Hier der 2. Teil von Komplott der Mittelmäßigkeit: Zu den gefälligkeitsgutachterlichen Überlegungen der juristischen „classe politique“
https://freiburger-standard.de/2024/12/20/komplott-der-mittelmaessigkeit-zu-den-gefaelligkeitsgutachterlichen-ueberlegungen-der-juristischen-classe-politique-teil-2-von-2/
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Freiburger Standard
Komplott der Mittelmäßigkeit: Zu den gefälligkeitsgutachterlichen Überlegungen der juristischen „classe politique“ (Teil 2 von…
Von Jakob Maria Mierscheid
Der vorherige Beitrag (Teil 1) befasste sich mit dem Volksbegriff und seinen verfassungsschutzrechtlichen Implikationen. Der Vorwurf, die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, vermag den Tatbestand der Verfassungswidrigkeit…
Der vorherige Beitrag (Teil 1) befasste sich mit dem Volksbegriff und seinen verfassungsschutzrechtlichen Implikationen. Der Vorwurf, die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, vermag den Tatbestand der Verfassungswidrigkeit…
Beim Lindenbaum-Verlag erschien kürzlich „Das alte germanische Recht“ des Autoren Linus Ammer. Mit der Neuerscheinung wird, so viel bereits vorweg, ein wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte geleistet. Denn zum germanischen Recht gibt es nur wenige eigene Publikationen, die zudem meist Jahrzehnte alt sind. Oft findet das germanische Recht zudem nur eine stiefmütterliche Behandlung im Rahmen einer Gesamtdarstellung oder in Verbindung mit weiteren Forschungsgebieten. Selbst in universitären Vorlesungen und Unterlagen zur Rechtsgeschichte wird es regelmäßig nicht behandelt, der Student erfährt zwar manches über die „manus“ im römischen Recht oder die Sacheigenschaft von Sklaven in der Antike, jedoch nichts über das germanische Recht. Schon allein daher ist eine solche Publikation zu begrüßen.
Germanische Einflüsse unbestreitbar
Die Bedeutung des römischen Rechts für die Entwicklung des deutschen Rechts ist zwar unbestritten, jedoch spielten germanische Einflüsse insbesondere im Mittelalter ebenfalls eine große Rolle und im 19. und 20. Jahrhundert kam es sogar zu verschiedenen Forderungen, sich wieder am germanischen Recht zu orientieren. Solchen Ideen wird, ohne sie explizit aufzugreifen, eine deutliche Absage erteilt beziehungsweise die Grundlage entzogen:
„Die Frage, ob der Gegenwartsmensch so leben kann, soll, muss wie der archaische Germane, ob es Vorbildcharakter, Anregung oder Ziel heutiger Lebensformen sein kann, dem urgermanischen Recht nahezukommen, ist gegenstandslos. Wenn wir wollten, wären wir nicht dazu imstande, denn wir entspringen völlig anderen Umgebungsmaßstäben. Wir sind pazifiziert, sie waren von allgegenwärtigem Krieg umgeben, wir sind industriell, sie waren Subsistenzbauern, wir haben bürokratische Zentralstaaten, sie wilde Vorstaatlichkeit, wir leben in völliger Vernetzung, sie in gewaltigen Urwäldern. Es trennen uns derartige Lichtjahre von den Grundlagen der germanischen Lebenswelt des ersten vorchristlichen Jahrtausends, dass jeder Vergleich sinnlos und beinahe schon jeder Wertungsversuch lächerlich ist.“
https://freiburger-standard.de/2025/01/03/rezension-linus-ammer-das-alte-germanische-recht/
Germanische Einflüsse unbestreitbar
Die Bedeutung des römischen Rechts für die Entwicklung des deutschen Rechts ist zwar unbestritten, jedoch spielten germanische Einflüsse insbesondere im Mittelalter ebenfalls eine große Rolle und im 19. und 20. Jahrhundert kam es sogar zu verschiedenen Forderungen, sich wieder am germanischen Recht zu orientieren. Solchen Ideen wird, ohne sie explizit aufzugreifen, eine deutliche Absage erteilt beziehungsweise die Grundlage entzogen:
„Die Frage, ob der Gegenwartsmensch so leben kann, soll, muss wie der archaische Germane, ob es Vorbildcharakter, Anregung oder Ziel heutiger Lebensformen sein kann, dem urgermanischen Recht nahezukommen, ist gegenstandslos. Wenn wir wollten, wären wir nicht dazu imstande, denn wir entspringen völlig anderen Umgebungsmaßstäben. Wir sind pazifiziert, sie waren von allgegenwärtigem Krieg umgeben, wir sind industriell, sie waren Subsistenzbauern, wir haben bürokratische Zentralstaaten, sie wilde Vorstaatlichkeit, wir leben in völliger Vernetzung, sie in gewaltigen Urwäldern. Es trennen uns derartige Lichtjahre von den Grundlagen der germanischen Lebenswelt des ersten vorchristlichen Jahrtausends, dass jeder Vergleich sinnlos und beinahe schon jeder Wertungsversuch lächerlich ist.“
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Freiburger Standard
Rezension: Linus Ammer – das alte germanische Recht
Von Roderich A.H. Blümel.
Beim Lindenbaum-Verlag erschien kürzlich "Das alte germanische Recht" des Autoren Linus Ammer. Mit der Neuerscheinung wird, so viel bereits vorweg, ein wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte geleistet. Denn zum germanischen Recht…
Beim Lindenbaum-Verlag erschien kürzlich "Das alte germanische Recht" des Autoren Linus Ammer. Mit der Neuerscheinung wird, so viel bereits vorweg, ein wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte geleistet. Denn zum germanischen Recht…
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