Freiburger Standard
472 subscribers
30 photos
8 videos
952 links
Download Telegram
Beim Lindenbaum-Verlag erschien kürzlich „Das alte germanische Recht“ des Autoren Linus Ammer. Mit der Neuerscheinung wird, so viel bereits vorweg, ein wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte geleistet. Denn zum germanischen Recht gibt es nur wenige eigene Publikationen, die zudem meist Jahrzehnte alt sind. Oft findet das germanische Recht zudem nur eine stiefmütterliche Behandlung im Rahmen einer Gesamtdarstellung oder in Verbindung mit weiteren Forschungsgebieten. Selbst in universitären Vorlesungen und Unterlagen zur Rechtsgeschichte wird es regelmäßig nicht behandelt, der Student erfährt zwar manches über die „manus“ im römischen Recht oder die Sacheigenschaft von Sklaven in der Antike, jedoch nichts über das germanische Recht. Schon allein daher ist eine solche Publikation zu begrüßen.
Germanische Einflüsse unbestreitbar
Die Bedeutung des römischen Rechts für die Entwicklung des deutschen Rechts ist zwar unbestritten, jedoch spielten germanische Einflüsse insbesondere im Mittelalter ebenfalls eine große Rolle und im 19. und 20. Jahrhundert kam es sogar zu verschiedenen Forderungen, sich wieder am germanischen Recht zu orientieren. Solchen Ideen wird, ohne sie explizit aufzugreifen, eine deutliche Absage erteilt beziehungsweise die Grundlage entzogen:
„Die Frage, ob der Gegenwartsmensch so leben kann, soll, muss wie der archaische Germane, ob es Vorbildcharakter, Anregung oder Ziel heutiger Lebensformen sein kann, dem urgermanischen Recht nahezukommen, ist gegenstandslos. Wenn wir wollten, wären wir nicht dazu imstande, denn wir entspringen völlig anderen Umgebungsmaßstäben. Wir sind pazifiziert, sie waren von allgegenwärtigem Krieg umgeben, wir sind industriell, sie waren Subsistenzbauern, wir haben bürokratische Zentralstaaten, sie wilde Vorstaatlichkeit, wir leben in völliger Vernetzung, sie in gewaltigen Urwäldern. Es trennen uns derartige Lichtjahre von den Grundlagen der germanischen Lebenswelt des ersten vorchristlichen Jahrtausends, dass jeder Vergleich sinnlos und beinahe schon jeder Wertungsversuch lächerlich ist.“

https://freiburger-standard.de/2025/01/03/rezension-linus-ammer-das-alte-germanische-recht/
👍1
„Die Utopie der multikulturellen Immigrationsgesellschaft wird […] von der Wertschätzung und Sympathie und dem Wunsch zu helfen motiviert. Aus unseren bisherigen Ausführungen dürfte aber wohl deutlich geworden sein, dass der Aufbau einer multikulturellen Immigrationsgesellschaft in einem relativ homogenen Nationalstaat problematisch und eigentlich nicht zu verantworten ist.“
„Ein friedliches Zusammenleben von Völkern ist am besten gewährleistet, wenn jedes Volk über ein eigenes Land verfügt und sich in diesem Gebiet nach eigenem Gutdünken selbst verwalten und kulturell entfalten kann.“
„Gestattet ein Volk anderen den Aufbau von Minoritäten im eigenen Lande, dann halst es sich im eigenen Haus zwischenethnische Konkurrenz auf. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Konflikte fast unvermeidbar. Auch auf die aus differentieller Fortpflanzung erwachsene Problematik sei noch einmal hingewiesen. Wir müssen lernen, weiter vorauszudenken, und sorgfältig überlegen, welche Folgen eine heute eingeleitete Entwicklung in fünfzig, hundert oder auch mehr Jahren hat.“

https://freiburger-standard.de/2025/01/07/die-endloesung-der-deutschen-frage-fruehe-warnungen-oder-warum-der-grosse-austausch-realitaet-ist/
👍5