer US-amerikanischer Herrschaftsgewalt zu unterwerfen. Unabhängig davon wie ernst diese Absichtserklärungen zu nehmen sind, dürften sie diejenigen seiner (europäischen) Anhänger Lügen strafen, die den US-Präsidenten als Vertreter einer isolationistischen Außenpolitik wahrnehmen wollten.
I. Souveränität und Selbstbestimmung
Ebenso sind seine Vorschläge zur künftigen Ordnung des Gazastreifens kaum anders als ein Plan zu verstehen, das zerstörte Gebiet in eine Art amerikanisch-israelisches Protektorat zu verwandeln, um die dortige Bevölkerung umzusiedeln. Die Begründung dieser neuen außenpolitischen Offensive fällt brüchig und widersprüchlich aus. In ihr mischen sich klassisch imperiale Denkmuster, mit merkantiler Rhetorik und der Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Völker, das freilich nur so weit wie die von der US-amerikanischen Großmacht definierten Interessen reicht. Rechtspolitisch inkohärent ist es daher, dass die Trump-Administration die Umsiedlung der im Gazastreifen ansässigen Palästinenser plant. Ein solcher Vorstoß wäre, würde er verwirklicht, eine klare Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, obendrein ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot wie auch ein Straftatbestand im Sinne des Völkerstrafrechts.
Eine ähnlich hybride Argumentation vertritt Russland im Krieg mit der Ukraine. So wird die staatliche Existenz der Ukraine zum einen bestritten, zum anderen beruft sich Russland in den schon seit 2013 de facto besetzten Gebieten im Don Bass und der Krim auf das Selbstbestimmungsrecht der mehrheitlich russischsprachigen Bevölkerungen. Diese wurden bereits 2014 in einer von Russland forcierten Volksabstimmung zur Frage der Sezession und der Gründung autonomer Volksrepubliken befragt. Diese Argumentationen verbindet eine Gemeinsamkeit. Sie bringen das Selbstbestimmungsrecht der Völker gegen den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit in Stellung. Diese Contraposition ist nicht neu, scheint in ihr doch das Spannungsverhältnis zweier entgegengesetzter völkerrechtlicher Schutzgüter hervor: zum einen beruht das Völkerrecht auf dem strukturkonservativen Grundsatz der souveränen Staatlichkeit, zum anderen ging spätestens mit Wilsons 14-Punkte … weiterlesen
https://freiburger-standard.de/2025/02/08/das-selbstbestimmungsrecht-der-voelker-und-die-normativitaet-des-voelkerrechts/
Freiburger Standard
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Normativität des Völkerrechts
Von Jakob Maria Mierscheid
Der neu (wieder-)gewählte US-Präsident Trump sorgte nicht nur mit der Zeichnung zahlreicher Dekrete für Überraschungen. Besonders unerwartet traf die Staatengemeinschaft sein erklärtes Ziel, möglicherweise auch US-amerikanisches…
Der neu (wieder-)gewählte US-Präsident Trump sorgte nicht nur mit der Zeichnung zahlreicher Dekrete für Überraschungen. Besonders unerwartet traf die Staatengemeinschaft sein erklärtes Ziel, möglicherweise auch US-amerikanisches…