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In Kürze mehr beim Deutschland-Kurier
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„Repression ist dabei die Fortsetzung der Politik mit staatlichen Machtmitteln. Demnach hat sie immer einen staatlichen Charakter, wobei staatlich geduldete oder geförderte Aktionen durch nichtstaatliche Akteure auch Werkzeuge eines repressiven Apparats sein können. So sind etwa V-Leute des Verfassungsschutzes keine staatlichen Akteure, werden aber von der Behörde Verfassungsschutz natürlich gezielt zur Repression eingesetzt. Genauso haben illegale Denunziationen auf anonymen Internetseiten, bei denen linksextreme „Journalisten“ Geheimdienstinformationen öffentlich verbreiten und keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen oder „zivilgesellschaftliche“ Blockaden rechter Demonstrationen, die von der Polizei geduldet und geschützt werden, repressiven Charakter. Verfassungsschutz und Co. sind jedoch kein neues Phänomen, wir können auf rund zweihundert Jahre an Repression in Deutschland zurückblicken. Der Blick zurück lohnt dabei nicht nur aus geschichtlichem Interesse, sondern auch, weil immer wieder ähnliche Institutionen und Paragraphen auftauchen.

Der erste umfassende Ansatz dazu stellten die Karlsbader Beschlüsse dar, die vier Gesetze umfassten: die Exekutionsordnung, das Universitätsgesetz, das Preßgesetz (Pressegesetz) und das Untersuchungsgesetz. Diese richteten sich gegen die junge deutsche Nationalbewegung, die der Restaurationspolitik schon länger ein Dorn im Auge war. Sowohl die Ermordung des russischen Spions und Feind der Nationalbewegung Kotzebue durch den nationalistischen Burschenschafter Ludwig Sand als auch die antisemitischen Hepp-Hepp Unruhen in Würzburg, die die Obrigkeit als revolutionär einstufte und für die man die Nationalbewegung verantwortlich machte, gaben den Anlass zu der umfassenden Bekämpfung der Nationalbewegung. Die Folgen waren erheblich: Zahlreiche Burschenschaften wurden verboten, ebenso wurden die Turnplätze der Turnbewegung rund um den „Turnvater“ Jahn geschlossen und von 1820 bis 1842 eine Turnsperre eingeführt. Gleichzeitig wurden Presse und Buchdruck zensiert – alle Druckerzeugnisse unter 320 Seiten unterlagen einer Vor-, alle längeren Werke einer Nachzensur – und national gesinnte Professoren bekamen Berufsverbot.

Frühe Zensurbehörden
Mit der „Mainzer Zentraluntersuchungskommission“ hatte man zur Überwachung dessen eine Art Vorgänger des Verfassungsschutzes geschaffen. Ihre Aufgabe war insbesondere die Kontrolle der Studenten und Professoren, aber auch von unbequemen Schriftstellern. Die Lokalbehörden hatten sie über den Stand der Verfolgung nationalgesinnter Personen zu unterrichten, von Mainz aus wurde ihre Verfolgung bundesweit koordiniert. Mit dem Preußischen Zensuredikt von 1819 wurde die Zensurfreiheit von Universitätsprofessoren aufgehoben, eine Kabinettsorder von 1820 ging sogar noch weiter und plante die Reinigung von „Behörden, Konsistorien, Schulen und Universitäten von gefährlichen Irrtümern, Verführern und Verführten“. Die jahrhundertelange Gerichtsbarkeit der Universitäten wurde dafür aufgehoben, Universitätsrichter wurden staatliche Beamte, die vom Ministerium ernannt wurden. 1822 legte eine weitere Kabinettsorder auch die Entlassung von Geistlichen bei politischem Fehlverhalten fest. Der bekannte Dichter E. T. A. Hoffman, selbst von 1819 bis 1821 Kammergerichsrat in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe , hat über diese behördliche Verfolgung die Satire Meister Flohgeschrieben – und bekam prompt selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde.“

https://freiburger-standard.de/2024/10/11/kurze-geschichte-der-repression-in-deutschland-teil-1/
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