Was am 28.10. im Jahr 312 geschah:
Der junge Kaiser Konstantin siegt gegen Maxentius
Konstantin zieht als Sieger in Rom ein, wird vom Senat geehrt und übernimmt die Kontrolle über den Westen. Er löst die Prätorianergarde auf, verteilt Ämter neu und bindet die Eliten an seine Person. Das Machtgefüge ordnet sich um seine Herrschaft. Die Bedeutung heute zeigt sich in drei Punkten. Erstens: Die Schlacht öffnet den Weg zu Konstantins Alleinherrschaft, die Verwaltung und Heer grundlegend prägt. Zweitens: Sie steht am Beginn einer Politik der Duldung gegenüber Christen, die bald im Toleranzedikt von Mailand sichtbar wird; Religionspolitik wird Teil von Reichspolitik. Drittens: Das Bild des Herrschers verändert sich. Konstantin nutzt Bauprogramme, Rechtsetzung und religiöse Zeichen, um Loyalität zu formen – ein Muster, das spätere Epochen aufgreifen.
https://freiburger-standard.de/2025/10/28/das-historische-kalenderblatt-die-schlacht-die-ueber-die-zukunft-des-westens-entscheidet/
Der junge Kaiser Konstantin siegt gegen Maxentius
Konstantin zieht als Sieger in Rom ein, wird vom Senat geehrt und übernimmt die Kontrolle über den Westen. Er löst die Prätorianergarde auf, verteilt Ämter neu und bindet die Eliten an seine Person. Das Machtgefüge ordnet sich um seine Herrschaft. Die Bedeutung heute zeigt sich in drei Punkten. Erstens: Die Schlacht öffnet den Weg zu Konstantins Alleinherrschaft, die Verwaltung und Heer grundlegend prägt. Zweitens: Sie steht am Beginn einer Politik der Duldung gegenüber Christen, die bald im Toleranzedikt von Mailand sichtbar wird; Religionspolitik wird Teil von Reichspolitik. Drittens: Das Bild des Herrschers verändert sich. Konstantin nutzt Bauprogramme, Rechtsetzung und religiöse Zeichen, um Loyalität zu formen – ein Muster, das spätere Epochen aufgreifen.
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Freiburger Standard
Das historische Kalenderblatt – Die Schlacht, die über die Zukunft des Westens entscheidet
Von Jan Ackermeier
in römischer Herbsttag, Staub über der Via Flaminia, das Tosen einer Armee vor den Toren Roms. Am 28. Oktober 312 entscheidet eine Schlacht über die Zukunft des Westens. Der junge Kaiser Konstantin steht gegen Maxentius, der die…
in römischer Herbsttag, Staub über der Via Flaminia, das Tosen einer Armee vor den Toren Roms. Am 28. Oktober 312 entscheidet eine Schlacht über die Zukunft des Westens. Der junge Kaiser Konstantin steht gegen Maxentius, der die…
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„Im Jahr 2026 besteht erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte die Möglichkeit einer rechten Landesregierung, sei es in einer Koalition oder als Alleinregierung, im Raum. Was für Patrioten Grund zur Hoffnung ist, ist für Linke ein Schreckgespenst. Klar ist allen: Eine AfD-Regierung, in welcher Konstellation auch immer, wird eben nicht ein einfacher Regierungswechsel werden. Das Feld ist offen, von einer tatsächlichen Wende über Repressalien des Bundes gegen das Land hin zu einer großen Enttäuschung (siehe etwa Meloni) ist alles möglich. Doch Erfolg oder Misserfolg müssen sich daran messen lassen, was überhaupt im Rahmen des Möglichen liegt. Was kann eine Landesregierung im föderalen System der Bundesregierung überhaupt ändern, worauf hat sie Einfluss – und worauf nicht? Ein Überblick:
https://freiburger-standard.de/2025/11/02/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-1-von-2/
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Freiburger Standard
In der Debatte: Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten einer AfD-Landesregierung (Teil 1 von 2)
Von Roderich A. H. Blümel
Im Jahr 2026 besteht erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte die Möglichkeit einer rechten Landesregierung, sei es in einer Koalition oder als Alleinregierung, im Raum. Was für Patrioten Grund zur Hoffnung ist, ist…
Im Jahr 2026 besteht erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte die Möglichkeit einer rechten Landesregierung, sei es in einer Koalition oder als Alleinregierung, im Raum. Was für Patrioten Grund zur Hoffnung ist, ist…
„Das naheliegendste Thema bei einer Regierungsübernahme ist natürlich die Übernahme der Exekutive, maßgeblich von Polizei und Verfassungsschutz. So kann bei Letzterem die Abteilung Rechtsextremismus etwa schlicht aufgelöst oder zumindest auf eine sehr kleine Ebene reduziert werden, dafür der Bereich Linksextremismus ausgebaut werden.
Neben der Übernahme der Sicherheitsbehörden bestehen auch weitere exekutive Möglichkeiten, so etwa die, linksextremistische Vereinigungen im Land zu verbieten. Dies kann jeder Innenminister mit ausreichender Begründung sofort per Verwaltungsakt umsetzen. Dabei werden nicht nur die konkreten Organisationen verboten, es ergibt sich auch die Möglichkeit von strafrechtlichen Nachfolgeprozessen, sollten Ersatzorganisationen gegründet werden. Und auch wenn es sich „nur“ um ein Verbot auf Landesebene handelt, könnten sich bundesweit strafrechtliche Nebenkonsequenzen daraus ergeben: Denn die Nutzung von Symbolen verbotener Organisationen ist eine (bundesweite) Straftat. Würde etwa in einem Bundesland eine Antifa-Organisation verboten werden und das typische Antifasymbol der beiden Fahnen im Kreis als deren Logo gelten, so würde sich bundesweit jedes öffentliches Nutzen dieses Antifa-Symbols als Straftat darstellen, dass auch von Polizei und Staatsanwaltschaften jedes anderen Bundeslands verfolgt werden müsste. Ebenso würde das Verbot einer kommunistischen Gruppe, die Hammer und Sichel nutzt, Hammer und Sichel zu einem strafrechtlich relevanten Symbol machen. Gut möglich also, dass ein solches Verbot, konsequent durchgesetzt, für die bundesweit linke Szene tausende Gerichtsverfahren (wie sie Patrioten seit Jahrzehnten tagtäglich erleiden) zur Folge hat – die die Szene beschäftigen und organisatorisch wie finanziell schwächen.
Daneben gibt es auch zahlreiche Maßnahmen unterhalb der Schwelle vom Verbot, die Wirkung entfalten. So etwa die Anweisung, Straftaten von Linksextremisten konsequent zu verfolgen und ihre Demonstrationen durch ein großes Polizeiaufgebot zu begleiten, wie wir es derzeit von patriotischen Demonstrationen kennen. Genauso können Ordnungsämter und weitere Behörden angewiesen werden, … weiterlesen beim Standard 👇
https://freiburger-standard.de/2025/11/03/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-2-von-2/
Neben der Übernahme der Sicherheitsbehörden bestehen auch weitere exekutive Möglichkeiten, so etwa die, linksextremistische Vereinigungen im Land zu verbieten. Dies kann jeder Innenminister mit ausreichender Begründung sofort per Verwaltungsakt umsetzen. Dabei werden nicht nur die konkreten Organisationen verboten, es ergibt sich auch die Möglichkeit von strafrechtlichen Nachfolgeprozessen, sollten Ersatzorganisationen gegründet werden. Und auch wenn es sich „nur“ um ein Verbot auf Landesebene handelt, könnten sich bundesweit strafrechtliche Nebenkonsequenzen daraus ergeben: Denn die Nutzung von Symbolen verbotener Organisationen ist eine (bundesweite) Straftat. Würde etwa in einem Bundesland eine Antifa-Organisation verboten werden und das typische Antifasymbol der beiden Fahnen im Kreis als deren Logo gelten, so würde sich bundesweit jedes öffentliches Nutzen dieses Antifa-Symbols als Straftat darstellen, dass auch von Polizei und Staatsanwaltschaften jedes anderen Bundeslands verfolgt werden müsste. Ebenso würde das Verbot einer kommunistischen Gruppe, die Hammer und Sichel nutzt, Hammer und Sichel zu einem strafrechtlich relevanten Symbol machen. Gut möglich also, dass ein solches Verbot, konsequent durchgesetzt, für die bundesweit linke Szene tausende Gerichtsverfahren (wie sie Patrioten seit Jahrzehnten tagtäglich erleiden) zur Folge hat – die die Szene beschäftigen und organisatorisch wie finanziell schwächen.
Daneben gibt es auch zahlreiche Maßnahmen unterhalb der Schwelle vom Verbot, die Wirkung entfalten. So etwa die Anweisung, Straftaten von Linksextremisten konsequent zu verfolgen und ihre Demonstrationen durch ein großes Polizeiaufgebot zu begleiten, wie wir es derzeit von patriotischen Demonstrationen kennen. Genauso können Ordnungsämter und weitere Behörden angewiesen werden, … weiterlesen beim Standard 👇
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In der Debatte: Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten einer AfD-Landesregierung (Teil 2 von 2)
Von Roderich A. H. Blümel
Fortsetzung von Teil 1
II. Exekutive mit bundesweiter Ausstrahlungswirkung
Das naheliegendste Thema bei einer Regierungsübernahme ist natürlich die Übernahme der Exekutive, maßgeblich von Polizei und Verfassungsschutz. So…
Fortsetzung von Teil 1
II. Exekutive mit bundesweiter Ausstrahlungswirkung
Das naheliegendste Thema bei einer Regierungsübernahme ist natürlich die Übernahme der Exekutive, maßgeblich von Polizei und Verfassungsschutz. So…
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema „Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots“. Die Referentin gliederte ihren Vortrag in mehrere Abschnitte, begleitet durch eine Textprojektion an die Wand des Hörsaals. Wegen einer unzureichenden Beschilderung des Hörsaals verpasste der Verfasser dieser Zeilen die ersten zehn Minuten des Vortrags. Furmaniak startete mit drei möglichen Ansätzen, einen AfD Verbotsantrag zu stellen. Die ersten beiden, wohl politisch-juristischer Art, stellte die Referentin ganz zu Beginn vor. Sie deutete an, dass diese zwei Ansätze kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Sie würden darauf hinauslaufen, die Absicht nachzuweisen, dass die freiheitlich-demokratische Ordnung abgeschafft beziehungsweise beeinträchtigt werden soll. Ein solches Verhalten könne man der AfD aber nicht nachweisen. Erfolgversprechender sei vielmehr ein dritter Ansatz. Dieser betreffe das Thema Wahrung der Menschenwürde.Wird dieser Punkt Stolperstein eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens?
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https://freiburger-standard.de/2025/11/05/vortragsbericht-juristische-und-politische-chancen-eines-afd-verbots/
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Vortragsbericht: „Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots“
Von Klaus Schäfer
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema "Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots". Die Referentin gliederte ihren Vortrag…
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema "Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots". Die Referentin gliederte ihren Vortrag…
Forwarded from Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit
Am Amtsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, dem 5. November 2025, der Prozess gegen unsere Mandantin, die im Sommer des vergangenen Jahres den Tod eines Polizisten verursacht haben soll, begonnen. Die Frau hatte in Stuttgart-Degerloch mit ihrem Auto bei Grün eine Kreuzung passiert, als das Motorrad eines Polizisten mit hoher Geschwindigkeit in ihr Auto fuhr. Der 61-jährige Polizist gehörte zu einer Eskorte, die während der Fußball-Europameisterschaft den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán von der Innenstadt zum Flughafen begleitete.
Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.
Die ersten Zeugenaussagen
Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.
Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.
Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären. ganze Pressemitteilung 👇 https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/pressemitteilung-prozessbeginn-wegen-unfall-bei-orban-eskorte/
Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.
Die ersten Zeugenaussagen
Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.
Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.
Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären. ganze Pressemitteilung 👇 https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/pressemitteilung-prozessbeginn-wegen-unfall-bei-orban-eskorte/
Media is too big
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Hausdurchsuchungen, Einschüchterungen, unverhältnismäßig harte Urteile bei vermeintlichen Meinungsdelikten – die politische Auseinandersetzung findet längst auch in Gerichtssälen statt!
Unterstützer des Freiburger Standards und Mitarbeiter der Kanzlei Mandic haben in dem Buch „Juristische Mobilmachung in Zeiten zunehmender Repression“ einen genauen Blick auf eben diese juristische Ebene des Meinungskampfes geworfen und entlarven nicht nur, wie politische Interessengruppen Einfluss auf die Justiz nehmen, sondern zeigen auch Wege des Umgangs mit diesem Phänomen auf.
DIESES BUCH IST PFLICHTLEKTÜRE FÜR JEDEN PATRIOTISCHEN AKTIVISTEN UND MEINUNGSKÄMPFER!
https://freiburger-standard.de/buch-juristische-mobilmachung/
Unterstützer des Freiburger Standards und Mitarbeiter der Kanzlei Mandic haben in dem Buch „Juristische Mobilmachung in Zeiten zunehmender Repression“ einen genauen Blick auf eben diese juristische Ebene des Meinungskampfes geworfen und entlarven nicht nur, wie politische Interessengruppen Einfluss auf die Justiz nehmen, sondern zeigen auch Wege des Umgangs mit diesem Phänomen auf.
DIESES BUCH IST PFLICHTLEKTÜRE FÜR JEDEN PATRIOTISCHEN AKTIVISTEN UND MEINUNGSKÄMPFER!
https://freiburger-standard.de/buch-juristische-mobilmachung/
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