Freiburger Standard
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„Der Antifaschismus war somit ein ideologischer Kampfbegriff im Rahmen der kommunistischen Machtstrategie, nicht eine überparteiliche Verteidigung demokratischer Prinzipien. Wer sich zu „Antifa“ bekennt, bekennt sich nicht etwa gegen eine totalitäre Strömung wie den Faschismus, sondern ist wissentlich oder unwissentlich Träger einer antibürgerlichen und prokommunistischen Haltung.
Sich an den Zeitgeist anbiedernde Rechte Dass diese historischen Zusammenhänge auch in der politischen Rechten nicht immer bekannt sind, erkennt man bspw. an ideologisch unzureichend gebildeten AfD-Funktionären, die vom „roten SA-Terror“ oder „rotlackierten Faschisten“ sprechen, wenn sie Linksextreme meinen. Der RFB und die (historische) „Antifaschistische Aktion“ waren Straßenschläger der übelsten Sorte, die für zahlreiche Morde, auch Fememorde, Gewalt gegen sämtliche Vertreter der politischen Gegner verantwortlich waren. Es ist ahistorisch für linksextreme Gewalttaten die SA zu bemühen. Wer historische Parallelen bemühen möchte, muss vom KPD-gleichen, vom RFB-gleichen Terror sprechen, vom Terror, wie ihn die (historische) „Antifaschistische Aktion“ begangen hat.

„Antifa“ als Kampfbegriff
In der öffentlichen Debatte taucht regelmäßig die Frage auf, ob „die Antifa“ verboten werden könne. Jüngst hat auch die AfD-Bundestagsfraktion gefordert, „die Antifa“ zu verbieten, so schrieb sie in einem Antrag:

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den politischen Dialog und die politische Willensbildung zu schützen und politisch motivierte Gewalt entschieden zu verurteilen. Zudem ist es unerlässlich, die restriktiven Maßnahmen gegen gewaltbereite linksextremistische Organisationen, wie die Antifa, zu überprüfen und gegebenenfalls Verbote auszusprechen.“
Da ist der Begriff wieder: „die Antifa“. Nun gibt es „die Antifa“ nicht als reine Organisation, mit Mitgliedern und einer typischen Vereinsstruktur. Das ist hinlänglich bekannt, so ist der Begriff „Antifa“ eben  kein geschützter Name, sondern eine Selbstbezeichnung unterschiedlichster Gruppierungen, von zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus bis hin zu knallharten autonomen und linksradikalen Netzwerken. Insbesondere in den radikaleren Strömungen wird „Antifaschismus“ als Legitimationsrahmen für konfrontatives oder gewaltsames Handeln genutzt. Der Begriff fungiert hier als moralische Selbstrechtfertigung – wer „gegen Faschismus“ kämpft, so die implizite Argumentation, dürfe auch Gesetze übertreten, weil der Gegner vermeintlich eine größere Bedrohung darstellt. Insofern wird „Antifa“ in solchen Kontexten zum Kampfbegriff, der Gegner moralisch delegitimiert und Gewalt politisch mindestens verklärt, wenn nicht aktiv ausgelebt wird.“ weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/10/29/diskussion-um-ein-antifa-verbot-warum-ein-globalverbot-nicht-moeglich-ist-aber-zahlreiche-einzelverbote/
„Die bisherige Faktenlage, die dem Departzment of Justice vorliegt, beweist, dass unter der ehemaligen Federführung des Federal Bureau of Investigation (FBI) im Rahmen der Geheimdienstoperation „Arctic Frost“ zumindest die „Toll-Analysen“, also Metadaten von Telefonverbindungen, von acht republikanischen Senatoren sowie einem Kongressabgeordneten gesammelt wurden. Das heißt, deren Telefone wurde zwar nicht abgehört, aber dokumentiert, wer wann wie lange mit wem telefoniert. Dies wirft die Frage auf, ob hier nicht staatliche Ermittlungs- und Überwachungsinstrumente genutzt wurden, um politische Gegner zu beobachten – und damit die Grenze zwischen legitimer Strafverfolgung und politischer Einflussnahme verschwimmt, denn derjenige, der dafür verantwortlich war, ist ein US-Demokrat und scharfer Anti-Trumpist: Jack Smith. Ein eigens seinerzeit gegen Trum eingesetzter Ermittler. Dass diese Abhöraktion einzig und alleine Abgeordnete der US-Republikaner traf, obwohl keine rechtlichen Vorwürfe gegen diese vorlag, nährt natürlich den Verdacht, dass die eine polititische Partei die Vertreter der anderen einfach abhören ließ. Wenn eine Partei den Staat so nutzt, verliert das System seine Glaubwürdigkeit. Und dies geschah immerhin unter der Biden-Regierung – und zahlreiche US-Demokraten dürften eingeweiht gewesen sein. … weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/10/31/us-skandal-ohne-widerhall-in-der-bundesrepublik-aktion-arctic-frost-wird-zum-neuen-watergate-der-demokraten/
Was am 28.10. im Jahr 312 geschah:

Der junge Kaiser Konstantin siegt gegen Maxentius

Konstantin zieht als Sieger in Rom ein, wird vom Senat geehrt und übernimmt die Kontrolle über den Westen. Er löst die Prätorianergarde auf, verteilt Ämter neu und bindet die Eliten an seine Person. Das Machtgefüge ordnet sich um seine Herrschaft. Die Bedeutung heute zeigt sich in drei Punkten. Erstens: Die Schlacht öffnet den Weg zu Konstantins Alleinherrschaft, die Verwaltung und Heer grundlegend prägt. Zweitens: Sie steht am Beginn einer Politik der Duldung gegenüber Christen, die bald im Toleranzedikt von Mailand sichtbar wird; Religionspolitik wird Teil von Reichspolitik. Drittens: Das Bild des Herrschers verändert sich. Konstantin nutzt Bauprogramme, Rechtsetzung und religiöse Zeichen, um Loyalität zu formen – ein Muster, das spätere Epochen aufgreifen.

https://freiburger-standard.de/2025/10/28/das-historische-kalenderblatt-die-schlacht-die-ueber-die-zukunft-des-westens-entscheidet/
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„Im Jahr 2026 besteht erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte die Möglichkeit einer rechten Landesregierung, sei es in einer Koalition oder als Alleinregierung, im Raum. Was für Patrioten Grund zur Hoffnung ist, ist für Linke ein Schreckgespenst. Klar ist allen: Eine AfD-Regierung, in welcher Konstellation auch immer, wird eben nicht ein einfacher Regierungswechsel werden. Das Feld ist offen, von einer tatsächlichen Wende über Repressalien des Bundes gegen das Land hin zu einer großen Enttäuschung (siehe etwa Meloni) ist alles möglich. Doch Erfolg oder Misserfolg müssen sich daran messen lassen, was überhaupt im Rahmen des Möglichen liegt. Was kann eine Landesregierung im föderalen System der Bundesregierung überhaupt ändern, worauf hat sie Einfluss – und worauf nicht? Ein Überblick:

https://freiburger-standard.de/2025/11/02/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-1-von-2/
„Das naheliegendste Thema bei einer Regierungsübernahme ist natürlich die Übernahme der Exekutive, maßgeblich von Polizei und Verfassungsschutz. So kann bei Letzterem die Abteilung Rechtsextremismus etwa schlicht aufgelöst oder zumindest auf eine sehr kleine Ebene reduziert werden, dafür der Bereich Linksextremismus ausgebaut werden.

Neben der Übernahme der Sicherheitsbehörden bestehen auch weitere exekutive Möglichkeiten, so etwa die, linksextremistische Vereinigungen im Land zu verbieten. Dies kann jeder Innenminister mit ausreichender Begründung sofort per Verwaltungsakt umsetzen. Dabei werden nicht nur die konkreten Organisationen verboten, es ergibt sich auch die Möglichkeit von strafrechtlichen Nachfolgeprozessen, sollten Ersatzorganisationen gegründet werden. Und auch wenn es sich „nur“ um ein Verbot auf Landesebene handelt, könnten sich bundesweit strafrechtliche Nebenkonsequenzen daraus ergeben: Denn die Nutzung von Symbolen verbotener Organisationen ist eine (bundesweite) Straftat. Würde etwa in einem Bundesland eine Antifa-Organisation verboten werden und das typische Antifasymbol der beiden Fahnen im Kreis als deren Logo gelten, so würde sich bundesweit jedes öffentliches Nutzen dieses Antifa-Symbols als Straftat darstellen, dass auch von Polizei und Staatsanwaltschaften jedes anderen Bundeslands verfolgt werden müsste. Ebenso würde das Verbot einer kommunistischen Gruppe, die Hammer und Sichel nutzt, Hammer und Sichel zu einem strafrechtlich relevanten Symbol machen. Gut möglich also, dass ein solches Verbot, konsequent durchgesetzt, für die bundesweit linke Szene tausende Gerichtsverfahren (wie sie Patrioten seit Jahrzehnten tagtäglich erleiden) zur Folge hat – die die Szene beschäftigen und organisatorisch wie finanziell schwächen.

Daneben gibt es auch zahlreiche Maßnahmen unterhalb der Schwelle vom Verbot, die Wirkung entfalten. So etwa die Anweisung, Straftaten von Linksextremisten konsequent zu verfolgen und ihre Demonstrationen durch ein großes Polizeiaufgebot zu begleiten, wie wir es derzeit von patriotischen Demonstrationen kennen. Genauso können Ordnungsämter und weitere Behörden angewiesen werden, … weiterlesen beim Standard 👇

https://freiburger-standard.de/2025/11/03/in-der-debatte-rechtliche-grenzen-und-moeglichkeiten-einer-afd-landesregierung-teil-2-von-2/
Ende Oktober hielt Angela Furmaniak, Fachananwältin für Strafrecht in Lörrach, im Hörsaal 3044 der Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema „Juristische und politische Chancen eines AfD-Verbots“. Die Referentin gliederte ihren Vortrag in mehrere Abschnitte, begleitet durch eine Textprojektion an die Wand des Hörsaals. Wegen einer unzureichenden Beschilderung des Hörsaals verpasste der Verfasser dieser Zeilen die ersten zehn Minuten des Vortrags. Furmaniak startete mit drei möglichen Ansätzen, einen AfD Verbotsantrag zu stellen. Die ersten beiden, wohl politisch-juristischer Art, stellte die Referentin ganz zu Beginn vor. Sie deutete an, dass diese zwei Ansätze kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Sie würden darauf hinauslaufen, die Absicht nachzuweisen, dass die freiheitlich-demokratische Ordnung abgeschafft beziehungsweise beeinträchtigt werden soll.  Ein solches Verhalten könne man der AfD aber nicht nachweisen. Erfolgversprechender  sei vielmehr ein dritter Ansatz. Dieser betreffe das Thema Wahrung der Menschenwürde.Wird dieser Punkt Stolperstein eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens?

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https://freiburger-standard.de/2025/11/05/vortragsbericht-juristische-und-politische-chancen-eines-afd-verbots/
Am Amtsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, dem 5. November 2025, der Prozess gegen unsere Mandantin, die im Sommer des vergangenen Jahres den Tod eines Polizisten verursacht haben soll, begonnen. Die Frau hatte in Stuttgart-Degerloch mit ihrem Auto bei Grün eine Kreuzung passiert, als das Motorrad eines Polizisten mit hoher Geschwindigkeit in ihr Auto fuhr. Der 61-jährige Polizist gehörte zu einer Eskorte, die während der Fußball-Europameisterschaft den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán von der Innenstadt zum Flughafen begleitete.

Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.

Die ersten Zeugenaussagen

Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.

Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.

Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären. ganze Pressemitteilung 👇 https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/pressemitteilung-prozessbeginn-wegen-unfall-bei-orban-eskorte/
Media is too big
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Hausdurchsuchungen, Einschüchterungen, unverhältnismäßig harte Urteile bei vermeintlichen Meinungsdelikten – die politische Auseinandersetzung findet längst auch in Gerichtssälen statt!

Unterstützer des Freiburger Standards und Mitarbeiter der Kanzlei Mandic haben in dem Buch „Juristische Mobilmachung in Zeiten zunehmender Repression“ einen genauen Blick auf eben diese juristische Ebene des Meinungskampfes geworfen und entlarven nicht nur, wie politische Interessengruppen Einfluss auf die Justiz nehmen, sondern zeigen auch Wege des Umgangs mit diesem Phänomen auf.

DIESES BUCH IST PFLICHTLEKTÜRE FÜR JEDEN PATRIOTISCHEN AKTIVISTEN UND MEINUNGSKÄMPFER!

https://freiburger-standard.de/buch-juristische-mobilmachung/
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