Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, auf der Internetseite des genannten Rundfunksenders einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung “linksunten.indymedia” enthält. Die Vereinigung “linksunten.indymedia” wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14. August 2017 verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Ergebnisse der Hausdurchsuchungen sind derzeit noch nicht bekannt.
Szenekenner haben schon seit Jahren Kontakte zwischen dem Radiosender Dreyeckland und der linksextremen Szene ausgemacht. Bekanntester ehemaliger Mitarbeiter beim ursprünglich als Piratensender gestarteten Radio Dreyeckland ist der umstrittene Haltungsjournalist und Fernsehmoderator Georg Restle.
https://freiburger-standard.de/2023/01/17/freiburg-hausdurchsuchungen-wegen-verstosses-gegen-ein-vereinigungsverbot/
Szenekenner haben schon seit Jahren Kontakte zwischen dem Radiosender Dreyeckland und der linksextremen Szene ausgemacht. Bekanntester ehemaliger Mitarbeiter beim ursprünglich als Piratensender gestarteten Radio Dreyeckland ist der umstrittene Haltungsjournalist und Fernsehmoderator Georg Restle.
https://freiburger-standard.de/2023/01/17/freiburg-hausdurchsuchungen-wegen-verstosses-gegen-ein-vereinigungsverbot/
Freiburger Standard
Freiburg: Hausdurchsuchungen wegen linksextremistischer Aktivitäten
Von Redaktion
Die Polizei Freiburg und die Staatsanwaltschaft haben heute mitgeteilt, dass in Freiburg seit diesem Dienstagmorgen, 17. Januar, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden beziehungsweise wurden. Neben Privatwohnungen sind hiervon…
Die Polizei Freiburg und die Staatsanwaltschaft haben heute mitgeteilt, dass in Freiburg seit diesem Dienstagmorgen, 17. Januar, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden beziehungsweise wurden. Neben Privatwohnungen sind hiervon…
https://freiburger-standard.de/2023/01/20/vermehrt-nordafrikaner-mit-klaubsichten-in-freiburg-aktiv/
Freiburger Standard
Polizei warnt: Vermehrt diebische Nordafrikaner in Freiburg aktiv
Von Redaktion
Es ist selten, dass Polizeidienststellen etwas über den Hintergrund von Tatverdächtigen mitteilen. Aber wenn es sich in der Bevölkerung zu sehr herumspricht und sich die Suche nach den Tätern nicht anders vorstellbar ist, kommt auch die Polizei…
Es ist selten, dass Polizeidienststellen etwas über den Hintergrund von Tatverdächtigen mitteilen. Aber wenn es sich in der Bevölkerung zu sehr herumspricht und sich die Suche nach den Tätern nicht anders vorstellbar ist, kommt auch die Polizei…
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Forwarded from Freie Sachsen
Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Panzerlieferungen an die Ukraine eingereicht!
Am Mittwochmittag (25. Januar 2023) hat Andreas Hofmann ("DJ Happy Vibes"), stellv. Vorsitzender der FREIEN SACHSEN einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Ziel: Der Bundesregierung zu untersagen, Kampfpanzer an das ukrainische Regime zu liefern, da ansonsten eine deutsche Kriegsbeteiligung droht. Begründet wird der Antrag insbesondere mit einer Grundrechtsverletzung des "Rechts auf körperliche Unversehrtheit", das für jeden Bürger durch die nunmehr ausgelöste, reale Gefahr eines 3. Weltkrieges verletzt zu werden droht.
Jeder Bürger kann zudem den Vordruck verwenden (und natürlich auch modifizieren), um eigene juristische Schritte gegen die Berliner Kriegsregierung einzuleiten. Letztendlich wird somit zumindest der Druck auf das Bundesverfassungsgericht erhöht, Position zu beziehen, wenngleich natürlich die politische Gleichschaltung der deutschen Gerichte gerade in Karlsruhe seit längerer Zeit Zweifel an der wirklichen Unabhängigkeit der Justiz aufkommen lässt.
Wir wehren uns gegen die Kriegsmobilisierung: Auf der Straße, vor den Gerichten und durch den Aufbau einer großen Gegenöffentlichkeit, um den Kriegshetzern die Maske vom Gesicht zu reißen!
Hier ist der Eilantrag gegen die Panzerlieferungen zu finden:
https://freie-sachsen.info/2023/bverfg-eilantrag/
FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram für alle Nachrichten und Informationen! @freiesachsen
Am Mittwochmittag (25. Januar 2023) hat Andreas Hofmann ("DJ Happy Vibes"), stellv. Vorsitzender der FREIEN SACHSEN einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Ziel: Der Bundesregierung zu untersagen, Kampfpanzer an das ukrainische Regime zu liefern, da ansonsten eine deutsche Kriegsbeteiligung droht. Begründet wird der Antrag insbesondere mit einer Grundrechtsverletzung des "Rechts auf körperliche Unversehrtheit", das für jeden Bürger durch die nunmehr ausgelöste, reale Gefahr eines 3. Weltkrieges verletzt zu werden droht.
Jeder Bürger kann zudem den Vordruck verwenden (und natürlich auch modifizieren), um eigene juristische Schritte gegen die Berliner Kriegsregierung einzuleiten. Letztendlich wird somit zumindest der Druck auf das Bundesverfassungsgericht erhöht, Position zu beziehen, wenngleich natürlich die politische Gleichschaltung der deutschen Gerichte gerade in Karlsruhe seit längerer Zeit Zweifel an der wirklichen Unabhängigkeit der Justiz aufkommen lässt.
Wir wehren uns gegen die Kriegsmobilisierung: Auf der Straße, vor den Gerichten und durch den Aufbau einer großen Gegenöffentlichkeit, um den Kriegshetzern die Maske vom Gesicht zu reißen!
Hier ist der Eilantrag gegen die Panzerlieferungen zu finden:
https://freie-sachsen.info/2023/bverfg-eilantrag/
FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram für alle Nachrichten und Informationen! @freiesachsen
Freie Sachsen | Die politische Bewegung für Sachsen
FREIE SACHSEN stellen Eilantrag gegen Panzerlieferungen vor dem Bundesverfassungsgericht! - Freie Sachsen | Die politische Bewegung…
Am Mittwochmittag (25. Januar 2023) hat Andreas Hofmann („DJ Happy Vibes“) in seiner Eigenschaft als Mensch, stellvertretend für die FREIEN SACHSEN, einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Ziel: Die Lieferungen…
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Im Verlauf der Verhandlung wies M. wiederholt auf die gesundheitlichen Folgen der Impfung bei vielen Menschen hin. Laut deren Aussagen sowie aufgrund von Datenerfassungen und Statistiken habe es zahlreiche Fälle mit scherwiegenden gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod gegeben. Medizinisch sei die Verimpfung eines sogenannten Impfstoffes, der nicht im üblichen Umfang und nur über einen sehr kurzen Zeitraum hinweg getestet worden sei, bedenklich. Er wies darauf hin, dass es zumindest bei einzelnen Herstellern während der sehr kurzen Testphase des Medikaments keine Untersuchungen darüber gegeben habe, inwieweit die Impfung eine Übertragbarkeit der Krankheit verhindere. Dies sei jedoch eine zentrale Argumentation der staatlichen Impfbefürworter für die Impfung gewesen. Der Angeklagte führte weiter aus: Was im Dritten Reich an den Juden geschehen sei, sei so ungeheuerlich und dürfe sich nie wiederholen, dass er sich innerlich verpflichtet fühle, dass, was auch immer an Gesetzgebungen und Erlassen wie zum Beispi mit der Corona-Schutzverordnung herausgegeben werde, nie der Beginn einer auch nur im Ansatz vergleichbaren Entwicklung sein dürfe. Deshalb drängte und dränge es ihn, mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten, ja deren Aufmerksamkeit zu erregen, um so zu verhindern zu versuchen, dass die durch die Regierung erlassenen Einschränkungen der persönlichen Freiheit sich niemals als Beginn einer ähnlichen Entwicklung wie der im Dritten Reich herausstellen solle.
Das Urteil
In ihrem Urteil argumentierte Richterin Ohnemuss, M. habe durch seine Darstellungen in der Öffentlichkeit, also durch einen gewissen Vergleich der Corona-Schutzverordnung mit dem Ermächtigungsgesetz des Dritten Reiches die Verbrechen an den Juden relativiert, bagatellisiert, herabgespielt und verharmlost. Die Massenmorde im Dritten Reich stünden im großen Widerspruch zu den Folgen der Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung. Der Vergleich stehe in krassem Missverhältnis zu der systematischen Ermordung von Juden in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Er habe diese Verharmlosung billigend in Kauf genommen sowie in der Öffentlichkeit offen und bewusst dargestellt. In der Bundesrepublik Deutschland existiere die Meinungsfreiheit nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Bezüglich seiner Taten gebe es einen Ermessensspielraum, diese Vorgänge zu beurteilen, wobei das Gericht bestrebt sei, die möglichst niedrigste Strafe zu wählen. Die einzige Deutungsmöglichkeit sei hier jedoch diejenige, dass er durch seinen Vergleich verharmlose, denn die Impfgegner treffe nicht das gleiche Los wie die Juden im Dritten Reich, nämlich als Folge in den Konzentrationslagern zu landen. Im Rahmen der Volksverhetzung galt es für das Gericht zu prüfen, inwieweit er durch seine Demonstrationen den öffentlichen Frieden gestört habe. In dem aktuellen politischen Klima bestehe die Gefahr, dass bei Menschen mit ähnlichen Gedanken, diese zu einer Verharmlosung der Geschehnisse im Dritten Reich führen könnten. Bei solchen Menschen könnten seine Überzeugungen auf fruchtbaren Boden fallen. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe von 60 Tagesätzen zu je 30 Euro sowie die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 450 Euro durch den Angeklagten.
https://freiburger-standard.de/2023/01/30/gerichtsreport-corona-ns-vergleiche-volksverhetzung/
Das Urteil
In ihrem Urteil argumentierte Richterin Ohnemuss, M. habe durch seine Darstellungen in der Öffentlichkeit, also durch einen gewissen Vergleich der Corona-Schutzverordnung mit dem Ermächtigungsgesetz des Dritten Reiches die Verbrechen an den Juden relativiert, bagatellisiert, herabgespielt und verharmlost. Die Massenmorde im Dritten Reich stünden im großen Widerspruch zu den Folgen der Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung. Der Vergleich stehe in krassem Missverhältnis zu der systematischen Ermordung von Juden in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Er habe diese Verharmlosung billigend in Kauf genommen sowie in der Öffentlichkeit offen und bewusst dargestellt. In der Bundesrepublik Deutschland existiere die Meinungsfreiheit nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Bezüglich seiner Taten gebe es einen Ermessensspielraum, diese Vorgänge zu beurteilen, wobei das Gericht bestrebt sei, die möglichst niedrigste Strafe zu wählen. Die einzige Deutungsmöglichkeit sei hier jedoch diejenige, dass er durch seinen Vergleich verharmlose, denn die Impfgegner treffe nicht das gleiche Los wie die Juden im Dritten Reich, nämlich als Folge in den Konzentrationslagern zu landen. Im Rahmen der Volksverhetzung galt es für das Gericht zu prüfen, inwieweit er durch seine Demonstrationen den öffentlichen Frieden gestört habe. In dem aktuellen politischen Klima bestehe die Gefahr, dass bei Menschen mit ähnlichen Gedanken, diese zu einer Verharmlosung der Geschehnisse im Dritten Reich führen könnten. Bei solchen Menschen könnten seine Überzeugungen auf fruchtbaren Boden fallen. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe von 60 Tagesätzen zu je 30 Euro sowie die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 450 Euro durch den Angeklagten.
https://freiburger-standard.de/2023/01/30/gerichtsreport-corona-ns-vergleiche-volksverhetzung/
Freiburger Standard
Gerichtsreport: Corona-NS-Vergleiche Volksverhetzung?
Von Klaus Schäfer
Ein unvergleichlicher Prozess fand am Montag, 16. Januar, im Amtsgericht Freiburg statt. Ein schon deutlich vor Verhandlungsbeginn im Zuschauerteil voll besetzter Saal ließ etwas Ungewöhnliches erwarten. Voller Spannung erwartete die…
Ein unvergleichlicher Prozess fand am Montag, 16. Januar, im Amtsgericht Freiburg statt. Ein schon deutlich vor Verhandlungsbeginn im Zuschauerteil voll besetzter Saal ließ etwas Ungewöhnliches erwarten. Voller Spannung erwartete die…
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