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Karl Schwarz
Stadtrat AfD Gruppe Freiburg
Landtagskandidat Freiburg II
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Nachdem sich der Angeklagte Hättasch bis jetzt nicht persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn äußern durfte, lädt nun die Kanzlei Mandic, mitverantwortlich für die Verteidigung des Angeklagten, zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden ein.

Bei der Prozesseröffnung sind insgesamt 50 Plätze exklusiv für Journalisten reserviert. Das mediale Interesse richtet sich vor allem auf den Angeklagten Kurt Hättasch. Dieser erhielt bislang nur einen einzigen Besuch eines Journalisten in der JVA, konnte sich aber abgesehen davon nicht persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn medial äußern.

Die Kanzlei Mandic beantragte deshalb beim OLG Dresden eine Pressekonferenz, damit der Angeklagte Hättasch sich zu den Vorwürfen äußern kann. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des OLG Dresden abgelehnt. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass der Angeklagte Hättasch eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ abgeben könnte, vor der es offensichtlich die Öffentlichkeit zu schützen gelte. Mangels bisheriger Beweisaufnahme kann eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ nur eine solche sein, die von der der Anklage abweicht. Ein Befangenheitsantrag des Angeklagten Hättasch, eingelegt durch die Kanzlei Mandic, war die unmittelbare Folge dieser Begründung, da die Vorsitzende sich offensichtlich schon jetzt, ohne jede Beweisaufnahme, darauf festgelegt hat, dass alles so gewesen sein muss, wie es in der Anklage enthalten ist.

Es wird zwar am Tag der Prozesseröffnung gestattet, die Angeklagten zu fotografieren und zu filmen – die Angeklagten dürfen sich jedoch explizit laut der Sitzungspolizeilichen Anordnung nicht gegenüber der Presse äußern. Pro Angeklagtem darf ein Verteidiger in der Pause gnadenhalber ein kurzes Statement zur Presse geben. Selbst eine Übermittlung der Akkreditierungsanmeldungen wird vom OLG Dresden verweigert. Die Angeklagten sollen damit mundtot gemacht werden, in denen man ihnen jede Möglichkeit einer effektiven Kommunikation und Richtigstellung der Vorwürfe nimmt.
Die Verteidigung des Angeklagten Hättasch hält ein solches Vorgehen, in denen Angeklagte hinter Trennscheiben zum reinen Objekt medialer Berichterstattung ohne jede Möglichkeit einer Gegendarstellung degradiert werden, für gleichermaßen unzulässig wie unwürdig.

Für Freitag den 23.01.2026 lädt daher die Verteidigung des Angeklagten Hättasch sowie weitere Verteidiger in dem Verfahren zu einer zentralen Pressekonferenz im Innenstadtbereich von Dresden ein. Dort werden sowohl die anwesenden Verteidiger Stellungnahmen abgeben und Fragen beantworten als auch teilweise Stellungnahmen der Angeklagten stellvertretend für diese verlesen. Ebenso werden umfangreiche Pressemappen vorbereitet. Die Pressekonferenz wird in unmittelbarem Anschluss an das Prozessende stattfinden.

Zugang zur Pressekonferenz kann nach vorheriger Anmeldung bei info@kanzlei-mandic.de unter dem Betreff „Pressekonferenz“ gewährt werden. Der genaue Ort wird eine halbe Stunde vor Beginn über die hinterlegten Anmeldedaten bekannt gegeben.

https://www.kanzlei-mandic.de/saechsische-separatisten-kurt-haettasch/saechsische-separatisten-pressekonferenz-23-01-2026/
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