Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen
20.05.2024
Von Dario Herzog
In Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte eingestuft, meist per Landesgesetz. Was wie eine verwaltungsjuristische Problematik aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ziemliche Schlappe für unsere Landespolitiker, die in der Vergangenheit schnell mal Polizeipräsidenten ablösten, mitunter in den Ruihestand versetzten, wenn diese nicht so spurten, wie man das gerne hätte. Und so wundert es nicht, dass auch in diesem Fall ein Polizeipräsident geklagt hatte.
Silvesternacht 21015/16 auf der Domplatte in Köln
Wir erinnern uns: Es waren Horden von Asylforderern, die junge Frauen begrabschten, sexuell nötigten, sich Scharmützel mit der Polizei lieferten. Das ist nun bereits acht Jahre her. Nach den Sex-Attacken in der betreffenden Silvesternacht wurde der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war klar rechtswidrig, entschied nun das oberste deutsche Gericht, denn als Polizeipräsident sei er gar kein politischer Beamter. Die bisherige Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das Amt eines Polizeipräsidenten sei eben kein politisches Amt – und damit gilt, dass nicht einfach umbesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn Regierungsvertreter mit anderen Parteibüchern an die Macht kommen.
Schlappe für Rot-Grün
Die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Kölner Polizeipräsidenten – mit CDU-Parteibuch – nach den Vorfällen auf der Domplatte von seiner Aufgabe entbunden und einfach in den Ruhestand geschickt. Immerhin suchte man einen Schuldigen. Und den hatte man schnell gefunden, da die Polizei versagt hatte. Dagegen klagte Wolfgang Albers, der 1955 geboren wurde und sich nun ohnehin im Ruhestandsalter befindet. Für ihn ist die Entscheidung jedoch eine Genugtuung. Politiker können nun nicht mehr walten und schalten, wie sie wollen.
Weisungsgebundenheit auch abschaffen Ähnlich kritisch verhält es sich mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Auch hier muss langsam einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten. So hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann jüngst einen Referentenentwurf zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften vorgelegt. Diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen, wie es seit vielen Jahren etwa vom Richterbund und der AfD … weiterlesen beim Freiburger Standard
https://freiburger-standard.de/2024/05/20/ein-versehen-bundesverfassungsgericht-setzt-eilfertigen-politikern-grenzen/
20.05.2024
Von Dario Herzog
In Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte eingestuft, meist per Landesgesetz. Was wie eine verwaltungsjuristische Problematik aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ziemliche Schlappe für unsere Landespolitiker, die in der Vergangenheit schnell mal Polizeipräsidenten ablösten, mitunter in den Ruihestand versetzten, wenn diese nicht so spurten, wie man das gerne hätte. Und so wundert es nicht, dass auch in diesem Fall ein Polizeipräsident geklagt hatte.
Silvesternacht 21015/16 auf der Domplatte in Köln
Wir erinnern uns: Es waren Horden von Asylforderern, die junge Frauen begrabschten, sexuell nötigten, sich Scharmützel mit der Polizei lieferten. Das ist nun bereits acht Jahre her. Nach den Sex-Attacken in der betreffenden Silvesternacht wurde der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war klar rechtswidrig, entschied nun das oberste deutsche Gericht, denn als Polizeipräsident sei er gar kein politischer Beamter. Die bisherige Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das Amt eines Polizeipräsidenten sei eben kein politisches Amt – und damit gilt, dass nicht einfach umbesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn Regierungsvertreter mit anderen Parteibüchern an die Macht kommen.
Schlappe für Rot-Grün
Die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Kölner Polizeipräsidenten – mit CDU-Parteibuch – nach den Vorfällen auf der Domplatte von seiner Aufgabe entbunden und einfach in den Ruhestand geschickt. Immerhin suchte man einen Schuldigen. Und den hatte man schnell gefunden, da die Polizei versagt hatte. Dagegen klagte Wolfgang Albers, der 1955 geboren wurde und sich nun ohnehin im Ruhestandsalter befindet. Für ihn ist die Entscheidung jedoch eine Genugtuung. Politiker können nun nicht mehr walten und schalten, wie sie wollen.
Weisungsgebundenheit auch abschaffen Ähnlich kritisch verhält es sich mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Auch hier muss langsam einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten. So hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann jüngst einen Referentenentwurf zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften vorgelegt. Diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen, wie es seit vielen Jahren etwa vom Richterbund und der AfD … weiterlesen beim Freiburger Standard
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Freiburger Standard
Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen
Von Dario Herzog
Es ist untergegangen, einfach so. Gut, in der Fachpresse wird das Urteil begrüßt, aber der politit-mediale Bereich hat es allenfalls kurz gewürdigt, lediglich auf hinteren Seiten im Blätterwald oder am Ende der vorgetragenen Nachrichten…
Es ist untergegangen, einfach so. Gut, in der Fachpresse wird das Urteil begrüßt, aber der politit-mediale Bereich hat es allenfalls kurz gewürdigt, lediglich auf hinteren Seiten im Blätterwald oder am Ende der vorgetragenen Nachrichten…
Der ethnische Volksbegriff als Argument für Verfassungsfeindlichkeit: Nun trifft es sogar einen VS-Experten
05.07.2024
Von Achim Baumann
Darf man eigentlich noch vom deutschen Volk sprechen? Zumindest im politischen Kontext kann das dazu führen, dass man schnell zum Verfassungsfeind wird. Das kennt man bei der AfD und noch länger bei der NPD, die heute Heimat heißt. Und nun hat es sogar einen Verfassungsschutz-Experten beziehungsweise seinen Verlag getroffen. Dabei ist den Beteiligten manchmal nicht klar, was zulässig ist und was nicht, wovon man ungestraft reden darf und ab wann man vermintes politisches Gelände betritt. Derweil muss man es nur verstehen wollen…
Wen hat es diesmal getroffen?
Martin Wageners im Jahr 2021 erschienes Buch “Kulturkampf um das Volk”ist ein moderner Klassiker wenn es um die Begriffsbestimmung “Volk” etc. geht. Im genannten Buch geht es um den Kampf mehrerer Definitionen: Wageners Ausführungen folgen einem durchaus ausgeprägten positiven Verständnis von Volk, Nation und Vaterland – wie es von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl üblich war und plötzlich verfassungsfeindlich sein könnte. “Der Lau-Verlag bekam in der Corona-Zeit 7500 Euro Druckkostenzuschuss für Martin Wageners Buch Kulturkampf um das Volk”, berichtet die Neue Züricher Zeitung (NZZ). Drei Jahre später soll der norddeutsche Verlag das Fördergeld nun zurückgeben, weil das Buch angeblich verfassungsfeindlich sei. Und ein solches Buch hätte nicht gefördert werden dürfen. So seien nun einmal die Richtlinien. Stimmt das denn? Ist das Buch oder Teile davon verfassungsfeindlich?
Der Autor ist ein echter Experte
Martin Wagener ist seines Zeichens eigentlich Professor für Politikwissenschaften mit Schwerpunkt Sicherheitspolitik an der für den Auslandsgeheimdienst BND zuständigen Abteilung der Hochschule des Bundes. Allerdings wurde er wegen des Buches im Oktober 2021 freigestellt, hat sogar Hausverbot an seiner Hochschule erhalten und darf nicht mehr unterrichten. Ein Disziplinarverfahren läuft – denn er könnte ja ein Verfassungsfeind sein, Wageners Volksbegriff soll die Menschenwürde verletzen. Wie schnell man zum Verfassungsfeind werden kann, konnte man bereits zuvor an Hans-Georg Maaßen sehen, der vom ehemaligen Bundes-VS-Chef zum selbst ausspionierten Opfer seiner Behörde wurde. Wagener selbst weist laut NZZdie Interpretation des Verfassungsschutzes zurück. “In seinem Buch werde der Begriff des Volkes und der deutschen Kultur in verschiedenen Zusammenhängen beleuchtet und diskutiert, nicht aber propagiert”, zitiert ihn die NZZ.
Wagener hat recht
Und die Aussage Wageners ist korrekt: Wer lediglich die Existenz von Volk und Staatsvolk bespricht, beleuchtet und behandelt, ist eben KEIN Verfassungsfeind. Der Rechtsanwalt und Publizist Klaus Kunze hat sich erst kürzlich in einem vielbeachteten Blogbeitrag mit der Problematik auseinandergesetzt. Darin zitiert er das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das zwar kürzlich grundsätzlich entschied, dass … weiterlesen https://freiburger-standard.de/2024/07/05/der-ethnische-volksbegriff-als-argument-fuer-verfassungsfeindlichkeit-nun-trifft-es-sogar-einen-vs-experten/
05.07.2024
Von Achim Baumann
Darf man eigentlich noch vom deutschen Volk sprechen? Zumindest im politischen Kontext kann das dazu führen, dass man schnell zum Verfassungsfeind wird. Das kennt man bei der AfD und noch länger bei der NPD, die heute Heimat heißt. Und nun hat es sogar einen Verfassungsschutz-Experten beziehungsweise seinen Verlag getroffen. Dabei ist den Beteiligten manchmal nicht klar, was zulässig ist und was nicht, wovon man ungestraft reden darf und ab wann man vermintes politisches Gelände betritt. Derweil muss man es nur verstehen wollen…
Wen hat es diesmal getroffen?
Martin Wageners im Jahr 2021 erschienes Buch “Kulturkampf um das Volk”ist ein moderner Klassiker wenn es um die Begriffsbestimmung “Volk” etc. geht. Im genannten Buch geht es um den Kampf mehrerer Definitionen: Wageners Ausführungen folgen einem durchaus ausgeprägten positiven Verständnis von Volk, Nation und Vaterland – wie es von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl üblich war und plötzlich verfassungsfeindlich sein könnte. “Der Lau-Verlag bekam in der Corona-Zeit 7500 Euro Druckkostenzuschuss für Martin Wageners Buch Kulturkampf um das Volk”, berichtet die Neue Züricher Zeitung (NZZ). Drei Jahre später soll der norddeutsche Verlag das Fördergeld nun zurückgeben, weil das Buch angeblich verfassungsfeindlich sei. Und ein solches Buch hätte nicht gefördert werden dürfen. So seien nun einmal die Richtlinien. Stimmt das denn? Ist das Buch oder Teile davon verfassungsfeindlich?
Der Autor ist ein echter Experte
Martin Wagener ist seines Zeichens eigentlich Professor für Politikwissenschaften mit Schwerpunkt Sicherheitspolitik an der für den Auslandsgeheimdienst BND zuständigen Abteilung der Hochschule des Bundes. Allerdings wurde er wegen des Buches im Oktober 2021 freigestellt, hat sogar Hausverbot an seiner Hochschule erhalten und darf nicht mehr unterrichten. Ein Disziplinarverfahren läuft – denn er könnte ja ein Verfassungsfeind sein, Wageners Volksbegriff soll die Menschenwürde verletzen. Wie schnell man zum Verfassungsfeind werden kann, konnte man bereits zuvor an Hans-Georg Maaßen sehen, der vom ehemaligen Bundes-VS-Chef zum selbst ausspionierten Opfer seiner Behörde wurde. Wagener selbst weist laut NZZdie Interpretation des Verfassungsschutzes zurück. “In seinem Buch werde der Begriff des Volkes und der deutschen Kultur in verschiedenen Zusammenhängen beleuchtet und diskutiert, nicht aber propagiert”, zitiert ihn die NZZ.
Wagener hat recht
Und die Aussage Wageners ist korrekt: Wer lediglich die Existenz von Volk und Staatsvolk bespricht, beleuchtet und behandelt, ist eben KEIN Verfassungsfeind. Der Rechtsanwalt und Publizist Klaus Kunze hat sich erst kürzlich in einem vielbeachteten Blogbeitrag mit der Problematik auseinandergesetzt. Darin zitiert er das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das zwar kürzlich grundsätzlich entschied, dass … weiterlesen https://freiburger-standard.de/2024/07/05/der-ethnische-volksbegriff-als-argument-fuer-verfassungsfeindlichkeit-nun-trifft-es-sogar-einen-vs-experten/
Freiburger Standard
Der ethnische Volksbegriff als Argument für Verfassungsfeindlichkeit: Nun trifft es sogar einen VS-Experten
Von Achim Baumann
Darf man eigentlich noch vom deutschen Volk sprechen? Zumindest im politischen Kontext kann das dazu führen, dass man schnell zum Verfassungsfeind wird. Das kennt man bei der AfD und noch länger bei der NPD, die heute Heimat heißt. Und…
Darf man eigentlich noch vom deutschen Volk sprechen? Zumindest im politischen Kontext kann das dazu führen, dass man schnell zum Verfassungsfeind wird. Das kennt man bei der AfD und noch länger bei der NPD, die heute Heimat heißt. Und…
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