Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema „Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots“. Die Referentin gliederte ihren Vortrag in mehrere Abschnitte, begleitet durch eine Textprojektion an die Wand des Hörsaals. Wegen einer unzureichenden Beschilderung des Hörsaals verpasste der Verfasser dieser Zeilen die ersten zehn Minuten des Vortrags. Furmaniak startete mit drei möglichen Ansätzen, einen AfD Verbotsantrag zu stellen. Die ersten beiden, wohl politisch-juristischer Art, stellte die Referentin ganz zu Beginn vor. Sie deutete an, dass diese zwei Ansätze kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Sie würden darauf hinauslaufen, die Absicht nachzuweisen, dass die freiheitlich-demokratische Ordnung abgeschafft beziehungsweise beeinträchtigt werden soll. Ein solches Verhalten könne man der AfD aber nicht nachweisen. Erfolgversprechender sei vielmehr ein dritter Ansatz. Dieser betreffe das Thema Wahrung der Menschenwürde.Wird dieser Punkt Stolperstein eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens?
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https://freiburger-standard.de/2025/11/05/vortragsbericht-juristische-und-politische-chancen-eines-afd-verbots/
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Freiburger Standard
Vortragsbericht: „Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots“
Von Klaus Schäfer
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema "Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots". Die Referentin gliederte ihren Vortrag…
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema "Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots". Die Referentin gliederte ihren Vortrag…
Forwarded from Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit
Am Amtsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, dem 5. November 2025, der Prozess gegen unsere Mandantin, die im Sommer des vergangenen Jahres den Tod eines Polizisten verursacht haben soll, begonnen. Die Frau hatte in Stuttgart-Degerloch mit ihrem Auto bei Grün eine Kreuzung passiert, als das Motorrad eines Polizisten mit hoher Geschwindigkeit in ihr Auto fuhr. Der 61-jährige Polizist gehörte zu einer Eskorte, die während der Fußball-Europameisterschaft den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán von der Innenstadt zum Flughafen begleitete.
Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.
Die ersten Zeugenaussagen
Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.
Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.
Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären. ganze Pressemitteilung 👇 https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/pressemitteilung-prozessbeginn-wegen-unfall-bei-orban-eskorte/
Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.
Die ersten Zeugenaussagen
Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.
Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.
Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären. ganze Pressemitteilung 👇 https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/pressemitteilung-prozessbeginn-wegen-unfall-bei-orban-eskorte/
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Hausdurchsuchungen, Einschüchterungen, unverhältnismäßig harte Urteile bei vermeintlichen Meinungsdelikten – die politische Auseinandersetzung findet längst auch in Gerichtssälen statt!
Unterstützer des Freiburger Standards und Mitarbeiter der Kanzlei Mandic haben in dem Buch „Juristische Mobilmachung in Zeiten zunehmender Repression“ einen genauen Blick auf eben diese juristische Ebene des Meinungskampfes geworfen und entlarven nicht nur, wie politische Interessengruppen Einfluss auf die Justiz nehmen, sondern zeigen auch Wege des Umgangs mit diesem Phänomen auf.
DIESES BUCH IST PFLICHTLEKTÜRE FÜR JEDEN PATRIOTISCHEN AKTIVISTEN UND MEINUNGSKÄMPFER!
https://freiburger-standard.de/buch-juristische-mobilmachung/
Unterstützer des Freiburger Standards und Mitarbeiter der Kanzlei Mandic haben in dem Buch „Juristische Mobilmachung in Zeiten zunehmender Repression“ einen genauen Blick auf eben diese juristische Ebene des Meinungskampfes geworfen und entlarven nicht nur, wie politische Interessengruppen Einfluss auf die Justiz nehmen, sondern zeigen auch Wege des Umgangs mit diesem Phänomen auf.
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Auch wenn Hohm lediglich kurz und vor Jahren Probemitglied einer Burschenschaft gewesen war und nicht zur Gruppe der Korporierten gehört, ist der Burschenschafterflügel zufrieden. Gleich mehrere Korporierte sind künftig Mitglied im Vorstand der „Generation Deutschland“. Dabei hatte sich Parteichef Chrupalla einen unnötigen Seitenhieb erlaubt, als er in seiner Vertreterrede erklärte: „Ein Land zu verändern […] das ist etwas anderes als eine Demo, das ist auch etwas anderes als auf ein Gebäude zu klettern, als Fechten, als ein Marsch mit vollem Rucksack oder ein Gitarrenabend am Lagerfeuer […]“. Damit brach er völlig unnötig eine überflüssige Diskussion über Brauchtum vs. Parteipolitik vom Zaun. Man kann parteipolitisch aktiv sein, aber im Privatleben Brauchtum ausleben. Der Burschenschafterflügel in der Partei dürfte ihn nach dieser Aussage künftig kritischer sehen. Die sinngemäße Aussage von Gauland indes, die Jugendorganisation dürfe durchaus radikal, aber eben nicht extremistisch sein, klang nach dem, was Parteien ihren Jugendorganisationen stets einräumen müssen. So ist es auch bei der „Jungen Union“, den „Jungsozialisten“ und erst recht bei der „Grünen Jugend“. Gut, dass der Ehrenvorsitzende dies der neuen Parteijugend mit auf den Weg gab. Eine Empfehlung, auf die man in Zukunft hinweisen sollte, wenn Parteiältere die Parteijugend aufgrund konsequenter Forderungen mäßigen möchten.
https://freiburger-standard.de/2025/12/01/generation-deutschland-loest-junge-alternative-ab-viel-licht-aber-auch-ein-wenig-schatten/
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Freiburger Standard
„Generation Deutschland“ löst „Junge Alternative“ ab: Viel Licht, aber auch ein wenig Schatten
Von Ariane Rohrmüller
Das war es, endlich: Die AfD hat wieder eine Jugendorganisation. Eine Organisation, die künftig stärker der Partei verpflichtet ist, aber von dieser auch stärker eingehegt wird. Der Vorsitz ging an Jean-Pascal "Kalli" Hohm, den Brandenburger…
Das war es, endlich: Die AfD hat wieder eine Jugendorganisation. Eine Organisation, die künftig stärker der Partei verpflichtet ist, aber von dieser auch stärker eingehegt wird. Der Vorsitz ging an Jean-Pascal "Kalli" Hohm, den Brandenburger…
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