FREI - Freunde Richards Einer Idee
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Klaus von Dohnanyi (SPD) im NDR.

Kann mich nicht erinnern, dass er schon einmal etwas so vernünftiges gesagt hätte.

t.me/Rosenbusch
"Tyrannei ist niemals von Dauer, denn zu ihren ureigenen Wesenszüge gehört es alles verkommen zu lassen auf das sich ihre Herrschaft erstreckt, sich selbst eingeschlossen.
Allerdings kann sich dieser Prozess über mehrere Generationen hinziehen"
- Richard -
Forwarded from Oliver Janich & Team
Pfizer zählt bei US-Börsenaufsicht 69 Seiten Risiken bei seinem Impfstoff auf – Irische Zeitung: „Pfizer wusste, das sein Impfstoff tötet“

BioNTech/Pfizer gibt Aktien aus und muss daher in den Fragebögen der US-Börsenaufsicht die Hosen herunterlassen und Risiken für die Anleger offenlegen.

Wer da schummelt, dem können sehr empfindliche Strafen drohen, einschließlich langjähriger Gefängnisstrafen. Also hat man bei Pfizer das auch alles gemacht. Schön verbrämt hier „möglicherweise“ und „könnte“ und „wahrscheinlich“, aber das was da zu lesen steht, ist harter Tobak.

69 Seiten darüber, dass es wegen fehlender Wirksamkeit wahrscheinlich keine endgültige Zulassung des Impfstoffs geben wird. Dass es doch zu zahlreichen ernsthaften „unerwünschten Ereignissen“ bei den geimpften Probanden gekommen ist. usw.. Hat man bei Pfizer gedacht, das liest keiner? Hat man gedacht die tumben Antivaxxer merken das nicht? Oder verstehn es nicht?

Der Mainstream schweigt eisern, aber das Internt hat es sofort gefunden und gesichert. Kein Wunder, nachdem Presse, Funk und Fernsehen diese Impfung bis zum Erbrechen angepriesen und propagiert hatte. Doch nun kommt Stück für Stück heraus, welche unglaubliche – nennen wir es „Nachlässigkeit“ Pfizer – hat walten lassen. Die Freien Medien haben zwar schon lange aufgedeckt und berichtet, was natürlich alles Verschwörungstheorie war. Aber nun, so scheint es, bröckelt die Mauer des Schweigens. Nicht zuletzt auch deswegen, weil ein US-Gericht unter dem Freedom of Information Act verfügt hatte, das Pfizer die Dokumente der Testphasen herausgeben musste. Was bisher bekannt geworden ist, ist schon erschreckend.(…)“

https://www.schildverlag.de/2022/05/03/pfizer-zaehlt-bei-us-boersenaufsicht-69-seiten-risiken-bei-seinem-impfstoff-auf-irische-zeitung-pfizer-wusste-das-sein-impfstoff-toetet/
Forwarded from Bleib Stark 🤜🤛
Macron: „Ich befürworte eine institutionelle Reform“

Der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben sich offen für eine Änderung der EU-Verträge gezeigt. „Ich befürworte eine institutionelle Reform“, sagte Macron am Montag bei einer Zeremonie im Europaparlament in Straßburg.

Von der Leyen sagte, „wenn nötig“ sollten die EU-Verträge geändert werden. Macron und von der Leyen reagierten damit auf die Abschlusserklärung der sogenannten Zukunftskonferenz für Europa. Bürgervertreter hatten den EU-Spitzen mehr als 300 Vorschläge übergeben. Sie würden teils Vertragsänderungen nötig machen.

Dies gilt etwa für die Forderungen nach erweiterten Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich oder einem Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für Gesetze. Vertragsänderungen gelten aber als äußerst kompliziert und langwierig.

Von der Leyen befürwortet nach eigenen Worten eine Ausweitung der Mehrheitsbeschlüsse zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Entscheidungen mit dem Einstimmigkeitsprinzip machten „in einigen wichtigen Bereichen einfach keinen Sinn mehr, wenn wir schneller vorankommen wollen“, sagte von der Leyen. Auch die Berliner Ampel-Koalition will Mehrheitsbeschlüsse in der EU voranbringen.

🤷‍♀Es geht immer weiter im Hintergrund...

👉Quelle

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Forwarded from Oliver Janich & Team
Wie die Bankster die Macht ergriffen, indem sie selber "Bürgerinitiativen" gründeten, die eine Zentralbank forderten: https://www.oliverjanich.de/wp-content/uploads/2014/07/Die-Machtergreifung-der-Banker.pdf

Weitere wichtige Texte als PDF:

https://www.oliverjanich.de/wichtige-texte-als-pdf
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
Duldungspflicht der Covid-19-Injektionen bei der Bundeswehr. Dreht sich der Wind langsam? Truppendienstgericht setzt Disziplinarbuße außer Vollzug, hält die Duldungspflicht für möglicherweise rechtswidrig und erforscht den weiteren Sachverhalt.

Richter, die ihre Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ernst nehmen – eine verschollene Spezies?
Manchmal könnte man dies meinen, aber es gibt sie doch noch!

Wir vertreten derzeit einen Mandanten, welcher Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr ist und sich als topfitter junger Mann aus naheliegenden Gründen nicht gegen das Covid19-Virus impfen lassen möchte.
Wegen dieser persönlichen und gut begründeten Entscheidung wurden aufgrund der bei der Bundeswehr geltenden Duldungspflicht in Bezug auf die Verabreichung der Covid-19-Injektionen eine ganze Reihe von Verfahren in Gang gesetzt:
Unser Mandant sieht sich nun unter anderem sowohl strafrechtlichen Vorwürfen in Form der sog. Gehorsamsverweigerung gegenüber, als auch disziplinarrechtlichen. Während bei letzteren die von unserem Mandanten noch eigens eingelegte Beschwerde vom Dienstvorgesetzten ohne wirkliche Begründung zurückgewiesen wurde, stieß unsere in der Folge eingelegte weitere Beschwerde zum Truppendienstgericht, in der wir unter anderem unter Beilegung von über 1000 wissenschaftlichen Berichten betreffend die Schädlichkeit der Covid19-Injektionen die Aussetzung der Vollziehung der Disziplinarbuße i.H.v. 1.500 EUR beantragt haben, beim vorsitzenden Richter auf offene Ohren:

Dieser äußerte in einer vorläufigen Einschätzung vorsichtig, dass die Duldungspflicht bzgl. Corona-Impfungen aus seiner Sicht rechtswidrig sein könnte und gab nun unserem Aussetzungsantrag statt, sodass unser Mandant bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mit einem Vollzug der Disziplinarbuße rechnen muss.

Andernfalls wären beginnend ab Mai automatisch monatlich 300 EUR von seiner Besoldung einbehalten worden. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, da grundsätzlich – unter „normalen“ Bedingungen - kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Aussetzung besteht, da rechtsfehlerhaft eingezogene Disziplinarbußen von Gesetzes wegen zurückzuzahlen sind. Der vorsitzende Richter hielt dieses Vorgehen aber im vorliegenden Fall nicht für vertretbar und sah darin eine unzulässige Härte gegeben, sodass die Buße nun vorerst nicht einbehalten werden darf, was ein starkes Signal ist. Doch damit nicht genug: Der vorsitzende Richter nimmt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung wirklich ernst, was wir in Bezug auf „Corona-Themen“ in den letzten zwei Jahren wirklich nicht häufig erlebt haben.

Im weiteren Verlauf soll nun also ein umfassender Fragenkatalog zu Risiken und Nutzen der Covid19-Impfungen an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gerichtet werden, zu dem wir auch 53 – teilweise unter Rückgriff auf einen Fragenkatalog unserer lieben Kollegin Frau Bahner - vorformulierte Fragen beigesteuert haben. Es bleibt insofern also spannend, wir halten Euch auf dem Laufenden!“
ArbG-Dresden.pdf
187.7 KB
‼️ Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!

"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)