Forwarded from Freiburgs Alternative im Gemeinderat
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Der Wahlkampf in Baden-Württemberg hat begonnen.
Unsere Kampagne steht unter einem klaren Motto:
Jetzt mal ehrlich.
Jetzt geht es um Einsatz.
👉 Wir suchen Wahlkampfhelfer in Freiburg.
Für Plakatierung, Infostände, Organisation und Präsenz.
📩 Interesse? Dann melde dich direkt:
karl.schwarz@afd-bw.de
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Gemeinsam für eine starke AfD in Baden-Württemberg.
Karl Schwarz
Stadtrat AfD Gruppe Freiburg
Landtagskandidat Freiburg II
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Karl Schwarz
Stadtrat AfD Gruppe Freiburg
Landtagskandidat Freiburg II
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Forwarded from Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit
Nachdem sich der Angeklagte Hättasch bis jetzt nicht persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn äußern durfte, lädt nun die Kanzlei Mandic, mitverantwortlich für die Verteidigung des Angeklagten, zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden ein.
Bei der Prozesseröffnung sind insgesamt 50 Plätze exklusiv für Journalisten reserviert. Das mediale Interesse richtet sich vor allem auf den Angeklagten Kurt Hättasch. Dieser erhielt bislang nur einen einzigen Besuch eines Journalisten in der JVA, konnte sich aber abgesehen davon nicht persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn medial äußern.
Die Kanzlei Mandic beantragte deshalb beim OLG Dresden eine Pressekonferenz, damit der Angeklagte Hättasch sich zu den Vorwürfen äußern kann. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des OLG Dresden abgelehnt. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass der Angeklagte Hättasch eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ abgeben könnte, vor der es offensichtlich die Öffentlichkeit zu schützen gelte. Mangels bisheriger Beweisaufnahme kann eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ nur eine solche sein, die von der der Anklage abweicht. Ein Befangenheitsantrag des Angeklagten Hättasch, eingelegt durch die Kanzlei Mandic, war die unmittelbare Folge dieser Begründung, da die Vorsitzende sich offensichtlich schon jetzt, ohne jede Beweisaufnahme, darauf festgelegt hat, dass alles so gewesen sein muss, wie es in der Anklage enthalten ist.
Es wird zwar am Tag der Prozesseröffnung gestattet, die Angeklagten zu fotografieren und zu filmen – die Angeklagten dürfen sich jedoch explizit laut der Sitzungspolizeilichen Anordnung nicht gegenüber der Presse äußern. Pro Angeklagtem darf ein Verteidiger in der Pause gnadenhalber ein kurzes Statement zur Presse geben. Selbst eine Übermittlung der Akkreditierungsanmeldungen wird vom OLG Dresden verweigert. Die Angeklagten sollen damit mundtot gemacht werden, in denen man ihnen jede Möglichkeit einer effektiven Kommunikation und Richtigstellung der Vorwürfe nimmt.
Die Verteidigung des Angeklagten Hättasch hält ein solches Vorgehen, in denen Angeklagte hinter Trennscheiben zum reinen Objekt medialer Berichterstattung ohne jede Möglichkeit einer Gegendarstellung degradiert werden, für gleichermaßen unzulässig wie unwürdig.
Für Freitag den 23.01.2026 lädt daher die Verteidigung des Angeklagten Hättasch sowie weitere Verteidiger in dem Verfahren zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden ein. Dort werden sowohl die anwesenden Verteidiger Stellungnahmen abgeben und Fragen beantworten als auch teilweise Stellungnahmen der Angeklagten stellvertretend für diese verlesen. Ebenso werden umfangreiche Pressemappen vorbereitet. Die Pressekonferenz wird in unmittelbarem Anschluss an das Prozessende stattfinden.
Zugang zur Pressekonferenz kann nach vorheriger Anmeldung bei info@kanzlei-mandic.de unter dem Betreff „Pressekonferenz“ gewährt werden. Der genaue Ort wird eine halbe Stunde vor Beginn über die hinterlegten Anmeldedaten bekannt gegeben.
https://www.kanzlei-mandic.de/saechsische-separatisten-kurt-haettasch/saechsische-separatisten-pressekonferenz-23-01-2026/
Bei der Prozesseröffnung sind insgesamt 50 Plätze exklusiv für Journalisten reserviert. Das mediale Interesse richtet sich vor allem auf den Angeklagten Kurt Hättasch. Dieser erhielt bislang nur einen einzigen Besuch eines Journalisten in der JVA, konnte sich aber abgesehen davon nicht persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn medial äußern.
Die Kanzlei Mandic beantragte deshalb beim OLG Dresden eine Pressekonferenz, damit der Angeklagte Hättasch sich zu den Vorwürfen äußern kann. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des OLG Dresden abgelehnt. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass der Angeklagte Hättasch eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ abgeben könnte, vor der es offensichtlich die Öffentlichkeit zu schützen gelte. Mangels bisheriger Beweisaufnahme kann eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ nur eine solche sein, die von der der Anklage abweicht. Ein Befangenheitsantrag des Angeklagten Hättasch, eingelegt durch die Kanzlei Mandic, war die unmittelbare Folge dieser Begründung, da die Vorsitzende sich offensichtlich schon jetzt, ohne jede Beweisaufnahme, darauf festgelegt hat, dass alles so gewesen sein muss, wie es in der Anklage enthalten ist.
Es wird zwar am Tag der Prozesseröffnung gestattet, die Angeklagten zu fotografieren und zu filmen – die Angeklagten dürfen sich jedoch explizit laut der Sitzungspolizeilichen Anordnung nicht gegenüber der Presse äußern. Pro Angeklagtem darf ein Verteidiger in der Pause gnadenhalber ein kurzes Statement zur Presse geben. Selbst eine Übermittlung der Akkreditierungsanmeldungen wird vom OLG Dresden verweigert. Die Angeklagten sollen damit mundtot gemacht werden, in denen man ihnen jede Möglichkeit einer effektiven Kommunikation und Richtigstellung der Vorwürfe nimmt.
Die Verteidigung des Angeklagten Hättasch hält ein solches Vorgehen, in denen Angeklagte hinter Trennscheiben zum reinen Objekt medialer Berichterstattung ohne jede Möglichkeit einer Gegendarstellung degradiert werden, für gleichermaßen unzulässig wie unwürdig.
Für Freitag den 23.01.2026 lädt daher die Verteidigung des Angeklagten Hättasch sowie weitere Verteidiger in dem Verfahren zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden ein. Dort werden sowohl die anwesenden Verteidiger Stellungnahmen abgeben und Fragen beantworten als auch teilweise Stellungnahmen der Angeklagten stellvertretend für diese verlesen. Ebenso werden umfangreiche Pressemappen vorbereitet. Die Pressekonferenz wird in unmittelbarem Anschluss an das Prozessende stattfinden.
Zugang zur Pressekonferenz kann nach vorheriger Anmeldung bei info@kanzlei-mandic.de unter dem Betreff „Pressekonferenz“ gewährt werden. Der genaue Ort wird eine halbe Stunde vor Beginn über die hinterlegten Anmeldedaten bekannt gegeben.
https://www.kanzlei-mandic.de/saechsische-separatisten-kurt-haettasch/saechsische-separatisten-pressekonferenz-23-01-2026/
Kanzlei Mandic
"Sächsische Separatisten": Pressekonferenz am 23.01.2026
Die Kanzlei Mandic lädt zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden zum Fall "Sächsische Separatisten".
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Weidel hat einfach null Ahnung von Politik und Geschichte:
„Hitler sprach ausdrücklich von einem „nationalen Sozialismus“. Mit dem ursprünglichen, linken Kommunismus/Sozialismus hatte der „Nationalsozialismus“ wenig zu tun. Er wollte das Volk einen und nicht klassenkämpferisch spalten. Es war ein rassenbiologisch grundierter, expansiver Nationalismus. Der starke soziale, jedoch keinesfalls originär sozialistische Einschlag, indem beispielsweise im NSDAP-Programm eine Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Vergesellschaftung der Großindustrie gefordert wurden, war dabei nicht zu übersehen. Die kapitalistische Eigentumsordnung wurde aber beibehalten, nur eingehegt, wobei das Volk und die Nation in der Theorie über der Wirtschaft standen und staatliche Eingriffe bedarfsgerecht erfolgen konnten. An eine Auflösung des Staates oder eine Einführung einer kommunistischen anstatt einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung war nicht einmal im Ansatz zu denken.
Dr. Robert Ley
Der frühe Nationalsozialist Dr. Robert Ley war eine zentrale Figur im Dritten Reich: Reichsorganisationsleiter, Chef der „Deutschen Arbeitsfront“, Gründer von „Kraft durch Freude“ und vieles mehr. Daher ist er neben Hitler wesentlich für das, was der NS unter Sozialismus verstand:
„Sozialismus ist für uns ein Gemeinschaftszustand, eine Gesellschaftsordnung, der art- und rassegleiche Menschen angehören. Deshalb kann man auch bei verschiedenrassigen Menschen nicht von Sozialismus sprechen. Ebenso ist es unmöglich Sozialismus in rein äußeren Staats- und Wirtschaftsformen erschöpfen zu wollen. Sozialismus setzt eine Volksgemeinschaft und diese wiederum gleiches Blut, Vernunft, Einsicht und Haltung voraus. Sozialismus ist begründet auf Anspruch, auf Recht…“ (Dr. Robert Ley: Die große Stunde, S. 44 des Nachdrucks, Naunhof 2023)
Ley hat in seinem Buch aus dem Jahr 1943 besonders in den Kapiteln „Vom Almosen zum Sozialismus“ und „Sozialismus und Leistung“ die vom ursprünglichen Sozialismus weit entfernte neue NS-Definition präzise erläutert. Es kann auf Grund der Unzahl an Quellen kein Zweifel daran bestehen, dass der rechte Nationalsozialismus und der linke Sozialismus inkompatibel waren. Es war die willkürliche Aneignung eines Begriffs und dessen Umdeutung zu eigenen Zwecken.
Wofür kämpfte der Nationalsozialismus?
In einem vom Personal-Amt des Heeres herausgegebenen Buch mit dem Titel „Wofür kämpfen wir?“ (1944) wurde im Kapitel 28 (S. 104) unter der Überschrift „Was verstehen wir unter Sozialismus?“ folgendes ausgeführt:
„Da für uns Deutsche das Volk der oberste Wert ist und nicht – wie für den Marxisten – die `internationale Klasse des Proletariats , ist Sozialismus für uns eine bestimmte Form der V O L K S ordnung, die wir am besten mit V o l k s g e n o s s e n s c h a f t übersetzen könnten; eine Ordnung also, bei der es für die Rechtsstellung des einzelnen in den wirklich entscheidenden Fragen nicht darauf ankommt, ob er Bauer oder Arbeiter, Beamter oder Angestellter, Handwerker oder Gelehrter ist, sondern in erster Linie darauf, ob er Volksgenosse ist oder nicht.“
https://freiburger-standard.de/2026/01/25/historisch-sattelfeste-afd-funktionstraeger-oder-war-hitler-doch-ein-kommunist-teil-2-von-2/
„Hitler sprach ausdrücklich von einem „nationalen Sozialismus“. Mit dem ursprünglichen, linken Kommunismus/Sozialismus hatte der „Nationalsozialismus“ wenig zu tun. Er wollte das Volk einen und nicht klassenkämpferisch spalten. Es war ein rassenbiologisch grundierter, expansiver Nationalismus. Der starke soziale, jedoch keinesfalls originär sozialistische Einschlag, indem beispielsweise im NSDAP-Programm eine Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Vergesellschaftung der Großindustrie gefordert wurden, war dabei nicht zu übersehen. Die kapitalistische Eigentumsordnung wurde aber beibehalten, nur eingehegt, wobei das Volk und die Nation in der Theorie über der Wirtschaft standen und staatliche Eingriffe bedarfsgerecht erfolgen konnten. An eine Auflösung des Staates oder eine Einführung einer kommunistischen anstatt einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung war nicht einmal im Ansatz zu denken.
Dr. Robert Ley
Der frühe Nationalsozialist Dr. Robert Ley war eine zentrale Figur im Dritten Reich: Reichsorganisationsleiter, Chef der „Deutschen Arbeitsfront“, Gründer von „Kraft durch Freude“ und vieles mehr. Daher ist er neben Hitler wesentlich für das, was der NS unter Sozialismus verstand:
„Sozialismus ist für uns ein Gemeinschaftszustand, eine Gesellschaftsordnung, der art- und rassegleiche Menschen angehören. Deshalb kann man auch bei verschiedenrassigen Menschen nicht von Sozialismus sprechen. Ebenso ist es unmöglich Sozialismus in rein äußeren Staats- und Wirtschaftsformen erschöpfen zu wollen. Sozialismus setzt eine Volksgemeinschaft und diese wiederum gleiches Blut, Vernunft, Einsicht und Haltung voraus. Sozialismus ist begründet auf Anspruch, auf Recht…“ (Dr. Robert Ley: Die große Stunde, S. 44 des Nachdrucks, Naunhof 2023)
Ley hat in seinem Buch aus dem Jahr 1943 besonders in den Kapiteln „Vom Almosen zum Sozialismus“ und „Sozialismus und Leistung“ die vom ursprünglichen Sozialismus weit entfernte neue NS-Definition präzise erläutert. Es kann auf Grund der Unzahl an Quellen kein Zweifel daran bestehen, dass der rechte Nationalsozialismus und der linke Sozialismus inkompatibel waren. Es war die willkürliche Aneignung eines Begriffs und dessen Umdeutung zu eigenen Zwecken.
Wofür kämpfte der Nationalsozialismus?
In einem vom Personal-Amt des Heeres herausgegebenen Buch mit dem Titel „Wofür kämpfen wir?“ (1944) wurde im Kapitel 28 (S. 104) unter der Überschrift „Was verstehen wir unter Sozialismus?“ folgendes ausgeführt:
„Da für uns Deutsche das Volk der oberste Wert ist und nicht – wie für den Marxisten – die `internationale Klasse des Proletariats , ist Sozialismus für uns eine bestimmte Form der V O L K S ordnung, die wir am besten mit V o l k s g e n o s s e n s c h a f t übersetzen könnten; eine Ordnung also, bei der es für die Rechtsstellung des einzelnen in den wirklich entscheidenden Fragen nicht darauf ankommt, ob er Bauer oder Arbeiter, Beamter oder Angestellter, Handwerker oder Gelehrter ist, sondern in erster Linie darauf, ob er Volksgenosse ist oder nicht.“
https://freiburger-standard.de/2026/01/25/historisch-sattelfeste-afd-funktionstraeger-oder-war-hitler-doch-ein-kommunist-teil-2-von-2/
Freiburger Standard
Historisch sattelfeste AfD-Funktionsträger? Oder war Hitler doch ein Kommunist? (Teil 2 von 2)
Von Sven Müller
Am 9. Januar 2025 fand ein Live-Gespräch auf der Plattform X mit Elon Musk und Alice Weidel statt, das von zahlreichen Medien dokumentiert und zitiert wurde: „Der größte Erfolg nach dieser schrecklichen Ära unserer Geschichte war es, Adolf…
Am 9. Januar 2025 fand ein Live-Gespräch auf der Plattform X mit Elon Musk und Alice Weidel statt, das von zahlreichen Medien dokumentiert und zitiert wurde: „Der größte Erfolg nach dieser schrecklichen Ära unserer Geschichte war es, Adolf…
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