Freiburger Standard
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„Dabei dürfen Barbershops, sofern sie sich nicht einfach nur so nennen, aber “richtige” Friseurgeschäfte sind, keine Frisuren durchführen. Die Deutsche Handwerkszeitung schreibt beispielsweise zu dem Unterschied zwischen den Dienstleistungen:

“Als ausschlaggebend, ob ein Salon als Friseurbetrieb oder als Barbershop eingestuft wird, gilt in Stuttgart und in anderen süddeutschen Städten und Regionen, die Grenze des Brillenbügels. Haarschnitte unterhalb davon gehören zu denen, die ein Barbershop ohne Meister durchführen darf. Was oberhalb des Brillenbügels wächst, ist Sache des Friseurs und bedarf auf jeden Fall einer entsprechenden Qualifikation.”

Das wird bundesweit ähnlich gehandhabt. Aber in Barbershops wird trotzdem oft auch oberhalb des Brillenbügels geschnitten, das ist gang und gäbe. Besonders in Barbershops, deren Eigentümer und Klientel eher migrantisch geprägt sind, die Leistungen nur wenige Euros kosten, werden mit der Haarschneidemaschine die typische Moderends “High Fade” und “Undercut” geschnitten. Ein “Undercut”-Haarschnitt ist gerade in zahlreichen migrantisch geprägten männlichen Jugendmilieus sehr beliebt. Aber gerade bei den zuvor genannten Trendfrisuren verbreitet sich bundesweit ein hochansteckender Hautpilz, der juckende Rötungen, Abszesse und Haarausfall auslösen kann. Selbst die Mainstreampresse, hier der SPIEGEL, berichtet – verhalten – darüber. Denn die Überträger sind ausgemacht: Die hygienisch fragwürdig arbeitenden Barbershops!“

https://freiburger-standard.de/2024/08/23/vorsicht-beim-kurzhaarschnitt-unsaubere-barbershops-verbreiten-hochansteckenden-ringerpilz/
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Folgt dem Freiburger Standard auch auf X - in Kürze erscheint Teil 2 unserer juristischen Ausarbeitung zum Compact Prozess https://x.com/freiburgerstand/status/1829458620049682462?s=46&t=MQvbIG29xKWVhQuFWR6hGg