Forwarded from Bleib Stark 🤜🤛
Macron: „Ich befürworte eine institutionelle Reform“
Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt. „Ich befürworte eine institutionelle Reform“, sagte Macron am Montag bei einer Zeremonie im Europaparlament in Straßburg.
Von der Leyen sagte, „wenn nötig“ sollten die EU-Verträge geändert werden. Macron und von der Leyen reagierten damit auf die Abschlusserklärung der sogenannten Zukunftskonferenz für Europa. Bürgervertreter hatten den EU-Spitzen mehr als 300 Vorschläge übergeben. Sie würden teils Vertragsänderungen nötig machen.
Dies gilt etwa für die Forderungen nach erweiterten Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich oder einem Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für Gesetze. Vertragsänderungen gelten aber als äußerst kompliziert und langwierig.
Von der Leyen befürwortet nach eigenen Worten eine Ausweitung der Mehrheitsbeschlüsse zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Entscheidungen mit dem Einstimmigkeitsprinzip machten „in einigen wichtigen Bereichen einfach keinen Sinn mehr, wenn wir schneller vorankommen wollen“, sagte von der Leyen. Auch die Berliner Ampel-Koalition will Mehrheitsbeschlüsse in der EU voranbringen.
🤷♀Es geht immer weiter im Hintergrund...
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Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt. „Ich befürworte eine institutionelle Reform“, sagte Macron am Montag bei einer Zeremonie im Europaparlament in Straßburg.
Von der Leyen sagte, „wenn nötig“ sollten die EU-Verträge geändert werden. Macron und von der Leyen reagierten damit auf die Abschlusserklärung der sogenannten Zukunftskonferenz für Europa. Bürgervertreter hatten den EU-Spitzen mehr als 300 Vorschläge übergeben. Sie würden teils Vertragsänderungen nötig machen.
Dies gilt etwa für die Forderungen nach erweiterten Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich oder einem Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für Gesetze. Vertragsänderungen gelten aber als äußerst kompliziert und langwierig.
Von der Leyen befürwortet nach eigenen Worten eine Ausweitung der Mehrheitsbeschlüsse zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Entscheidungen mit dem Einstimmigkeitsprinzip machten „in einigen wichtigen Bereichen einfach keinen Sinn mehr, wenn wir schneller vorankommen wollen“, sagte von der Leyen. Auch die Berliner Ampel-Koalition will Mehrheitsbeschlüsse in der EU voranbringen.
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Epoch Times www.epochtimes.de
Macron: "Ich befürworte eine institutionelle Reform"
Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt. \“Ich befürworte eine institutionelle Reform\“, sagte Macron am Montag bei …
Forwarded from Oliver Janich & Team
Bleib Stark 🤜🤛
Macron: „Ich befürworte eine institutionelle Reform“ Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt. „Ich befürworte eine institutionelle Reform“, sagte…
Das uralte, lächerliche Spiel, sie würden auf Forderungen der Bürger reagieren. Wurde schon bei der Installierung der FED und bei hundert anderen Gelegenheiten gespielt.
Forwarded from Oliver Janich & Team
Wie die Bankster die Macht ergriffen, indem sie selber "Bürgerinitiativen" gründeten, die eine Zentralbank forderten: https://www.oliverjanich.de/wp-content/uploads/2014/07/Die-Machtergreifung-der-Banker.pdf
Weitere wichtige Texte als PDF:
https://www.oliverjanich.de/wichtige-texte-als-pdf
Weitere wichtige Texte als PDF:
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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
Duldungspflicht der Covid-19-Injektionen bei der Bundeswehr. Dreht sich der Wind langsam? Truppendienstgericht setzt Disziplinarbuße außer Vollzug, hält die Duldungspflicht für möglicherweise rechtswidrig und erforscht den weiteren Sachverhalt.
Richter, die ihre Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ernst nehmen – eine verschollene Spezies?
Manchmal könnte man dies meinen, aber es gibt sie doch noch!
Wir vertreten derzeit einen Mandanten, welcher Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr ist und sich als topfitter junger Mann aus naheliegenden Gründen nicht gegen das Covid19-Virus impfen lassen möchte.
Wegen dieser persönlichen und gut begründeten Entscheidung wurden aufgrund der bei der Bundeswehr geltenden Duldungspflicht in Bezug auf die Verabreichung der Covid-19-Injektionen eine ganze Reihe von Verfahren in Gang gesetzt:
Unser Mandant sieht sich nun unter anderem sowohl strafrechtlichen Vorwürfen in Form der sog. Gehorsamsverweigerung gegenüber, als auch disziplinarrechtlichen. Während bei letzteren die von unserem Mandanten noch eigens eingelegte Beschwerde vom Dienstvorgesetzten ohne wirkliche Begründung zurückgewiesen wurde, stieß unsere in der Folge eingelegte weitere Beschwerde zum Truppendienstgericht, in der wir unter anderem unter Beilegung von über 1000 wissenschaftlichen Berichten betreffend die Schädlichkeit der Covid19-Injektionen die Aussetzung der Vollziehung der Disziplinarbuße i.H.v. 1.500 EUR beantragt haben, beim vorsitzenden Richter auf offene Ohren:
Dieser äußerte in einer vorläufigen Einschätzung vorsichtig, dass die Duldungspflicht bzgl. Corona-Impfungen aus seiner Sicht rechtswidrig sein könnte und gab nun unserem Aussetzungsantrag statt, sodass unser Mandant bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mit einem Vollzug der Disziplinarbuße rechnen muss.
Andernfalls wären beginnend ab Mai automatisch monatlich 300 EUR von seiner Besoldung einbehalten worden. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, da grundsätzlich – unter „normalen“ Bedingungen - kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Aussetzung besteht, da rechtsfehlerhaft eingezogene Disziplinarbußen von Gesetzes wegen zurückzuzahlen sind. Der vorsitzende Richter hielt dieses Vorgehen aber im vorliegenden Fall nicht für vertretbar und sah darin eine unzulässige Härte gegeben, sodass die Buße nun vorerst nicht einbehalten werden darf, was ein starkes Signal ist. Doch damit nicht genug: Der vorsitzende Richter nimmt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung wirklich ernst, was wir in Bezug auf „Corona-Themen“ in den letzten zwei Jahren wirklich nicht häufig erlebt haben.
Im weiteren Verlauf soll nun also ein umfassender Fragenkatalog zu Risiken und Nutzen der Covid19-Impfungen an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gerichtet werden, zu dem wir auch 53 – teilweise unter Rückgriff auf einen Fragenkatalog unserer lieben Kollegin Frau Bahner - vorformulierte Fragen beigesteuert haben. Es bleibt insofern also spannend, wir halten Euch auf dem Laufenden!“
Richter, die ihre Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ernst nehmen – eine verschollene Spezies?
Manchmal könnte man dies meinen, aber es gibt sie doch noch!
Wir vertreten derzeit einen Mandanten, welcher Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr ist und sich als topfitter junger Mann aus naheliegenden Gründen nicht gegen das Covid19-Virus impfen lassen möchte.
Wegen dieser persönlichen und gut begründeten Entscheidung wurden aufgrund der bei der Bundeswehr geltenden Duldungspflicht in Bezug auf die Verabreichung der Covid-19-Injektionen eine ganze Reihe von Verfahren in Gang gesetzt:
Unser Mandant sieht sich nun unter anderem sowohl strafrechtlichen Vorwürfen in Form der sog. Gehorsamsverweigerung gegenüber, als auch disziplinarrechtlichen. Während bei letzteren die von unserem Mandanten noch eigens eingelegte Beschwerde vom Dienstvorgesetzten ohne wirkliche Begründung zurückgewiesen wurde, stieß unsere in der Folge eingelegte weitere Beschwerde zum Truppendienstgericht, in der wir unter anderem unter Beilegung von über 1000 wissenschaftlichen Berichten betreffend die Schädlichkeit der Covid19-Injektionen die Aussetzung der Vollziehung der Disziplinarbuße i.H.v. 1.500 EUR beantragt haben, beim vorsitzenden Richter auf offene Ohren:
Dieser äußerte in einer vorläufigen Einschätzung vorsichtig, dass die Duldungspflicht bzgl. Corona-Impfungen aus seiner Sicht rechtswidrig sein könnte und gab nun unserem Aussetzungsantrag statt, sodass unser Mandant bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mit einem Vollzug der Disziplinarbuße rechnen muss.
Andernfalls wären beginnend ab Mai automatisch monatlich 300 EUR von seiner Besoldung einbehalten worden. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, da grundsätzlich – unter „normalen“ Bedingungen - kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Aussetzung besteht, da rechtsfehlerhaft eingezogene Disziplinarbußen von Gesetzes wegen zurückzuzahlen sind. Der vorsitzende Richter hielt dieses Vorgehen aber im vorliegenden Fall nicht für vertretbar und sah darin eine unzulässige Härte gegeben, sodass die Buße nun vorerst nicht einbehalten werden darf, was ein starkes Signal ist. Doch damit nicht genug: Der vorsitzende Richter nimmt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung wirklich ernst, was wir in Bezug auf „Corona-Themen“ in den letzten zwei Jahren wirklich nicht häufig erlebt haben.
Im weiteren Verlauf soll nun also ein umfassender Fragenkatalog zu Risiken und Nutzen der Covid19-Impfungen an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gerichtet werden, zu dem wir auch 53 – teilweise unter Rückgriff auf einen Fragenkatalog unserer lieben Kollegin Frau Bahner - vorformulierte Fragen beigesteuert haben. Es bleibt insofern also spannend, wir halten Euch auf dem Laufenden!“
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
ArbG-Dresden.pdf
187.7 KB
‼️ Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!
👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!
"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)
👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!
"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)
Forwarded from Larken Rose - Die gefährlichste aller Religionen / Hörbuch
Es ist unwichtig, ob es Viren gibt. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Der Punkt ist, haben andere das Recht dazu wiederum andere dazu zu zwingen- zu nötigen sich Substanzen spritzen zu lassen, eine Maske zu tragen, das eigene Geschäft vorübergehend zu schließen, oder Geld von ihnen zu erpressen und ihnen zu befehlen, was sie zu tun und zu lassen haben? Und die Anwort lautet: nein, keiner hat das Recht dazu. Auch nicht, wenn täglich Millionen Menschen sterben. UNABHÄNGIG DAVON, OB ES VIREN GIBT ODER NICHT. Aber ist natürlich schwierig den Spagat zu machen zwischen Boehringer geil zu finden und zu sagen, der Staat ist eine kriminelle Gang. Diese alberne und absurde Diskussion über die Existenz von Viren dient nicht der "Freiheitsbewegung" (lol), so viel ist klar. Denn, wie bereits gesagt, keiner hat das Recht anderen irgendetwas zu befehlen, bzw. sie zu irgendetwas zu zwingen. Egal ob Viren existieren, oder nicht. Den echten Leuten aus der "Freiheitsbewegung" (die echten Anarchisten) ist es scheißegal, ob es Viren gibt oder nicht. Dienlicher für die sogenannte "Freiheitsbewegung" wäre es gewesen, genau diesen Standpunkt klar und deutlich zu äußern. DAS wäre stark gewesen (von ALLEN Beteiligten). Aber stattdessen entscheidet man sich dazu am Spaltungsspiel teilzunehmen und andere dazu zu animieren das ebenfalls zu tun.
https://odysee.com/@oliverjanich:b/schiffmannlanka:b
https://odysee.com/@oliverjanich:b/schiffmannlanka:b
Odysee
💥 Dr. Bodo Schiffmann vs. Dr. Stefan Lanka: Bestätigungsfehler, Propaganda & Psychologie
Rumble in the Jungle: Mein Frontalangriff auf Bodo Schiffmann, Stefan Lanka, Corona_Fakten & Peter Boehringer!
14. Mai - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider - ServusTV
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa7wt7afktbk4re8g6l1/
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ServusTV
14. Mai - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Brav sein!“ - Im neuen Wochenkommentar werfen wir heute einen Blick auf neue politisch korrekte Sozialkredit-Systeme, mit denen künftig brave Bürger belohnt und schlimme bestraft werden sollen!
Forwarded from FREI - Freunde Richards Einer Idee
YouTube
Lisa Fitz brisanter Song zensurgefährdet
Lisa Fitz
hat sich mit ihrem neuen Song „Ich sehe was, was du nicht siehst“ mit den Mächtigen der Welt angelegt. Dieses Lied hat das Zeug zum Kultsong des Widerstands zu werden und ich bitte euch, ihn mit allen Freunden und Bekannten zu teilen.
LG
HaJo
Hier…
hat sich mit ihrem neuen Song „Ich sehe was, was du nicht siehst“ mit den Mächtigen der Welt angelegt. Dieses Lied hat das Zeug zum Kultsong des Widerstands zu werden und ich bitte euch, ihn mit allen Freunden und Bekannten zu teilen.
LG
HaJo
Hier…
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
„Der Bundesrat hat die Pflicht, die Schweizer Volkssouveränität mit allen Mitteln zu verteidigen. Würde er den neuen Richtlinien der WHO endgültig zustimmen, die nationale Souveränität an die WHO abtreten, muss sich das Volk erheben und das Heft in die Hand nehmen.“
https://weltwoche.ch/daily/die-who-plant-auf-draengen-der-usa-die-ausrufung-der-welt-gesundheitsregierung-es-ist-eine-art-globaler-staatsstreich-stoppt-die-machtergreifung-der-gesundheits-buerokraten/
t.me/Rosenbusch
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Forwarded from CheckMateNews ♟
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Einführung von Tedros als Gesundheitsdiktator der Welt: Bidens verräterisches Paket von Änderungsanträgen verkauft die Souveränität der Menschheit
Dr. Peter Breggin: "Wenn die Änderungsanträge vom 22. bis 28. Mai angenommen werden, kann [WHO-Generaldirektor Tedros] den Gesundheitsnotstand in einem Land ausrufen, ohne das Land zu konsultieren, ohne Informationen von dem Land zu erhalten, und wenn das Land sich wehrt, kann er innerhalb von 24 bis 48 Stunden damit beginnen, alle Ressourcen der UN gegen das Land zu mobilisieren... Er muss nicht einmal die Quelle oder die genaue Art des Notfalls kennen, so dass sie ihn zu einem Diktator über die Erklärung von Gesundheitsnotfällen machen."
Dr. Peter Breggins dringender Beitrag: https://breggin.com/article-detail/post_detail/Biden-Handing-Over-US-Sovereignty-to-WHO
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Dr. Peter Breggin: "Wenn die Änderungsanträge vom 22. bis 28. Mai angenommen werden, kann [WHO-Generaldirektor Tedros] den Gesundheitsnotstand in einem Land ausrufen, ohne das Land zu konsultieren, ohne Informationen von dem Land zu erhalten, und wenn das Land sich wehrt, kann er innerhalb von 24 bis 48 Stunden damit beginnen, alle Ressourcen der UN gegen das Land zu mobilisieren... Er muss nicht einmal die Quelle oder die genaue Art des Notfalls kennen, so dass sie ihn zu einem Diktator über die Erklärung von Gesundheitsnotfällen machen."
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Forwarded from Oliver Janich & Team
Forwarded from MANOVA
Im Falle eines Inkrafttretens der angedachten WHO-Vertragsänderungen würde diese internationale Organisation zur globalistischen Weltregierung avancieren.
➥ Lesen, Anhören, Ausdrucken!
Magazin für die kritische Masse
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Rubikon
Die Gesundheitsherrschaft
Die Corona-Pandemie ist und war nie eine gesundheitliche oder medizinische Krise, es war immer ein politischer Putsch, um unsere Grund- und Freiheitsrechte auszuhebeln. Mit der Übertragung weitgehender Exekutivgewalten über die Nationalstaaten an die WHO…
Forwarded from Netzwerk KRiStA - Kritische Richter und Staatsanwälte
Als internationale Institution könnte die WHO ihren maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder in der Zukunft weiter ausbauen.
https://netzwerkkrista.de/2022/05/15/die-weltgesundheitsorganisation-treibt-die-globale-steuerung-des-gesundheitsrechts-voran/
https://netzwerkkrista.de/2022/05/15/die-weltgesundheitsorganisation-treibt-die-globale-steuerung-des-gesundheitsrechts-voran/
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Die Weltgesundheitsorganisation treibt die globale Steuerung des Gesundheitsrechts voran
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit kann die WHO-Weltgesundheitsversammlung bis zum 28. Mai 2022 die weitere Aushöhlung von Souveränität und Demokratie im Bereich der öffentlichen Gesundheit beschließen. Der Beitrag wirft einen Blick auf maßgebliche Vorschriften…