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Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen
20.05.2024
Von Dario Herzog

In Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte eingestuft, meist per Landesgesetz. Was wie eine verwaltungsjuristische Problematik aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ziemliche Schlappe für unsere Landespolitiker, die in der Vergangenheit schnell mal Polizeipräsidenten ablösten, mitunter in den Ruihestand versetzten, wenn diese nicht so spurten, wie man das gerne hätte. Und so wundert es nicht, dass auch in diesem Fall ein Polizeipräsident geklagt hatte.

Silvesternacht 21015/16 auf der Domplatte in Köln
Wir erinnern uns: Es waren Horden von Asylforderern, die junge Frauen begrabschten, sexuell nötigten, sich Scharmützel mit der Polizei lieferten. Das ist nun bereits acht Jahre her. Nach den Sex-Attacken in der betreffenden Silvesternacht wurde der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war klar rechtswidrig, entschied nun das oberste deutsche Gericht, denn als Polizeipräsident sei er gar kein politischer Beamter. Die bisherige Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das Amt eines Polizeipräsidenten sei eben kein politisches Amt – und damit gilt, dass nicht einfach umbesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn Regierungsvertreter mit anderen Parteibüchern an die Macht kommen.

Schlappe für Rot-Grün
Die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Kölner Polizeipräsidenten – mit CDU-Parteibuch – nach den Vorfällen auf der Domplatte von seiner Aufgabe entbunden und einfach in den Ruhestand geschickt. Immerhin suchte man einen Schuldigen. Und den hatte man schnell gefunden, da die Polizei versagt hatte. Dagegen klagte Wolfgang Albers, der 1955 geboren wurde und sich nun ohnehin im Ruhestandsalter befindet. Für ihn ist die Entscheidung jedoch eine Genugtuung. Politiker können nun nicht mehr walten und schalten, wie sie wollen.

Weisungsgebundenheit auch abschaffen Ähnlich kritisch verhält es sich mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Auch hier muss langsam einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten. So hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann jüngst einen Referentenentwurf zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften vorgelegt. Diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen, wie es seit vielen Jahren etwa vom Richterbund und der AfD … weiterlesen beim Freiburger Standard

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