Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat mehrere Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt: Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, Schulschließungen und Distanzunterricht, Maskenpflicht an Schulen und teilweise auch im öffentlichen Raum
Begründung: Die Landesregierung hatte damals keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage für die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen nachgewiesen. Es fehlten belastbare Prognosen und Studien, die belegten, dass die Eingriffe in Grundrechte tatsächlich geeignet und angemessen waren.
Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Maskenpflicht für Schulkinder und bei 2G im Einzelhandel: Hier sah es schwere, teilweise irreversible Grundrechtseingriffe ohne Evidenz.
Rückzahlung von Bußgeldern: In Brandenburg ist das jetzt sehr wahrscheinlich, wenn die Bescheide auf den für nichtig erklärten Verordnungen basieren. Betroffene können Widerspruch/Einspruch einlegen bzw. bereits gezahlte Gelder zurückfordern.
Begründung: Die Landesregierung hatte damals keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage für die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen nachgewiesen. Es fehlten belastbare Prognosen und Studien, die belegten, dass die Eingriffe in Grundrechte tatsächlich geeignet und angemessen waren.
Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Maskenpflicht für Schulkinder und bei 2G im Einzelhandel: Hier sah es schwere, teilweise irreversible Grundrechtseingriffe ohne Evidenz.
Rückzahlung von Bußgeldern: In Brandenburg ist das jetzt sehr wahrscheinlich, wenn die Bescheide auf den für nichtig erklärten Verordnungen basieren. Betroffene können Widerspruch/Einspruch einlegen bzw. bereits gezahlte Gelder zurückfordern.
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Und auch nicht die letzte ihrer Art. #Deutschlandkorrupt
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Reiches-Ministerium-soll-Firma-mit-Guttenberg-Beteiligung-foerdern-id30102250.html
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Reiches-Ministerium-soll-Firma-mit-Guttenberg-Beteiligung-foerdern-id30102250.html
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Epstein hatte keinerlei Verbindungen zu Israel oder der Regierung. Puh. 🤡
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Mir wird übel. „Dass Netanyahu nicht so isoliert ist…“, der Typ sollte in Einzelhaft for life (und das ist mein nettester Vorschlag)…
Amnesty Internationa hat gegen Merz’ Treffen mit Netanjahu für diesen Freitag zu Protesten aufgerufen. Der Kanzler sende „ein fatales Signal der Relativierung von Kriegsverbrechen und schwächt darüber hinaus den Internationalen Strafgerichtshof“, heißt es im Aufruf der Menschenrechtsorganisation zu einer Kundgebung am Pariser Platz. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Max Lucks sagte zu Table.Briefings: „Der Besuch des Bundeskanzlers in Israel kann eine Chance sein, um ehrliche und damit harte Signale zu setzen.“ Kritik übte Lucks am Ende des Waffenlieferstopps. Angesichts der anhaltenden Gewalt im Westjordanland und der hohen Anzahl ziviler Opfer seit dem Waffenstillstand in Gaza sei „die Wiederaufnahme von Waffenlieferungen nicht zu rechtfertigen
Amnesty Internationa hat gegen Merz’ Treffen mit Netanjahu für diesen Freitag zu Protesten aufgerufen. Der Kanzler sende „ein fatales Signal der Relativierung von Kriegsverbrechen und schwächt darüber hinaus den Internationalen Strafgerichtshof“, heißt es im Aufruf der Menschenrechtsorganisation zu einer Kundgebung am Pariser Platz. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Max Lucks sagte zu Table.Briefings: „Der Besuch des Bundeskanzlers in Israel kann eine Chance sein, um ehrliche und damit harte Signale zu setzen.“ Kritik übte Lucks am Ende des Waffenlieferstopps. Angesichts der anhaltenden Gewalt im Westjordanland und der hohen Anzahl ziviler Opfer seit dem Waffenstillstand in Gaza sei „die Wiederaufnahme von Waffenlieferungen nicht zu rechtfertigen
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Dass man sich wenigsten in USA nicht mit denen plagen muss?
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/usa-erklaeren-antifa-gruppen-aus-europa-zu-terrororganisationen-deutsche-zelle-auf-der-liste-a5322186.html
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/usa-erklaeren-antifa-gruppen-aus-europa-zu-terrororganisationen-deutsche-zelle-auf-der-liste-a5322186.html
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Nicht vergessen. Das sind die Guten. Unsere „Freunde“.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/718026/durch-angriffe-beschaedigte-pipeline-laesst-den-olpreis-steigen
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Wer immer noch nicht mehr, WIE die das alles geplant haben.. erst mit Kriegen, dann mit Fakewandel….
https://table.media/africa/analyse/klimamigration-warum-sich-staaten-auf-umsiedlungen-vorbereiten-sollten
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Schön für einen Sonntagmorgen. Muss man sicher aber anmelden und gibts nur bis 7.12. umsonst
https://www.potential-entfaltung.academy/freisein-film-beitrag/
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Weihnachtsmarkt in Braunschweig
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Das Bezirksgericht Zürich hat am 5. Dezember 2025 den Influencer «Travis the Creator» (bürgerlich: Travis H.) in allen wesentlichen Punkten freigesprochen.
Konkret wurde entschieden:
• Freispruch von der Anklage der mehrfachen Vergewaltigung (§ 190 StGB)
• Freispruch von der Anklage der mehrfachen sexuellen Nötigung (§ 189 StGB)
• Teilweise Schuldigsprechung nur in einem geringfügigen Punkt: Er muss einer Frau 300 Franken Genugtuung zahlen, weil er sie einmal unsittlich berührt hat (Vergehen gegen die sexuelle Integrität, § 198 StGB). Dieses Delikt war jedoch bereits verjährt.
• Bei vier der fünf Frauen glaubte das Gericht den Schilderungen des Angeklagten mehr als denen der Klägerinnen. Es sprach von „erheblichen Widersprüchen“ und „Ungereimtheiten“ in den Aussagen der Frauen.
• In einem Fall wurde zwar eine Vergewaltigung als bewiesen erachtet, jedoch war diese bereits verjährt und führte daher zu keinem Strafurteil.
Konkret wurde entschieden:
• Freispruch von der Anklage der mehrfachen Vergewaltigung (§ 190 StGB)
• Freispruch von der Anklage der mehrfachen sexuellen Nötigung (§ 189 StGB)
• Teilweise Schuldigsprechung nur in einem geringfügigen Punkt: Er muss einer Frau 300 Franken Genugtuung zahlen, weil er sie einmal unsittlich berührt hat (Vergehen gegen die sexuelle Integrität, § 198 StGB). Dieses Delikt war jedoch bereits verjährt.
• Bei vier der fünf Frauen glaubte das Gericht den Schilderungen des Angeklagten mehr als denen der Klägerinnen. Es sprach von „erheblichen Widersprüchen“ und „Ungereimtheiten“ in den Aussagen der Frauen.
• In einem Fall wurde zwar eine Vergewaltigung als bewiesen erachtet, jedoch war diese bereits verjährt und führte daher zu keinem Strafurteil.
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Forwarded from COMPACT-Magazin
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"Nie wieder Wehrpflicht!" ‼️💥
👉 Hohe Beteiligung an den Protestaktionen gegen die Wehrpflicht heute in Berlin.
COMPACT-TV ist mittendrin.
Mehr dazu am Abend im Brennpunkt des Tages. Um 20 Uhr geht es los.
COMPACT: Folgt uns für Nachrichten, Videos und Informationen! 👉 t.me/CompactMagazin
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